Herr Wieland, ich fordere Sie auf, Ihre Kontakte, die Sie auf Grund der Beteiligung Ihrer Partei an der Bundesregierung sicher haben, zum Werben um mehr Einsicht zu nutzen.
Setzen Sie sich aktiv für den Standort Berlin und die Sicherung der Arbeitsplätze ein! Wenn Sie uns in diesem Fall unterstützen, könnte es vielleicht klappen.
Danke schön, Herr Senator! – Bevor Herr Wansner das Wort zu einer Nachfrage erhält, muss ich aus gegebenem Anlass darauf aufmerksam machen, dass Wortmeldungen zu Zusatzfragen vom Präsidium erst dann zugelassen werden, wenn der jeweils zuständige Senator geantwortet hat. Alle vorherigen Meldungen werden wir auf unserem Display löschen. Es gibt dazu eine alte Vereinbarung. Selbstverständlich ist das Nachfragerecht des Fragestellers davon nicht berührt. – Nun hat Herr Wansner das Wort!
Herr Senator, wie beurteilen Sie die gestrige Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestags, dass er vor einer Entscheidung der derzeitige Bundesregierung bezüglich der Bundesdruckerei noch einmal anzuhören ist?
Herr Kollege, ich halte es für positiv, dass die Bundesregierung nicht einfach agieren kann und dass sich der Haushaltsausschuss des Bundestags auch vor dem Hintergrund der von mir erläuterten Forderungen mit diesem Vermögengeschäft beschäftigt und sich darum kümmert, welche Vorteile eine zusammenfassende Weiterführung der Bundesdruckerei gegenüber der Zerschlagung von Teilen der Bundesdruckerei hat – vor allem auch vor dem Hintergrund des Ausverkaufs von Know-how. Wir wären sonst vielleicht nur noch eine verlängerte Werkbank. Das hatten wir 40 Jahre. Das wollen wir nicht erneut haben.
Herr Senator, ich werde mich jetzt dem Demostrationszug der Kollegen der Bundesdruckerei anschließen und zu ihnen vor dem Bundeskanzleramt sprechen. Was soll ich dort Ihrer Meinung nach sagen?
Ich kann Ihnen meine Stichworte, die ich gerade benutzt habe, geben. Sie können sie vortragen. Sie waren nicht schlecht.
Sie könne das ausrichten. – Im Übrigen sehe ich es mit zwiespältigen Gefühlen, dass Sie die Sitzung verlassen, aber ich kann Sie nicht daran hindern. – Nun hat Herr Liebich eine Nachfrage!
Ich spare mir die Information darüber, welche prominenten PDS-Mitglieder an der Demonstration teilnehmen und stelle stattdessen die Frage, ob Sie, Herr Wirtschaftssenator, den Eindruck teilen, dass die Bundesregierung in den letzten Wochen vorrangig am maximalen Kaufpreis der Bundesdruckerein interessiert war und dabei auch die Zerschlagung des Konzerns in Kauf genommen hätte. Wie ist das mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 24. Februar 2000 zu vereinbaren?
Herr Branoner, können Sie Zeitungsberichte bestätigen, nach denen das, was immer Grundlage der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Belegschaft war – nämlich das Belegschaftsmodell, das die Übernahme von Aktienanteilen durch die Beschäftigten vorsieht –, vom Tisch ist?
Ich kann es nicht bestätigen, weil unter Umständen bei einer anderen Form der Privatisierung Mitarbeitern Beteiligungsmöglichkeiten immer noch eingeräumt werden könnten. Deswegen weiß ich nicht, ob eine solche Möglichkeit dort nicht mehr in Betracht kommt. Ich möchte die Antwort auf die Frage daher zweigeteilt formulieren: Wir hören von einem solchen Beteiligungsmodell nichts mehr; es wird anscheinend nicht verfolgt. Andererseits wäre ein Beteiligungsmodell auch im Zuge der Umsetzung einer Privatisierung rein theoretisch denkbar und möglich. Von Seiten der Arbeitnehmer müsste darauf gedrungen werden. Diese Frage stellt sich aber deshalb zur Zeit nicht, weil offensichtlich eine andere Strategie verfolgt wird.
1. Beabsichtigt der Senat, die bisherige Freistellung von der Fehlbelegungsabgabe für die 16 Stadtgebiete mit besonderem Handlungsbedarf zu verlängern? Wenn ja, für welchen Zeitraum
will er die Freistellung verlängern, und wann wird er dies bekannt geben, damit die Mieterinnen und Mieter diesbezüglich endlich Klarheit haben?
2. Plant der Senat, die Anzahl der Gebiete, die von der Fehlbelegungsabgabe befreit sind, auszuweiten, und wenn ja, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Arndt! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Zu 1: Auf der Grundlage des Maßnahmenprogramms zur Sicherung und Verbesserung des Sozialgefüges im Sozialwohnungsbestand der Großsiedlungen wird derzeit in 16 Gebieten unter anderem auf die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe verzichtet. Die Maßnahmen in den problematischen 16 Großsiedlungen und Wohnkomplexen der sogenannten Kategorie I sind vorerst bis zum 31. März 2001 befristet. Darauf hat Ihre Frage auch abgehoben.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beabsichtigt, das Maßnahmenprogramm um weitere fünf Jahre zu verlängern. In den 16 problematischen Gebieten würde damit bis zum 31. März 2006 keine Fehlbelegungsabgabe erhoben werden. Die hierfür erforderliche Senatsvorlage wird zur Zeit mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmt, ist also gegenwärtig noch nicht beschlussreif. Der Senat wird, wenn es nach unserer Zeitplanung geht, noch im November 2000 den notwendigen Senatsbeschluss fassen. Unmittelbar nach einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Senat kann auch die Öffentlichkeit umfassend informiert werden und die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin eingeleitet werden.
Zu Ihrer 2. Frage: Ja, es wird zur Zeit geprüft, ob der Verzicht auf die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe und die Freistellung von Belegungsbindung auf weitere problematische Gebiete erweitert werden kann. Um entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung des Sozialgefüges im Sozialwohnungsbestand ergreifen zu können, findet Anfang November eine erste Beratung in einer eingerichteten Arbeitsgruppe statt. Neben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wirken daran auch Vertreter der Mieter- und Vermieterverbände sowie der Bezirke mit. In den Vorbereitungen der anstehenden Beratungen haben der Verband Berlin-brandenburgischer Wohnungsunternehmen und der Landesverband freier Wohnungsunternehmen Berlin-Brandenburg kürzlich prüffähige Materialien zur Problemlage im Sozialwohnungsbestand bereitgestellt. Diese Materialien sowie weitere vorliegende Erkenntnisse bilden die Grundlage für das Identifizieren von weiteren Gebieten, in denen auf die Erhebung auf die Fehlbelegungsabgabe und die Ausübung von Belegungsbindung verzichtet werden könnte. Erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse – der Ergebnisse der Arbeitsgruppe – kann entschieden werden, in welchen weiteren Gebieten auf die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe verzichtet wird und ob überhaupt verzichtet wird.
Entsprechend dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 28. September dieses Jahres wird bis zum 25. Februar 2001 ein diesbezüglicher Ergebnisbericht vorgelegt werden. Unabhängig von den soeben genannten Maßnahmen wird im Rahmen der Diskussion zwischen Bund und Ländern zur Reform des Wohnungsbaurechts versucht, eine rechtssichere Möglichkeit zum Verzicht auf die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in einzelnen Ländern und einzelnen Gemeinden zu schaffen. – Herzlichen Dank!
Herr Staatssekretär! Sie haben ausgeführt, dass eine Arbeitsgruppe die Kriterien entwickelt, die maßgeblich für die Bestimmung weiterer Quartiere und Befreiung von
der Fehlbelegungsabgabe sind. Basieren diese Vorstellungen Ihres Hauses auf anderen Kriterien als die für die 16 Gebiete, die weitgehend aus den Kriterien der Fluktuation und Ausländeranteil bestehen?
Herr Abgeordneter Dr. Arndt! Das ist noch nicht endgültig festgelegt. Der Hintergrund für die Überprüfung der Kriterien ist, dass für die bestehenden Gebiete nun auch dadurch, dass die Maßnahmen wirken, eine gewisse Verfälschung gegenüber der vorherigen Situation eintritt, so dass die bisherigen Kriterien nicht mehr ohne weiteres anwendbar sind. Wir sind glücklich über diese Verfälschung, weil sie zeigt, dass die hier im Haus beratenen und vom Senat beschlossenen Maßnahmen tatsächlich wirken. Wir wollen auf der Grundlage der Zahlen, die uns von den Wohnungsverbänden geliefert werden, sehen, ob wir allgemeinverbindliche Kriterien entwickeln können.
Sie haben in Ihrer Antwort angedeutet, dass auch ein Wegfall der Fehlbelegungsabgabe in Berlin in Betracht käme und dieses geprüft wird. Vor vier bis fünf Jahren betrug der Einnahmeanteil der Fehlbelegungsabgabe rund 110 Millionen DM, heute liegt er bei 30 Millionen DM, mit abnehmender Tendenz. Sind Sie nicht der Auffassung, dass der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe inzwischen teilweise höher als die dadurch zu erzielenden Einnahmen ist? Ergibt sich dadurch ein Argument der Unwirtschaftlichkeit, das darauf hindeutet, die Fehlbelegungsabgabe mittelfristig abbauen zu können? Wie sehen diesbezügliche Planungen in Ihrer Verwaltung aus?
Herr Kollege! Das war eine sehr komplexe Frage. Es handelte sich zwar immer um eine Frage – ich habe aufgepasst –, würde aber sicher zum allgemeinen Verständnis beitragen, wenn die Fragen klarer und holzschnittartiger wären. – Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident! Ich werde mich bemühen, die Komplexität meiner Antwort bei dieser Gegenheit nicht ausufern zu lassen, obwohl es viele Facetten gibt, die hier zu beleuchten wären.
Es ist tatsächlich so, dass nach einem älteren Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein unverhältnismäßig hoher Aufwand bei den Kommunen dazu führen könnte, auf die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe überhaupt zu verzichten. Das ist unabhängig von allen anderen Bemühungen, die – wie Sie wissen – auf Bundesebene derzeit angestrengt werden, eine rechtssichere Möglichkeit auf gesetzlicher Ebene zu schaffen, um für einzelne Länder und Gemeinden diesen Verzicht herbeizuführen. Das Bundesverfassungsgericht hat sogar ein – für mich erstaunlich – vergleichsweise niedriges Quorum dafür genannt. Es hat mit 15 % der Einnahmen gerechnet, die als Kosten anfallen; 15 % der Einnahmen sind Kosten, die eine Gemeinde bereits dazu berechtigen, diese Überprüfung vorzunehmen und zu einem Verzicht zu kommen. Unglücklicherweise hat es in der Vergangenheit keine nachvollziehbaren Kostenrechnungen im Land Berlin gegeben. Auch der Versuch einer Erhebung auf Grund der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung in den Bezirken ist leider noch nicht von Erfolg gekrönt. Hier sind die Fehlerquoten und die großen Differenzierungen in den Aussagen noch so erheblich, dass man nicht von einer gesicherten Grundlage ausgehen kann. Wir sind allerdings zurzeit dabei, dass noch einmal zu vertiefen, um zu sehen, ob schon auf dieser Basis eine Grundlage gefunden werden könnte, einen generellen Verzicht auszusprechen.