den, die man gebührenfrei kopieren kann. Der Umfang der Liste ist mittlerweile auf 150 Lieder angestiegen. Das ist für die Erzieherinnen in den Kitas eine ganz wichtige Information.
Wenn ich mich recht entsinne, war es auch Anliegen des Antrags, zunächst in einem unbürokratischen Schritt eine Liste über die gebührenfreien Werke und die rechtlichen Grundlagen zur Verfügung zu stellen, damit die Kitas wirklich wissen, worum es geht, weil damals durch die Presse ein falsches Bild gezeichnet wurde. Wie weit sind wir denn damit?
Die rechtliche Prüfung läuft; das habe ich gerade gesagt. Wir sind kurz vor dem Abschluss. Die Liste gibt es; unter der Internetadresse www.kinder-wollen-singen.de kann man sie abrufen. Überall haben wir Computer und Internetzugang. Nun noch Listen in die 1 700 Kitas zu schicken ist nicht erforderlich.
Wir sind damit bei der Frage 535 (Verzögerungen bei der Er- stattung von INTERREG-IV-A-Mitteln an Vereine), gestellt von der Abgeordneten Kaiser.
Im Rahmen der INTERREG-IV-A-Förderung der Europäischen Union wird in den Euroregionen ein Teil der Mittel für sogenannte kleine Projekte ausgegeben. Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, das heißt, die Träger müssen zunächst in Vorleistung gehen. Bei der Bearbeitung der Anträge auf Erstattung kommt es nach Hinweisen von Kultur- und Bildungsträgern immer noch zu teilweise erheblichen Verzögerungen. Die Belastungen tragen in diesem Fall die Träger der Projekte, die vor allem die Zinskosten zu tragen haben. Dies schreckt im Einzelfall Einzelne von der Nutzung dieses Fonds ab.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Bearbeitung dieser Anträge zu beschleunigen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kaiser, leider werden in der Tat EU-Mittel aus dem INTERREG-IV-AProgramm Polen, in dem Fall Woiwodschaft Lebusko und Brandenburg, an Träger sogenannter kleiner Projekte mit erheblichen Verzögerungen ausgezahlt.
Das Problem der Verzögerung liegt zum einen in dem von Ihnen erwähnten sogenannten Erstattungsprinzip, nach dem die Projektträger ihre Ausgaben über einen längeren Zeitraum vorfinanzieren müssen. Weiterhin stellen ein komplizierter Ver
waltungsweg und ein umfangreicher Abstimmungsprozess Hindernisse für eine zügige Bereitstellung der Mittel dar.
Bei den sogenannten kleinen Projekten verursacht im Gegensatz zu den anderen Projekten das besondere Vergabeverfahren für die EU-Mittel über die Geschäftsstellen der Euroregionen einen zusätzlichen Zeitaufwand. Seit 2007 wird das INTERREG-IV-Programm Woiwodschaft Lebusko und Brandenburg, aus dem diese Projekte finanziert werden, in der Verwaltungsverantwortung durch die polnische Zentralregierung wahrgenommen. Diese hat die Verwaltungs- und Kontrollsysteme maßgeblich bestimmt. Das liegt in ihrer nationalen Hoheit. Sie orientieren sich stark an den in Polen für die EU-Strukturfondsverwaltung üblichen Systemen. Deswegen sind die Anforderungen an die Projektträger im Vergleich zu einem Zuwendungsverfahren nach Brandenburger Landesrecht wesentlich höher. Die Einflussnahme des Wirtschafts- und Europaministeriums als Koordinierungsbehörde Brandenburg war bei der Ausgestaltung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der polnischen Zentralregierung äußerst begrenzt.
Auch das Verfahren zur Erstattung der Vorfinanzierung der Projektträger ist dementsprechend aufwendig. Trotz Zertifizierung - wir haben die Zertifizierung der ILB als Geschäftsbesorger übertragen - auf deutscher Seite werden die Berichte auf polnischer Seite nochmals durch vier Organisationseinheiten überprüft: durch das gemeinsame technische Sekretariat der Euroregionen, durch die Verwaltungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde und die Auszahlungsbehörde.
Des Weiteren hat die ILB bei der Überprüfung der aktuellen Mittelanforderungen der Geschäftsstelle der Euroregion SpreeNeiße-Bober leider Unstimmigkeiten festgestellt, sodass es in dem konkreten Fall zusätzlich zu Verzögerungen gekommen ist. Die Geschäftsstelle der Euroregion arbeitet akribisch und sehr eng mit der ILB zusammen, und wir führen zügig alle erforderlichen Nachprüfungen durch.
Welche Abhilfemaßnahmen haben wir als Ministerium, als Koordinierungsbehörde Brandenburg, bereits eingeleitet? Das aktuell praktizierte Verfahren zur Zertifizierung bei der ILB ist auf Anordnung meines Hauses für die Berichte aller Projektträger aufgrund der geschilderten Problemlage nochmals geändert, vereinfacht und damit aus unserer Sicht nochmals deutlich beschleunigt worden.
Für das laufende operationelle Programm kann dieses Problem der langen Bearbeitungszeiten aus Sicht des Wirtschafts- und Europaministeriums generell nicht mehr gelöst werden, weil die bestehenden Verfahren auf polnischer Seite durch uns nicht beeinflussbar sind. Die Koordinierungsbehörde Brandenburg beim Wirtschafts- und Europaministerium wird jedoch immer wieder darauf hinwirken, dass einzelne Arbeitsschritte in der Bearbeitung forciert werden und es sich bei besonders schwerwiegenden Problemfällen einschaltet. Das haben wir in der Vergangenheit mehrfach getan. Das werden wir auch in der Zukunft tun, um im unmittelbaren direkten Gespräch mit den zuständigen Institutionen auf polnischer Seite eine Beschleunigung zu erwirken.
Für ein zukünftiges INTERREG-A-Programm ab 2014 könnte im Rahmen der EU-Vorschriften der Verwaltungsaufwand vermindert werden, wenn die Verwaltungsverantwortung wieder, wie bei INTERREG-III-A, vom Land Brandenburg übernom
men würde. Die zugrunde liegenden nationalen Rechtsvorschriften ließen im Land Brandenburg eine wesentliche Vereinfachung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme faktisch darstellen und umsetzen. Insofern ist auch dieser Punkt Bestandteil unserer Gespräche in Brüssel zur Vorbereitung auf die Strukturfondsperiode ab 2014.
Ich kann nochmals versichern: Bei allen akuten Problemlagen führen wir das direkte Gespräch. Bestimmte Zeitachsen des Verwaltungsvorgangs auf polnischer Seite können wir aber nur begrenzt beeinflussen.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 536 (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen), die von der Abgeordneten Schier gestellt wird.
Das Anerkennungsgesetz des Bundes verfolgt das Ziel, in Deutschland lebenden Fachkräften mit im Ausland erworbenen Qualifikationen den Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich zu erleichtern. Das Anerkennungsgesetz bezieht sich nur auf Berufe im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Für landesrechtlich geregelte Berufe sind parallele landesrechtliche Regelungen erforderlich.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist die Zeitschiene für die Erstellung der Regelungen auf Landesebene?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Schier, bei Ihrer Frage könnte der Eindruck entstehen, dass der Bund und die 16 Bundesländer unabhängig voneinander ihr jeweiliges Instrumentarium an Anerkennungsregelungen sichten und dann jeder für sich novellieren. Das ist glücklicherweise nicht so. Wir sprechen hier über ein koordiniertes Verfahren.
Der von Ihnen erwähnte Gesetzentwurf umfasst ein neues Bundesgesetz, das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, sowie Anpassungen an bereits bestehende Regelungen des Bundes zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde unter Beteiligung der Länder erstellt. Die koordinierte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ist aber an diesem Punkt noch nicht beendet. Aktuell ist die Situation so, dass die Länder in einer Arbeitsgruppe mit dem Bund zurzeit in der Abstimmung über Fragen des Vollzuges des Bundesgesetzes einerseits sowie über eigene landesgesetzliche Regelungen andererseits sind.
Spätestens im Herbst 2011, so ist die Planung, werden die Länder in der Kultusministerkonferenz einen förmlichen Beschluss fassen, mit dem der Fahrplan für die Anpassung der landesrechtlichen Vorschriften skizziert wird. Selbstverständlich haben die Länder und damit auch Brandenburg den Ehrgeiz, dass die Maßnahmen auf Landesebene möglichst bald nach
dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes greifen. Es ist aber bei diesem Thema wichtig, dass im Ergebnis eine bundesweit möglichst homogene Gesetzes- und Genehmigungslage entsteht. Dazu müssen alle 16 Länder weitgehend gleichzeitig über die Ziellinie gehen. Das wiederum macht ganz konkrete Terminvorhersagen schwierig.
Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sich bis Ende 2011 erst einmal beraten? Habe ich Sie auch richtig verstanden, dass es keine landesrechtliche Regelung geben wird, zum Beispiel für Erzieher- oder Lehrerberufe, sondern eine einheitliche, länderübergreifende Richtlinie?
Das ist zurzeit der Plan, sodass eine Beschlussfassung und Beratung im Rahmen der nächsten Sitzungen der KMK stattfinden werden. Die grobe Zielmarke ist, Mitte 2012 mit einer angepassten Bund-Länder-Regelung fertig zu sein.
Danke. - Wir kommen zur Frage 537 (Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz und Sonntagssortiment in Tourismus- regionen), die der Abgeordnete Tomczak stellt.
Die FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg hat in der Sitzung des Landtages am 23. März 2011 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes vorgelegt. Wir fordern darin, dass Händler in Tourismusregionen ihren Kunden auch sonntags typisch touristische Waren zum Kauf anbieten können. Das geltende Ladenöffnungsgesetz gibt den Händlern in sehr eng gefassten Grenzen vor, was sie ihren Kunden an Sonntagen verkaufen dürfen. Durch diese Ladenöffnungsregelung wird der mittelständische Einzelhandel geschwächt; für viele Touristen verschlechtert sich die Erlebbarkeit touristischer Zentren und sinkt die Aufenthaltsqualität unter anderem in Städten mit historischen Stadtkernen.
Der „Berliner Morgenpost“ war am 24.03.2011 - also einen Tag, nachdem wir als FDP-Fraktion den Gesetzentwurf eingebracht haben - zu entnehmen, dass das brandenburgische Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten derzeit prüfe, ob es Erleichterungen für Händler in touristischen Orten Brandenburgs geben könne.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche konkreten Erleichterungen für Händler in touristischen Regionen prüft das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten gegenwärtig mit welcher konkreten Zielstellung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Tomczak, erstens möchte ich zum einen daran erinnern, dass das Ladenöffnungsgesetz im Land Brandenburg zu den liberalsten Regelungen bundesweit gehört und dass wir zum anderen hier im Parlament bereits eine umfassende politische Debatte auf Grundlage der Änderung unseres Ladenschlussgesetzes geführt haben.
Zweitens: Wie im Wirtschaftsausschuss zugesagt, werden wir vor dem Hintergrund der Verantwortlichkeit, die nicht bei meinem Haus, sondern im Haus meines Kollegen Baaske liegt, in enger Abstimmung mit ihm prüfen, ob und inwieweit wir in bestimmten besonderen Situationen entgegenkommen können. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen und wird auf jeden Fall, wenn überhaupt, eine untergesetzliche Regelung beinhalten, weil der Rahmen, der hier politisch und rechtlich gemeinsam gesetzt wird, so erhalten bleiben wird, wie er ist. Wir hatten Ihnen zugesagt, im Wirtschaftsausschuss nach Abschluss unserer Prüfungen Bericht zu erstatten. Daran halten wir uns. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Die Abgeordnete von Halem stellt die Frage 538 (Direktwahl von Schülersprecherinnen und Schülersprechern).
Im November 2009 ist am Gymnasium „Friedrich Anton von Heinitz“ in Rüdersdorf bei Berlin die erste Direktwahl von Schülersprecherinnen und Schülersprechern mit Erfolg durchgeführt worden. Durch die Direktwahl konnten die Schülerinnen und Schüler Elemente der Demokratie hautnah miterleben und sich dafür engagieren. Um diese Direktwahl durchführen zu können, musste jedoch die Schulleitung mit Zustimmung der Schulkonferenz einen Antrag auf Genehmigung des Verfahrens als abweichender Form der Mitwirkung auf Basis von § 96 des Brandenburgischen Schulgesetzes an das MBJS stellen. Diesem Antrag wurde damals entsprochen.
Daher frage ich die Landesregierung: Gibt es aus ihrer Sicht Gründe, die dagegen sprechen, die Direktwahl von Schülersprecherinnen und Schülersprechern als frei wählbare Alternative in das Brandenburgische Schulgesetz aufzunehmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete von Halem, um Ihre Frage direkt zu beantworten: Gewichtige Gründe, die dagegen sprechen, die Direktwahl von Schülersprecherinnen und Schülersprechern als frei wählbare Alternative in das Schulgesetz aufzunehmen, gibt es nicht. Beide bisherigen Verfahren haben sich bewährt. Bei dem vorgesehenen Verfahren wählen die Schüler ihre Klassensprecher
und Jahrgangsstufensprecher, und die wählen dann aus ihrer Mitte die Schülersprecher. Das hat sich bewährt. Das neue Verfahren in Rüdersdorf hat sich ebenfalls bewährt. Fünf Kandidatinnen und Kandidaten hatten eine Wahlbeteiligung von 81 %. Beide Formen sind, wie ich finde, Ausdruck gelebter und erfahrener Demokratie. Wir sollten und werden ernsthaft erwägen, das bei der nächsten Schulgesetzänderung - so etwas soll es ja gelegentlich geben -,
Herr Staatssekretär, ich begrüße die Antwort, die Sie gegeben haben, dass beide Wege parallel möglich seien. Ich würde trotzdem gerne nachfragen, bevor wir jetzt anfangen, lauter einzelne Lösungen zu präsentieren und einzelne Schritte zu gehen, ob Sie mit mir der Meinung sind, dass die Anhörung auch gezeigt hat, dass wir eine Vielzahl von Möglichkeiten zur direkten Beteiligung junger Menschen im Land Brandenburg brauchen, und ob wir nicht ein größeres Paket schnüren sollten, um das auf den Weg zu bringen.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 539 (Biber- management), die die Abgeordnete Lieske stellt.