Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Dierk Homeyer, ich dachte eigentlich immer, Ihr seid eine Fraktion, eine Partei, die ein Stück auf der Seite des Mittelstandes steht. Deshalb würde ich empfehlen, mal detailliert nachzulesen, was die Brandenburger Verbände gesagt haben, übrigens auch gestern. Vonseiten der Verbände wird fein säuberlich unterschieden zwischen Teilen des Gesetzes, die man ausgesprochen gut findet - zum Beispiel der Kollege Wunschel lobt ausdrücklich, dass es jetzt ein Brandenburger Vergabegesetz gibt -,

(Homeyer [CDU]: Es betrifft ihn auch nicht!)

und Elementen, bei denen noch Diskussionsbedarf besteht. Ich glaube, man sollte sehr deutlich unterscheiden zwischen den Elementen, die den Teil Mindestlohn betreffen, und den anderen. Die deutliche Mehrheit in Brandenburg, auch dieses Parlament, ist der Auffassung, dass es sehr sinnvoll und längst überfällig ist. Die CDU/FDP-Regierung auf Bundesebene hat es aus rein ideologischen Gründen immer noch nicht geschafft, einen bundeseinheitlichen Mindestlohn anzusetzen.

Es gibt einen zweiten Teil im Gesetz, das Thema Mittelstandsförderung bzw. Mittelstandsunterstützung. Dazu muss ich sagen - Minister Christoffers hat auch einige Punkte angesprochen -, dass das aus meiner Sicht noch nicht der ganz große Wurf ist. Es gibt sicherlich noch Diskussionsbedarf. Wenn wir das aufgreifen, dann müssen wir überlegen, wie es tatsächlich

wirkt. Ich glaube, dass wir hierzu eine intensive Diskussion im Parlament brauchen. Das betrifft zum Beispiel die Frage der Auftragsgrenze. Natürlich muss darüber diskutiert werden. Die Gewerkschaften - ich schaue zum Kollegen Baer - und fast alle Verbände sagen: Wenn schon, dann aber bitte keine Hunderttausender-Grenze; sie muss abgesenkt werden, sonst macht es wenig Sinn. - Wir brauchen auch eine Diskussion über die Frage, was mit Nachprüfstellen ist. Dazu findet man derzeit nichts. Es gibt die ganz klare Forderung von Verbänden, mit dem brandenburgischen Vergabegesetz ein stärkeres Instrument gegen Schwarzarbeit zu haben. Der Kampf gegen Schwarzarbeit, lieber Dierk Homeyer, ist ein gemeinsamer Kampf von Verbänden, guten Unternehmen in der Region und Gewerkschaften. Es sollte auch von unserer Seite her die Anstrengung geben, alles Machbare gegen Schwarzarbeit zu unternehmen, wohl wissend, dass wir nur eingeschränkte Möglichkeiten haben. Lieber Kollege Christoffers, wir müssen noch darüber nachdenken, welchen Beitrag wir auf gesetzlichem Wege leisten können, um der Schwarzarbeit entgegenzuwirken.

Außerdem müssen wir überlegen - Sie haben es auch erwähnt -, ob es ausreichend ist, über Rechtsverordnungen bestimmte Regelungen, zum Beispiel zu den Themen Zertifizierung und Präqualifikation, zu treffen, oder ob wir es auf die Gesetzesebene heben, weil damit ausdrücklich auch Elemente von Bürokratieabbau verbunden sind. Wir wollen ja kein bürokratisches Monster schaffen, sondern bewusst Elemente zum Standard in Brandenburg erklären, um Unternehmen zu entlasten. Deshalb plädiere ich dafür, mit diesem Gesetz nicht ideologisch umzugehen, sondern zu fragen: Was ist gut für brandenburgische Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Ich bin mir sicher, dass wir auf dem richtigen Weg sind, aber ich habe es schon gesagt - das Parlament hat noch einiges zu tun. Beim Vorhandenen kann an der einen oder anderen Stelle noch nachgebessert werden.

Herr Abgeordneter Dellmann, lassen Sie eine Frage des Abgeordneten Homeyer zu?

Herr Kollege Dellmann, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir jeden Antrag der rot-roten Koalition, der dieses Gesetz mittelstandsfreundlicher macht und von Bürokratie entschlackt, unterstützen werden?

Ein Teil der Kollegen der CDU-Fraktion war in der Anhörung, die die SPD-Fraktion zu diesem Thema veranstaltet hat, anwesend. Es waren Kollegen aus anderen Ländern, zum Beispiel der CDU-geführten Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt, eingeladen, und von denen vernahmen wir ein Höchstmaß an Zufriedenheit, dass es dort Vergabegesetze gibt. Wir müssen prüfen, was wir an Erfahrungen dieser Bundesländer einfließen lassen. Aber dann bitte keine ideologische Diskussion, sondern eine praxisorientierte, die danach fragt, was den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und dem brandenburgischen Mittelstand nützt.

In dem Sinne freue ich mich auf eine spannende Diskussion in den Ausschüssen. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dellmann. - Für die FDPFraktion setzt der Abgeordnete Tomczak die Debatte fort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist für uns Liberale ein weiterer Beweis, dass der Brandenburger Weg von Rot-Rot unser Land abgrenzt, und zwar von gemeinsam gefassten Zielen, die da sind: Bürokratieabbau, Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Tarifautonomie - wie soeben gehört eine Aufgabe der sozialen Marktwirtschaft, wo Lohnhöhen festgelegt werden und nirgendwo sonst -, Vertragsfreiheit als Grundrecht, Mittelstandsförderung, die Sie zwar in Sonntagsreden in diesem Hause des Öfteren unter Beweis stellen wollten, aber letztlich mit diesem Gesetzentwurf unterlaufen, sowie Förderung von Existenzgründungen und kleinen und mittleren Unternehmen. Warum? Ein weiterer Punkt: Sie grenzen sich ab von den Initiativen der Bundesregierung, vom Eckwertepapier der Bundesregierung - es ist noch immer gültig -, das eine Verschlankung des Vergaberechts, größere Mittelstandsfreundlichkeit sowie keine Aufnahme vergabefremder Aspekte in das Vergaberecht fordert. Sie grenzen sich auch von Initiativen der EU-Kommission zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens ab.

Ich empfehle Ihnen, liebe Kollegen von Rot-Rot, in den nächsten Wochen das Studium des Grünbuchs zur Modernisierung der Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens der EU-Kommission. Wenn Sie sich beeilen, können Sie sich mit eigenen Beiträgen an der Evaluation über die Kosteneffizienz des europäischen Vergaberechts, gerade im öffentlichen Beschaffungswesen, beteiligen. Die Frist endet allerdings am 18. April. Vielleicht kommen wir in den Ausschussberatungen zu Erkenntnissen, die noch Eingang finden können.

Wir sehen in diesem Zusammenhang einen Hoffnungsschimmer am Horizont; er besteht in dem vorliegenden Grünbuch. Darin wird - im Gegensatz zum vorliegenden Gesetzentwurf nach Lösungen zur Vereinfachung der derzeitigen Verfahren und zum Abbau von Verwaltungsbelastungen für unsere kommunalen Verwaltungen gesucht. Was ist die gegenwärtige Situation in Brandenburg? Es gibt massiven Widerstand der kommunalen Spitzenverbände gegen den Gesetzentwurf. Im Grünbuch wird des Weiteren nach Verfahren zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die an öffentlichen Aufträgen beteiligten Unternehmen jeder Größe sowie nach einem besonderen, erleichternden Zugang für kleine und mittlere Unternehmen und Neugründer gesucht. Ich rate Ihnen, die Schriften des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und den darin formulierten massiven Widerstand gegen die Übernahme vergabefremder Aspekte in die Vergabepraxis zur Kenntnis zu nehmen.

Das Grünbuch fordert weiterhin die Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs, insbesondere zur Verhinderung wettbewerbswidrigen Verhaltens. In Brandenburg hören wir

immer wieder - derzeit sind Sie etwas zurückhaltend -, dass Sie Wettbewerb, wenn das Thema auf der Tagesordnung steht, als „neoliberales Teufelszeug“ bezeichnen. Wir werden nicht darum herumkommen, uns auch auf diesem Gebiet dem Wettbewerb zu stellen.

Das Grünbuch fordert des Weiteren die Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption. Dazu steht nicht ein einziges Wort in Ihrem Gesetzentwurf.

Das Grünbuch wird sich zu einem Weißbuch weiterentwickeln, es wird im Jahr 2012 vorliegen. 2013/2014, so hoffen wir, werden in einer EU-Richtlinie Regelungen zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens in Europa getroffen. Ich hoffe, dass Ihr Gesetz dadurch zeitlich begrenzt ist. Die Restlaufzeit für Ihr in den nächsten Monaten zu beschließendes Gesetz ist daher wahrscheinlich schon absehbar.

Aus dem Gesagten ergibt sich eine logische Konsequenz: Ihr Gesetz belastet die Kommunen mit höheren Verwaltungskosten und mehr Bürokratie. Dadurch verteuern sich für die Kommunen die Investitionen, es verteuern sich Waren und Dienstleistungen, und die Anwendung des Konnexitätsprinzips wird geschwächt. Die angebotenen 6,7 Millionen Euro sind letztlich nur ein Knochen, der den kommunalen Behörden hingeworfen wird. Die Summe deckt nicht einmal ansatzweise die realen Mehrkosten, die durch die Anwendung des Gesetzes, besonders im Bereich Kontrolle, zustande kommen. Der von Herrn Homeyer eingebrachte Vorschlag gefällt mir persönlich sehr gut.

Die Rückkehr von Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten in den ersten Arbeitsmarkt wird durch Ihr Gesetz verhindert. Die rot-rote Strategie hinsichtlich des vorhergehenden Tagesordnungspunktes - erstens: Behinderung des Mittelstandes bei öffentlichen Vergaben, zweitens: Ausweitung der Daseinsvorsorge, drittens: Erweiterung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen - ist eine Strategie, angesichts derer man das Motto „vorwärts zum Kommunismus“ vermuten kann - auch wenn Sie es nicht hören wollen. Ich hoffe, dass die EURichtlinie Ihnen diesen Traum austreibt.

Herr Abgeordneter Tomczak, Ihre Redezeit ist beendet.

Gegenüber den erdrückenden Nachteilen kann ich nur sagen: Es ist ein sehr bescheidener politischer Erfolg, der sich nur darauf konzentriert, einen Mindestlohn von 7,50 Euro eingeführt zu haben. Das hat zur Folge, dass sich mehr Bürokratie, mehr Staatsräson und mehr Intransparenz entwickeln werden. Wir als FDP-Fraktion lehnen daher den Gesetzentwurf selbstverständlich ab.

(Beifall FDP und CDU)

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Domres hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Allen Unkenrufen zum Trotz liegt der Entwurf für ein Brandenburgisches Vergabegesetz der rot-roten Landesregierung nun vor. Man kann konstatieren: Wir halten Wort. Wenn man aber heute die Redebeiträge zur Kommunalwirtschaft hört, dann muss man wohl befürchten, dass Brandenburg demnächst im Chaos versinkt oder das Abendland untergeht. Das ist aber nicht der Fall.

Herr Kollege Homeyer, Sie sagen, dieses Gesetz sei überflüssig. Ich glaube jedoch, dass die Leute, die zu Dumpinglöhnen arbeiten und davon leben müssen, dieses Gesetz mit anderen Augen sehen als Sie.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Was in den vergangenen zehn Jahren nicht möglich war, wird nun Realität. SPD und Linke setzen mit diesem Gesetz ein zentrales Vorhaben der Koalition um. In der Koalitionsvereinbarung heißt es:

„Wir setzen uns für einen bundesweiten Existenz sichernden gesetzlichen Mindestlohn ein. In Brandenburg wird die Vergabe öffentlicher Aufträge an soziale Standards und die Bezahlung wenigstens auf Mindestlohnniveau gebunden.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP und von der CDU, ich würde mir wünschen, dass Sie dieses Ziel auf Bundesebene mittragen könnten; denn dann bekämen wir möglicherweise auch ein anderes Vergabegesetz.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Mit dem nun vorgelegten Entwurf werden alle vier Kernthemen aus dem Eckpunktepapier des Wirtschafts- und Europaministeriums aus dem Februar 2010 umgesetzt. Diese waren: Lohnuntergrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Tariftreue im Personennahverkehr, Rechtssicherheit für die Vergabestellen und die Einbeziehung der Kommunen unter Beachtung der Konnexität.

Mit dem Brandenburgischen Vergabegesetz werden künftig Mindestanforderungen an die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gestellt. Danach werden öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von mindestens 7,50 Euro zahlen. Der Entgeltsatz wird regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, überprüft. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regelung auch für Aufgaben, die an private Dritte übertragen werden, anzuwenden ist. Das heißt: Dort, wo im Wege der Auftragsvergabe ein Outsourcing erfolgt, darf das Mindestarbeitsentgelt nicht unterschritten werden.

Auch die Einhaltung von Lohnuntergrenzen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz ist in das Gesetz aufgenommen worden. Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs wird statt einer Mindestvergütung eine Tariftreueregelung getroffen. Darin ist festgeschrieben, dass bei öffentlichen Aufträgen für Dienstleistungen des ÖPNV auf Straßen und Schienen den Beschäftigten mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt gezahlt wird. Im Gesetz sind Bestimmun

gen enthalten, die die Vergabestellen rechtssicher in die Lage versetzen, das wirtschaftlichste Angebot zu bestimmen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Diskussionspunkt war die Einbeziehung der Kommunen und die daraus zu ziehenden notwendigen Konsequenzen. Die nun gefundene Regelung, dass das Land den Kommunen für die mit der Anwendung des Gesetzes verbundene Mehrbelastung beim Verwaltungsaufwand einen finanziellen Ausgleich gewährt, berücksichtigt das Konnexitätsprinzip.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das war gerade in den vergangenen Jahren anders. Ich erinnere an Verfassungsgerichtsurteile, die Sie mit zu verantworten haben. Eine Evaluierung nach zwei Jahren trägt dazu bei, gegebenenfalls auch nachzusteuern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gute Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung sind zentrale Voraussetzungen, um im Wettbewerb der Regionen um Fachkräfte zu bestehen und um die breite Mitte unserer Gesellschaft zu stärken. Dies hat nicht zuletzt auch noch einmal die Anhörung zur Rückkehrerproblematik deutlich gemacht. Wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den ganzen Tag arbeiten, von ihrem Lohn ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

(Beifall DIE LINKE)

Mit Löhnen und Entgelten, die einen zum Aufstocken zwingen, ist es aber einfach nicht möglich, abgewanderte Fachkräfte zur Rückkehr zu bewegen. Da hilft auch die beste Hochglanzbroschüre nichts. Das nun vorgelegte Vergabegesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ziel meiner Fraktion war es, ein Vergabegesetz für Brandenburg zu schaffen, welches die größtmögliche Rechtssicherheit bietet, welches anwendbar und kontrollierbar ist und welches auch ein Höchstmaß an Akzeptanz hat. Der vorgelegte Entwurf entspricht diesen Anforderungen.

Nun gilt auch der Satz, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. In diesem Sinne freue ich mich auf die Anhörung, die auch den Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einbeziehen wird, und auf die Beratung im Ausschuss. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Ich erteile nun der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Herr Abgeordneter Vogel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! „Der Berg kreißte und gebar ein Mäuslein“, so und kaum anders kann man den heute vorliegenden Gesetzentwurf bezeichnen. Wer gehofft hatte, dass die Landesregierung in einem solchen Gesetz, das immerhin „Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen“ lautet, mehr als die bloße Verankerung eines

Mindestlohns in Höhe von 7,50 Euro, die Einhaltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und tariflicher Vereinbarungen vorsieht, sieht sich nunmehr enttäuscht. Ich bin zwar nicht bitter enttäuscht, aber ich finde es schade, dass die Kraft nicht zu mehr gereicht hat.

(Beifall GRÜNE/B90)

Dass Sie nicht alle Anregungen aus unserem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gesetzentwurf aufgreifen würden, war zu erwarten. Dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf aber keine Mindestanforderungen für die Berücksichtigung von Umwelteigenschaften von Produkten, keine konkreten Maßnahmen zur Förderung des Mittelstandes und zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern oder zur Förderung von Schwerbehinderten im Arbeitsmarkt verbindlich verankert haben, ist zumindest bedauerlich.

(Beifall GRÜNE/B90)