Herr Präsident! Frau Abgeordnete Simon! Meine Damen und Herren! Frau Simon, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar für die Frage, weil ich die Situation, in der sich die Beschäftigten des Krankenhauses Moabit befinden, für unerträglich halte. Nachdem wir mit der Geschäftsführerin einen Beitritt zu der Beschäftigungssicherungsvereinbarung schon nicht vereinbaren konnten und am runden Tisch die Durchführung einer
geordneten Schließung mit Zukunftsperspektiven für die Mitarbeiter verabredet hatten, für die wir vieles vorbereitet hatten, hat die Geschäftsführerin ohne Rücksprache mit meiner Verwaltung die Insolvenz beantragt. Man hätte dies nach vorheriger Rücksprache sicherlich verhindern können. Jetzt ist vom Amtsgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Meine Absicht sowie die Absicht des Senats ist es, die Insolvenz zu verhindern und eine geordnete Schließung herbeizuführen. Dies ist auch zweimal bekräftigt worden.
Es wird derzeit geprüft, wie sich die Liquiditätssituation des Krankenhauses Moabit tatsächlich darstellt. Ich möchte noch anfügen, dass Herr Dr. Dopatka um 14.00 Uhr an der Personalversammlung teilnehmen wird und den Mitarbeitern diese Botschaft persönlich überbringen möchte. Von dem Ergebnis der Prüfung, Frau Simon, hängt es ab, wie viel Mittel zur Liquiditätssicherung des Krankenhauses tatsächlich notwendig sind. Diese Mittel werden zur Verfügung gestellt. Wir werden dem Hauptausschuss kurzfristig die Höhe des Finanzierungsbedarfs mitteilen und zur Entscheidung vorlegen. Ich bin mir dabei auch der Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Berlin gewiss, die zugesichert haben, dass sie im Rahmen des Budgets für das Krankenhaus Moabit Schließungskosten mit übernehmen werden. In jedem Fall ist die nächste Gehaltszahlung für die Beschäftigten des Krankenhauses durch eine Bank und Vorfinanzierung leider des Insolvenzgeldes – hier gibt es rechtlich keine andere Möglichkeit – über das Landesarbeitsamt gewährleistet.
Die Gesellschafterversammlung hat am 12. Juni, getagt und die notwendigen Entscheidungen für die Umsetzung der nächsten Schritte getroffen. Dazu gehören insbesondere die Festlegung über einen geordneten Schließungsprozess. Wir hatten damals gesagt, dieser solle bis spätestens März erfolgen. Realistisch ist jetzt der 31. Dezember 2001. Wir wollen das anhängige Verwaltungsstreitverfahren beenden und streben die Aufnahme von Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen an, die sofort eingeleitet werden müssen, bisher aber vom Krankenhaus Moabit verhindert wurden.
Gleichzeitig hat am 13. Juni jetzt endlich – sage ich – auch auf Beschluss der Gesellschafterversammlung die gsub ihre Vermittlungs- und Beratungstätigkeit für die Beschäftigten im Krankenhaus Moabit aufgenommen, so dass jetzt auch die Angebote, die über den Solidarpakt mit den anderen Krankenhäusern schon bei der gsub eingegangen sind – es sind über 250 Angebote – dann auch an die Empfänger/-innen gelangen können.
Zur Ihrer 2. Frage: Sie kennen den runden Tisch, an dem wir zwei Dinge vereinbart haben. Es geht zum einen um ein Personalkonzept über Beschäftigungsperspektiven für die Beschäftigten und zum anderen um die Sicherung des Standortes Moabit als Gesundheitsstandort. Dazu tagen zwei von mir eingesetzte Arbeitsgruppe. Es ist für den Erhalt des Gesundheitsstandortes in der Arbeitsgruppe ein Grobkonzept erarbeitet und verabschiedet worden. Es gibt Interessenbekundungen von mehreren privaten Investoren. Auch Angebote und Wünsche zur Nutzung des Standortes durch öffentliche Einrichtungen und Ämter sind eingegangen. Als nächste Schritte sind vorgesehen, Finanzierungsmöglichkeiten von Angeboten am Standort mit den Kostenträgern, beispielsweise Angebote der Rehabilitation zu klären. Gespräche dazu haben bereits stattgefunden und erfolgen weiter sehr intensiv und zeitnah. Zur Erweiterung des bisherigen Krankenpflegeschulangebots am Standort Moabit denke ich an eine Verbundschule. Auch hier finden Gespräche zum Beispiel mit Net-Ge und Krankenhäusern der Diakonie statt. Die Erarbeitung des detaillierten Konzepts für den Gesamtstandort muss durch einen professionellen Entwickler erfolgen. Dies wird auch in die Wege geleitet.
Zu der Verlagerung der 4 Abteilungen hatten wir bereits Vorarbeiten und auch mit den Beschäftigten Absprachen getroffen. Diese Verlagerungen werden zügig vollzogen. Es kann sein, dass sie nicht örtlich verlagert werden, sondern zunächst am Standort Moabit unter anderer Trägerschaft stattfinden. Die Zukunft von ungefähr 250 Beschäftigten in anderen Krankenhäusern ist damit zum heutigen Zeitpunkt bereits gesichert.
Ich habe die Worte wohl vernommen, Frau Schöttler. Sie wissen, dass Sie das Insolvenzverfahren noch stoppen können. Haben Sie vor, dieses zu stoppen? Könnten Sie sich vorstellen, einem Vorschlag der Gewerkschaften folgend das Grundstück zu verkaufen, um hier den notwendigen auch finanziellen Rückhalt zu haben, um die Absicherungen für die Beschäftigten auch auf diesem Weg zu garantieren?
Frau Simon! Ich habe sehr deutlich gesagt, dass ich die Absicht habe, dieses Insolvenzverfahren zu stoppen. Das war bereits zum Zeitpunkt des Antrages mein politischer Wille. Wir werden dieses auch umsetzen. Zu den Möglichkeiten der Finanzierung des Stopps des Insolvenzverfahrens habe ich den Verkauf des Geländes Moabit bisher nicht in Betracht gezogen. Ich glaube, dass es wichtig ist, dieses Gelände als Gesundheitsstandort zu entwickeln. Auch für den Bezirk und den Ortsteil Moabit und im Blick auf weitere Zukunftsperspektiven halte ich dies für wichtig. Ich denke, dass über den Standort in der Arbeitsgruppe sicherlich detaillierter gesprochen wird und das Insolvenzverfahren unabhängig davon, ob das Gelände zum Verkauf steht oder nicht, gestoppt werden muss.
Frau Schöttler! Ich komme noch einmal auf die Krankenpflegeschule zurück. Ihnen wird sicherlich – weil Sie in engem Kontakt mit den Beschäftigten dort stehen – auch bekannt sein, dass es gerade in Bezug auf die Weiterführung eines geordneten Unterrichtes aktuell enorme Probleme gibt. Haben Sie Überlegungen oder können Sie sich vorstellen, was man tun kann, um sowohl den Schülerinnen als auch dem Lehrpersonal verbindlich zuzusichern, dass der normale Schulbetrieb so weitergeht wie bisher, ohne dass irgendeiner deswegen mit Verlust seines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes rechnen muss?
Frau Simon! Wir sind in der Tat in sehr engen Abstimmungsgesprächen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir alles dazu tun werden, dass bei keinem bzw. keiner der Auszubildenden – es sind im Wesentlichen junge Frauen – eine Gefahr für die Ausbildung besteht. Wir wollen alles daran setzen, dass die Ausbildung in geordneten Bahnen weiterläuft und am Standort Moabit mehr als bisher ausgebildet wird. Das werden wir auch mit der Bereitstellung von Geld – zur Not aus dem Haushalt der Gesundheitsverwaltung – erreichen müssen. Gegenwärtig verhandeln wir noch mit anderen Finanziers, denn in erster Linie sollten wir versuchen, dass der Landeshaushalt so viel wie möglich geschont wird.
Frau Senatorin! Sie wissen, dass ich über mehrere Monate hinweg warnend darauf hingewiesen habe, dass das Verfahren, das derzeit in Moabit läuft, mit großen Gefahren verbunden ist und die Insolvenz oder der Konkurs droht. Nun ist dieser größtmögliche Unfall eingetreten. Ich frage Sie deswegen: Wieso hat der Senat am letzten Dienstag, wo er seine letzte Chance hatte, dieses Verfahren zu stoppen – und zwar vor der Einleitung des Konkursantrages –, nicht reagiert und nicht sein Versprechen eingelöst, die Patronatserklärung auf den Tisch zu legen und damit die Zahlungsfähigkeit des
Krankenhauses wiederherzustellen? Warum ist das nicht erfolgt? Stimmt die Vermutung, dass hier aus parteitaktischen Gründen gehandelt wurde und gewissermaßen das CDU-Ressort Finanzen dem SPD-Ressort Gesundheit keinen Stich mehr geben und lieber das Krankenhaus in den Konkurs treiben wollte?
Herr Dr. Köppl! Die Beschäftigten des Krankenhauses Moabit haben es nicht verdient, in parteitaktische Spiele einbezogen zu werden. Dazu ist die Situation zu ernst. Der Senat hätte den Konkursantrag verhindern können, und dieses hätten wir – ich füge hinzu: insbesondere ich – auch getan, denn bei der Antragstellung des Konkursverfahrens ging es um eine Million DM, und die hätte ich sofort zur Verfügung gestellt, wenn ich davon Kenntnis gehabt hätte. Die Geschäftsführerin hat mich nicht darüber informiert.
Jetzt läuft dieses Verfahren, und es ist nicht klar – und das ist die Crux für uns, denn wir haben aus Moabit auch keine belastbaren Zahlen bekommen –, in welcher Höhe Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Insolvenz zu verhindern. Dieses werden wir am Dienstag im Senat beschließen, denn dann werden hoffentlich uns belastbare Zahlen vorliegen. Dann kann man auch über die Höhe entscheiden. Dies habe ich, so glaube ich, bereits im ersten Teil meiner Antwort ausgeführt. Wir werden dann auch den Hauptausschuss darüber unterrichten. Dazu bedarf es aber dringend der Verhandlungen mit den Krankenkassen, und die konnten wir bisher nicht führen. Jetzt hat die Gesellschafterversammlung getagt, und jetzt sind all diese Schritte möglich.
Frau Senatorin! Ich frage Sie: Haben Sie in neuen Verhandlungen mit den Krankenkassen – ich denke hierbei insbesondere an die AOK und an die BKK Land Berlin – versucht sicherzustellen, dass die nachweislich entstandenen Behandlungskosten auch zeitnah beglichen werden und nicht wie in zahllosen anderen Häusern erst über lange Prozesse eingeklagt werden müssen?
Herr Abgeordneter Eichler! Auch das wiederhole ich gern: Die Insolvenz des Krankenhauses Moabit hängt nicht mit den vermeintlichen Nichtzahlungen der Krankenkassen zusammen. Diese Zahlen hatten wir auf dem Tisch. Selbst wenn alle Forderungen sofort beglichen worden wären, hätte es die finanzielle Situation des Krankenhauses nicht verändert. Das hat auch dazu geführt, dass am runden Tisch beschlossen worden ist, das Krankenhaus Moabit in einem geregelten Prozess zu schließen.
Wir haben aber unabhängig davon mit den Krankenkassen vereinbart – die sich auch sofort dazu bereit erklärt haben –, alle strittigen Verfahren – d. h. da, wo die Krankenkassen gesagt haben, es bestehe eine Fehlbelegung bzw. es gebe zu lange Liegezeiten – in einem Vergleich zu beenden. Dieser Streit ist auf diesem Weg beendet worden, und die Zahlungen sind sofort erfolgt. Ansonsten wäre die Zahlungsunfähigkeit des Krankenhauses Moabit schon vor zwei Monaten eingetreten.
Wir haben außerdem vereinbart, dass alle Rechnungen des Krankenhauses Moabit sofort und unbeanstandet – es sei denn, es handelt sich offensichtlich um eine erheblich längere Liegedauer als in anderen Krankenhäusern – bezahlt werden, so dass von Seiten der Kostenträger alles getan wird, um die finanzielle Situation des Krankenhauses Moabit nicht noch zu verschlechtern.
1. Trifft es zu, dass die Vereinbarung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg zur gegenseitigen Nutzung von Kitaplätzen zum Jahresende ausläuft, und welche Folgen ergeben sich daraus für die betroffenen Eltern?
2. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen bzw. beabsichtigt er zu ergreifen, um eine langfristige Regelung dieses Problems zu erreichen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Richter-Kotowski! Zunächst einmal ist die Vereinbarung aus dem Jahr 1992 zwischen Berlin und Brandenburg, wo die Zahl der genutzten Plätze nur gegenseitig verglichen, aber nicht verrechnet wurde, bei Verhandlungen, die auftragsgemäß vom Senat durchgeführt wurden, von Brandenburg gekündigt worden. Daraufhin hat meine Verwaltung zwei Vereinbarungen geschlossen, die bis 2001 übergangsweise gelten sollen – in Vorbereitung einer langfristig gesetzlichen Absicherung ab 2002 durch einen Staatsvertrag.
Dieser Staatsvertrag ist notwendig, weil durch die Konstruktion in einem Flächenstaat die Landesregierung Brandenburg ohne eine staatsvertragliche Regelung nicht direkte Anweisungen an Kommunen geben kann. An diesem Staatsvertrag, den man bekannterweise nur abschließen kann, wenn beide beteiligt sind, arbeiten wir. Ich bin auch zuversichtlich, dass uns der Abschluss rechtzeitig gelingt. Ansonsten würden wir die jetzige Regelung noch einmal verlängern.
Die Altfallregelung – um dies noch in der Sache zu sagen – sichert den bereits in Berlin bzw. in Brandenburg betreuten Kindern die Weiterbetreuung. Das heißt, bestehende Betreuungsverträge werden nicht gekündigt, sondern bis zu ihrem Auslaufen fortgeführt. Brandenburg zahlt für die Differenz der jeweils betreuten Kinder eine Pauschale von 1 350 DM pro Kind. Für das Jahr 2001 sind das 1,6 Millionen DM. Zugleich haben wir dort als Neufallregelung den Abschluss neuer Betreuungsverträge im jeweils anderen Bundesland bei entsprechendem Kostenausgleich formuliert. Das muss dann auf der kommunalen Ebene ausgehandelt werden.
Darüber hinaus haben wir noch für besondere Fälle – Kindertagesstätten mit einem besonderem Profil, die es in Brandenburg gar nicht gibt – Ausnahmen zugelassen und wenn eine arbeitsplatznahe Betreuung erforderlich ist. Dies sind die gegenwärtigen Regelungen. Wir arbeiten mit einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Berlin-Brandenburg an einem Staatsvertrag, der dann den üblichen parlamentarischen Weg gehen müsste.
Herr Böger! Es ist gut, dass die Verwaltung daran arbeitet. Nun haben wir aber bereits Juni. Können Sie mir konkreter sagen, wann mit dem Abschluss eines solchen Staatsvertrages zu rechnen ist und inwieweit die freien Träger darüber informiert werden, wie sie zum neuen Kitajahr mit den aus Brandenburg kommenden Kindern umzugehen haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Richter-Kotowski! Die Verwaltung, das sagte ich Ihnen bereits, arbeitet an einem Staatsvertrag und ist auch zuversichtlich, ihn rechtzeitig vorzulegen. Ein Staatsvertrag muss auch hier im Parlament bearbeitet, gebilligt werden. Nachdem jetzt Neuwahlen ins Haus stehen, dürfte das etwas schwierig werden. Ich habe bereits gesagt, ich sei daran interessiert, um den Beteiligten – den Eltern und Kindern – keine unbotmäßigen Nachteile entstehen zu lassen, die jetzt geltende Regelung zu verlängern.
Die Gruppen und freien Träger müssen beim Abschluss neuer Verträge berücksichtigen, dass immer ein Entgeltausgleich von der jeweiligen Kommune zu zahlen ist. In der Regel ist es so, dass wir in Berlin wesentlich mehr Kinder aus Brandenburg betreuen als umgekehrt. Es ist auch so, dass die Kostensätze in Berlin wesentlich höher sind als in Brandenburg. Es muss dann ein Ausgleich gefunden werden, was aber nur über die jeweilige Kommune erfolgen kann. Das Land Brandenburg ist dazu bereit. Es kann allerdings nicht die Kommunen anweisen, das geht auf Grund der bestehenden Kommunalverfassung in Brandenburg nicht.
Herr Böger! Ich wiederhole mich: Wie informieren Sie die freien Träger darüber, wie sie sich zu Beginn des neuen Kitajahres verhalten sollen?