Dreierlei dürfte insoweit nämlich gewiss sein. Erstens: Ganz ohne das Instrument des Lauschangriffs, der akustischen Wohnraumüberwachung und der Telefonüberwachung, werden wir hierbei nicht auskommen. Zweitens: Die Bevölkerung sowie die Gesamtgesellschaft haben unverändert ein herausragendes Interesse am möglichst optimalen Schutz vor organisierter Kriminalität. Drittens: Die Gewichtung zwischen dem öffentlichen Interesse und den betroffenen Individualinteressen bei Überwachungsmaßnahmen, insbesondere im so genannten Intimbereich, müssen hierzu neu definiert werden.
Eine Anmerkung noch zu der in dem PDS-Antrag angesprochenen Problematik der V-Mann-Affäre. Mit dem angesprochenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat diese aus meiner Sicht nichts zu tun. Von Interesse ist dennoch, nach welchen Kriterien die Landesregierung künftig den Einsatz von V-Leuten gestalten will. Oftmals hat sich nämlich herausgestellt, dass durch den Einsatz von V-Leuten sozusagen der Bock zum Gärtner gemacht wurde, nämlich durch Einsetzen von Provokativagenten als Anstifter oder sogar als treibende Kraft der organisierten Kriminalität.
Hieraus ergibt sich meines Erachtens zwingend der Schluss, dass sich der Einsatz von V-Leuten als das problematischste Mittel der Überwachung erwiesen hat. Die Führungsmöglich
keiten der staatlichen Organe sind hierbei erwiesenermaßen nicht allumfassend, sondern nur begrenzt. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon ein wenig merkwürdig, nach den Vorträgen der „Bürgerrechtsparteien“ PDS und DVU zu diesem Thema Stellung nehmen zu müssen.
Herr Kollege Scharfenberg, sehr geehrte Kollegen von der PDS! Da bekam ich Ihren Antrag, in dem „Lauschangriff-Urteil des Bundesverfassungsgerichts“ steht. Als ich auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts das Stichwort „Lauschangriff-Urteil des Bundesverfassungsgerichts“ suchte, erzielte ich null Treffer. Dann habe ich das Datum eingegeben, mit dem ich dann natürlich einen Treffer landete.
Wenn Ihnen das Thema denn so wichtig ist, dass wir hier juristische Vorträge dazu hören, würde ich schon darum bitten, dass Sie entsprechende Anträge künftig mit der notwendigen Akribie formulieren. Es gibt kein Lauschangriff-Urteil des Bundesverfassungsgerichts!
Es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; 58 Seiten, die man im Internet abrufen kann. Die Kernaussage dieser Entscheidung ist ganz klar, dass die akustische Wohnraumüberwachung mit dem Grundgesetz, mit den Freiheitsrechten vereinbar ist, aber unter ganz bestimmten Bedingungen erfolgt.
Sie begehren nun eine umfassende Berichterstattung der Landesregierung. Die Kollegin Stark hat zu Recht darauf verwiesen, dass das zur Unzeit kommt, dass das vorfristig wäre, sodass wir hier nicht in eine Debatte eintreten sollten. Wir werden Ihren Antrag ablehnen, weil er zum gegenwärtigen Zeitpunkt und inhaltlich nicht gerechtfertigt ist. Aber diese Debatte bietet natürlich eine Möglichkeit, zu den weiteren Ausführungen der PDS-Fraktion Stellung zu nehmen.
Herr Kollege Scharfenberg, wenn Sie hier infrage stellen, was die Koalition von SPD und CDU und der Innenminister in den letzten fünf Jahren für die innere Sicherheit geleistet haben, dann müssen Sie doch etwas „Butter bei die Fische tun“. Wir haben die innere Sicherheit in Brandenburg gemeinsam vorangebracht. Das haben wir nicht deswegen getan, weil es uns einfach so eingefallen ist, sondern weil die Menschen nach einem Mehr an innerer Sicherheit verlangen und sie uns dabei auch unterstützen. Ich glaube, weit in Ihre Wählerschichten hinein wollen die Menschen in Brandenburg ein Mehr an innerer Sicherheit.
rungen des Polizeigesetzes diskutiert haben und Sie als Redenschreiber für diejenigen fungierten, die damals für die PDS in diesem Parlament das Thema innere Sicherheit vertraten, hieß, dies alles sei nicht mit der Verfassung zu vereinbaren; Kollege Bisky hat damals als Fraktionsvorsitzender Ausführungen dazu gemacht. All diese Klagen sind gegenstandslos und haben nicht zum Erfolg geführt. Am Beispiel der Videoüberwachung kann man ganz deutlich sehen, dass dies sowohl mit der Verfassung vereinbar ist als auch vor Ort etwas bringt: Die Kriminalität ist zurückgegangen. Außerdem haben diese Maßnahmen eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung gefunden; dies ist ganz besonders wichtig.
Genau das Gleiche gilt für die anderen Änderungen des Polizeigesetzes sowie die Akzeptanz und die Wirksamkeit der Polizeireform im Land Brandenburg. All das, was Sie hier auf der politischen Ebene mit falschen Argumenten kritisiert haben, all das, was Sie vor dem Landesverfassungsgericht angefochten haben, wurde bestätigt; Ihre Aktivitäten sind nach hinten losgegangen. Es wurde vorhin schon gesagt: Die PDS ist hinsichtlich des Themas innere Sicherheit schlecht und schwach aufgestellt. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Entscheidung vom 3. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht die akustische Wohnraumüberwachung als verfassungsgemäßes Mittel zur Aufklärung schwerer Verbrechen anerkannt. Damit wurde die Rechtmäßigkeit eines Instruments bestätigt, das sich bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer besonders schwerer Formen der Kriminalität als unverzichtbar erwiesen hat. Zugleich - das ist völlig richtig - hat das Gericht dem Bundesgesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2005 Einzelheiten der Maßnahmen, die in der Strafprozessordnung geregelt sind, dahin gehend zu ändern, dass der so genannte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung nicht berührt wird.
Der von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf wurde am 15. Dezember 2004 dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet und befindet sich somit im ersten Durchgang des Gesetzgebungsverfahrens. Sie aber erwarten jetzt schon, bevor dieses Gesetz erlassen ist, dass wir daraus Konsequenzen ziehen. Das wäre etwas voreilig. Vor diesem Hintergrund greift der von Ihnen geforderte Bericht nicht nur der Entscheidung des Bundestages vor, sondern nimmt auch das Abstimmungsverhalten des Landes Brandenburg im Bundesrat vorweg.
Über die des Weiteren von Ihnen aufgeworfene Frage der Auswirkungen des Verfassungsgerichtsurteils auf andere Maßnahmen der polizeilichen Datenerhebung wie Telekommunikationsüberwachung sowie Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern wird derzeit auf der Ebene der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer beraten. Sie hat eine länderübergreifende fachliche Analyse der Rechtslage in Auftrag gegeben.
Das heißt nicht, dass wir glauben, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts habe Auswirkungen auf diese Bereiche. Wir wollen dies aber sehr sorgfältig prüfen. Da es sich um ein sehr umfangreiches Urteil handelt, müssen wir alles in die Erwägungen einbeziehen.
Die mit diesen Fragen verbundene Auseinandersetzung in den Fachgremien ist noch nicht abgeschlossen. Ich meine, von daher wird klar, dass die Landesregierung ihren Standpunkt in dieser Frage erst dann erläutern wird, wenn diese Diskussionen beendet sind.
Sie werden verstehen, dass ich die Befugnisse der Polizei nicht voreilig und unnötig infrage stellen werde, gerade in einer Zeit, in der die Bedrohung durch internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität nach wie vor besteht.
Schließlich erscheint mir der von Ihnen geforderte Bericht auch deshalb nicht erforderlich zu sein, weil die dazu aufgeworfenen Fragen durch die Landesregierung bereits hinreichend beantwortet wurden. Ich erinnere daran, dass über die von Ihnen erfragten Fälle, in denen in Brandenburg Maßnahmen zur Wohnraumüberwachung beantragt und durchgeführt wurden, diesem Haus jährlich berichtet wird.
Herr Kollege Scharfenberg, Sie haben am Ende Ihrer Ausführungen formuliert, wir sollten damit sensibel umgehen. In der rechtlichen Auseinandersetzung ist „sensibel“ ein schwieriger Begriff. Wir müssen die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren; um diese Verhältnismäßigkeit geht es. Auf der Basis einer klaren rechtlichen Grundlage werden wir alles tun, um den Schutz unserer Bürger unter der Bedingung sicherzustellen, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren.
Vielen Dank, Herr Innenminister. - Wir sind damit am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6 und wir kommen zur Abstimmung.
Ihnen liegt der Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 4/428 vor. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen, wovon eine außerhalb des Sitzungsraumes geäußert wurde, also nicht zählt, Herr Reiche, ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Bevor ich die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt eröffne, begrüße ich Auszubildende des Landkreises Potsdam-Mittelmark als Gäste. Es handelt sich um Verwaltungsfachangestellte
und Vermessungstechniker. - Herzlich willkommen im Plenarsaal des Landtages Brandenburg! Ich wünsche euch einen informativen Nachmittag.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Üblicherweise werden Gesetze gemacht, um gesellschaftliche Ziele zu beschreiben und den Akteuren, den Betroffenen und denen, die die Vorgaben des Gesetzes auszuführen haben, verbindliche und zuverlässige Werkzeuge dafür an die Hand zu geben. Ein Gesetz muss den Beteiligten vor allem Handlungssicherheit vermitteln. Was wir bei der Entstehung und der Einführung der Hartz-Gesetze erlebten und erleben, ist alles andere als das.
Unsicherheit geht um im Lande, bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und bei den Kommunen. In einer Zeit, in der die Landkreise und Gemeinden nicht wissen, wie sie ihre Haushalte in den Griff bekommen sollen, kommt die Frage hinzu, ob der volle Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen aus der Umsetzung des SGB II tatsächlich erfolgen wird. Was die Landesregierung dazu zu sagen hat, ist sehr vage. Wir und die Kommunen wollen und müssen aber wissen, ob die Bundesregierung und die Landesregierungen die Mehrbelastungen vollständig ausgleichen werden.
Die Bundesregierung ging zunächst davon aus, dass bundesweit 23 % und in Ostdeutschland ca. 30 % der bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben würden. Nach intensiven Diskussionen zwischen der Bundesregierung, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden erfolgte im vergangenen Jahr eine Korrektur auf die Annahme von 15 %. Auch diese Zahl wurde mittlerweile korrigiert. Der Anteil der Ablehnungen von Anträgen bisheriger Arbeitslosenhilfeempfänger im Land Brandenburg liegt bei ca. 13 %, so die Aussage des zuständigen Ministers. Es gibt also offenbar mehr Arbeitslosengeld-II-Empfänger als bisher prognostiziert.
Wie die optimistische Variante von 30 % zustande kam, mag viele Gründe haben; eines aber wird deutlich: Die Erfinder dieser Zahlen sind vom wirklichen Leben im Lande sehr weit entfernt.
Nach wie vor scheint offen zu sein, welchen Anteil an den Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen die Landesregierung an die Kommunen weitergeben will.
Wir erneuern unsere Forderung, dass der Gesamtbetrag von 190 Millionen Euro den Kommunen zusteht. Berechnungen des Landkreistages zeigen, dass selbst dieser Betrag die voraussichtlichen Ausgaben der Kreise bei weitem nicht abdeckt. Bei den kommunalen Trägern nach dem SGB, also bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten, werden insbesondere die Kosten der Unterkunft und der Heizung für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger steigen.
Ich hoffe deshalb, dass die Bemerkung des Finanzministers im Haushalts- und Finanzausschuss in den letzten Tagen als Scherz zu verstehen war, wenn er meinte, die Haushalte der Kommunen gingen ihn nichts an, er habe genug Sorgen mit dem Landeshaushalt.
Ich gehe davon aus, dass eine Landesregierung wie ein Landtag für das Land da ist; denn wie es in den Kommunen des Landes aussieht, ist die Situation des Landes. Wir fordern die Landesregierung auf, nicht auf das Prinzip der ruhigen Hand zu setzen, sondern mit dem Bund verbindliche Regeln zur Sicherung des vollständigen Ausgleichs der Mehrbelastungen aus den Hartz-IV-Gesetzen zu erwirken und die vollständige Weitergabe der Sonderbedarfsergänzungszuweisungen des Bundes nicht infrage zu stellen.