die Beamte nicht ausschließt, die auch höhere Beitragsbemessungsgrenzen zulässt, die einfach solidarischer und fairer ist als das, was wir derzeit erleben. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn wir dort Ergebnisse bekämen,
die in unserem Sinne sind, die die Pflegenden, aber auch die zu Pflegenden berücksichtigen und die unterschiedlichen Interessenlagen aufnehmen. Wie gesagt, ich würde mich vor allen Dingen freuen, wenn Herr Bahr endlich einmal etwas vorlegte. Vielen Dank für die Frage.
Vielen Dank für die Antwort. - Die Frage 685 (Verbraucher- schutzstrategie im Internet) stellt der Abgeordnete Büchel von der Linksfraktion.
Gemäß Landtagsbeschluss vom Juni 2010 hat das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz den Entwurf einer Verbraucherschutzstrategie erarbeitet und nun in einer Internetplattform öffentlich zur Diskussion gestellt. Durch dieses erstmals vorgenommene Verfahren haben Bürger die Chance, sich direkt an der Strategieentwicklung zu beteiligen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Marco Büchel, im Ausschuss hatte ich schon berichtet, wie der Stand der Dinge ist; das ist schon eine Weile her. Ich möchte daran erinnern, dass sich alle Fraktionen an der Beschlussfassung im Landtag beteiligt haben und an einer Verbraucherschutzstrategie für das Land großes Interesse besteht.
Wir haben nun auf Arbeitsebene ressortübergreifend diesen Entwurf für eine Strategie erarbeitet und wollen frühzeitig, rechtzeitig, öffentlich und transparent damit umgehen, damit so viele wie möglich ihre Meinung einbringen können und wir auf die Vorschläge, Hinweise und Ideen zurückgreifen können, bevor wir diese Strategie endgültig erarbeiten und in der Landesregierung den Beschluss fassen, damit wir sie Ihnen dann als Strategie des Landes vorlegen können.
Wir sind da bewusst einen neuen Weg gegangen. Wir haben diesen Entwurf ins Internet gestellt, haben eine Plattform eröffnet und werben auch bei Ihnen, liege Kolleginnen und Kollegen, dafür - daher danke ich sehr herzlich für diese Frage -, sich daran zu beteiligen. Man kann sich die Strategie in Gänze vornehmen, man kann sich zu einem Thema äußern und - das sollten Sie auch tun - sich an einer Umfrage beteiligen, um den Trend für uns sichtbar zu machen, wo die Schwerpunkte lie
Wir wiederum haben ein großes Interesse daran, dass sich externer Sachverstand äußert. Wir haben bestimmte Experten explizit aufgefordert, ihre Meinung dazu zu sagen. Ich würde gern bei Ihnen darum werben: Rufen Sie die Seite des Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutzministeriums auf und klicken Sie sie an! Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft mit 4 777 Menschen, die die Seite schon angeklickt haben. Vielleicht sind Sie schon dabei; es gibt ja schon Stellungnahmen. Wir haben bereits etwas Feedback von der Fachöffentlichkeit und auch private Kommentare, es könnten aber noch viel mehr sein. Daran haben wir Interesse.
An der Internetumfrage, in der wir Trends zur Weiterentwicklung und Stärkung von Verbraucherrechten abfragen, haben sich bisher schon 439 Brandenburgerinnen und Brandenburger beteiligt. Ich glaube, das ist schon eine relativ gute Größenordnung, um Trends abzulesen. Wir werden die Internetseite nicht abschalten, aber die Auswertung nach dem 19. September vornehmen, sodass wir rechtzeitig im Ausschuss informieren und dann Ihre Erfahrungen, die Sie uns übermittelt haben, sowie Vorschläge, Ideen und Wünsche in die Endfassung der Strategie aufnehmen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 686 (Grundwasseran- stieg im Grenzweggraben bei Crinitz), die der Abgeordnete Genilke von der CDU-Fraktion stellt.
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zur Einleitung gereinigter Abwässer in das Grundwasser vom 29. Januar 2001 kann eine wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von häuslichem und kommunalem Abwasser aus Kläranlagen von einer Bemessungsgröße zwischen 50 und 1 000 Einwohnern erteilt werden. In der Ortschaft Crinitz werden in diesem Zusammenhang derzeit mehrere Varianten diskutiert, so auch die Erweiterung bzw. der Neubau einer Gemeinschaftskläranlage - Crinitz-Fürstlich Drehna - und die anschließende Einleitung geklärter Abwässer in den Grenzweggraben. Diese Variante entspräche im Übrigen auch der kostengünstigsten Lösung.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Ist mit dem zu erwartenden Grundwasseranstieg die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Gemeinschaftskläranlage Crinitz-Fürstlich Drehna am Standort Crinitz derzeit möglich?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Genilke, vielen Dank für die Frage. Das Problem hat uns in der Tat schon sehr intensiv beschäftigt.
Zunächst will ich voranstellen, dass die Prüfung der wasserrechtlichen Erlaubnisfähigkeit möglicher Lösungsvarianten bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreises ElbeElster liegt. Die haben den Sachverstand einzubringen. Die Landesebene hat hier keine Entscheidungskompetenz, sondern diese liegt beim Landkreis. Gleichwohl begleiten wir diesen Fall gemeinsam mit dem Schuldenmanagementfonds des Innenministeriums intensiv, um hier Lösungen zu finden.
Lösungsvarianten müssen sowohl den Anforderungen des Gewässerschutzes entsprechen als auch die Kostenbelastungen für die Bürger berücksichtigen, was auch ein Problem ist, und bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Crinitz als zuständigem kommunalem Aufgabenträger.
Die von Ihnen angesprochene Verwaltungsvorschrift aus dem Jahre 2001 kann schon deshalb nicht herangezogen werden, weil der Abwasserentsorgung im Zweckverband Crinitz ein Anschlusswert von mehr als 2 000 Einwohnern zugrunde liegt. Ferner sind auch gewerbliche Abwässer zu berücksichtigen. Somit übersteigt der von Ihnen angesprochene Lösungsvorschlag den Geltungsbereich der Verwaltungsvorschrift, die als Obergrenze 1 000 Einwohnerwerte bei ausschließlich häuslichem Abwasser vorsieht, erheblich. Überdies ist mit der Verabschiedung der novellierten Grundwasserverordnung des Bundes im Jahr 2010 eine Verschärfung eingetreten. Dies steht einer weitergehenden Auslegung unserer landesrechtlichen Regelung deutlich entgegen.
Im Hinblick auf den Grenzweggraben liegen bis heute keine belastbaren Prognosen darüber vor, wann und auf welchem Niveau mit einer Wiederherstellung stabiler und selbstregulierender Abflussverhältnisse gerechnet werden kann. Es muss für einen unbestimmt langen Zeitraum weiterhin von einer Grundwasserbenutzung ausgegangen werden. Die Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung zur Einleitung in ein Oberflächengewässer liegen somit nicht vor.
Abschließend darf ich darauf aufmerksam machen, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Crinitz am 15. August 2011 den von Ihnen angesprochenen Lösungsvorschlag zum wiederholten Male diskutiert und abschließend verworfen hat. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, eine Nachfrage. Gibt es im Land Brandenburg für ähnlich gelagerte Fälle, das heißt für den Fall, dass wir über 1 000 Einwohnern eine Einleitung ermöglichen, eine befristete Sondergenehmigung für die Einleitung von Abwässern ins Grundwasser, so zum Beispiel im Falle des Grenzweggrabens?
Da bin ich überfragt. Das lasse ich gern prüfen und gebe Ihnen dann eine schriftliche Antwort. Ich will aber darauf hinweisen, dass dieser konkrete Fall ein Sonderfall ist, der insbesondere mit dem Schuldenmanagementfonds im Zusammenhang steht.
Vielen Dank. - Der Abgeordnete Büttner stellt die Frage 687 (Konsequenzen durch die Änderung der Fachschulverordnung Sozialwesen).
Durch die Änderung des § 46 der Verordnung über die Bildungsgänge für Sozialwesen in der Fachschule werden von den Schülerinnen und Schülern berufliche Tätigkeiten in einem anerkannten sozialpädagogischen oder heilerziehungspflegerischen oder heilpädagogischen Arbeitsfeld verlangt, deren Gesamtumfang einer einjährigen Vollbeschäftigung entspricht. Nun sind betroffene Schülerinnen und Schüler dazu gezwungen, die seit ca. einem Jahr laufende Maßnahme, welche auch von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt wird, abzubrechen.
Daher frage ich die Landesregierung: Welche Beweggründe lagen ihr vor, diese Änderung in der Fachschulverordnung Sozialwesen vorzunehmen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Änderung der Fachschulverordnung Sozialwesen gab es zwingende Gründe. Seit dem Sommer 2010 gibt es Bildungsträger, die von den Arbeitsagenturen finanzierte Kurse zur Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung anbieten. Diese staatlichen Prüfungen ermöglichen einen anerkannten Schulabschluss für Bürgerinnen und Bürger, die eben nicht an einem geregelten schulischen Lehrgang teilnehmen können oder wollen. Die von den Arbeitsagenturen finanzierten Kurse bieten nur eine theoretische Ausbildung, die praktische Ausbildung mit einem Umfang von 1 200 Stunden - immerhin ein Drittel der dreijährigen Gesamtausbildung - findet in diesem Rahmen nicht statt.
In der bisherigen Fachschulverordnung Sozialwesen war der Umfang praktischer Tätigkeit bzw. Erfahrung vergleichbar mit der Ausbildung in der Fachschule nicht beschrieben. Die Regelung war nämlich auf berufserfahrene Erwachsene ohne Abschluss im sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld gerichtet. Durch die von der Arbeitsagentur finanzierten Maßnahmen für Arbeitslose ohne Berufserfahrung in sozialpädagogischer Arbeit musste also die Ausrichtung der Fachschulverordnung angepasst werden. So wird auch die Qualität des Abschlusses gesichert, und das ist ja auch im Interesse der Bürger, um die es letzten Endes geht.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller, die vor dem Inkrafttreten der Änderungen ihre Ausbildung begonnen haben, müssen deshalb natürlich nicht ihren begonnenen Bildungsweg abbrechen, sondern sie müssen den praktischen Anteil der Ausbildung nachholen, um damit die Voraussetzungen für die Nichtschülerprüfung zu erfüllen. - Danke.
Liebe Frau Münch, ich bin dem Kollegen Büttner sehr dankbar für die mündliche Anfrage. Am Dienstag tagte der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Uckermark. 20 Erzieher sind davon betroffen. Es wäre schön, wenn Sie zumindest die Möglichkeit einräumten, dass sie den Praxisteil nachholen können, denn bevor sie die Ausbildung begonnen haben, hatten sie keine Berufspraxis. Das Problem ist, dass wir den Praxisteil in der Kita dieses Jahr finanzieren müssen. Wenn die Kitaträger die jungen Männer für ein Jahr einstellen, bekommen sie die Personalkosten nicht refinanziert. Insofern stehen die Betroffenen nun vor der Frage, ob sie anderthalb Jahre umsonst diese Ausbildung gemacht haben. Wir haben dafür 370 000 Euro bezahlt, und ich möchte wissen, welche Möglichkeiten den Praxisteil nachzuholen Sie diesen jungen Männern aufzeigen können. Die rein theoretische Möglichkeit besteht, aber sie muss ja auch praktisch realisiert werden können. Dafür müssen wir uns, denke ich, zusammensetzen, der Landkreis, die BA - unser Jobcenter ist betroffen - und auch das Bildungsministerium, um zu klären, wie wir die Kuh vom Eis holen - ich drücke es einmal so aus - und das Praxisjahr für die 20 jungen Männer finanzieren. Ansonsten haben sie anderthalb Jahre umsonst ihre Ausbildung gemacht. Wir brauchen diese jungen Erzieher in unserem Landkreis wirklich dringend.
Herr Wichmann, ich habe viel Verständnis für diese Sorgen und Nöte. Aber wir müssen uns vor Augen führen, dass es um den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der Kindertagesbetreuung, in der Jugend- und Jugendsozialarbeit und um betroffene Kinder und Jugendliche im Bereich Hilfe zur Erziehung geht. Das heißt, wir müssen allerhöchsten Wert darauf legen, dass die Ausbildung qualitativ hochwertig ist, und dazu gehört die Praktikumsphase. Das ist der eine Punkt.
Zum Zweiten ist es so, dass die Arbeitsagentur diese neu aufgelegte Maßnahme mit dem Ministerium vorher nicht abgestimmt hat. Insofern ist die Frage der Finanzierung der praktischen Ausbildung ja auch etwas, das letzten Endes in der Verantwortung der Arbeitsagentur liegt. Ich gehe aber davon aus es ist in unserem Interesse, wir wissen, dass diese Menschen gebraucht werden -, dass wir miteinander ins Gespräch kommen und schauen, dass wir eine Lösung finden.
Ich will es trotzdem noch einmal aufgreifen, Frau Ministerin. Wieso haben Sie denn von Anfang an keine Übergangsfristen eingeräumt? Wenn Sie die Fachschulverordnung ändern wollen, kann ich Ihre Beweggründe nachvollziehen. Aber die bereits begonnenen Maßnahmen hätten vor dem Hintergrund der Veränderung vernünftig weiterlaufen können. Warum haben Sie keine Übergangsfristen eingeräumt? Oder stehen Sie in Gesprächen mit den Trägern, die die Bildungsgänge durchführen, sodass die Träger die Schüler bereits darüber informieren, dass die Bildungsgänge abgebrochen werden? Ist Ihnen bekannt, in welcher Größenordnung in diesem Zu
(Senftleben [CDU]: Hier muss eine Lösung her! So was kann doch nicht sein! Wahrscheinlich ist wieder der Bund schuld!)
Ich kann nur wiederholen: Wenn man solche Bildungsgänge auflegt - es ist ein verantwortungsvoller Bereich, es handelt sich ja nicht um irgendwelche Zulieferarbeiten oder Assistenztätigkeiten -, muss sich die Arbeitsagentur mit dem zuständigen Ministerium abstimmen, dass die Grundbedingungen für die Weiterbildung erfüllt sind.
(Senftleben [CDU]: Dann machen Sie das! Werden Sie doch mal aktiv! Dann laden Sie sie ein! Sie erklären dauernd, was nicht geht. Es müssen alle an einen Tisch!)
Frau Ministerin, ich wollte genau darauf einsteigen, ob es bezüglich der begonnenen Maßnahmen, bei denen sich die Problemlagen verschärft auftun, nicht möglich wäre, dass sich jemand aus Ihrem Hause um das Thema konkret kümmert und man gemeinsam eine Lösung sucht. Ich finde schon, dass wir gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die wir akquiriert haben, Verantwortung tragen. Sie stehen vor der Frage, was aus ihrer begonnenen Ausbildung wird. Ich würde mir schon wünschen, dass wir da gemeinsam mit den Landkreisen und Schulen eine Lösung suchen. Ist so etwas angedacht?
Selbstverständlich geht es mir darum, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer letzten Endes nicht diejenigen sind, auf deren Rücken das Ganze ausgetragen wird. Ich kann nur sagen, dass die von uns gesetzten Qualitätsstandards zu Recht hoch sind. Die Arbeitsagentur hätte so etwas wissen müssen, und es wäre auch ihre Pflicht gewesen - sie hat die Aufgabe, diese Menschen auszubilden -, sich zu kümmern. Ich sage Ihnen aber, jetzt zum dritten Mal, dass wir bereit sind...