- Herr Präsident, ich verspreche es Ihnen. Ich erwarte, dass Sie möglichst nicht von Ordnungsmaßnahmen Gebrauch machen; von zehn Sitzungen können Sie mich - im schlimmsten Fall auch gar nicht mehr ausschließen.
Ich habe mir sagen lassen, dass es ein Leben nach der Politik geben soll. Mit einigen anderen Kolleginnen und Kollegen werde ich in diesen neuen Lebensabschnitt eintreten. Mal sehen, wie sich das nach 19 Jahren gestaltet.
Es wird sicherlich einige Kolleginnen und Kollegen geben, die heute noch nicht wissen, ob sie nach dem 27. September wieder hier sein werden. Auch denen, die das Schicksal erst an diesem Abend ereilt, wünsche ich alles Gute. Es gibt eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen, die werden am Wahltag dazu verdonnert, noch einmal fünf Jahre hier zu sitzen. Ich wünsche allen eine glückliche Hand bei den Entscheidungen, die in der Nachfolge getroffen werden. Aus einiger Distanz werde ich das sicherlich beobachten. Möglicherweise werde ich auch gelegentlich hier vorbeischauen, um zu sehen, was die Nachfolger machen, ob sich die letzten 19 Jahre Arbeit hier in diesem Hohen Hause gelohnt haben und ob man hier und da doch ein paar Spuren hinterlassen hat.
Ich weiß, es wird im wahrsten Sinne des Wortes ein schwerwiegender Verlust sein. Aber ich hoffe, er kann kompensiert werden.
Insofern bedanke ich mich für die 19 Jahre, die ich hier zubringen durfte, und wünsche allen alles Gute.
Um es mit dem Gruß aus der Region, aus der ich komme, und dem, was ich einmal gelernt habe, nämlich Bergmann, auszudrücken, sage ich: „Glück auf“, oder, wie einmal ein früherer Rundfunkmoderator gesagt hat: „Tschüss, bye-bye und winke, winke“.
(Schulze [SPD]: Frank, du wirst uns fehlen! - Werner [CDU]: Das hoffe ich! - Schulze [SPD]: Wir rufen dann an!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den vorgelegten Gesetzentwürfen und dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung, mit dem die elektronische Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen und Verordnungen im Land Brandenburg eingeführt werden soll, erfüllt die Landesregierung einen Auftrag des Sonderausschusses zum Abbau von Normen und Standards. Ich kann Frau Fischer zur Erfüllung dieses Auftrags leider nicht gratulieren, weil sie gerade nicht anwesend ist.
Die Gesetzentwürfe verfolgen im Wesentlichen zwei Ziele. Für die Bürgerinnen und Bürger wie auch für die Wirtschaft und Verwaltung soll der Zugang zu dem amtlich verkündeten Landesrecht durch die Einführung des elektronischen Gesetzund Verordnungsblattes erleichtert werden. Darüber hinaus soll das Gesetzgebungsverfahren durch eine konsequente Nutzung elektronischer Systeme effizienter gestaltet werden. Diese Zielsetzung der Gesetzentwürfe ist in den bisherigen Beratungen nicht infrage gestellt worden. Dennoch sind die vorliegenden Entwürfe in den Bratungen der Ausschüsse, insbesondere im Rechtsausschuss, sehr eingehend diskutiert worden, wie auch meine Vorredner schon ausgeführt haben. Ich denke, man hat im Bereich des Funktionierens elektronischer Systeme durchaus das eine oder andere dazugelernt.
Das Thema der Langzeiterhaltung elektronischer Dokumente ist in den Beratungen erneut geprüft worden. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Entwurf des Brandenburgischen Ausfertigungs- und Verkündungsgesetzes eine gute Grundlage für eine Langzeitspeicherung der elektronischen Dateien bildet. Die informelle Sitzung war da sehr überzeugend. Ich meine damit insbesondere die vorgesehene qualifizierte elektronische Signatur für Ausfertigung und Verkündung, die in Verbindung mit dem Verfahren der Übersignatur den hohen Sicherheitsanforderungen entspricht, die in diesem sensiblen Bereich zu stellen sind.
Der im Hauptausschuss angenommene Vorschlag des Präsidenten des Landtages, auch von der Ausfertigungsdatei zwei beglaubigte Abschriften anzufertigen und dauerhaft aufzubewahren, trägt dazu bei, das Sicherheitsgefühl noch weiter zu erhöhen.
Das Angebot, den Bürgerinnen und Bürgern bei den Gemeinden Einsicht in das elektronische Gesetzblatt zu gewähren und Ausdrucke für sie gegen Kostenerstattung zu erstellen, fördert nach meiner Einschätzung ebenfalls die Akzeptanz der elektronischen Verkündung in der Bevölkerung.
Die Regelung fügt sich in die schon bisher von den Gemeinden zu leistende Hilfe in Verwaltungsangelegenheiten ein. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch in ihrer örtlichen Umgebung eine Hilfestellung beim Zugang zum Landesrecht geboten. Das kommt insbesondere denjenigen Menschen zugute, die bisher nicht über einen eigenen Internetzugang verfügen oder mit elektronischen Medien noch nicht genügend vertraut sind. Allerdings muss man auch bemerken - das ist mir in der Debatte ein wenig zu kurz gekommen -, dass es auch derzeit nicht so ist, dass jeder Bürger das Amtsblatt per Post zugestellt bekommt. Das heißt, auch jetzt haben viele Bürger keinen Zugang zu dem verkündeten Recht, es sei denn, sie begeben sich zu einer öffentlichen Einrichtung, also zum Amt oder zur Gemeinde.
Wenn der Landtag die Gesetzentwürfe heute beschließt, müssen die neuen gesetzlichen Regelungen zügig umgesetzt werden. Die Landesregierung hat als Grundlage für das Projekt der elektronischen Verkündung eine detaillierte SollKonzeption zu den technischen und organisatorischen Abläufen erstellen lassen. Mit den Vorbereitungen zur Umsetzung ist
bereits begonnen worden. Wir werden alles daransetzen, das neue elektronische Verkündungsportal pünktlich zum 1. Oktober 2009 in Betrieb zu nehmen. Das geplante elektronische Ausfertigungs- und Verkündungssystem bildet einen weiteren Baustein in der E-Government-Architektur des Landes, der mit dem benachbarten System eng vernetzt werden soll.
Wie Sie wissen, soll die bisherige papiergebundene Aktenführung der Landesregierung durch ein elektronisches Dokumentenmanagement und Vorgangsbearbeitungssystem, genannt EL.DOK, abgelöst werden. Aufseiten des Landtages sollen die parlamentarischen Prozesse künftig durch das elektronische Landtagsvorgangsbearbeitungs- und - informationssystem, ELVIS, unterstützt werden. Zwischen diesen Systemen soll ein reibungsloser Datenaustausch gewährleistet sein. Auf diese Weise kann ein durchgehender elektronischer Normgebungsprozess Gestalt annehmen, der alle Schritte von der Erstellung eines Normentwurfs über die Beratung und Beschlussfassung bis hin zur Verkündung einbezieht. Störende und fehleranfällige Medienbrüche im Gesetzgebungsverfahren würden dann der Vergangenheit angehören.
Mit dem kostenlosen elektronischen Zugang zum amtlich verkündeten Landesrecht mit einem durchgehend elektronisch gestützten Normgebungsverfahren würde Brandenburg einen weiteren Schritt hin zu einem modernen und bürgerfreundlichen Land machen, auf den wir zu Recht stolz sein können.
Dieser Bitte schließe ich mich jetzt an. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/7722, Änderung der Landesverfassung. Da wir dazu eine Zweidrittelmehrheit benötigen, bitte ich Sie, das Handhochheben lang genug zu gestalten, damit die Schriftführer rechts und links von mir Zeit haben zu zählen, denn wir wollen ein korrektes Ergebnis im Protokoll stehen haben. Wer also der Beschlussempfehlung in der Drucksache 4/7722 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wir haben 47 Stimmen auf der linken Seite und 24 Stimmen auf der rechten Seite, in der Summe 71 Stimmen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit deutlich überschritten und diese Änderung der Verfassung angenommen. Herzlichen Dank.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Brandenburger Ausfertigungs- und Verkündungsgesetz, Drucksache 4/7723. Ich lasse über die Beschlussempfehlung in der Drucksache abstimmen. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das ist eine ganz deutliche Mehrheit, sodass dieses Gesetz somit in 2. Lesung angenommen und verabschiedet worden ist.
Ich bitte Sie, die Gestaltung der Mittagspause so zu organisieren, dass wir hier im Saal beschlussfähig bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der nunmehr vorliegenden Fassung, wie er am Dienstag in der Sitzung des Innenausschusses nach Änderungsanträgen, die im Ausschuss noch nicht einmal in Schriftform vorgelegen haben, beschlossen worden ist, führt dazu, dass eine Unmenge von Daten aus den fast 200 kommunalen Melderegistern noch einmal zusätzlich zentral erfasst und gespeichert werden.
Wozu das Ganze? - 177 von 198 brandenburgischen Meldebehörden, so die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, verwenden heute eine Software, die diese Daten automatisiert erfasst und zur Verfügung stellt. Seit 2003 ist ein solches Projekt im Innenministerium offenbar vorangetrieben worden. Das hat erhebliche Mittel gekostet. Es dürften mehr als 2 Millionen Euro gewesen sein. Es drängt sich der Eindruck auf, dass deshalb ein passendes Gesetz zu dem Projekt geschrieben worden ist.
Durch den Änderungsantrag der Koalition wird dieses Vorhaben nun aber offensichtlich konterkariert. Durch diese Änderung, die wir grundsätzlich unterstützen, wird die neu einzurichtende Behörde allein für die Fälle der regelmäßigen Datenübermittlung an andere Behörden und Dritte nach § 29 Meldegesetz eingeführt. Die profitable Datenweitergabe an Private ist damit nicht mehr möglich. Die Folge wird die parallele Führung und Pflege von Registern sein. Das ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Die weitere Zentralisierung ist aber das Gegenteil von Datenschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, insbesondere von der SPD! In der 1. Lesung dieses Gesetzentwurfs, die vor einem Jahr stattgefunden hat, haben Sie auf die Mehrfachspeicherung von Daten aufgrund der mittlerweile verteilten Zuständigkeiten im Zuge der Föderalismusreform hingewiesen. Sie wollten warten und prüfen, ob eine Notwendigkeit dafür besteht, und abwarten ob eine zentrale Sammelstelle auf Bundesebene eingerichtet wird. Zudem wollten Sie sich der Thematik im Innenausschuss noch einmal detaillierter annehmen.
Das Gesetz ist aber wieder und wieder durch die Koalition von der Tagesordnung des Innenausschusses genommen worden.
Eine fachliche Befassung hat im Ausschuss gar nicht erst stattgefunden. Wenn Sie so Ihrem eigenen Anspruch folgen wollen, dass Datensparsamkeit Datensicherheit ist, dann ist Ihnen das nicht gelungen.
Sie wollen ein landesweites onlinefähiges Melderegister schaffen, offenbar um dem Landesbetrieb eine Aufgabe zuzuweisen und so eine erhebliche Geldausgabe nachträglich zu legitimieren - das haben Sie erreicht -, um weitere Einnahmen aus der Weitergabe von Daten der Bürger zu generieren - das geht nach der Änderung nicht mehr -, um Inkasso- und Versandhandelsunternehmen die Schuldnersuche zu erleichtern; das ist nicht mehr möglich, aber auch nicht notwendig. Rechtsanwälte und Inkassounternehmen bedienen sich dazu einfach einer Adressprüfung bei der Polizei oder spezieller Module in den verwendeten Computerprogrammen. Die von der Landesregierung dargestellte aufwendige Adressenverfolgung ist der Einzelfall.
Letzter Punkt: Sie wollen das Melderegister schaffen, um die Sicherheit im Land zu erhöhen. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Ich denke aber, es wird nicht funktionieren, zumal Sie damit ein Hauptproblem des Melderechts nicht ausräumen, nämlich dass ohne Wissen des Vermieters und Eigentümers Personen in der Wohnung polizeilich gemeldet sind.
Nach dieser Bilanz wird deutlich, dass der Gesetzentwurf falsch und schlichtweg überflüssig ist - also ein mehr als zweifelhafter Erfolg der Koalition. Die Linke lehnt diesen Gesetzentwurf auch nach den vorgeschlagenen und erfolgten Änderungen ab. - Danke.