Protokoll der Sitzung vom 09.11.2011

Frau Geywitz hat Nachfragebedarf.

Lange Jahre vertrat die Landesregierung die Ansicht, dass es ökonomisch sinnvoller wäre, das Landeshauptarchiv an einem Standort zu konzentrieren. Das hört sich jetzt so an, als würden Sie dauerhaft mit einer geteilten Standortsituation leben wollen. Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, auch die westlichen, von Ihnen als weniger häufig genutzt bezeichneten Magazinbestände nach Golm umziehen zu lassen?

Es geht Ihnen sicher um die zur Verfügung stehenden Quadratmeter in der Liegenschaft in Golm. Es ist tatsächlich so, wie Sie sagen, dass es eine geteilte Nutzung gibt, und zwar zwischen einem zentraleren Standort in Golm und der ebenfalls nötigen Nutzung für die ständig wachsenden Bestände des Landeshauptarchivs in Bornim.

Die Abgeordnete Schier stellt die Frage 750 (Bundesweite An- erkennung von Berufsabschlüssen).

In arbeitsmarktpolitischen Veranstaltungen wurden wir wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die in Brandenburg staatlich geregelten Assistenzberufe in anderen Bundesländern nicht anerkannt werden. Oft zählen deshalb diejenigen, die einen vollschulischen Berufsabschluss erworben haben, zu den späteren Altbewerbern, die sich noch um eine weitere bundesweit anerkannte Ausbildung bemühen.

Ich frage die Landesregierung: Wie will sie gewährleisten, dass zunehmend mehr Schulabgänger Abschlüsse erzielen, die die bundesweite Anerkennung finden?

Darauf antwortet Frau Ministerin Münch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Schier, Ihre Sorge um die Anerkennung von Brandenburger Berufsabschlüssen kann ich Ihnen in diesem Falle nehmen; denn die Frage widmet sich einem Problem, das es tatsächlich in dieser Form gar nicht gibt: Die Berufsabschlüsse in den Assistenzberufen, die an den Berufsfachschulen des Landes erlangt werden können, sind alle bundesweit anerkannt.

Die Ausbildung von Assistenten im Land Brandenburg ist in der Berufsfachschulverordnung geregelt, und zwar auf der

Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen der KMK vom Februar 1997 und Dezember 2007. Die Abschlüsse, die nach den Bestimmungen der Rahmenvereinbarungen erworben werden, erkennen die Länder auch alle gegenseitig an. Ein entsprechender Vermerk über die gegenseitige Anerkennung kann auch in das Abschlusszeugnis aufgenommen werden. Es besteht derzeit kein Handlungsbedarf, um zu gewährleisten, dass mehr Schülerinnen und Schüler Abschlüsse erzielen, die bundesweit anerkannt werden, weil es eben diese Rahmenvereinbarung gibt.

Frau Schier, bitte.

Vielen Dank für die Beantwortung, Frau Ministerin. Gerade in den Oberstufenzentren sieht es aber manchmal anders aus. Die Abschlüsse, die dort gemacht werden, werden nicht immer anerkannt. Ich war in einer entsprechenden Veranstaltung. Da wurde mir klipp und klar gesagt: Es gibt Berufsabschlüsse, die nicht anerkannt werden. - Sie sprachen jetzt von diesem Abkommen. Gibt es denn Bundesländer, die diesem Abkommen nicht beigetreten sind? Warum habe ich ansonsten diese Auskunft erhalten?

Möglicherweise handelt es sich um ein Missverständnis. Die anerkannten Berufsabschlüsse, die hier erworben werden können, sind überall anerkannt. Es gibt aber natürlich auch noch andere Abschlüsse, die dort erworben werden können.

Es gibt Berufsfachschulen. Dort gibt es die Möglichkeit, nicht die gesamte Berufsausbildung, sondern nur einen Teil davon zu absolvieren. Wenn die Berufsfachschule nicht die komplette Qualifikation vermittelt, kann es zu einem solchen Fall kommen. Das betrifft dann nur einen Teil der Berufsausbildung. Der kann natürlich nur auf die Ausbildungszeit in diesen Berufen angerechnet werden, nicht aber komplett als eigenständige Berufsausbildung anerkannt werden. Das ist möglicherweise der Unterschied. Da müsste man noch einmal genauer und im Einzelfall hinschauen, worauf sich das bezogen hat.

Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 751 (Finanzielle Hilfen für Obstbauern), die die Abgeordnete Lehmann stellt.

Herr Präsident, wie Sie sehen können, stelle ich die Frage für meine Kollegin Susanne Melior, die gerade eine Besuchergruppe empfängt.

Viele Obstbaubetriebe haben durch starken Frost im Mai 2011 massive Einbußen, besonders bei der Apfelernte, erlitten. Den Obstbauern ist deswegen eine finanzielle Unterstützung von 800 000 Euro durch das Land Brandenburg zugesagt worden. Bereits 44 Betriebe haben Hilfe beim Land Brandenburg beantragt.

Ich frage die Regierung: Nach welchen Kriterien werden wann die Hilfen an die Obstbaubetriebe verteilt?

Minister Vogelsänger antwortet.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Melior hat mich angesprochen; sie hat eine Besuchergruppe aus Werder zu Gast. Ich glaube, das passt zu dieser Frage.

Dazu passt natürlich auch die Frage, was man selbst leisten kann. Deshalb appelliere ich an Sie: Kaufen Sie die Produkte vor Ort! Das hilft den Obstbauern auch im nächsten Jahr. Das ist der erste Beitrag, den jeder leisten kann.

Eine weitere Vorbemerkung: Es ist gelungen, bezüglich der Hilfen bei Hochwasserschäden 3 Millionen Euro aus Landesmitteln, das heißt aus dem Haus für Infrastruktur und Landwirtschaft, zur Verfügung zu stellen. Dazu kommen Hilfen von der EU - für die Gemüsebauern in Höhe von 445 000 Euro. Sie sehen: Wir versuchen zu helfen, wenn es möglich ist.

Jetzt wird es ein bisschen bürokratisch; da müssen aber alle durch. Mein Haus hat am 1. November 2011 die Richtlinie des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen für die Bewältigung von durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse verursachte Schäden in der Landwirtschaft in Kraft gesetzt. Antragsberechtigt sind laut Richtlinie Unternehmen aller Rechtsformen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse umfasst und die den Status eines Kleinst-, Klein- oder mittleren Unternehmens im Sinne des EU-Rechts erfüllen.

Jetzt folgen die Bedingungen: Mehr als 30 % der durchschnittlichen Jahreserzeugung wurden zerstört. Der kalkulatorisch ermittelte bereinigte Betriebsertrag des Unternehmens im Kalenderjahr 2011 bzw. im Wirtschaftsjahr 2011/12 liegt um mehr als 30 % unter dem mittleren bereinigten Betriebsertrag der vorangegangenen Jahre. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses von bis zu 30 % des ermittelten Ausfalls im bereinigten Betriebsertrag gewährt.

Es stehen Haushaltsmittel von insgesamt 800 000 Euro zur Verfügung. Ich bin dem Finanzminister ausdrücklich dankbar, dass wir gemeinsam eine Lösung gefunden haben. Ich habe bereits ausgeführt, dass mein Haus schon bezüglich der Hochwasserhilfen einen Beitrag von 3 Millionen Euro geleistet hat. Ich hoffe, dass wir mit den 800 000 Euro eine Entspannung, was die Schäden der Obstbauern angeht, herbeiführen können. Mehr ist im Kontext der Haushaltsbedingungen nicht möglich gewesen.

Ich hoffe, dass die Umsetzung zügig erfolgen kann. Ziel ist die Auszahlung noch im Haushaltsjahr 2011. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Danke sehr. - Die Frage 752 (Gedenkort Uckermark) stellt der Abgeordnete Krause.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit über 20 Jahren

engagieren sich junge Frauen und Mädchen für die pädagogische Aufarbeitung der Geschichte und die Einrichtung des Gedenkortes Uckermark. Am Rande der 65-Jahr-Feier der Befreiung des KZ Ravensbrück gab es vonseiten der SPD-LINKSgeführten Landesregierung in persona von Matthias Platzeck die Zusage, dass ein würdiger Gedenkort eingerichtet werde. Deswegen hat sich ein runder Tisch gebildet, an dem die ehrenamtlich Aktiven, aber auch die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten und zahlreiche weitere Vertreter von Kommunen und Land gemeinsam darüber beraten, wie ein solcher Gedenkort geschaffen werden kann. Eine wichtige Voraussetzung ist ein Flächentausch. Dafür müssen die BIMA, die Landesregierung und die Kommune Fürstenberg/Havel einen Vertrag abschließen. Das sollte ursprünglich bereits zu Beginn des nun ablaufenden Jahres geschehen sein.

Ich frage die Landesregierung kurz, knapp und konkret: Wann wird dieser Vertrag unterzeichnet?

Frau Ministerin Kunst nennt uns jetzt das Datum.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krause, der geplante Gedenkort Uckermark war zuletzt im Sommer 2010 Gegenstand der Fragestunde im Landtag. Sie haben sich bereits damals danach erkundigt. Frau Dr. Münch hat damals deutlich gemacht, dass die Landesregierung dem Gedenkort Uckermark hohe Priorität beimisst und dass sie alles tun wird, was möglich ist, um das Vorhaben zu realisieren. Ich freue mich, dass ich Ihnen über die Fortschritte berichten kann.

Sie haben es schon erwähnt: Das Gelände des künftigen Gedenkortes befindet sich noch im Eigentum des Bundes. Es handelt sich um eine ehemals militärisch genutzte Fläche mit den entsprechenden Belastungen. Mittlerweile sind wir mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einig, dass die Flächen an das Land Brandenburg übertragen werden. Die Übertragung soll übrigens ohne Gegenleistung erfolgen, also auch nicht über einen Flächentausch.

Die Eigentumsübertragung allein wird uns allerdings nicht weiterhelfen; denn es geht um ehemals militärisch genutzte Flächen, die wegen ihrer Belastung kaum nutzbar sind. Deshalb wird zusätzlich ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg und der Stadt Fürstenberg/Havel geschlossen. Dieser Vertrag wird die Grundlage für die Förderung aus KONVERS-Mitteln durch das MWE in Höhe von rund 800 000 Euro und für die Förderung durch den Bund in Höhe von 200 000 Euro sein.

Diese Vereinbarung zwischen Bund, MWFK und MIL konnte in den letzten Monaten ausgehandelt werden, sodass zurzeit die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Schlussprüfung des Vertrages durchführt. Die Situation stellt sich insgesamt so dar, dass wir hoffen können, dass das Ganze noch 2011 zum Abschluss gebracht wird.

Die Antwort ist nicht ganz so kurz ausgefallen, enthält aber die Informationen, die Sie sicherlich gern haben wollten.

Vielen Dank. Zumindest der Ausblick ist sehr optimistisch. Wir kommen zur Frage 753 (Anhebung der Bagatellgrenze in der geplanten GRW-Richtlinie), gestellt vom Abgeordneten Bommert.

Das Wirtschaftsministerium plant im Zuge der Fortschreibung der GRW-Mittel unter anderem die Anhebung der Bagatellgrenze von jetzt 30 000 Euro auf 100 000 Euro. Diese Überlegungen stoßen bei den Handwerkskammern - auch beim DEHOGA - auf Widerstand, weil dann die meisten der kleinen Betriebe diese Förderung nicht mehr in Anspruch nehmen könnten.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie werden die Bedenken der Kammern und der DEHOGA berücksichtigt?

Minister Christoffers antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, gegenwärtig führt das Wirtschafts- und Europaministerium fünf Regionalkonferenzen durch, auf denen über die Perspektive der Förderarchitektur im Land Brandenburg ab 2012 diskutiert und informiert wird. Bestandteil dieser Vorschläge ist, dass zukünftig die GRW-Förderung der gewerblichen Wirtschaft in zwei Richtlinien aufgespalten werden soll: Eine „kleine Richtlinie“ gilt demnach für Kleinstunternehmen mit einem Investitionsvolumen bis 1,5 Millionen Euro und eine gesonderte Richtlinie für Unternehmen größerer Ordnung.

Wir haben tatsächlich vorgeschlagen, die Bagatellgrenzen in beiden Richtlinien auf 100 000 Euro anzuheben. Der Vorschlag befindet sich gegenwärtig in der Diskussion. Nicht nur die Kammern, sondern auch die Dialogpartner in Potsdam und Frankfurt (Oder) haben darauf aufmerksam gemacht, dass sie darin ein Problem sehen. Wir werden im Gespräch bleiben, drei weitere Regionalkonferenzen durchführen und nach deren Abschluss entscheiden. Wir führen die Regionalkonferenzen durch, um abzugleichen bzw. auszuwerten, inwieweit unsere Vorschläge dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Vogel hat Nachfragen.

Herr Minister Christoffers, haben Sie Zahlen zu den Förderfällen in der Vergangenheit? Wie viele Förderfälle lagen unter der geplanten Bagatellgrenze von 100 000 Euro, wie viele darüber?

Herr Abgeordneter Vogel, die Zahlen würde ich insgesamt nachreichen. Ich darf Ihnen sagen, dass in Brandenburg die Ba

gatellgrenze mit 30 000 Euro im Gegensatz zu anderen ostdeutschen Bundesländern äußerst niedrig ist. Unabhängig davon werden wir bei der endgültigen Ausgestaltung der Richtlinie selbstverständlich die Hinweise und die Ergebnisse der Diskussionen beachten, die wir gegenwärtig im Land führen.

Herr Bommert hat gerade noch eine Sekunde danach die Kurve gekriegt und stellt doch noch eine Frage.

Ja. - Nur die Nachfrage: Wann will der Minister die Eckpunkte des Papiers im Wirtschaftsausschuss vorstellen? Gibt es dafür schon einen Zeitrahmen?

Wir haben alle Fraktionen darüber informiert, auch die CDUFraktion. Das gesamte Paket ist den Fraktionen zugestellt worden, also das, was wir gegenwärtig vorstellen. Wir werden Ende Dezember auswerten, dann selbstverständlich an die Öffentlichkeit gehen und natürlich auch den Wirtschaftsausschuss unterrichten.

Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 754 (Schüler- fahrtkosten für brandenburgische Schülerinnen und Schüler in Sachsen), gestellt vom Abgeordneten Hoffmann.