Protokoll der Sitzung vom 02.07.2009

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Nein, Sie setzen sich mit diesem Entschließungsantrag dem Verdacht aus, dass es nicht zuerst um die Sicherheitsinteressen der Brandenburger Feuerwehr geht, sondern dass Sie einfach aus wahltaktischen Gründen aktiv werden.

(Oh! bei der Fraktion DIE LINKE)

Anders ist dieses illusorische Datum 15. September 2009

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Was ist daran illu- sorisch?)

nicht zu erklären und nicht zu vertreten.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Warum nicht?)

Sie wissen, dass es in dieser Zeit weder einen fundierten Bericht geben kann, noch können die Träger des Brandschutzes das ist unabhängig von der Landesregierung, das ist eine freiwillige Angelegenheit - die dazu notwendigen Daten liefern. Die müssen wir haben, wenn wir etwas Gescheites daraus machen wollen.

Auch auf die Gefahr hin, dass Sie dann logischerweise verbreiten können, wir, die Koalition, hätten Ihren famosen Antrag abgelehnt und würden eine Lösung verhindern, werden wir Ihren Antrag ablehnen. Wir wollen längerfristige Möglichkeiten schaffen. Das bedarf Zeit und setzt Gründlichkeit voraus. Die ist mit Ihrem Antrag nicht zu leisten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Schrey [CDU])

Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Siegwart, vielleicht gelingt es mir doch noch, die SPD für unseren „famosen Antrag“ zu gewinnen - wobei ich ihn nie als famos bezeichnen würde - und das, was die SPD hier vorgeschlagen hat, in eine möglichst verbindliche Form zu bringen. Insofern hängt es mit der Glaubwürdigkeit des Anliegens zusammen, das wir natürlich voll unterstützen.

Es liegt ja auf der Hand, hier etwas zu tun; denn seit der Neuregelung der Führerscheinregularien herrscht landauf, landab ein großes Durcheinander, das insbesondere auch die Feuerwehren trifft; überhaupt den Bereich des Katastrophenschutzes. Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass es ohnehin auch in Brandenburg immer weniger Ehrenamtliche bei den Feuerwehren gibt. Ich denke, ich renne hier offene Türen ein.

Das macht sich natürlich in der Anzahl derjenigen bemerkbar, die über die entsprechenden Führerscheine verfügen. Nicht zuletzt deshalb setzen wir uns auch für eine Ehrenpension - wir kommen ja dann noch dazu - für langjährige Angehörige der freiwilligen Feuerwehr ein. Ich bin gespannt, welche Argumentation dann kommen wird.

Mit dem vorliegenden Antrag greifen die Koalitionsfraktionen das Problem der Feuerwehrführerscheine auf und versuchen, es einer Lösung näher zu bringen. Der Antrag ist allerdings inkonsequent. Ich will das noch einmal ganz deutlich sagen: Er bleibt zum Teil hinter bereits getroffenen Entscheidungen zurück.

Mittlerweile hat die Innenministerkonferenz einen Beschluss gefasst, mit dem die Feuerwehren und freiwilligen Hilfsdienste als Teil des Katastrophenschutzes anerkannt werden sollen, was die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen für das Führen von Fahrzeugen bis zu 4,75 t bzw. bis zu 7,5 t einschließt. Gestern hat es dazu auch eine Entscheidung im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages gegeben, die die Bedingungen erleichtern soll. Dabei darf allerdings nicht verkannt werden, dass mit allen vorgesehenen Erweiterungen mit oder ohne Prüfung die Probleme nicht gelöst werden. Der sicherste Weg ist und bleibt immer noch der Erwerb einer regulären, den realen Anforderungen entsprechenden Fahrerlaubnis. Das ist der sicherste Weg.

Zudem geht aus der in einer Information des Innenministeriums dargestellten Struktur des jetzigen Fahrzeugbestandes hervor, dass immerhin 1 350 der 2 650 Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Feuerwehren schwerer als 7,5 t sind. Das heißt, alles, was hier diskutiert wird, ist gar nicht erfasst. Ich frage mich schon, ob das bisher in ausreichender Weise bedacht worden ist. Also werden Fahrer für diese schweren Fahrzeuge gebraucht, die einen Lkw-Führerschein haben. Das ist mit einer Ausnahmegenehmigung einfach nicht zu leisten.

Einige Kommunen und Aufgabenträger haben bereits in der Vergangenheit das benötigte Fahrpersonal bei der Erlangung des entsprechenden Lkw-Führerscheins unterstützt. Genau diese Schiene sollte weiter ausgebaut werden. Die Kosten betragen allerdings etwa 2 500 bis 3 000 Euro für den Führerschein der Klasse C.

Rettungsdienste und Feuerwehren haben eine verbindliche Prüfungsordnung angemahnt. Das sichere Führen dieser Fahrzeuge bei Einsatzfahrten muss einfach gewährleistet sein. Dazu gehört auch, dass eine entsprechende Fahrausbildung durch Fahrlehrer stattfindet. Potsdam geht seit Jahren diesen Weg und schafft entsprechenden Vorlauf. Warum soll das nicht auch in der LSTE oder der Technischen Einrichtung in Borkheide zum Beispiel im Rahmen der Maschinistenausbildung möglich sein? Fakt ist, dass sich die dafür zuständigen Länder und damit auch das Land Brandenburg bewegen müssen, um die nicht unerheblichen Kosten für die Feuerwehr und die Kommunen zu vermindern. Da hilft der Hinweis auf die Feuerwehrpauschale im Finanzausgleichsgesetz nur wenig, denn die ist schon vielfach verbraten.

Deshalb drängen wir mit unserem Entschließungsantrag darauf ich versuche es noch einmal -, der Landesregierung nicht nur Prüfaufträge zu erteilen, sondern die Ergebnisse dieser Prüfung in einen Bericht münden zu lassen, der bis zum 15. September

dieses Jahres vorzulegen ist. Dann sind wir noch in Verantwortung, Kollege Schippel, das ist doch so. Wenn Sie es ernst meinen mit Ihrem Antrag, dann sollten Sie diesem Entschließungsantrag zustimmen. Wenn Sie es nicht tun, müssen Sie mit der Konsequenz leben, dass wir das entsprechend interpretieren. Danke schön.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Der Abgeordnete Petke setzt die Debatte für die CDU-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Ihnen am Beginn meiner Ausführungen einen Überblick über die Situation bei den Fahrzeugen in Brandenburg geben.

Die Führerscheinproblematik ist ja in den bisherigen Redebeiträgen schon hinreichend erläutert worden. Ich glaube, Innenminister Schönbohm wird zu den Abläufen und den Hintergründen noch einiges ausführen.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Zeigt die Zusammenarbeit mit dem Minister!)

Wir haben in Brandenburg 200 Einsatzfahrzeuge unter 3,5 t. Da braucht man die Fahrerlaubnis B. Wir haben 300 Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 4,75 t und 800 Einsatzfahrzeuge von 4,75 bis 7,5 t. Da braucht man die Fahrerlaubnis C1. Wir haben - und das ist die größte Einzelgruppe - 1 350 Einsatzfahrzeuge, die über 7,5 t schwer sind und wofür die Fahrerlaubnis C notwendig ist.

Kollege Dr. Scharfenberg, es kann Ihnen ja entgangen sein, Schwarz-Rot ist schon länger dran, dieses Problem für die freiwilligen Feuerwehren, aber auch für die anderen beteiligten Hilfsorganisationen zu lösen. Das Bundeskabinett hat ja schon vor einigen Wochen Maßnahmen zu Erleichterungen auf den Weg gebracht, die durch die Landesbehörden entsprechend umgesetzt werden müssen. Insofern - ich wiederhole mich mit Blick auf die Linke, bedarf es - weiß Gott! - nicht Ihrer Hinweise. Aber natürlich nehmen wir die Unterstützung, was die inhaltlichen Aussagen und anderes betrifft, zur Kenntnis und nehmen das auch so mit.

Was wir jetzt auf den Weg bringen, wird dazu führen, dass es, glaube ich, innerhalb der Landesregierung, aber vor allen Dingen auch bei unseren Kommunen Lösungsmöglichkeiten geben wird, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.

Wir als CDU können uns vorstellen, dass wir nach dem 27. September aus den guten Erfahrungen der Stützpunktfeuerwehren lernen, nämlich die Zweckbindung von Mitteln im Finanzausgleichsgesetz für die Erneuerung der Kfz-Technik bei unseren Wehren im Land. Das ist ja schon fast zwingend. Wenn man Technik beschafft zu einem Kostensatz 50 : 50, also 50 % aus dem FAG und 50 % von den Kommunen, muss man sich natürlich auch die Frage stellen, wer diese dann bedienen soll.

Wir können uns vorstellen, dass ein ähnlich gelagertes Programm für 1 000 Führerscheine für Fahrzeuge über 7,5 t aufgelegt wird, mit dem wir innerhalb der überschaubaren Zeit von

zwei bis drei Jahren den Stau, den es vor Ort gibt, abbauen können. Es geht also darum, dass wir den Kameradinnen und Kameraden Führerscheine zur Verfügung stellen, die nicht nur den Bereich der kleineren Fahrzeuge, sondern die ganze Bandbreite der Fahrzeuge abdecken. Das ist eine Diskussion, die wir nach der Landtagswahl führen werden. Ich glaube, es lohnt sich, sie zu führen.

Wir haben auch andere Ansatzmöglichkeiten. So können wir auf die Situation, wie sie sich im Land nun einmal darstellt, auch so reagieren, dass wir von der schweren Technik wegkommen und bei den Wehren auch Kfz einführen. In Zusammenarbeit mit der Industrie und den Nachfragern - der Kunde soll ja auch einen gewissen Einfluss haben - sind Fahrzeuge zu entwickeln, die unter den genannten Grenzen liegen. Für Kleinlöschfahrzeuge braucht man geringere Führerscheinqualifikationen, was zu einer größeren Einsatzbreite der Kameradinnen und Kameraden, aber vor allen Dingen zu einer Senkung der Kosten führt.

Zusammenfassend stelle ich fest: Wir sind in dieser Frage auf einem guten Weg. Dieser beginnt nicht erst heute, sondern er begann schon eine Weile vorher mit dem Ausbau der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt, mit der starken Unterstützung der Jugendfeuerwehren durch das Innenministerium, mit der Bildung der Stützpunktfeuerwehren und mit der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Jetzt geht es mit Unterstützung des Bundes darum, auch die Führerscheinproblematik bei den Wehren in den Griff zu bekommen. - Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Der Abgeordnete Claus spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Engagement der Mitglieder unserer freiwilligen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes darf nicht der EU-Bürokratie zum Opfer fallen. Die Brandenburger Feuerwehren haben im vergangenen Jahr rund 37 800 Einsätze gefahren. Das sind 5 800 Einsätze mehr als im Jahr 2007. Angesichts knapper Kassen der öffentlichen Hand sind die Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren im Land immer wichtiger.

Umso schlimmer ist, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die Nachwuchsgewinnung in den nächsten Jahren immer problematischer wird. Insbesondere durch die zunehmende Gefahr von Wald- und Feldbränden in den trockenen Sommern ist das Land Brandenburg in besonderem Maße auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den freiwilligen Feuerwehren angewiesen. Im Jahr 2008 gab es 10 864 Brände, im Gegensatz dazu 6 373 Brände im Jahr 2007. Dem steht ein Rückgang der Mitgliederzahlen bei den freiwilligen Feuerwehren gegenüber.

Umso schlimmer ist es, wenn nun sinnlose EU-Regelungen zu den Führerscheinklassen das Interesse gerade junger Menschen, sich bei den Feuerwehren zu beteiligen, torpedieren. Das Führerscheinproblem für Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 t trägt nicht dazu bei, die Attraktivität der freiwilligen Feuerwehren gerade bei jun

gen Menschen zu fördern. Viele junge Feuerwehrleute verfügen lediglich über einen Pkw-Führerschein. Deshalb ist ohne eine zügige Ausnahmeregelung die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren mittelfristig gefährdet.

Der mit dem vorliegenden Antrag geforderte Prüfauftrag an die Landesregierung ist insofern auch richtig. Wir halten es indes nicht für zielführend, lediglich zu prüfen, ob eine Eigenbeteiligung der Feuerwehrleute bzw. Einsatzkräfte an der Finanzierung der Führerscheinausbildung, insbesondere für den LkwFührerschein, notwendig ist. Insofern ist es natürlich erforderlich zu prüfen, inwieweit eine solche Eigenbeteiligung der Feuerwehrleute bzw. Einsatzkräfte vermieden werden kann. Nur so schaffen wir es, die freiwilligen Feuerwehren und den Katastrophenschutz weiterhin gerade für junge Menschen attraktiv zu halten. Eine Übernahme der Kosten der Führerscheinausbildung durch die Kommunen und das Land sollten wir nicht als notwendiges Übel, sondern als Chance begreifen, einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, sich dort zu engagieren und im Sinne der Brandbekämpfung und des Katastrophenschutzes mitzuarbeiten und mitzuwirken. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort erhält der Innenminister, Herr Schönbohm. Er spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Landtag schon mehrfach über die Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren gesprochen, insbesondere über die Aufgabe der Hilfeleistung im Brand- und Katastrophenschutz. Wir alle sind uns einig - das begrüße ich außerordentlich -, dass dies eine herausragende Aufgabe ist und dass wir alle, die daran mitwirken, unterstützen müssen. Das ist eine Aufgabe, die ehrenamtlich getragen wird; aber wir brauchen dazu auch schlichtweg Geld, damit die dort Tätigen in der Lage sind, ihre Aufgabe zu erfüllen. Dafür haben wir von der Landesregierung, soweit wir dafür zuständig sind, eine Menge getan. Ich weise darauf hin, dass Brand- und Katastrophenschutz im Wesentlichen von den kommunalen Aufgabenträgern wahrgenommen wird. Darum bin ich dankbar, dass die Koalitionsfraktionen dieses Thema noch einmal angesprochen haben. Es ist außerordentlich komplex.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, worum es eigentlich geht; verschiedene Kollegen haben es schon angesprochen. Es geht darum, dass lebensältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, aufgrund des für sie geltenden Bestandsschutzes auch Fahrzeuge über 3,5 t mit dem bisherigen Führerschein der alten Klasse 3 weiter fahren dürfen. Da diese lebensälteren Fahrerlaubnisinhaber den freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen zunehmend nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen jüngere Fahrer nachrücken, die aber nicht mehr über die benötigte Fahrerlaubnis für die zwischenzeitlich aus technischen Gründen schwerer gewordenen Einsatzfahrzeuge verfügen. Grund für diese Entwicklung ist auch die zweite EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991, nach der das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die deutschen Fahrerlaubnisklassen zum 1. Januar 1999 an die ge

meinschaftsrechtlichen Vorgaben anzupassen waren. Seither dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B - Pkw - nur noch Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t gefahren werden. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 t ist seit 1999 die Fahrerlaubnis C1 und für Fahrzeuge darüber hinaus die Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Diese Rechtsänderung wurde von der Europäischen Gemeinschaft eingeführt, um durch eine auf die unterschiedlichen Fahrzeugklassen ausgerichtete spezifische Ausbildung und Prüfung die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Der Bundesrat hat sich mit dieser Frage befasst und in einer Entschließung am 7. November 2008 das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung eine Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass Angehörige der freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der Technischen Hilfswerke sowie Helfer des Katastrophenschutzes mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,5 t fahren dürfen. Darin war sich die Mehrzahl der Länder einig.

Die Ständige Konferenz der Innenminister hat in ihrer Sitzung am 5. Juni den Beschluss gefasst, die Bundesregierung möge sich dafür einsetzen, dass die europäische Führerscheinrichtlinie Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen, die nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, die technischen Hilfsdienste und sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes als Bestandteile des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für eine nationale Ausnahmeregelung frei macht.

(Interne Gespräche von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

- Ich kann auch ein bisschen lauter sprechen, wenn es Sie nicht stört.

Ferner sollen Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, die im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sind, die Berechtigung erhalten, Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,75 t zu führen. Dies soll auf der Basis einer ohne weitere Ausbildung und Prüfung zu erteilenden Fahrberechtigung möglich sein.