Protokoll der Sitzung vom 18.01.2001

(B) (D)

Bm Dr. Werthebach

Hinsichtlich der Arbeitszeit für die Beamten sind noch keine Festlegungen getroffen. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Expertenkommission Staatsaufgabenkritik unter Leitung von Prof. Scholz für die Beamten eine Vereinheitlichung auf der Grundlage der 40-Stunden-Woche vorschlägt. Die Expertenkommission bezieht sich dabei darauf, dass nicht nur die Beamten im Beitrittsgebiet eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche haben, sondern unterdessen die Mehrzahl der Länder im Rechtskreis West für ihre Beamten zur 40-Stunden-Woche zurückgekehrt ist. Eine Diskussion über eine Angleichung insbesondere der Bezüge darf nicht außer Betracht lassen, dass die Arbeitnehmer im Tarifrechtskreis West durch die hier zu entrichtende höhere VBL-Zulage ein geringeres monatliches Nettoeinkommen – bis zu 400 DM monatlich – als die unter das Einkommensangleichungsgesetz fallenden Arbeitnehmer des Tarifrechtskreises Ost haben.

Der Fragesteller hat eine Zusatzfrage. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Werthebach, dass Sie mir die Seite der Vereinbarung vorgelesen haben. – In diesem Zusammenhang interessiert mich Ihre persönliche Argumentationslinie, die Sie verfolgen würden, wenn Sie in Mitte ins Bezirksamt gingen und der Mitarbeiterin, die mit der gleichen Voraussetzung und Bildung die gleiche Arbeit zu leisten hat wie die Kollegin aus dem Westen, erklären müssten, warum ein Besoldungsunterschied von 500 DM – wie zu lesen war – besteht.

Bitte, Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, Ihnen ist bekannt, dass der Senat von Berlin auf diese Ungerechtigkeit immer wieder hingewiesen hat und eine Angleichung der Bezahlung der Beamtenschaft an das Westgebiet gefordert hat. Vor dem Hintergrund „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist das vom Senat immer wieder gefordert worden. Wir haben – wie ich Ihnen in meiner Antwort vorgetragen habe – in den zuständigen Arbeitskreisen des Bundes diese Forderung erneut auf den Tisch gelegt und haben dabei die Unterstützung nicht gefunden. Erst vor kurzem hat der Regierende Bürgermeister in diesem Haus gesagt, dass mindestens eine Zeitschiene eröffnet werden muss, innerhalb derer die vollkommene Anpassung an die Zahlung West zu Gunsten der Beamten Ost festgelegt werden muss. Das wird weiterhin unser Ziel und unsere Forderung sein.

Wir kommen zur nächsten Zusatzfrage des Abgeordneten Krüger von der PDS. Bitte sehr!

Es ist erfreulich, dass wir im Ergebnis „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ auch für die Beamten übereinstimmen, aber offensichtlich nicht dasselbe Maß an Klarheit haben, welcher Weg dazu beschritten werden soll, Herr Werthebach. In diesem Zusammenhang frage ich den Senat, ob er angesichts der finanziellen Erfordernisse für die Besoldungsanpassung – dies kostet 100 Millionen DM pro Jahr allein in Berlin – beabsichtigt, das Problem zum Gegenstand Berliner Beteiligungen an den Solidarpakt-II-Verhandlungen zu machen und sich dort gegebenenfalls mit anderen ostdeutschen Bundesländern in die Verhandlungen oder eine gemeinsame Linie begibt.

[Frau Herrmann, Annelies (CDU): Wo ist der Osten?]

Herr Senator! Sofern Sie eine Frage erkannt haben, bitte ich Sie, diese zu beantworten.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krüger! Ich bin gern bereit, noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Anpassung der Besoldung Ost an West

ausschließlich durch den Bundesgesetzgeber erfolgen kann. Der Bundesgesetzgeber muss eine entsprechende Initiative starten und ein solches Vorhaben gesetzlich verabschieden.

Diese Möglichkeit ist offensichtlich nicht gegeben. Nach allen mir von Bundesseite – der derzeitigen Bundesregierung – bekannten Äußerungen ist nicht beabsichtigt, diese Anpassung gesetzgeberisch vorzunehmen. Ich wiederhole noch einmal, dass das Land Berlin vor diesem Hintergrund das getan hat, was es tun konnte, die Anpassung der Bezüge für Angestellte und Arbeiter vorzunehmen. Wir sind als Land Berlin heftig dafür gescholten worden, mit der Konsequenz, dass wir aus der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder ausgeschlossen worden sind. Dies hat der Senat auf sich genommen, um das in seinem Rahmen Mögliche, die Anpassung im Arbeitnehmerbereich, durchzusetzen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Wir kommen nun zur 4. Mündlichen Anfrage von Frau Oesterheld von den Grünen über

Wenn die Banker Trauer tragen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat das Geschäft der Bankgesellschaft Berlin, bei dem der Vorstandschef der Berliner Hypotheken Bank Klaus-Rüdiger L. seinen CDU-Freunden Klaus-Hermann W. und Christian N. von der Firma A. für 16 000 Wohnungen zu Krediten von fast einer Milliarde DM verholfen hat, die jedoch nicht zurückgezahlt werden können, so dass die Bankenaufsicht von der Berliner Hypotheken Bank eine Wertbereinigung in Höhe von 200 Millionen DM verlangt, weil das Geld einfach in den Sand gesetzt wurde?

2. Welcher finanzielle Schaden ist dadurch für die Bankgesellschaft Berlin und für das Land Berlin entstanden, und warum hat die Kontrolle der Landesbank Berlin nicht funktioniert, obwohl doch schon vor einem Jahr die Notwendigkeit einer derartigen Wertberichtigung bekannt war?

Zur Beantwortung hat Herr Senator Kurth das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Oesterheld! Meine Damen und Herren! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre beiden Fragen zusammen und beginne mit einer Vorbemerkung. Einzelne Kreditengagements börsennotierter Gesellschaften können und dürfen in der Öffentlichkeit seitens des Mehrheitsaktionärs nur mit besonderer Zurückhaltung kommentiert werden. Zweifellos haben Sie dafür Verständnis.

[Heiterkeit bei der PDS und bei den Grünen]

Entsprechend hat übrigens der Hauptausschuss ohne Aussprache eine Besprechung zur Situation der Bankgesellschaft in den nächsten Vermögensausschuss überwiesen.

In der Sache darf ich Ihnen mitteilen, dass für den betreffenden Kredit bereits eine Wertberichtigung in den vergangenen Jahren gebildet worden war. Sie entnehmen diesem Hinweis, dass das Engagement seit einiger Zeit sehr intensiv begleitet wird. In der Tat hält der vom Bundesaufsichtsamt beauftragte Sonderprüfer eine Erhöhung der Wertberichtung um etwa 120 Millionen DM für erforderlich, so dass dann eine Gesamtwertberichtigung in der genannten Größenordnung zu bilden wäre. Die Gespräche hierüber sind mit dem Wirtschaftsprüfer der Bank und dem Vorstand noch nicht abgeschlossen. Die Landesbank – soweit zur 2. Frage – hat mit diesem Kreditgeschäft nichts zu tun.

Die Zusatzfrage geht an die Fragestellerin!

(A) (C)

(B) (D)

Die Auskunft, dass die Bankgesellschaft damit nichts zu tun hat, ist natürlich nicht richtig. Ich habe danach gefragt, welcher Schaden der Bankgesellschaft Berlin dadurch entsteht. Wenn eine der Banken solche Verluste macht, trifft es natürlich die ganze Bankgesellschaft. Sie, Herr Kurth, sowie Herr Branoner sind für den Senat im Aufsichtsrat vertreten. Haben Sie als Aufsichtsratsmitglieder geschlafen? Haben Sie keine Zeitung gelesen? Warum ist Ihnen diese Auseinandersetzung entgangen?

Herr Senator Kurth, bitte!

Herr Präsident! Frau Oesterheld! Zunächst möchte ich mitteilen, dass das Kreditengagement aus dem Jahr 1995 stammt. Ob und welcher Schaden für die Bankgesellschaft entstanden ist, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, weil die Frage, in welcher Höhe Wertberichtungsbedarf besteht, – wie ich ausgeführt habe – mit dem Wirtschaftsprüfer und der Bank noch erörtert wird. Im Aufsichtsrat der Bank wird über die Risikolage der Engagements auch im Immobilienbereich intensiv gesprochen, in der nächsten Aufsichtsratssitzung erneut.

Die nächste Zusatzfrage kommt nochmals von der Fragestellerin. Bitte sehr, Frau Oesterheld!

Herr Kurth! Können Sie mir sagen, ob die Bankgesellschaft Berlin und die dazugehörigen Töchter Kriterien haben, ab wann sie Kredite vergeben, oder reicht es schon aus, wenn man CDU-Freund ist? interjection: [Dr. Steffel (CDU): Schön wärs! – Wieland (Grüne): Und Landesgeschäftsführer war!]

Herr Senator, bitte!

Selbstverständlich verfügt die Bankgesellschaft und alle ihre Tochtergesellschaften über ein Kreditraster zur Beurteilung für Kreditengagements. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Die nächste Zusatzfrage geht an den Abgeordneten Wolf von der Fraktion der PDS, bitte sehr!

Herr Senator! Bei der Bankgesellschaft Berlin gibt es zwei Sonderprüfungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. Zum einen ist bei der Berlin Hyp auf Grund des Kreditengagements im Zusammenhang mit der Firma A. ein erhöhter Wertberichtigungsbedarf festgestellt worden. Zum anderen gibt es einen wesentlich umfänglicheren Wertberichtigungsbedarf im Zusammenhang mit dem Immobilienfondsgeschäft und Mietgarantien, der IBG, der Immobilienholding der Bankgesellschaft. Im Resultat wurde kurz vor Jahreswechsel die IBG zum Großteil an einen nichtgenannten amerikanischen Investor veräußert, um diese Wertberichtigungen nicht vornehmen zu müssen. Sind Sie der Auffassung, dass dies Ausweis einer den kaufmännischen Sorgfaltspflichten entsprechenden Geschäftsund Bilanzpolitik ist?

Herr Senator, bitte!

Zunächst ist die Veranlassung von Sonderprüfungen durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen, Herr Wolf, durchaus jederzeit möglich. Ich schlage vor, dass wir uns über die Ergebnisse, nicht der Sonderprüfungen, sondern der dann stattfindenden Erörterung zwischen dem Kreditinstitut, dem Wirtschaftsprüfer und den Vorständen der betroffenen Gesellschaften eine Meinung bilden, wenn sie abgeschlossen sind und nicht während des laufenden Verfahrens. Genau das, so habe ich die Überweisung im gestrigen Hauptausschuss verstanden, wird im nächsten Vermögensausschuss geschehen.

Die nächste Frage geht an den Abgeordneten Benneter von der SPD!

Herr Senator Kurth! Ich möchte meine Frage hier mit anschließen, denn die Frage nach den Auswirkungen, die diese Wertberichtigungen auf die Dividendenausschüttung an den Mehrheitsgesellschafter Land Berlin haben werden, können Sie uns doch hoffentlich beantworten – ausgehend von einem Wertberichtigungsbedarf in Höhe von 200 Millionen DM, den Sie eben selbst genannt haben. Unterstellt, es gibt diesen Wertberichtigungsbedarf in Höhe von 200 Millionen DM: Welche Auswirkungen hat dies auf die Dividendenausschüttung an das Land Berlin?

Lassen Sie mich diese Fragen insoweit ergänzen: Wie hoch ist eigentlich die Kapitalvernichtung, die der Aktiensturz bei der Bankgesellschaft durch diese Informationen über die Sonderprüfung hervorgerufen hat?

Herr Senator – bitte!

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Die Antwort als Finanzsenator!]

Das ist jetzt schon die Frage 6. – Herr Präsident! Herr Abgeordneter Benneter! Die Dividendenausschüttung hängt, wie Sie wissen, vom Jahresergebnis der Bank ab.

[Wieland (Grüne): Das ist ja nicht besser geworden durch diese Geschäfte!]

In der letzten Aufsichtsratssitzung hat der Vorstand darüber unterrichtet, dass er auf Grund der sich abzeichnenden Entwicklung davon ausgeht, dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung eine Dividende in Vorjahreshöhe vorzuschlagen.

[Wieland (Grüne): Dann ist ja alles gut!]

Entscheidungen über die Festsetzung der Dividende werden im Februar getroffen. Das Interesse nicht nur des Mehrheitsgesellschafters richtet sich verständlicherweise auf eine ungekürzte Dividende.

[Wieland (Grüne): Es wurde nach dem Schaden gefragt!]