Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013

Herr Bretz hat Nachfragen. Bitte.

Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Innenminister. Können Sie mir zusichern, dass Sie mir einen Kostenüberblick zu diesem Vorgang zukommen lassen, sobald es ihn gibt?

Das kann ich selbstverständlich tun.

Es gibt weitere Nachfragen. Herr Jürgens.

Herr Minister, würden Sie mir - unabhängig vom konkreten Fall - zustimmen, dass sich das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit nicht durch Kosten für die Polizeieinsätze aufwiegen lässt?

Darin stimme ich Ihnen sofort zu. Allerdings handelte es sich in Welzow um eine Maßnahme, bei der es - jedenfalls aus Sicht der Staatsanwaltschaft - zu erheblichen Straftaten gekommen ist. Das ist dann - darin stimmen Sie mir hoffentlich zu - nicht mehr mit dem Demonstrationsrecht vereinbar.

(Beifall SPD, CDU und FDP)

Danke sehr. - Die Frage 1420 (Jobcenter gehen gerichtlich ge- gen öffentliche Arbeitgeber vor) stellt die Abgeordnete Nonnemacher.

Laut Presseberichten haben die Jobcenter der Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sechs Klagen gegen öffent

liche Arbeitgeber beim Cottbuser Arbeitsgericht eingereicht. Der öffentliche Arbeitgeber soll für Pflege- und Erhaltungsarbeiten Stundenlöhne von 1,92 Euro gezahlt haben. Dieser Lohn ist sittenwidrig, da er nur zu ca. 20 % dem niedrigsten Tariflohn in der Region entspricht.

Ich frage die Landesregierung: Sind ihr weitere ähnlich gelagerte Fälle in Brandenburg bekannt, bei denen Jobcenter über die Grundaufstockung öffentliche Arbeitgeber unterstützen?

Minister Baaske antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gott sei Dank nicht. Ich nehme an, Sie beziehen sich auf die Zeitungsartikel, die das Amt Plessa ausgelöst hat. Grundsätzlich finde ich es gut, wenn die Jobcenter da reagieren, das ist vollkommen in Ordnung. Ich selbst war in der Uckermark und habe das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Eberswalde ein Stück weit begleitet. Ich habe mich sehr gefreut, dass es gelungen ist, den Pizza-Lieferanten, der offensichtlich Stundenlöhne von 2,50 Euro gezahlt hat, an die Kandare zu nehmen und zur Kasse zu bitten. Ich denke, es ist ein gutes Urteil. Andere Landkreise und Jobcenter ziehen jetzt offensichtlich sehr rigide und erfolgreich nach. Ich begrüße das.

Dass es in dem von Ihnen geschilderten Fall einen öffentlichen Arbeitgeber getroffen hat, verwundert mich, insbesondere, da zu dem maßgeblichen Zeitpunkt schon das brandenburgische Mindestlohngesetz gegolten hat. Was das Amt da geritten hat, kann ich nicht sagen. Ich habe diesbezüglich auch nicht herumtelefoniert. Aber Gott sei Dank - das war Ihre Frage - kenne ich keinen weiteren, der dagegen verstoßen hat. - Danke.

Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 1421 (Syrische Flüchtlinge im Land Brandenburg), gestellt durch den Abgeordneten Baer.

Deutschland hat sich bereiterklärt, 5 000 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge aufzunehmen. Geplant ist, die syrischen Flüchtlinge nicht in Sammelunterkünften oder Asylbewerberheimen unterzubringen. Sie sollen während der Zeit ihres Aufenthalts in Deutschland möglichst in eigenen Wohnungen oder extra bereitgestellten Unterkünften leben.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist das Land Brandenburg auf die Aufnahme der syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge vorbereitet?

Diese Frage ist wiederum an Minister Baaske gerichtet.

Kollege Baer, es ist richtig, der Bundesinnenminister hat sich zusammen mit den Innenministern der Länder darauf verstän

digt, dass Deutschland 5 000 Flüchtlinge aufnimmt. Die Verteilung innerhalb Deutschlands erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, wonach Brandenburg 154 syrische Flüchtlinge aufnimmt. Die ersten 91 müssten in diesen Tagen in Brandenburg ankommen - das genaue Datum kenne ich nicht, aber Ende September war signalisiert worden. Zuständig dafür sind in Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte, sie erfüllen dies als Pflichtaufgabe nach eigenem Ermessen, haben also vor Ort nach Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen. Sie werden von uns aber auch unterstützt, das heißt, ich gebe dem Fachberatungsdienst Zuwanderung, Integration und Toleranz - FaZIT Geld aus Lottomitteln, damit sie die syrischen Flüchtlinge beraten, aufnehmen und menschenwürdig unterbringen können. Dies ist im Interesse des Landtags; ich kann mich noch gut an die Reaktionen in einer der letzten Landtagssitzungen erinnern, als es darum ging, dass Deutschland Flüchtlinge aufnimmt und wie schwierig die Situation gerade für diesen Personenkreis hier im Lande ist. - Danke.

Danke sehr. - Wir kommen zur Frage 1422 (Umstellung der Sanitäter-Ausbildung), die der Abgeordnete Jürgens stellt.

Ab dem 1. Januar 2014 gilt das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Notfallsanitäter-Gesetz. Damit wird die bisherige Ausbildung der Rettungsassistenten abgelöst. In der neuen Ausbildung werden vor allem qualitative Aspekte berücksichtigt, und sie wird verlängert.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist sie auf die Umstellung dieser Ausbildung eingestellt?

Das ist eine Frage an Frau Ministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Peer Jürgens, vielen Dank für die Frage. Ich verweise in dem Zusammenhang darauf, dass dies auch schon Kollegen Schierack beschäftigt hat. Es gibt dazu Antworten auf eine Kleine Anfrage und auf eine mündliche Anfrage aus dem letzten Jahr.

Fakt ist: Mit dem Notfallsanitäter-Gesetz, das Anfang 2014 zur Anwendung kommen soll, wird ein neuer Beruf im Gesundheitswesen eingeführt. Wir finden diesen neuen Beruf sehr sachgerecht. Er wird der bisherigen Berufssituation angeglichen, und das finde ich sehr gut. Damit im Zusammenhang steht aber auch die Umstellung des Ausbildungssystems. Dazu brauchen wir dringend einen wichtigen Baustein, das ist die Ausbildungsund Prüfungsordnung. Diesbezüglich ist der Bund in der Bringepflicht; sie liegt leider noch nicht vor, sodass wir die Arbeit noch nicht abschließen können. Wir hoffen, dass der Verordnungsentwurf dem Bundesrat noch im Oktober/November zugeleitet wird. Ich setze darauf - genau wie die anderen Länder -, dass dies geschieht, denn wir brauchen noch genügend Zeit, um die zentralen Umstellungsfragen zu klären. Ausbildungsinhalte, Nachqualifizierung usw. sind daher noch konkret zu regeln.

Trotzdem haben wir mit dem betroffenen Ressort, um uns darauf vorzubereiten, natürlich die notwendigen Gespräche mit den Ausbildungsschulen und dem Arbeitskreis der ärztlichen Leiter der Rettungsdienste im Land Brandenburg geführt. Das hat stattgefunden und wird unter der notwendigen Bedingung, dass die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorliegt, weitergeführt. Unser gemeinsames Ziel ist es - so viel Zeit ist nicht mehr -, einen fließenden Übergang von einem Ausbildungssystem zum anderen zu schaffen und praktikable Übergangsregelungen für die Träger der Bodenrettungsdienste zu realisieren. In Vorbereitung der Umstellung des Ausbildungssystems ist eine Informationsveranstaltung geplant, damit alle Beteiligten gleichermaßen informiert sind und insbesondere die Träger der Rettungsdienste ihre Verantwortung wahrnehmen können. Ich setze darauf, dass dies alles noch zeitgerecht erfolgt und wir die neue Ausbildung zum 01.01.2014 nahtlos einführen können.

Wir sind damit bei der Frage 1423 (Planungsmittel für Bundes- fernstraßen), die der Abgeordnete Genilke stellt.

Das Land Brandenburg ist im Zuge der Auftragsverwaltung für die Planung der Bundesfernstraßen zuständig. Im Jahr 2013 sind dafür 28 Millionen Euro im Haushalt aufgeführt und vorgesehen.

Ich frage daher die Landesregierung, wie der Mittelabfluss im Haushaltsjahr 2013 unter diesem Haushaltsbezug tatsächlich gewesen ist.

Herr Minister Vogelsänger, bitte.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Genilke, ein Stück weit schwingt bei dieser Frage die Befürchtung mit, dass dieser Mittelabfluss nicht ausreichend sei. Da kann ich Sie beruhigen: 9,3 Millionen Euro sind bereits abgeflossen und 16,8 Millionen Euro sind gebunden. Wenn man das zusammenrechnet, sind das über 90 %. Ich kann Sie auch deshalb beruhigen: Wir haben Deckungsfähigkeit mit den Planungsmitteln Landesstraßen und auch mit den Baumitteln. Sie selbst kritisieren, dass wir für Landesstraßen so wenig Mittel zur Verfügung haben. Von daher habe ich keine Sorge, dass diese Mittel nicht eingesetzt werden können.

Wenn Sie gestatten, würde ich noch ein paar Sätze zu den Dingen sagen, die wir mit diesen Planungsmitteln entsprechend vorbereiten bzw. wo wir bereits im Bau befindlich sind. Wir sind ja Auftragsverwaltung für den Bund. Wir haben den Umbau des Autobahndreiecks Schwanebeck in das Autobahndreieck Barnim, dann das Autobahndreieck Havelland, auch die A 14 ist fest in Vorbereitung - dazu gab es einen Termin mit Bundesminister Dr. Ramsauer -, Herzfelde wird weitergebaut, Luckenwalde, Brieskow-Finkenheerd, Königs Wusterhausen, Bad Liebenwerda, und wir haben einen Funktionsbauvertrag für Kuhbier.

Planfeststellungsbeschlüsse sind in Vorbereitung für 2014/15. Ich bin immer etwas vorsichtiger bei Planfeststellungsbeschlüssen, weil das nicht alles in der Hand meiner Behörde liegt. Wir haben die Vorbereitung für das Autobahndreieck Nuthetal bis Autobahndreieck Potsdam. Da gibt es die Verbindung mit dem Projekt „Mehr Lärmschutz durch Solar“. Ferner stehen wir in der Vorbereitung für den Berliner Nordring - dieser eignet sich übrigens auch für einen Funktionsbauvertrag, also für eine Sonderfinanzierung. Außerdem sind Thyrow, Löwenberg-Teschendorf, Finowfurt/Eberswalde und auch Ahrensfelde in Vorbereitung.

Das hat natürlich eine besondere Dimension. Die in Bau befindlichen Maßnahmen, die ich zuerst genannt habe, haben ein Kostenvolumen von 355 Millionen Euro. Das heißt, wir brauchen ab dem Jahr 2013 noch 250 Millionen Euro Bundesmittel. Bei den genannten, in Vorbereitung befindlichen Planfeststellungsverfahren sind wir noch einmal bei einem Kostenvolumen von 750 Millionen Euro. Wir bewegen also viel. Bei den 28 Millionen Euro, Herr Genilke, haben wir ein gemeinsames Interesse, dass diese Mittel vollständig im Bereich Infrastruktur eingesetzt werden.

Es gibt eine Reihe von Nachfragen. Zunächst Herr Genilke, bitte.

Ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass diese Maßnahmen bitter nötig sind. Aber Sie sagten gerade, Sie hätten bis zum heutigen Tag 9,6 Millionen Euro an Planungsmitteln verwendet, und sind jetzt offensichtlich der Meinung, in den verbleibenden drei Monaten bis zum Ende des Jahres noch einmal 16,9 Millionen Euro an Planungsmitteln auszugeben. Vielleicht können Sie das noch einmal erklären?

Was ich nicht verstehe, ist, dass Sie sagen, wir hätten nur 90 % und gäben das ansonsten auch gern in den Landesstraßenbau. Haben wir keine Bundesfernverkehrsstraßenprojekte mehr, die wir mit Planungsmitteln ausfinanzieren? Denn das suggeriert mehr oder weniger, dass wir an dieser Stelle offensichtlich fertig sind und nichts mehr zu planen haben. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen - ich dachte immer, es seien zu wenig Mittel.

Herr Genilke, ich habe das eben dargestellt. 9,3 Millionen Euro sind abgeflossen und 16,8 Millionen Euro sind vertraglich gebunden. Da sind wir also deutlich über 90 %. Ich rechne damit, dass wir diese 28 Millionen Euro vollständig für den Planungsbereich Bundes- und Landesstraßen brauchen. Es kann sein, dass ein Teil auch in den Planungsbereich Landesstraßen geht, wofür wir im Haushalt 2013 nur 2,5 Millionen Euro eingeplant haben. Bundesstraßen plus Landesstraßen machen zusammen 30,5 Millionen Euro aus - das ist übrigens bei Bundesstraßen deutlich mehr als in den Jahren vor meiner Ministertätigkeit. Deshalb haben wir auch diesen großen Planungsvorlauf.

Für die genannten Vorhaben, die in der Planfeststellung sind, brauchen wir selbstverständlich auch in den Jahren 2014 und

2015 noch Mittel. Für die in Bau befindlichen Maßnahmen brauchen wir außerdem noch Planungsmittel für die Bauüberwachung. „Gebunden“ heißt nach derzeitigem Stand, dass Planungsbüros Aufträge von uns haben, um die Planung voranzutreiben.

Also: Es sind 93 %, die abgeflossen oder gebunden sind. Das ist ein akzeptabler Wert, denke ich. Ich rechne damit, dass wir noch weitere Mittel brauchen werden.

Die nächste Nachfrage kommt von der Abgeordneten Lieske.

Herr Minister, Sie haben den Kassenstand für die Planung vorgetragen. Meine Frage ist: Stehen der Investitionstätigkeit für die Bundesstraßen im entsprechenden Zeitraum adäquate Mittel zur Verfügung, um dieses Geld dann tatsächlich in konkrete Vorhaben umzusetzen, um über die Bundesstraßen ins Land Brandenburg fahren zu können und darüber hinaus auch in andere Bundesländer? Wir halten es ja in Brandenburg mit den Planungsmitteln so, dass, wenn geplant wurde, auch möglichst in naher Zukunft gebaut wird. So lautet auch die letzte Variante. Meine Frage ist jetzt: Gilt das für die Bundesstraßen gleichfalls?

Ich bedanke mich sehr für diese Nachfrage. Wir haben ja jetzt 20 neu gewählte Bundestagsabgeordnete, die Brandenburg vertreten. Da erwarte ich schon Einsatz für die Infrastruktur, denn diese 250 Millionen Euro müssen in den nächsten Jahren noch Stück für Stück ausfinanziert werden. Ich hatte Ihnen auch die Summe von 750 Millionen Euro bezüglich der weiteren Vorhaben genannt.

Wir wären jetzt schon in einem riesigen Finanzierungsloch, wenn wir nicht über 100 Millionen Euro Bundes-EFRE-Mittel beispielsweise für das Autobahndreieck Havelland, für die A 14 oder für die Ortsumgehung Brieskow-Finkenheerd einsetzen würden. Diese stehen uns aber in der neuen Förderperiode nicht mehr zur Verfügung. Es ist so, dass nicht nur EFREMittel für Landesstraßen nicht mehr zur Verfügung stehen, sondern auch die EFRE-Mittel für Bundesstraßen nicht mehr.

Es gibt eine breite Übereinstimmung mit Bundesminister Dr. Ramsauer, dass die Verkehrsinfrastruktur unterfinanziert ist und wir in den nächsten Jahren deutlich mehr Mittel brauchen, um diese Dinge auszufinanzieren. Brandenburg ist allerdings nur ein Bundesland - es gibt auch in anderen Bundesländern Handlungsbedarf. Das ist die eine Seite. Man muss diese Dinge dann natürlich noch miteinander verknüpfen. Die Ausfinanzierung der A 14 wird beispielsweise für Sachsen-Anhalt innerhalb der Länderquote eine große Herausforderung werden.

Die nächste Nachfrage kommt vom Abgeordneten Günther.

Herr Minister, Sie sprachen im Zusammenhang mit dem Ausbau des nördlichen Berliner Rings davon, dass sich dieser Ab

schnitt für eine Sonderfinanzierung eignen würde. Können Sie das näher erläutern?

(Zuruf von der CDU: Er meint sicher Hedgefonds!)