Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

In seiner Funktion hat sich der Oderbruchbeauftragte, Herr Küpper, unter anderem mit folgenden Problemen befasst:

Erstens: Er befasste sich mit dem Binnenhochwasser und seinen Auswirkungen auf das Oderbruch und die Bevölkerung des Oderbruchs. Es ging zum Beispiel um den Zustand der Gra

bensysteme, um das Wassermanagement für das Oderbruch, um die Entwässerung des Oderbruchs, insbesondere am Standort Hohensaaten, um regionale Projekte in den Kommunen zur Verbesserung der Ortsentwässerung, um die Renaturierung von Gewässern sowie um die Inanspruchnahme möglicher Retentionsräume, um Funktionen des Systems bei Hochwasser an der Stromoder und um Probleme der Landwirtschaft durch Vernässung.

Zweitens: Es ging auch um die Biberproblematik. Hier ging es insbesondere um das Bibermanagement und die Biberschäden sowie um Rechtsgrundlagen und Ausführungsvorschriften, die Biberpopulation betreffend.

Drittens: Des Weiteren ging es um die Erstattung der Schäden, die durch das Binnenhochwasser entstanden sind. Das betrifft die Beratung von Bürgern und Unternehmen bei Fragen von Versicherungsschäden. Es ging auch um die Erstattung aus dem Ausgleichsfonds nach § 16 FAG für außergewöhnliche Aufwendungen in den Kommunen, die im Zusammenhang mit dem Binnenhochwasser im Oderbruch entstanden sind. Es ging schließlich um Entschädigungen für die Landwirtschaft und die Wiederherstellung von Brücken.

Dazu kamen eine intensive Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation mit der Bevölkerung und die Vermittlung sowie die Kommunikation von Lösungsmöglichkeiten zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung, und zwar innerhalb der Kommunalverwaltung, aber auch innerhalb der Landesverwaltung.

In den zurückliegenden Monaten hat der Oderbruchbeauftragte maßgeblich dazu beigetragen, dass die für den Erhalt des Oderbruchs als Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum zuständigen Aufgabenträger koordiniert und zielgerichtet gehandelt haben. Im Rahmen der AG Oderbruch wurde eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem MUGV und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie vor allem mit dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz praktiziert. Ich möchte hier den Ministerkollegen, Frau Tack und Herrn Vogelsänger, recht herzlich für ihre Unterstützung danken.

(Beifall SPD, DIE LINKE und GRÜNE/B90)

Das Tun von Herrn Küpper hat im Landkreis Märkisch-Oderland, in den Oderbruchgemeinden und bei vielen weiteren Betroffenen und Beteiligten viel Anerkennung gefunden. Mit ihm hatten die vom Binnenhochwasser geschädigten und bedrohten Bürgerinnen und Bürger eine Stimme. Er hat sich der Dinge vor Ort mit hohem Engagement persönlich angenommen.

Die Situation im Oderbruch und die Problemlösung durch die zuständigen Stellen sind mittlerweile so weit vorangeschritten, dass eine Verlängerung der Bestellung des Oderbruchbeauftragten über den 31. Dezember 2011 hinaus nach unserer Einschätzung nicht mehr erforderlich ist. Nach Einschätzung von Herrn Küpper werden die Maßnahmen, die die Lage im Oderbruch verbessern sollen, gerade verwirklicht oder sind bereits eingeleitet. Er hat seine Aufgabe somit erfüllt, und ich möchte ihm persönlich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für sein Engagement danken.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Frau Lieske hat Nachfragen.

Auch ich möchte noch einmal zum Ausdruck bringen, dass Herr Küpper durch seine Arbeit vor Ort eine hohe Reputation innerhalb der Bevölkerung erfahren hat. Er ist ein sehr gutes Bindeglied zwischen der Landesregierung und dem Landkreis.

Gerade in dieser Woche hatten wir wieder eine Arbeitsgruppensitzung vor Ort. Dort haben wir festgestellt, dass es immer noch Fragen gibt - auch zur fristgemäßen Ausführung des Ausbaus der Gewässersysteme. Herr Minister, es ging auch noch einmal um das Bibermanagement. Das ist immer noch eine „offene Wunde“. Auch der Bereich einer eventuellen Einrichtung einer mobilen Pumpstation am Wehr in Hohensaaten wurde angesprochen.

Insofern sehe ich die Notwendigkeit, das Engagement von Herrn Küpper über den 31.12.2011 hinaus zu verlängern. Sieht die Landesregierung dafür eine Möglichkeit, eine Option und eine Notwendigkeit?

Zur Notwendigkeit habe ich bereits etwas gesagt, Frau Lieske. Ich halte das nicht für notwendig, weil mittlerweile alle Behörden in den verschiedenen Kreisen und Gruppen, die gemeinsam arbeiten, so gut aufgestellt sind, dass sie die Probleme gemeinschaftlich lösen können. Die Landesregierung wird sich weiter mit Hochdruck der Situation im Oderbruch widmen müssen. Das ist eine Aufgabe, die die gesamte Landesverwaltung betrifft. Die nehmen wir weiter sehr ernst. Für einen Oderbruchbeauftragten sehe ich allerdings keine weitere Handlungsbasis mehr.

Das Wort erhält die Abgeordnete Blechinger, die Gelegenheit hat, die Frage 785 (Familienferien) zu formulieren.

Seit 1993 haben die Familien- und Wohlfahrtsverbände des Landes Brandenburg bedürftigen Familien auf Antrag Zuschüsse für Familienferien gewährt. In den meisten Fällen ist ein dauerhafter enger Kontakt zu den Familien entstanden. Oftmals waren die Familienferien gleichzeitig mit Familienbildung gekoppelt. Diese bewährte Praxis soll nach Aussage aus dem MASF beendet werden. Familienferien werden künftig zentral über das LASV bewilligt. Damit gehen wichtige Kontakte zu den Familien verloren.

Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe waren ausschlaggebend, ein über viele Jahre bewährtes System der Hilfegewährung infrage zu stellen?

Staatssekretär Prof. Dr. Schroeder antwortet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hilfen für Familien in Form der Ferienzuschüsse werden in keiner Weise infrage gestellt. Vielmehr wird die langjährige Förderung seit 1993 weitergeführt. Mittel in Höhe von 300 000 Euro sind auch im Haushaltsjahr 2012 veranschlagt. Alle Förderbedingungen, die die Familien direkt betreffen - Einkommensgrenzen, Höhe der Zuschüsse und mögliche Reisedauer - bleiben bestehen.

Es stellt sich die Frage: Was haben wir gemacht, und warum haben wir das gemacht? - Der Hintergrund ist die Verwaltungsoptimierung. Durch ein effektives Vergabeverfahren der Ferienzuschüsse sollen diese neu strukturiert werden. Dadurch werden Synergieeffekte erreicht. Es entfällt das gesamte Antrags-, Bewilligungs- und Nachweisverfahren für die Zuwendungen an die Verbände, und das Verfahren, Doppelbeantragungen zu verhindern, wird dadurch wesentlich einfacher. Auch die Vereinfachung des Antragsverfahrens für die Familien - bedingt durch den Wegfall der bisher nötigen privatrechtlichen Verträge war ein Argument für die Neustrukturierung.

Im Ergebnis heißt das: Dadurch, dass wir das Verfahren beim LASV jetzt zentralisieren können, werden Verwaltungskosten entfallen. Damit werden zusätzliche Mittel frei. Wir können also in Zukunft durch diese Verwaltungsvereinfachung etwa 130 zusätzliche Anträge bewilligen. Ich denke, das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis. Darauf sollten wir uns auch konzentrieren.

(Beifall SPD)

Ich will aber noch einen kleinen Zusatz machen. In Ihrer Anfrage wurde angedeutet, dass es eine unmittelbare Kopplung zwischen den Familienferienzuschüssen und den Familienbildungsmaßnahmen gibt. Das war so nie gekoppelt. Es kann aber sein, dass dies im Einzelfall möglich gewesen ist.

Wir haben da allerdings auch schon eine Reihe von Modellprojekten in Gang gesetzt. Ich darf an das Modellprojekt „Ideen für Familien“ erinnern. Das ist ein Bestandteil des familienpolitischen Maßnahmenpakets der Landesregierung. Das war regional eingebunden, und zwar an die Familienbildungsstätten des Landes Brandenburg, und wurde bis 2009 vom MASF gefördert.

Dieses Projekt wurde in der Form nicht fortgeführt. Es ist aber durch andere und weitergehende Maßnahmen ergänzt und neu orientiert worden - beispielsweise durch das Projekt für Familien „Auskommen mit dem Einkommen“. Davon versprechen wir uns im Sinne von Familienbildungsmaßnahmen eine breitere und intensivere Wirkung.

Es gibt eine Reihe von Nachfragen, und zwar als Erstes von der Fragestellerin. Bitte, Frau Blechinger.

Es war immer besonders wirksam, wenn Familienferien - das ist von den freien Trägern häufig so organisiert worden - auch mit der Familienbildung einhergingen. Wird das LASV diese Kopplung auch in Zukunft berücksichtigen?

Wir gehen davon aus, dass das LASV das berücksichtigt. Letztendlich ist die Praxis entscheidend. Wir werden alles tun, dass Familien in uns einen Ansprechpartner finden und dass auch, von diesen Familienferien ausgehend, weitergehende Maßnahmen für Familien in Anspruch genommen werden können, und zwar durch die Informationen, durch die Erfahrungen und durch die Kontakte.

Die nächste Nachfrage stellt die Abgeordnete Schier.

Herr Staatssekretär, die Familienverbände haben einen ganz engen Kontakt zu den Familien. Mir leuchtet aber derzeit einiges nicht ganz ein. Es geht vor allem um die Familienerholung. Wenn ich dazu einen Antrag bei den Familienverbänden stelle, dann habe ich ein Antragsformular und ein Bewilligungsverfahren. Das gleiche gibt es doch auch beim LASV. Da muss ich ebenfalls etwas beantragen, das dann bewilligt werden muss. Sagen Sie deshalb doch bitte noch einmal, worin Sie genau die Einsparungen sehen; denn der Verwaltungsaufwand ist in beiden Fällen der gleiche.

Wir gehen davon aus, dass es durch die Zentralisierung einfacher und kostengünstiger wird. Zudem hoffen wir, dass durch den Wegfall von Doppelbeantragungen und den Wegfall von privatrechtlichen Verträgen auch zusätzliche Spielräume ermöglicht werden, sodass wir insgesamt - das ist unsere Berechnung, die wir zurzeit haben - dadurch in die Lage kommen, etwa 130 Anträge mehr zu bewilligen.

Die letzte Anfrage kommt von der Abgeordneten Mächtig.

Herr Prof. Dr. Schroeder, Sie haben jetzt zum zweiten Mal die Doppelbeantragungen betont. Wie viele Doppelbeantragungen gibt es denn? - Viel wichtiger ist zudem die Frage: Wie sichern Sie denn den tatsächlichen Kontakt zwischen dem LASV und den Antragstellern hinsichtlich der Bedürfnisse und der Zuwendungen für die Familienreisen?

Zu Ihrer ersten Frage, wie viele Doppelbeantragungen wir bereits haben oder erwarten, kann ich nichts sagen. Das werde ich recherchieren und Ihnen schriftlich zur Verfügung stellen.

Zur zweiten Frage, wie wir den Kontakt sichern, kann ich erneut nur noch einmal auf die bereits gegebene Antwort verweisen. Entscheidend sind letztendlich die Kontakte, die in den Familienfreizeiten getroffen werden, und die davon ausgehenden Impulse. Wir werden aber auch hier noch einmal genauer nachfragen, und zwar beim LASV, welche Impulse denkbar sind und inwiefern der LASV positive Praktiken der Vergangenheit berücksichtigen kann, um hier keine Erfahrungen und keine Impulse zu reduzieren.

Das Wort erhält der Abgeordnete Jungclaus, der Gelegenheit hat, die Frage 786 (Energiestrategie 2030 und Klimaschutz) zu formulieren.

Aus der im November veröffentlichten Grundlagenstudie geht hervor, dass die bisher betrachteten sechs Szenarien der Energiestrategie 2030 zum Verfehlen der Brandenburger Klimaschutzziele führen werden. Das Umweltministerium hat sich jedoch erst kürzlich für eine Einhaltung der Klimaschutzziele ausgesprochen.

Daher frage ich die Landesregierung: Wird sie in der Energiestrategie 2030 auch Szenarien betrachten, die zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes Brandenburg führen?

Darauf antwortet uns Minister Christoffers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jungclaus, Ihre Frage beantworte ich mit Ja.

(Beifall DIE LINKE)

Eindeutiger kann es fast nicht sein.

(Heiterkeit)

Für die Nachfragen haben Sie zu spät gedrückt. Er war zu schnell fertig.

(Heiterkeit)

So kann man sich vor Nachfragen schützen.

(Heiterkeit)

Wir kommen zur Frage 787 (Bundesweit allgemeiner Mindest- lohn), gestellt vom Abgeordneten Baer.

Ich erhoffe mir die gleiche Antwort auf meine Anfrage.