Sie hätten jetzt die Chance gehabt, Ihre Konzepte wirklich einmal auf den Tisch zu legen und nicht nur zu beklagen, dass Sie überhaupt keine Möglichkeiten hätten. Ich kann nachhelfen: Sie hätten ja erklären können, wie Sie die Zukunft der niedergelassenen Kollegen im Land sehen - das wäre heute einmal eine schöne und spannende Debatte gewesen. Diese haben Sie angestoßen; dazu habe ich kein Wort gehört.
Sie hätten durchaus sagen können, wie Sie den Hausarztberuf in Zukunft entlasten wollen und mit welchen Konzepten Sie
dort herangehen wollen. Das wäre heute einmal eine Diskussion wert gewesen. Das aber haben Sie nicht gemacht.
Ich frage Sie: Was tut dieses Land beispielsweise für den öffentlichen Nahverkehr, damit die alten Menschen tatsächlich zu den Ärzten auf dem Land kommen? Das wäre heute einmal eine spannende Diskussion in dieser Aktuellen Stunde gewesen, meine Damen und Herren.
Dann hätten Sie vielleicht auch sagen können, wie Sie den öffentlichen Gesundheitsdienst in den einzelnen Kommunen unterstützen, denn dort gibt es einen hohen Personalmangel. Das wäre doch Ihre Aufgabe heute hier gewesen,
statt ständig auf die Bundesregierung zu schimpfen. Das sind Aufgaben, die Sie heute schon erledigen können, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie es mitbekommen? - So spricht der Experte!
Ich möchte mich aber bei der FDP-Fraktion sehr herzlich bedanken - das meine ich ganz ehrlich -, dass sie unseren Entschließungsantrag unterstützt. Ich bedanke mich deshalb, weil ich damit auch ein wenig die Hoffnung verbinde, dass Sie auf Bundesebene entsprechende Weichenstellungen vornehmen, sodass dieses Eckpunktepapier, das für die künftige Gesundheitsversorgung sehr wichtig ist - nicht nur in Brandenburg, sondern in Gesamtdeutschland -, Gesetzeskraft erlangt. Meine Empfehlung an die FDP ist, jetzt in Brandenburg nicht von Weitem argwöhnisch zu schauen, Herr Beyer, so wie Sie es gesagt haben: „Mal schauen, was die Landesregierung daraus macht“, sondern wir laden Sie, die FDP, vielmehr ein, hier aktiv mitzutun.
Meine Damen und Herren, einen Satz möchte ich noch sagen: Ich habe die Pressemitteilung der KV Brandenburg mit leisem Bedauern gelesen. Herr Helming hat am 07.04. dazu eine Stellungnahme unter der Überschrift: „Nun kann die Politik
endlich beweisen, dass sie alles besser kann!“ abgegeben. Er hat dabei auf dieses Eckpunktepapier Bezug genommen. Ich bin sehr enttäuscht, dass Herr Helming das nicht richtig verstanden hat oder nicht richtig verstehen will. Es geht nicht darum, dass die Politik alles besser machen will, sondern es geht lediglich darum, dass die Länder künftig in entscheidenden Fragen ein Beteiligungsrecht bekommen, dass sie in entscheidenden Fragen auch die Möglichkeit eines Beanstandungsrechts haben und, wenn es sogar ganz wichtig und erforderlich sein sollte, auch Initiativrechte für sich beanspruchen dürfen. Um nicht mehr oder weniger geht es. In diesem Eckpunktepapier steht ganz eindeutig:
„Die Sicherstellungsverpflichtung der kassenärztlichen Vereinigung nach § 75 SGB V bleibt unberührt und bleibt bestehen.“
Ich sage das ganz deutlich, weil Herr Helming in seiner Pressemitteilung ausgeführt hat, man müsse sich gar nicht wundern, wenn man sich hier zurückziehe. Das ist ein falsches Verständnis.
Ich wünsche mir, dass er sich an dieser Stelle nicht schmollend mit spitzem Mund zurückzieht, sondern sich weiterhin so engagiert in diesem Lande einbringt, denn mit IGiB - nicht „igitt“, sondern „IGiB“ - beweist es ja die KV. - Danke.
Zum Schluss erhält noch einmal die antragstellende Fraktion das Wort. Es spricht die Abgeordnete Wöllert.
Sehr geehrter Herr Kollege Schierack, ich finde es schön, dass Sie sagen, die CDU stehe bei den Menschen. Aber Stehen reicht nicht; man muss sich auch gemeinsam mit den Menschen bewegen, wenn man etwas zum Positiven verändern will.
Ich möchte Ihnen noch eines sagen: Sie müssen sich schon entscheiden. Wenn Sie auf der einen Seite sagen, die Landesregierung solle doch bitte mehr tun und nicht immer nur auf Schwarz-Gelb schimpfen, aber sich auf der anderen Seite hier hinstellen und sagen: „Es ist gut, dass Sie nicht mehr Mitbestimmung haben“, was wäre denn dann? Wenn Sie den Rahmen für das Handeln nicht herstellen wollen, dann können Sie natürlich auch kein Handeln erwarten; beides gemeinsam geht nicht.
Ich meine, es ist hier ganz deutlich geworden: Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir die Landesregierung ausdrücklich unterstützen und dazu auffordern, den mit dem Konzept eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen, und zwar mit allen Beteiligten - nur so: mit allen Beteiligten; das ist erstmalig überhaupt in ein Konzept gegossen worden. Ich meine, das ist ausbaufähig, und dazu brauchen wir die entsprechenden Rahmenbedingungen.
Ihre Verantwortung, Herr Beyer und auch Herr Prof. Schierack, wäre es, dafür zu sorgen, dass diese Rahmenbedingungen von der Bundesregierung auch gegeben werden, damit wir hier weiter arbeiten können, damit es nicht so ist, dass wir letztlich doch über Ärztemangel reden, weil es eben den Menschen im SpreeNeiße-Kreis, aus dem ich komme, nichts nützt, wenn am Starnberger See sehr viele Ärzte sind, es bei ihnen aber an Ärzten mangelt. Genau das - in diesem Punkt sind wir uns sehr einig, Kollegin Nonnemacher - müssen wir ändern, und dafür brauchen wir die entsprechenden Bedingungen.
Wir haben in unserem Entschließungsantrag noch einmal extra aufgeführt, dass wir es auch für wichtig halten, gerade in einem Flächenland wie Brandenburg die Krankenhäuser in die gesamte gesundheitliche Versorgung einzubinden. Auch dort gibt es Fachärzte, die dort gehalten werden müssen. Das ist nicht weniger wichtig. Deshalb möchten wir auch hier den eingeschlagenen Weg weitergehen und haben in dem Entschließungsantrag die Bitte geäußert, noch einmal zu prüfen, inwieweit man die wirtschaftliche Sicherheit der Krankenhäuser stärken kann, indem man genauer definiert, was denn unter gewachsenen Strukturen zu verstehen ist.
Hierzu gibt es bereits positive Ansätze, indem in gemeinsamen Gesprächen Vereinbarungen getroffen worden sind, die fünf Punkte beinhalten: erstens das langjährige kontinuierliche Angebot einer solchen Klinik im ländlichen Raum; zweitens die Erbringung der Leistungen in einer guten, anerkannten Qualität; drittens, dass die Leistungserbringung kontinuierlich durch gut ausgebildete, der Klinik zur Verfügung stehende Fachkräfte gewährleistet wird; viertens, dass die Zuordnung zu einer im Krankenhausplan geplanten Fachabteilung möglich ist; fünftens, dass die Leistungen einen relevanten Beitrag zur regionalen medizinischen Leistung erbringen.
Wir möchten gern, dass das sichergestellt wird und dass das alle Beteiligten festschreiben, damit nicht immer wieder besorgte Menschen auf die Straße gehen, die sich für ihre Krankenhäuser einsetzen.
Ich meine, damit sind wir auf einem guten Weg, dazu brauchen wir alle, und diesen Weg sollten wir fortsetzen. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Damit steht der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 5/3085, zur Abstimmung. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich gefolgt worden.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und begrüße unsere Gäste von der Friedrich-Hoffmann-Oberschule in Großräschen. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg! Ich wünsche euch einen spannenden Vormittag.
Wir beginnen mit der Frage 534 (GEMA-Gebühren für Kindertagesstätten), gestellt von der Abgeordneten Muhß.
Die GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - hat sich in den vergangenen Wochen an Kitas in ganz Deutschland gewandt und diese aufgefordert, Lizenzverträge für das Kopieren und Verteilen von Liedtexten abzuschließen. Die Zahlungsaufforderung beläuft sich je Kita auf mindestens 56 Euro und soll dazu berechtigen, bis zu 500 Kopien im Jahr anzufertigen.
Um die finanzielle Belastung für die Kitas zu verringern, kommt grundsätzlich auch der Abschluss eines Rahmenvertrages infrage, wie dies in Bayern zwischenzeitlich geschehen ist.
Ich frage die Landesregierung: Plant sie, für Brandenburg einen Rahmenvertrag mit der GEMA abzuschließen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Abgeordnete Ina Muhß, wir haben uns am 20. Januar hier im Landtag mit diesem Thema befasst und beschlossen, dass die Landesregierung zunächst einmal prüft, inwieweit die Absicht der GEMA, Kopiergebühren zu erheben, rechtlich trägt. Das tun wir im Augenblick gemeinsam mit dem Justizministerium. Die Ergebnisse der Prüfung liegen bald vor, und ich bin ganz sicher, dass wir Ihnen dann umfassend Bericht erstatten können.
Sie haben die Landesregierung beauftragt, sich für einen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag einzusetzen. Das haben wir getan. Bayern scheint einen eigenen Weg zu gehen. Die anderen 15 Länder wollen aber in der Tat die Konditionen für einen solchen Rahmenvertrag aushandeln. Nordrhein-Westfalen führt die Sondierungsgespräche federführend für uns. Bevor es zu konkreten Verhandlungen kommt, wollen wir noch einmal schauen, ob die Veranschlagung einer gewissen Kopienzahl pro Kita, wie sie die GEMA vorgenommen hat, tatsächlich trägt. Danach werden wir in die konkreten Verhandlungen gehen. Sollten diese scheitern, was ich nicht hoffe, müssen wir in der Tat prüfen, ob wir einen landeseigenen Rahmenvertrag anstreben.
Noch ein Hinweis: Das alles wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Es gibt die Internetseite www.kinder-wollen-singen.de. Dort kann man die Lieder, also die Texte und die Noten, fin
den, die man gebührenfrei kopieren kann. Der Umfang der Liste ist mittlerweile auf 150 Lieder angestiegen. Das ist für die Erzieherinnen in den Kitas eine ganz wichtige Information.