Protokoll der Sitzung vom 20.01.2000

7. Nun teile ich Ihnen noch mit, welche M i t g l i e d e r d e s S e n a t s mit zeitweiliger A b w e s e n h e i t von der heutigen Sitzung entschuldigt sind:

−F r a u S e n a t o r i n T h o b e n ist abwesend von 14.00 bis 15.00 Uhr und ab 17.45 Uhr. Im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters nimmt sie an der Schlüsselübergabe für das Gebäude des Auswärtigen Amtes und am Empfang des Bundespräsidenten für die Mitglieder des Wissenschaftsrates teil.

−H e r r S e n a t o r S t r i e d e r wird voraussichtlich ab 18.45 Uhr abwesend sein. Grund ist der Empfang anlässlich der Jahrestagung des Bundesverbandes der Deutschen Bauindustrie.

Der Ältestenrat hat diese Entschuldigungen zur Kenntnis genommen.

(A) (C)

(B) (D)

Präsident Führer

Wir kommen dann zur

lfd. Nr. 1:

Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung

Zu einer Mündlichen Anfrage über

Beschränkungen für die Berliner Schausteller durch Ausnahmezulassungsbescheid für den zentralen Festplatz

hat das Wort der Abgeordnete Heiner Kausch von der Fraktion der CDU. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Ist der Senat der Auffassung, dass die den Berliner Schaustellern auferlegten Beschränkungen für die Durchführung von Volksfesten auf dem zentralen Festplatz einer Millionenmetropole angemessen sind?

2. Welche weiteren baulichen oder infrastrukturellen Maßnahmen plant der Senat, um die Attraktivität des Standortes für das Schaustellergewerbe sowie für die Besucher der Volksfeste sicherzustellen?

Zur Beantwortung hat das Wort Herr Senator Strieder!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Der Senat hält daran fest, den zentralen Festplatz im Wedding tatsächlich zu schaffen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland nicht unterscheiden, ob eine Veranstaltung in einer Millionenmetropole oder in einer kleinen Gemeinde stattfindet. Das heißt, dass die Bedingungen für ein Festplatzgelände überall gleich sind. Allerdings entspricht es unserer langjährigen Verwaltungspraxis, dass wir bei Volksfestveranstaltungen im Interesse der Bevölkerung, aber auch im Interesse der Schausteller immer wieder versucht haben, alle Ermessensspielräume auszuschöpfen. Das wird auch bei der Gestaltung dieses Festplatzes der Fall sein.

Allerdings weise ich darauf hin, dass in dem Ausnahmeantrag der Schausteller Veranstaltungen für insgesamt 77 Tage geplant sind, mit Öffnungszeiten zum Teil weit über Mitternacht hinaus. Es wird schwierig sein, das alles zu gewährleisten.

Wir haben auf der anderen Seite bisher noch gar keinen Bescheid erteilt, sondern die Schausteller aufgefordert, die Einzelheiten ihrer Organisation darzulegen. Wir befinden uns zur Zeit mit den Schaustellern in Verhandlungen und gehen davon aus, dass wir auf der einen Seite die Interessen der Schausteller angemessen berücksichtigen werden, aber auf der anderen Seite auch die Interessen der Bevölkerung in den angrenzenden Wohngebieten.

Zu 2: Was derzeit an weiteren infrastrukturellen Maßnahmen geplant ist: Es muss eine Verbesserung der Verkehrserschließung erfolgen; wir schaffen eine Extrazufahrt für die Betreiber des Festplatzes; wir wollen an der Nord- und Nordostseite des Veranstaltungsplatzes Lärmschutzwände errichten, um angrenzende Wohngebiete vor übermäßiger Lärmbelastung zu schützen; es wird der Bau der Fußgängerbrücke über den Hohenzollernkanal in Angriff genommen; und wir wollen am Saatwinkler Damm Bushaltestellen einrichten, so dass wir die Verkehrssituation am Kurt-Schumacher-Damm entlasten können.

Alles in allem sind wir auf einem guten Weg. Die in den Medien produzierte Aufgeregtheit ist fehl am Platz.

Die erste Zusatzfrage hat der Fragesteller. Bitte sehr, Herr Kausch!

Herr Senator, ohne Aufgeregtheit möchte ich konkret nachfragen: Ist im Einzelnen beabsichtigt, die Auflagen, die die Verwaltung bisher erteilt hat – zum Beispiel die Einschränkung der Öffnungszeiten bis 22 Uhr oder die Untersagung des Zündens von Feuerwerken und all die anderen Dinge, die so ein Volksfest für die Besucher interessant machen – bzw. was in den Gesprächen mit den Schaustellern besprochen wurde, zurückzunehmen und die Volksfeste zu den alten Bedingungen, wie es früher in Berlin üblich war, wenn Volksfeste stattgefunden haben, auch in Zukunft stattfinden zu lassen?

Nächste Frage: Abgeordneter Goetze! – Oh, Entschuldigung, Herr Senator, Sie dürfen natürlich zuerst die Frage beantworten.

Ich will das schon beantworten. – Ich weise darauf hin, Herr Kausch: 1. Es gibt keine Auflagen. Es gibt einen Entwurf eines Bescheids an die Schausteller, über den mit den Schaustellern zu verhandeln ist. Und die Schausteller müssen erst einmal ihrerseits ihre Pläne konkretisieren.

2. Es ist ein Unterschied, ob auf einem Platz einmal im Jahr für 18 Tage ein Volksfest stattfindet, oder ob an ein und demselben Platz an 77 Tagen im Jahr solche Volksfeste stattfinden sollen, weil die Belastung für die Bevölkerung eine ganz andere ist.

3. Darauf haben wir im Hauptausschuss immer hingewiesen, als es um die Frage ging: Wie viele finanzielle Mittel stellt das Parlament für die Gestaltung dieses Festplatzes zur Verfügung? Der Hauptausschuss war damit einverstanden, dass die Veranstaltungen – ausweislich der vorhandenen Protokolle – um 22 Uhr beendet sein müssen – jedenfalls im Großen und Ganzen. Es gibt Einzelausnahmemöglichkeiten, aber im Großen und Ganzen müssen sie um 22 Uhr beendet sein. Nicht weil wir das gern so wollten, sondern weil die Dezibel, die bei einem solchen Volksfest anfallen, in Wohngebieten eine bestimmte Begrenzung haben und ab 22 Uhr reduzierte Lärmwerte gelten, die der Bevölkerung zumutbar sind. Der Senat hat kein Interesse daran, dass durch Anwohnerklagen dieser Festplatz eingestellt wird und die Millionen, die wir dort investierten – zur Zeit 10 Millionen DM – in den berühmten märkischen Sand gesetzt sind.

Herr Kausch, wollen Sie noch eine Zusatzfrage stellen? – Nein – Dann hat die nächste Frage der Abgeordnete Goetze.

Herr Senator, können Sie bestätigen, dass der Aufbau für das nächste dort auf dem Gelände geplante Fest am 1. März beginnen soll? Und können Sie uns die Fertigstellung der avisierten Baumaßnahmen – insbesondere die Zufahrtsstraße und auch die Anbindung für den öffentlichen Personennahverkehr – für den 1. März zusagen?

Herr Senator – zur Beantwortung!

Ich kann Ihnen zusagen, Herr Abgeordneter, dass wir uns bemühen. Dass es gelingen wird, kann ich gegenwärtig nicht zusagen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Wir kommen damit zur zweiten Mündlichen Anfrage, zur Anfrage des Abgeordenten Momper über

Zukunftsperspektiven des biomedizinischen Campus Buch

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat zum jetzigen Zeitpunkt die Zukunftsperspektiven des biomedizinischen Campus Buch?

2. Wie will der Senat von Berlin trotz Bettenkürzungen im Klinikbereich die weitere Entwicklung des biomedizinischen Campus in Buch sichern?

Zur Beantwortung erhält das Wort Frau Senatorin Thoben. Bitte sehr!

Zur Frage 1: Der biomedizinische Forschungscampus in Berlin-Buch ist und bleibt einer der HighTech-Standorte Berlins, deren Weiterentwicklung zu den vordringlichen Zukunftsaufgaben Berlins gehört.

Zu Frage 2: Die mit dem Krankenhausplan 1999 bereits vorgesehene Kürzung der bisherigen 315 Planbetten der beiden Bucher Kliniken der Charite´ um 165 auf künftig 150 Betten entspricht den Empfehlungen des Wissenschaftsrats, der dabei vor allem auch den Kooperationsbedarf des MDC im Bereich der angewandten klinischen Forschung berücksichtigt hat. Der Wissenschaftsrat hielt sogar 100 Betten für die erforderliche Forschungskooperation für ausreichend.

Der Senat geht davon aus, dass die Entwicklung des Campus Buch weder durch die Bettenreduzierung noch durch deren von den Kassen geforderte vorzeitige Umsetzung noch durch eine eventuelle Fusion mit dem städtischen Klinikum wesentlich beeinträchtigt wird, zumal der Senat entschieden hat, den mit der Privatisierung geplanten Neubau des Klinikums Buch auf einem Standort in unmittelbarer Nähe zum MDC zu errichten. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Betten und die damit verbundene Budgetreduzierung allein das stationäre Krankenversorgungsbudget betreffen. Die Zuweisungen des MDC und der Charite´ aus dem Landeszuschuss für die Forschung bleiben davon unberührt.

Zusatzfrage des Fragestellers? – Dann hat Frau Simon von der Fraktion der PDS als Nächste eine Zusatzfrage. Bitte sehr!

Frau Thoben, ist Ihnen bekannt, dass die Beschäftigten der Uni-Klinika Robert Rössle und Franz Volhard mit Blick auf Ihre geltenden Verträge mit dem MDC einen großen Wert darauf legen, dass der universitäre Status dieser beiden Kliniken – egal was passiert, ob Kooperation, Fusion oder Privatisierung – nur als universitärer Status in diese neue Verbindung mit dem städtischen Klinikum Buch einzubringen ist, weil sonst Gefahr besteht, dass diese Kliniken wesentliche Drittmittel, die sie bisher aufgrund ihres besonderen Status als Uni-Klinika erhalten, nicht mehr erhalten werden?

Frau Senatorin!

Die Sorgen sind mir bekannt. Ich habe auch mit den Vertretern des Personalrats gesprochen. Die Sorgen, was die Zuwendungen aus Bundesmitteln angeht, sind auch bei einer Veränderung des Status unbegründet. Wir haben dazu auch schriftlichen Kontakt mit dem Bundesforschungsministerium gehabt. Ich habe das gestern am Rande der gemeinsamen Sitzung auch von Frau Bulmahn bestätigt bekommen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Dann kommen wir zur dritten Mündlichen Anfrage, zur Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Lötzsch über

Berliner Vertreter und Inhalte in der Expertenkommission „Historische Mitte Berlins“