Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

Die Umrüstung steht jedoch unter Vorbehalt; denn nur wenn die Testreihe erfolgreich und die Umrüstung technisch wie wirtschaftlich machbar ist, tritt die Regelung in Kraft. Sowohl in einer ersten Testreihe als auch bei Tests in diesem Jahr erwiesen sich die Elektromotoren als nicht alltagstauglich.

Ich frage die Landesregierung: Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen der Tests?

Wiederum antwortet Frau Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lehmann, die Region hat mehr als zehn Jahre Zeit gehabt, sich darauf einzustellen. Die Tests stehen - Sie haben es beschrieben im Zusammenhang mit einem vom Umweltministerium für 1997 - also lang ist es her, aber ich will es noch einmal benennen - herausgegebenen Erlass, mit dem das Befahren der Wasserwege im Biosphärenreservat Spreewald durch motorbetriebene Wasserfahrzeuge geregelt werden soll. Der Erlass soll nach Abstimmung mit den lokalen Akteuren - und das ist ganz wichtig - zu einem Interessenausgleich zwischen den Anforderungen der Kahnfährleute und dem Naturschutz führen und regelt den allmählichen Übergang von Verbrennungsmotoren zu Elektromotoren.

Der allmähliche Übergang hat seit über zehn Jahren nicht stattgefunden. Ab dem 01.01.2007 sollten demnach als Antrieb für Wasserfahrzeuge grundsätzlich Elektromotoren eingesetzt werden, sofern zu diesem Zeitpunkt Elektromotoren der erforderlichen Leistungskraft marktüblich gewesen wären. Diese Voraussetzung für den ausschließlichen Einsatz von Elektromotoren wurde im Jahr 2007 als nicht gegeben angesehen. Deshalb wurde durch Änderung des Erlasses eine Verlängerung um fünf Jahre herbeigeführt, und nun treffen wir eine Entscheidung zum 01.01.2012. Es ist also viel Zeit vergangen, aber nichts passiert.

Ich kann Ihnen versichern, dass das Umweltministerium im Laufe des Jahres 2011 unter Beachtung der aktuellen Testergebnisse und Einbeziehung auch der regionalen Akteure - denn sie müssen ja mit dieser Entscheidung umgehen - über den weiteren Umgang mit dem Ziel, Spreewaldkähne standardmäßig mit Elektroantrieben auszustatten, entscheiden wird. Es wird angestrebt, eine durch weitgehenden Interessenausgleich und möglichst breiten Konsens getragene Lösung zu finden. Kollege Vogelsänger hat gesagt, dass er schon ganz gespannt auf diese Antwort sei. Ich möchte nur sagen: Auch in den Spreewald wird der wissenschaftlich-technische Fortschritt einziehen.

(Heiterkeit bei der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE])

Wir haben wunderbare Projekte der Elektromobilität - und dabei schaue ich den Kollegen Wirtschaftsminister und den Kollegen Infrastrukturminister an -, Projekte, mit denen sich möglicherweise eine gute Lösung finden lässt. - Vielen Dank.

Die Abgeordnete Schier hat weitere Fragen.

Frau Ministerin, Sie sagten gerade, im Jahr 2007 sei das nicht möglich gewesen, weil das Verfahren nicht praktikabel gewesen sei. Jetzt sagen Sie, zum 01.01.2012 werde die Richtlinie in Kraft treten. Es kann durchaus sein, dass es dann immer noch nicht praktikabel ist. Die Kahnfährmänner sagen zum Beispiel: Diese Motoren sind riesig, sie sind zu schwer und vom wirtschaftlichen Standpunkt aus zu teuer. Dies jetzt par ordre de mufti festzulegen ist die eine Sache. Gibt es aber noch eine Möglichkeit, nach einer Lösung zu suchen oder eventuell doch in Ausnahmefällen die altbewährten Motoren zuzulassen?

Ich glaube, ich hatte beschrieben, wie die Situation ist. Der Erlass ist im Jahr 2007 um fünf Jahre verschoben worden: bis zum 01.01.2012. Ich hatte gesagt, dass wir uns im nächsten Jahr zu den aktuellen Testergebnissen mit dem Umweltministerium und mit den regionalen Akteuren, also mit den Betreibern vor Ort, auseinandersetzen und prüfen werden, welche Möglichkeiten es aktuell gibt. Wir können den regionalen Kollegen natürlich nichts überhelfen, wenn die materiell-technische Basis nicht vorhanden ist, aber ich meine, sie ist mittlerweile vorhanden.

(Schippel [SPD]: Nein! Das ist geprüft!)

Wir kommen zur Frage 401 (Innovationsgipfel 2010), gestellt vom Abgeordneten Domres.

Am 02.12.2010 fand in Potsdam der Innovationsgipfel 2010 der Länder Berlin und Brandenburg statt. Im Mittelpunkt stand unter anderem die Gemeinsame Innovationsstrategie.

Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse hat der Innovationsgipfel gebracht?

Es antwortet unser Wirtschaftsminister, Herr Christoffers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit mit dem Land Berlin bezüglich der Förderung der Technologiezusammenarbeit kontinuierlich gut entwickelt. Wir haben am 2. Dezember den dritten Innovationsgipfel in Potsdam durchgeführt. Teilgenommen haben neben Ministerin Münch und mir von Brandenburger Seite Senator Wolf und Staatssekretär Nevermann von Berliner Seite.

Was ist erreicht worden? Wir haben die Inhalte einer neuen Gemeinsamen Innovationsstrategie vorgestellt. Dabei geht es unter anderem um Leitlinien wie die Sicherung der Innovations

fähigkeit der Hauptstadtregion, die Gewährleistung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Priorisierung nachhaltiger Innovationen. Auf dieser Grundlage haben wir uns entschieden, da sich eine Reihe von Zukunftsfeldern in den Jahren zu tatsächlichen Clustern entwickelt haben, wo die Wertschöpfungskette von Forschung, Entwicklung und Technologietransfer bis zur Produkteinführung geschlossen ist, bei einigen Clustern noch enger mit Berlin zusammenzuarbeiten. Das ist einmal der Bereich Gesundheitswirtschaft. Das ist bereits umgesetzt und auch öffentlich verkündet worden. Dabei geht es um den Bereich Krankenhaus bis zu Wellness und um die gesamte Palette, die in diesem Kontext vertreten ist. Wir bereiten uns darauf vor, am 17. Januar das Cluster Energietechnik gemeinsam mit Berlin vorzustellen. Wir sind dabei, über Verkehr, Mobilität und Logistik mit Berlin endzuverhandeln. IKT und Medien sind ebenfalls für nächstes Jahr vorgesehen.

Meine Damen und Herren, neben diesen Clustern gibt es eine Reihe von Technologiefeldern, die wir quer zu allen anderen Entwicklungen besonders unterstützen werden. Da geht es um die Frage des schonenden Einsatzes der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Es geht also um Materialien und Werkstoffe, es geht um Produktions- und Automatisierungstechnik, es geht auch um Sicherheitstechnik und um Cleantech. Wir verfolgen damit konsequent das Ziel, dass wir die ökologische Modernisierung auch des wirtschaftlichen Lebens im Bereich der Technologienentwicklung besonders unterstützen wollen.

Meine Damen und Herren, wir werden uns 2011 im Rahmen der Innovationsstrategie mit Berlin unter anderem zu folgenden Themen verstärkt und intensiver austauschen: Es geht einmal um die Weiterführung der Zukunftsdialoge auch 2011. Wir haben mit allen Akteuren, die in diesen Handlungsfeldern tätig sind, Zukunftsdialoge geführt und uns vorher selbstverständlich mit ihnen abgestimmt, ob wir diesen Weg so gehen sollen. Wir haben darüber hinaus Marketingpolitik und Markenbildung auf dem Programm, weiterhin die Internationalisierung und Europäisierung und natürlich die Fortschreibung der Masterpläne zu den Clustern, die ich genannt habe.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen sagen, dass die Gemeinsame Innovationsstrategie sowohl in den Zukunftsdialogen als auch auf dem Innovationsgipfel selbst eine breite Zustimmung der handelnden Akteure gefunden hat. Neben der Weiterentwicklung geschlossener Wertschöpfungsketten wollen wir noch einen Schritt zusätzlich in diesem Bereich gehen. Wir werden also nicht nur gemeinsame Strategien entwickeln und umsetzen. Wir werden auch gemeinsame Institutionen schaffen, wo beide Länder durch eine gemeinsame Institution diese Innovationsstrategie umsetzen. Das ist bundesweit einmalig, so etwas gibt es woanders nicht.

Die Verhandlungen dazu waren und sind nicht immer ganz einfach, das ist klar, weil es bei aller Gemeinsamkeit auch unterschiedliche Interessenlagen gibt. Aber ich möchte sagen, dass wir zu den bereits gebildeten und noch zu bildenden Clustern jeweils gemeinsame Strukturen entweder in Berlin oder in Brandenburg schaffen, die durch Personal der Zukunftsagentur, der Innovationsagentur Berlin oder der TSB und Berlin Partner hier gestellt werden. Für den Bereich Gesundheitswirtschaft ist diese gemeinsame Institution in Berlin angesiedelt; für den Bereich Energietechnik wird sie bei uns, bei der ZAB, angesiedelt werden und dann für beide Länder gemeinsam diese Zielstellung umsetzen. Insofern gehe ich davon aus, dass wir mit der

Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg einen weiteren Schritt im Bereich der Technologieförderung, der Technologieentwicklung und der Zukunftsfähigkeit der Hauptstadtregion gehen können.

Ich bin mir sicher, meine Damen und Herren, dass wir uns damit weiterhin auf die gemeinsame Zielstellung konzentrieren und ausrichten, die lautet, dass wir zukunftsfähig bleiben und dies auch bis 2020 sicherstellen müssen. Das hat etwas mit der Technologieentwicklung, mit neuen Dienstleistungen und mit Wertschöpfung zu tun. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Ich rufe zum Abschluss die Frage 402 (Leibniz-Institute) auf, gestellt vom Abgeordneten Prof. Dr. Schierack.

Gemäß Artikel 91b GG haben Bund und Länder vereinbart, gemeinsam die Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft „Gottfried Wilhelm Leibniz“ multilateral zu finanzieren.

Die sogenannten Leibniz-Institute sind in Brandenburg entsprechend ihrem Fachgebiet dem Einzelplan des Wissenschaftsministeriums als auch dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zugeordnet. Bund und Länder haben sich im Pakt für Forschung und Innovation verpflichtet, die staatlichen Zuwendungen jährlich um 5 % zu erhöhen. Eine entsprechende Aufstockung im Haushaltsplan für das Jahr 2011 erfolgte nur für die Leibniz-Institute, die beim Wissenschaftsministerium angesiedelt sind. Eine Aufstockung für die Leibniz-Institute im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erfolgte nicht.

Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die Ungleichbehandlung der Leibniz-Institute beschlossen?

Gehe ich recht in der Annahme, dass Minister Vogelsänger antwortet? - Nein, der Finanzminister. Bitte sehr, Herr Dr. Markov.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schierack, Sie haben verlesen:

„Bund und Länder haben sich im Pakt für Forschung und Innovation verpflichtet, die staatlichen Zuwendungen jährlich um mindestens 5 % zu erhöhen.“

Das ist falsch, das ist mitnichten so. Im Hochschulpakt steht geschrieben, dass Bund und Länder eine jährliche Erhöhung der staatlichen Zuwendungen um 5 % anstreben. „Anstreben“ bedeutet keine rechtliche Verpflichtung. Daraus ergibt sich, dass es keinen Anspruch eines jeden Instituts auf eine lineare Erhöhung um 5 % jährlich gibt. Ich will es nur sachlich richtigstellen.

Zweitens: Wenn Sie den Haushaltsplan 2010 mit 2009 verglichen haben, können Sie feststellen, dass dort eine Erhöhung für die Institute von bis zu 13 % vorgenommen worden ist. Das

hat vorrangig etwas - das gebe ich durchaus zu - mit den Tariferhöhungen zu tun, aber: Tariferhöhungen sind im Rahmen des Hochschulpakts anrechenbar.

Drittens: Das Ministerium - MIL - hat eine sehr breite Aufgabenstellung: Landwirtschaft, Infrastruktur etc. Demzufolge ist es vollkommen normal, dass man in Haushaltsverhandlungen, Haushaltsauseinandersetzungen oder -bewertungen versucht, alles unter einen Hut zu bringen. Es gibt Einvernehmen zwischen dem zuständigen Minister, Jörg Vogelsänger, dem Infrastrukturministerium und mir, dass wir im Zuge der Haushaltswirtschaft versuchen werden, den WGL-Instituten zusätzliche Mittel 2011 zur Verfügung zu stellen. - Danke schön.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 1, den ich hiermit schließe.

Ich begrüße unsere Gäste vom Gymnasium Gransee. Herzlich willkommen und einen spannenden Vormittag für euch!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Wahl eines Richters des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg

Antrag mit Wahlvorschlag des Hauptausschusses

Drucksache 5/2443

Gemäß Artikel 112 Abs. 4 der Verfassung erfolgt die Wahl von Richtern zum Verfassungsgericht geheim. Ich gebe Ihnen die üblichen Hinweise zum Wahlverfahren. Der Hauptausschuss schlägt vor, anstelle des bisherigen Richters Herrn Dr. Volkmar Schöneburg Herrn Dr. Dirk Lammer als Richter des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg zu wählen.

Gemäß Artikel 112 Abs. 4 der Landesverfassung ist der Kandidat gewählt, wenn er die Stimmen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages erhalten hat. Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten zur Wahl eines Richters am Verfassungsgericht, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei dem die Stimmabgabe nicht erfolgt ist, und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.

So viel zum Verfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? - Nein, das Verfahren ist Ihnen ja geläufig.

Wir kommen zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, gibt es einen Abgeordneten, der keine Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugeben? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit beende ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.