1. Wer wird von Seiten Berlins in die Expertenkommission „Historische Mitte Berlins“ entsandt werden und mit welchen Aufgaben?
2. Besteht im Senat Einigkeit über die inhaltlichen Ansprüche und das weitere Vorgehen im Prozess der Umgestaltung der Spreeinsel-Mitte?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wir haben uns gerade auf der Bank darüber verständigt. Wir verständigen uns insgesamt mit der Bundesregierung. Es gibt nicht einen Teil, der von der Bundesregierung zu stellen ist, und einen Teil, der vom Berliner Senat zu stellen ist, sondern beide Regierungen werden gemeinsam die Expertenkommission berufen. Das ist noch nicht geschehen.
Zum 2. Teil Ihrer Frage: Die Koalition ist sich einig, dass wir eine Bebauung des Schlossplatzes, eine Vitalisierung und Reurbanisierung des Schlossplatzes wollen, dass wir eine Wiederbebauung in der Kubatur des Schlosses anstreben – also auf dem Grundriss des bisherigen Stadtschlosses. Wir sind uns weiter einig, dass es eine ganz wichtige öffentliche Nutzung sein muss, die dort realisiert wird. Wir sind uns darüber hinaus einig – das hat auch das gestrige Gespräch mit der Bundesregierung ergeben –, dass wir die Grundstücke unter Marktwert – vielleicht sogar kostenfrei – einbringen werden. Wir wollen mit den Investoren erneut Gespräche aufnehmen, zu welchen Bedingungen sich dieses Vorhaben auf dem Schlossplatz realisieren lässt.
Herr Senator, in Anbetracht Ihrer Aussage, dass Bund und Berlin das Grundstück kostenlos einbringen wollen und der Pressemeldung, dass sich Bund und – Fragezeichen – Berlin nicht an Bau- und Unterhaltskosten beteiligen wollen, frage ich Sie, wie Sie überzeugend darstellen wollen, dass die Öffentlichkeit dieses Platzes gewahrt bleibt und eine Privatisierung nicht zugelassen wird.
Deswegen führen wir die Gespräche mit den Investoren. Die bisherigen Angebote sind nicht ausreichend, um das zu gewährleisten. Ich sagte gerade, dass es das Interesse des Senats und der Bundesregierung ist, nicht irgendeinen exklusiven Platz daraus zu machen, sondern es ist einerseits ein städtisches Areal, es ist aber andererseits in der Geschichte Preußens auch ein staatliches Areal. Deswegen haben Stadt und Staat die Aufgabe, dieses Gelände für die Stadt und die gesamte Republik wieder nutzbar zu machen. Wir wollen versuchen, das über die Einbringung der Grundstücke zu realisieren. Ob das gelingt, können erst die Gespräche ergeben.
Vielen Dank! – In Anbetracht des bereits gescheiterten und lange verschleppten Interessenbekundungsverfahrens frage ich Sie, welche Schlussfolgerungen Sie aus diesem gescheiterten Verfahren gezogen haben und welche Vorschläge Berlin machen wird, um die Arbeit der Kommission gegenüber der Bevölkerung transparent zu machen.
Wir haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass Mietpreise zwischen 60 und 130 DM pro Quadratmeter für eine öffentliche Nutzung nicht angemessen sind. Zweites haben wir geschlussfolgert, dass die Erbbaugrundstücke nicht zu einem marktüblichen Preis eingebracht werden können. Drittens sind wir dabei, mit den Investoren erneut zu diskutieren, unter welchen Bedingungen mit – auf der einen Seite – dem Wert der Grundstücke – das ist bares Geld, das das Land und die Bundesregierung einbringen kann – und – auf der anderen Seite – der Bauleistung der Privaten dieses Konzept realisiert werden kann. Ich bin nicht davon überzeugt, dass die Realisierung einer wirklich der Stadt und dem Staat angemessenen Nutzung auf diesem Areal ohne öffentliche Mittel – neben der Bereitstellung der Baugrundstücke – gelingen kann.
Glauben Sie nicht auch, dass die Nutzung sehr viel mit dem zu tun hat, was das oder die Gebäude hinterher bedeuten sollen, nämlich dass es einen Zusammenhang zwischen Nutzung und der Darstellung der Gebäude gibt?
Welchen Personenkreis wollen Sie in die Expertenkommission einbeziehen? Auch der Personenkreis hängt entscheidend davon ab, welche Interessen das Land Berlin mit diesem Platz verbindet.
Frau Abgeordnete, selbstverständlich hängen Nutzung und Form eines Bauwerks unmittelbar miteinander zusammen. Deswegen wird die Expertenkommission auch die öffentliche Debatte über die Nutzung an dieser Stelle zu führen haben. Von der konkreten Nutzung ausgehend entscheidet sich nicht nur die äußere Form und die Architektur eines Gebäudes, sondern auch die Kosten, die für die Nutzung aufzubringen sind. Das ist Inhalt des Diskussionsprozesses, der jetzt angestoßen wurde. Das Land Berlin macht seine Interessen in dieser Expertenkommission nicht nur bei einigen, sondern bei allen Mitgliedern deutlich. Es geht darum, überzeugende Antworten auf die Frage zu finden, welche öffentliche Nutzung am Schlossplatz realisiert werden kann. Wir werden Expertinnen und Experten in dieses Gremium berufen, die einen echten Beitrag dazu leisten können, um diese Debatte voranzubringen. Es wird eine Debatte sein, die sich nicht auf die Entscheidung für eine Form der Fassade eingrenzen lässt, sondern sie wird weit darüber hinaus gehen.
peinliches Fernbleiben des Regierenden Bürgermeisters beim symbolischen Baubeginn für das Denkmal für die ermordeten Juden Europas
1. Welche angeblich schwerwiegenden Gründe hindern den Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen, am symbolischen Baubeginn des „Denkmals für die ermordeten Juden Europas“ am 27. Januar teilzunehmen?
2. Wie lange will der Regierende Bürgermeister seine Blockadehaltung gegen die Realisierung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas aufrecht erhalten, oder ist er endlich bereit, die Entscheidung des Deutschen Bundestages zu akzeptieren und am weiteren Verfahren konstruktiv mitzuwirken?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Nachdem der Deutsche Bundestag am 25. Juni 1999 entschieden hatte, das geplante Mahnmal für die ermordeten Juden Europas in Form eines Stelenfeldes nach dem Entwurf von Eisenman mit einem ergänzenden Ort der Information zu errichten, wurde durch verschiedene öffentliche Äußerungen die Erwartung geweckt, dass am 27. Januar diesen Jahres – das ist der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, an dem auch Veranstaltungen im Deutschen Bundestag stattfinden – der Grundstein für das Mahnmal gelegt werden könnte.
Mit Ausnahme der Errichtung der Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ ist seit dem Bundestagsbeschluss jedoch wenig zur Konkretisierung des Vorhabens geschehen. Nach meiner Kenntnis gibt es weder Bauplanungsunterlagen noch Klarheit über Form und den genauen Ort des geplanten Hauses der Information und entsprechend auch keinen Aufschluss über die Kosten, Verkehrsplanung und weitere wichtige Grund- und Rahmenbedingungen des Gesamtvorhabens.
Das Kuratorium der Stiftung hat – nach meiner Ansicht folgerichtig – entschieden, von einer Grundsteinlegung und auch von einem symbolischen ersten Spatenstich abzusehen. Es hat statt dessen zu einem Akt eingeladen, bei dem eine Ankündigungstafel das Baugelände bezeichnen soll. Dieser Akt enthält in der Substanz nur eine Bestätigung des Beschlusses des Deutschen Bundestags. In den Gremien der Stiftung ist der Berliner Senat durch die Bürgermeisterin, Frau Thoben, und Herrn Senator Strieder vertreten.
Zur zweiten Frage: Während ich eine andere Form des Mahnmals für richtig gehalten hätte, hat sich – wie Sie wissen und ich eben ausführte – der Deutsche Bundestag für den Entwurf von Peter Eisenman entschieden. Diese Entscheidung wird selbstverständlich vom Berliner Senat respektiert. Die Beteiligung des Berliner Senats in den Gremien der Stiftung verdeutlicht das. Darüber hinaus habe ich nach einem Gespräch mit dem Architekten, Herrn Eisenman ganz persönlich verabredet, dass wir den Gedankenaustausch über Einzelheiten der Planung intensiv fortführen werden. Im Hinblick auf die Grundfragen des Mahnmals kann man bei einem solchen Gedankenaustausch von unterschiedlichen Positionen ausgehen. Angesichts dieser Sachlage halte ich es für richtig, dass die Vertreter im Kuratorium der Stiftung an der Veranstaltung teilnehmen.
Herr Regierender Bürgermeister, ich habe Sie nach Ihren schwerwiegenden Gründen gefragt, die Sie daran hindern, am 27. Januar, am 55. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, an der Gedenkstunde, die – Sie haben Recht – ein symbolischer Baubeginn mit einer Feierstunde am Ort des Denkmals ist, teilzunehmen. Ich muss die Frage leider erneut stellen, da Sie in Ihrer Beantwortung darauf nicht reagiert haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Ich bedauere sehr, dass Sie immer weiter insistieren; dann muss ich noch deutlicher werden.
Das hat etwas damit zu tun, dass Anlass dieser Veranstaltung am 27. Januar 2000 ein Baubeginn ist, bei dem ich gar nicht weiß, was gebaut wird. An derartigen Veranstaltungen nehme ich normalerweise nicht teil.
Das ist wenigstens ehrlich im Gegensatz zu den bisherigen Äußerungen, in denen Sie sagten, Sie hätten andere Verpflichtungen!
Ich frage Sie nun konkret: Da auch das Land Berlin an den Bauplanungs- und Vorbereitungsfragen maßgeblich beteiligt ist, möchte ich wissen, was das Land Berlin tun wird, um eine möglichst schnelle und konstruktive Entscheidung zu realisieren, was wie in welchem Umfang dort gebaut wird.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal daran erinnern, dass auf eine Kleine Anfrage von mir aus der letzten Legislaturperiode, in der ich nach den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke gefragt habe, nicht mitgeteilt wurde, dass das Land Berlin Miteigentümer an einem Teil des Grundstückes ist. Geht die Blockadehaltung so weiter, oder setzen Sie sich konstruktiv für eine Realisierung im Sinne der Entscheidung des Deutschen Bundestages für die Bebauung nach dem Entwurf von Peter Eisenman ein?