1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich des Spreeausbaus zur westlichen Anbindung der Schleuse Charlottenburg, und welche Anstrengungen hat der Senat unternommen bzw. wird er unternehmen, hier zu einer kostengünstigen und umweltverträglichen Lösung mit möglichst geringen Eingriffen in den Spreeverlauf und die angrenzenden Nutzungen zu kommen?
2. Welche Möglichkeiten zur Anlage von Ersatzflächen für den absehbaren Verlust von Kleingartenparzellen in diesem Bereich sieht der Senat, und welche Maßnahmen wird er zur Absicherung und Erschließung solcher Flächen treffen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Gaebler! Nachdem 1997 das Einvernehmen zum Bau der Schleuse Charlottenburg durch das Land Berlin erteilt worden ist, kommt es jetzt darauf an, dass wir die Einbindung der Schleuse an den Westhafenkanal und an die Spree gemeinsam regeln. Deshalb wird das Planfeststellungsverfahren fortgesetzt. Wir haben in den vergangenen Monaten und Jahren seit 1997 intensive und zeitaufwendige Verhandlungen mit der Wasserund Schifffahrtsdirektion geführt. Dabei ist es gelungen, dass das Wasserstraßenneubauamt von den 1995 und 1997 vorgelegten Plänen abgewichen ist und diese Planungen wesentlich verändert werden konnten. Wir konnten zwar nicht die geschwungene Variante, wegen der von Privaten zu erwerbenden Grundstücke, realisieren. Aber die Realisierung dieser Variante hätte auch ganz wesentliche Eingriffe in Natur und Landschaft der Uferbereiche bedeutet.
Es gibt jetzt weitergehende Schritte, die verabredet sind. Wir haben uns darauf verständigt, dass der entstehende Altarm nicht verfüllt wird, dass die Ufergestaltung geändert wird, die Renaturierung des Fürstenbrunner Grabens entfällt und dass auf die Anlage eines künstlichen Auwaldes auf der Mittelinsel im Schleusenbereich verzichtet wird. Es werden durch diese Vereinbarungen, die wir getroffen haben, insgesamt weniger Kleingärten beansprucht, als das vorher der Fall war. Von ursprünglich 60 entfallenden Kleingärten müssen jetzt nur noch 37 entfallen. Diese neue, überarbeitete Planung trägt den Anforderungen der Bundeswasserstraßenverwaltung an die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf der einen Seite Rechnung. Sie reduziert, das ist aus unserer Sicht besonders wichtig, die Inanspruchnahme von Kleingartenflächen. Sie schafft erhebliche Flächenpotentiale für die Neuanlage von Kleingärten. Sie sichert den Wasseranschluss des Grundstücks der Gewerbefirma Kluwe, und sie schafft die Möglichkeit zur Neugestaltung des Ufergrünzugs. Letztlich muss nur ein ganz kleiner Teil von einem privaten Eigentümer erworben werden. Es kommt also jetzt abschließend noch darauf an, dass die Wasserschifffahrtsdirektion auf unser Uferkonzept eingeht – wir verlangen dort die schräge Abböschung – und den Landschaftspflegebegleitplan akzeptiert.
Bei dem Bau der Schleuse Charlottenburg sind schon einige Parzellen von Kleingärtnern entfallen. Lediglich fünf Kleingärtner wollten auf dem Ersatzgelände an der Lise-Meitner-Straße, das wir angeboten haben, Ersatz haben. Dafür stehen 4 Millionen DM an Landesmitteln zur Verfügung. Damit werden 100 Parzellen hergerichtet. Selbst wenn alle 37, die jetzt noch einmal betroffen wären, eine neue Parzelle an der Lise-Meitner-Straße wollten, sieht man, dass wir mit dem Ersatzgelände leicht auskommen,
dass also kein Kleingärtner wegen des Schleusenneubaus auf eine Parzelle verzichten muss. Alle, die dort eine Parzelle haben, können von uns versorgt werden.
Herr Strieder! Sie hatten schon die Frage Schleuse Charlottenburg und die dortigen „Umsiedlungen“ angesprochen. Da hat es einige Verzögerungen gegeben, wobei nur durch Ihren Einsatz die Flächen irgendwann hergerichtet werden konnten. Können Sie in diesem Fall zusichern, dass die Flächen bedarfsgerecht und zeitnah zur Verfügung stehen, wenn die Maßnahmen vor Ort getroffen werden, und dass nicht wieder ein dreijähriges Hickhack wie bei der letzten Umsiedlungsaktion droht?
Vielen Dank für die Blumen, Herr Gaebler, dass das meinem Einsatz zu verdanken war. Aber es war auch dem Einsatz des Hauptausschusses zu verdanken, der dann auch diesem Gezerre ein Ende bereitet hat. Da diese Mittel zur Verfügung stehen, können wir gemeinsam davon ausgehen, dass im Jahr 2000 die 100 Parzellen hergerichtet werden können, so dass wir bei Umsiedlungen kein Problem haben werden.
Herr Senator! Wurden im Zuge der Verhandlungen mit der WSD und der nochmaligen Überarbeitung der Baupläne auch nochmalige Überprüfungen angestellt bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung der Binnenschifffahrt angesichts der bisher nicht ausgelasteten Binnenschifffahrtskapazitäten in Berlin, und wurden daraufhin auch Schlussfolgerungen zu einer weiteren Minimierung des Verkehrsprojekts 17, auch der anderen Teile, Teltowkanal und dergleichen, möglicherweise getroffen?
Frau Abgeordnete Matuschek! Nein! Die Schleuse ist in Auftrag gegeben und wird gebaut. Nun ist es selbstverständlich, dass die Schleuse auch mit den Schiffen, für die sie gebaut wird, erreicht werden muss. Deswegen ergibt sich schlichtweg dieser Abschnitt, über den wir gerade reden, von selbst. Das ist eine Folgeentscheidung der Schleusenentscheidung. Aber es ist ein rein förmliches Planfeststellungsverfahren, weshalb wir über weitere Auswirkungen des Projekts 17 in diesem Zusammenhang nicht nachgedacht haben und keine neueren Untersuchungen angestellt haben.
Herr Senator! Sie haben sich vor den Wahlen gerühmt, dass Sie einen Kompromiss hinbekommen hätten, wonach der zweite Spreedurchstich vermieden werden könnte. Nach den Wahlen tun Sie so, als kümmerte Sie Ihr Geschwätz von gestern nicht, und sind plötzlich für den zweiten Spreedurchstich. Fürchten Sie nicht einen Glaubwürdigkeitsverlust Ihrer Person und der Politik generell, und was wollen Sie dagegen unternehmen, wenn vor den Wahlen anders geredet als nachher gehandelt wird?
Herr Abgeordneter Cramer! Man ist als Regierungsvertreter nie davor gefeit, dass die Opposition nicht richtig liest, was man als Regierungsvertreter sagt. Daran kann ich nichts ändern.
Bisher standen 28 Kleingärten in Rede. Nun sind es 37. Das heißt, wir haben einen weiteren Verlust von 9 Kleingärten. Wir haben zusammen mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion eine Abwägung über die Frage vorgenommen, ob es möglich ist, eine abgeschwenkte Variante zu wählen, was bedeutet hätte, dass die Sicherheit und Leichtigkeit nicht oder jedenfalls nicht nach den Anforderungen, die die Wasser- und Schifffahrtsdirektion stellt, gewährleistet werden könnte. Eine weitere Überprüfung des landschaftspflegerischen Begleitplanes hat dazu geführt, dass wir auch in den Auswirkungen auf Natur und Umweltschutz in den Uferbereichen zum Ergebnis gekommen sind, dass die Anlage, wie sie jetzt von uns vorgeschlagen wird, die weniger gravierenden Eingriffe bedeutet, weil wir die Uferbereiche schützen können. Bei der anderen Variante hätte ein sehr tiefes Abgraben sämtlicher Uferbereiche stattfinden müssen, und gerade der Lebensbereich im Übergang zwischen Festland und Wasser wäre davon erheblich betroffen gewesen. Eigentlich wäre es Aufgabe einer grünen Opposition, uns für diese Maßnahmen zu loben. [Heiterkeit bei den GRÜNEN]
Herr Senator, da Sie uns in Sachen Grün überholen wollen, muss ich den Strauß Disteln von Herrn Cramer – nicht den Strauß Blumen von Herrn Gaebler – durch einen weiteren Strauß Disteln ergänzen und frage Sie: Welche Halbwertszeit haben Senatsbeschlüsse? Sie haben 1997 einen Senatsbeschluss gefällt, in dem Sie ausdrücklich den Vorbehalt gemacht haben, dass der westliche Spreedurchstich nicht stattfinden solle und dass Sie dem keine Zustimmung erteilten; die ganze Sache müsse noch einmal überprüft werden. Damit gingen Sie in die Wahlen, und nach den Wahlen vollziehen Sie ausdrücklich eine Absegnung des westlichen Spreedurchstichs. Was sollen die Menschen, die Ihnen vor den Wahlen zugehört haben, jetzt davon halten?
Herr Abgeordneter Berger! Ihre Schlussfolgerung ist falsch! Sie haben richtig gesagt, wir hätten 1997 dargestellt, dass die Planungen noch einmal überprüft werden müssten. Genau das haben wir getan. Wir sind zu einem Ergebnis gekommen, das einen weitaus weniger gravierenden Eingriff in Natur und Landschaft beinhaltet, als damals vorgesehen war. Wort gehalten!
1. Welche Gründe gibt es für die seit Anfang des Jahres erfolgte Einstellung der Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen und die Kürzungen bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen – ABM –?
2. In welchem Umfang und auf welche Art und Weise erfolgen die Einschränkungen, und welche Konsequenzen wird dies für die Träger der Maßnahmen und die Infrastruktur im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe haben?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Ich beantworte Ihre Anfrage im Namen des Senats wie folgt:
Zu 1: Die Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen wurde nicht eingestellt. Allerdings stehen zur Weiterführung der Maßnahmen nur begrenzte Haushaltsmittel zu Verfügung, da bis zur Verabschiedung des Landeshaushalts die Beschränkungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft gemäß Artikel 89 der Verfassung von Berlin gelten. Nach den uns vorliegenden Informationen und Unterlagen werden die Arbeitsämter ABM in gleichen Größenordnungen wie im Vorjahr fördern. Da dort die Vorbindungen relativ gering sind, werden die Arbeitsämter neue ABM problemlos einrichten können.
Zu 2: Im zweiten Halbjahr 1999 wurden verstärkt Strukturanpassungsmaßnahmen eingerichtet, um den seinerzeit rapiden Rückgang in den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, den ABM, teilweise aufzufangen und damit einer Destabilisierung der öffentlich geförderten Beschäftigten entgegenzuwirken. Die Träger sind in diesem Jahr orientiert, wieder verstärkt ABM zu nutzen. Die flankierende Unterstützung der sozialen Infrastruktur durch ausgewählte Beschäftigungsmaßnahmen wird beibehalten.
Herr Staatssekretär! Können Sie bestätigen, dass für ABM gegenwärtig weder ESF-Mittel noch ARP-Mittel des Landes zur Verfügung stehen und die Träger den vollen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten für AB-Maßnahmen selbst und in bar erbringen müssen, wenn eine Maßnahme gefördert werden soll, und wenn ja, welche Konsequenzen wird dies für die Träger Ihrer Auffassung nach haben?
Frau Abgeordnete! Ich kann das nicht bestätigen. Es stehen auch für die ergänzende Förderung von ABM Landesmittel zur Verfügung. Das Gleiche, was ich eben für SAM gesagt habe, gilt allerdings auch hier, so dass im Augenblick die Mittel nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Wir sind auch daran interessiert, eine ergänzende Förderung verstetigt im Jahr 2000 insgesamt für ABM zur Verfügung zu stellen.
Herr Staatssekretär! Ist es richtig, dass mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesarbeitsamt und dem Senat die verbleibende Sachmittelausstattung auf Initiative des Senats auf je 6 % der Lohnkosten begrenzt wurde? Wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?
Grund hatte, nämlich den Teil der Bundesanstalt und den Teil der ergänzenden Landesmittel aus einer Hand zur Verfügung zu stellen. Nun gibt es, wenn ich richtig informiert bin, im Land zwei Arbeitsämter, die die im Augenblick zur Verfügung stehende Summe linear über alle Anträge verteilen und so zu dem Ergebnis kommen, dass allen Maßnahmen ein erheblich reduzierter Betrag zur Verfügung steht. Wir haben die Arbeitsverwaltung bereits darauf hingewiesen, dass das nicht unsere Intention ist, sondern wir gehen davon aus, dass entsprechend den Notwendigkeiten und dem Bedarf in den einzelnen Projekten sehr zielgenau entschieden und nicht gleichsam mit dem Rasenmäher darüber gegangen wird. Diese Aktion geht von der Arbeitsverwaltung und den Arbeitsämtern und nicht von unserem Hause aus, und wir sind dabei, das, was im Augenblick geschieht, zu korrigieren.