Protokoll der Sitzung vom 13.05.2009

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die Kommunen sollen jetzt auslöffeln, was eine schwache Landesregierung im Bundesrat verabsäumt hat. Mit dem Bundesgesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes wurden strukturelle Konsequenzen aus der vom Bund und von den Ländern gemeinsam verabredeten „Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland“ - so heißt der Titel - der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom Juni 2002 gezogen und wurde eine einfachgesetzliche Grundlage für die Katastrophenhilfe des Bundes geschaffen.

Mit diesem Gesetz einher gehen die mit den Ländern vereinbarten Veränderungen des Ausstattungskonzepts des ergänzenden Katastrophenschutzes. Die Änderungen des Konzepts führen dazu, dass die Länder ab 2010 Haushaltsmittel für die Weiterverwendung und Unterhaltung nicht mehr konzeptkonformer Ausstattungen aufbringen müssen, da der Bund nach dem 31. Dezember 2009 nur noch Ausstattungen nach dem neuen Konzept finanzieren wird.

Von Anfang an gab es gewichtige Kritikpunkte, für die sich die Landesregierung im Bundesrat hätte starkmachen können, sogar müssen.

So erfordert zum Beispiel die Entwicklung von Rahmenkonzepten und Standards zum Zweck eines effektiven gesamtstaatlichen Zusammenwirkens der Katastrophenschutzbehörden ein entscheidendes Mitspracherecht zuständiger Länder. Auf ihnen lastet schließlich der Druck für eine einheitliche Herstellung, und ihnen obliegt die Bewältigung von Naturkatastrophen und schweren Unfällen.

Mit dem Zivilschutzänderungsgesetz wurde hier aber nur ein Anhörungsrecht der Länder vereinbart, über das sich der Bund

jederzeit hinwegsetzen kann, meine Damen und Herren. Die Kosten - das ist ja auch eine Frage, es kostet ja schließlich alles Geld heutzutage: Nach Nr. 2 des Umlaufbeschlusses der Innenministerkonferenz, betreffend die neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung vom 27. Juli 2007, war Grundlage der Kooperation zwischen Bund und Ländern das Konzept des Bundes, Stand Mai 2007, zur Ergänzung des Katastrophenschutzes. Dieses umfasst neben den elf analytischen Spezialeinheiten auch 61 medizinische Spezialeinheiten. Daraus resultiert nicht nur wie bei den analytischen Spezialeinheiten - eine Notwendigkeit zur Kostenerstattung für den Einsatz zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitungen mit Spezialtechnik bei komplexen ABC-Lagen. Vielmehr hätte durch die Finanzierung des Bundes auch die jetzige Einsatzbereitschaft der medizinischen Spezialeinheiten im Bevölkerungs-, Zivil- und Katastrophenschutz sowie zur Unterstützung bei Großschadenslagen sichergestellt werden müssen. Auch dafür hat sich die Landesregierung nicht eingesetzt.

So verwundert es uns als Opposition nicht, dass es nicht einmal zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kam, sondern das Bundesgesetz einfach durchgewinkt wurde.

Umso verwunderlicher ist der weinerliche Antrag der Koalitionsfraktionen, den Sie uns heute vorgelegt haben. Sie hätten dem Herrn Ministerpräsidenten, der schließlich von Ihnen getragen wird, einmal im Vorfeld der Debatte, als im Bundesrat noch alles ging, mal besser auf die Finger schauen sollen, meine Damen und Herren von SPD und CDU. Die Leidtragenden des Rückzugs des Bundes sind wieder einmal unsere Gemeinden. Die müssen für die Kosten aufkommen. Deshalb ist tatsächlich zu befürchten, dass die finanziellen Lasten auf die Kommunen abgewälzt und die überregionale Funktionstätigkeit des Katastrophenschutzes im Land massiv beeinträchtigt wird.

Eine Anregung habe ich noch, Herr Kollege Schulze von der SPD. Sie kritisieren uns ja eigentlich immer, weil wir so viele Bundesratsinitiativen konzipieren.

(Schulze [SPD]: Niemals!)

Doch, das haben Sie schon öfter getan.

(Schulze [SPD]: Niemals!)

Das haben Sie uns schon oft vorgehalten. - Heute haben wir ein klassisches Beispiel dafür, dass eine Bundesratsinitiative dringend notwendig gewesen wäre. Dann brauchten wir uns über diesen Antrag nicht mehr so lange zu unterhalten. - Danke schön.

(Beifall bei der DVU)

Minister Schönbohm spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Ich finde, es ist ein guter Entschließungsantrag. Es zeigte sich in der Diskussion, dass wir diese Aufgabe gemeinsam ernst nehmen. Wir haben dazu gute Vor

bereitungen getroffen. Wir können das umsetzen und werden es hier vortragen.

Immer zu glauben, dass der Bund alles bezahlt und die Länder im Bundesrat nur eine Initiative einzubringen brauchen, ist etwas weltfremd. Das, was wir gemeinsam ausgearbeitet haben, ist das Ergebnis sehr intensiver Diskussionen und des Abwägens von Interessen zwischen dem Bund und den Ländern.

Wir sind zu einem fairen Ausgleich gekommen. Wir werden bis Ende des Jahres entscheiden müssen, welche der Fahrzeuge, die wir vom Bund zur Verfügung gestellt bekommen, wir auf Dauer übernehmen, und welche nicht. Das alles sind Fragen, die damit zusammenhängen.

Ich denke, wir haben bei den Großschadensereignissen gezeigt, dass wir darauf vorbereitet sind. Wir haben ein Katastrophenschutzzentrum eingerichtet, das mit den verschiedenen Ministerien regelmäßig zu Übungen zusammenruft. Wir arbeiten im Zusammenhang mit Gesundheitsvorsorge und Seuchenabklärungen sehr eng mit dem MASGF zusammen. All diese Dinge funktionieren.

Ich denke, wir werden Ihnen den Bericht so vorlegen können, dass Sie auf dieser Basis feststellen können, was noch gemacht werden muss und wofür Haushaltsmittel verwandt werden müssen. Aber ich sage: Die Ausgangslage ist gut. Wir werden diese Aufgabe in dem Sinne, wie von Ihnen vorgetragen, angehen. Ich fühle mich damit in der täglichen Arbeit unterstützt. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Damit stelle ich den Antrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 4/7404 zur Abstimmung. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall; der Antrag ist damit angenommen.

Wir schließen Tagesordnungspunkt 14, und ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Für ein demokratisches Brandenburg in einem Europa der Vaterländer

Antrag der Fraktion der DVU

Drucksache 4/7530

Ich bitte Sie zu beachten und zu berücksichtigen, dass die DVU-Fraktion zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat.

Die Debatte wird mit dem Beitrag der DVU-Fraktion eröffnet. Es spricht die Abgeordnete Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Für ein demokratisches Brandenburg in einem Europa der Vaterländer“ - mit

diesem Antrag fordert hier und heute die DVU-Fraktion ein weiteres Mal das ein, was nach Artikel 56 des Grundgesetzes eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jeden Abgeordneten sein sollte, nämlich alle Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

und Schaden von ihm abzuwenden. Dazu, meine Damen und Herren, sind wir berufen. Genau das ist unser Auftrag, nicht das Vollstrecken von Kommissarbefehlen aus Brüssel, nicht das Einmischen in die Souveränität fremder Völker und schon gar nicht die Rolle als Sozialamt der gesamten Dritten Welt.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das ist nicht zu fassen!)

Weil aber hierzulande eine solche Verdrehung des Demokratieprinzips bereits seit Jahren erfolgt ist, weil die Deutschen und vor allem die Brandenburger in diesem Land erkennen, dass es ihre Interessen zuallerletzt sind, die bei den meisten ihrer Volksvertreter Beachtung finden, deswegen sind immer weniger Menschen bereit, an einer Farce teilzunehmen, die zwar vom Grundgesetz her als freie Wahl und Ausübung von Staatsgewalt verfasst ist, doch die in Wahrheit nichts anderes darstellt als einen psychologisch gewieften, bis zur Perfektion ausgefeilten und mit Millionen Steuergeldern manipulierten Missbrauch einer ferngesteuerten Menschenmasse. Doch nicht der Staat hat das Recht auf ein dienendes Volk, sondern das Volk hat das Recht auf einen dienenden Staat.

(Beifall bei der DVU)

Nichts anderes meint das Grundgesetz, wenn es in Artikel 20 Abs. 2 bestimmt, dass alle Staatsgewalt nicht von Ihnen, meine Damen und Herren, sondern vom Volke ausgeht.

Doch was für ein Zepter hält der Wähler in der Hand, wenn sich sein Stimmzettel als bloßes Impressum unverbindlicher Reklame entpuppt, wenn die Diäten die einzige Verbindung sind, die viele gewählte Abgeordnete noch zum Volk unterhalten

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das ist nicht zu fassen!)

und wenn damit der souveräne Urnengang des Wählers

(Schulze [SPD]: Sie sind eine kleine impertinente Person! Das muss ich Ihnen einmal sagen!)

in ein ohnmächtiges Tippen eines Lottospielers entartet. Unter diesen Voraussetzungen, meine Damen und Herren, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass immer weniger Menschen an diesem Verwirrspiel teilnehmen - und das ist auch gut so.

Wir als DVU-Fraktion sind demgegenüber von dem Willen beseelt,

(Holzschuher [SPD]: Ich frage mich, wer Ihnen diesen Quatsch aufgeschrieben hat!)

dem deutschen Volk als unserem alleinigen Auftraggeber zu dienen.

(Zuruf der Abgeordneten Hackenschmidt [SPD])

Wir als DVU-Fraktion rufen den Menschen in diesem Land zu: Geht zur Europawahl! Geht hin und gebt eure Stimme denen, die nicht seit Jahrzehnten Wasser predigen und Wein trinken!

(Beifall bei der DVU)

Europa ist der Hort und die Wiege von Zivilisation und Kultur. Europa ist die Heimat hoher und schaffenskräftiger Völker. Und Europa ist das Stammland des weißen Menschen.

(Zurufe und Gelächter bei SPD, CDU und der Fraktion DIE LINKE)

Ich habe natürlich mit diesem Aufschrei gerechnet, aber, meine Damen und Herren, das Recht auf Heimat ist das wichtigste Grundrecht eines Volkes. Das Recht auf Heimat ist der Garant für Freiheit und Frieden. Und unser Bestreben, dieses Recht auf Heimat zu schützen, unterscheidet uns DVU-Vertreter von Ihnen allen. Sie haben es gehört.