bestimmte Härte, wie zum Beispiel Gefahr an Leib und Leben nicht trifft. Der Aufenthalt für diese Personengruppe wird allerdings nur für die Dauer der Härte gewährt. In all diesen Fällen ist und kann eine dauerhafte Integration dieser Menschen nicht das Ziel von Politik sein. Bei allen schlimmen Erlebnissen, die dieser Personenkreis ganz unbestreitbar für sich einklagen kann, gilt es, die Rückführung in die Heimat der Ausländer nicht aus dem Auge zu verlieren. Eigentlich, so zumindest mein Eindruck, besteht darüber zumindest in bilateralen Gesprächen mit den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen Einigkeit. Die politische Linke allerdings verliert in öffentlichen Debatten diesen Aspekt gern aus den Augen. Bewusst oder auch unbewusst werden hier die verschiedenen Maßstäbe für verschiedene Ausländergruppen vermischt. Ausdruck hierfür ist die Forderung nach Integrationsmaßnahmen für Menschen, die hier nicht dauerhaft bleiben sollen. Ausdruck dafür ist auch, dass Mechanismen kritisiert werden, die für die Beurteilung der Fragen bestehen, ob überhaupt eine Härte besteht. Das ist aus unserer Sicht vollkommen widersinnig, aber dieser Irrtum liegt den uns vorliegenden Anträgen zumindest teilweise zu Grunde.
Die Anträge vernachlässigen auch die Tatsache, dass es zu den in den Anträgen aufgeworfenen Fragen bereits mehr oder weniger klare Beschlüsse der Innenministerkonferenz gibt, die eine einheitliche Handhabung und damit auch eine gerechte Verteilung der mit dieser Art von Zuwanderung verbundenen Lasten regelt. Das heißt: Jeder großzügige Alleingang Berlins führt zu einem stärkeren Zuzug und damit zu weiteren finanziellen Belastungen. [Beifall bei der CDU]
Zu den Anträgen im Einzelnen: Die vorliegende Drucksache 15/351 zur Beschleunigung der Entscheidungen über Aufenthaltsbefugnisse für traumatisierte Flüchtlinge aus BosnienHerzegowina wird von uns abgelehnt, da die Zweitbegutachtung den Sinn hat, einen Missbrauch der Sonderregelungen für traumatisierte Flüchtlinge zu verhindern. Noch mal zum Verfahren: Eine erste Begutachtung erfolgt durch Fachärzte, die von den Betroffenen frei gewählt werden. Darauf folgt eine Schlüssigkeitsüberprüfung durch die Ausländerbehörde. Bleiben Zweifel, kommt es zu einer Zweitbegutachtung durch einen unabhängigen Zweitbegutachter. Diese werden aus einem Gutachterpool rekrutiert und für den Einzelfall auf privatrechtlicher Grundlage von der Ausländerbehörde beauftragt. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass es in der Vergangenheit wiederholt zu Gefälligkeitsgutachten gekommen ist.
Die Drucksache 15/352 über den vorübergehenden Verbleib von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die sich in einer Ausbildung befinden, lehnen wir ebenfalls ab, weil sie aus unserer Sicht nicht den von mir bereits geschilderten Grundsätzen der Ausländerpolitik bei humanitärer Zuwanderung entspricht. Ich wiederhole noch mal: Nach Wegfall der Härte sollen die Personen, Jugendliche übrigens wie Erwachsene, in ihre Heimat zurückkehren. Dabei stimme ich mit den Antragstellern überein, dass junge, qualifizierte Menschen im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien gebraucht werden. Eine Ausbildung allerdings, Herr Ratzmann, sollte vor Ort nach den dort angepassten Anforderungen absolviert werden. Wenigstens den Willen zur Mitarbeit und zum Aufbau in ihrer eigenen Heimat sollte dieser Personenkreis schon mitbringen. In Wirklichkeit nämlich geht es in diesem Antrag nur darum, eine weitere Verfestigung des Aufenthalts zu erreichen. Wenn es nach Ihrem Willen ginge, sollen die genannten Gruppen letztlich samt Angehörigen gar nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren. Ich sage hierzu deutlich: Wenn es unseren Soldaten zumutbar ist, Aufbauarbeit in Jugoslawien zu leisten, dann ist eine Rückkehr der betroffenen Gruppen in ihre Heimat ganz sicher zumutbar.
Es wird Sie nicht wundern, dass wir auch die Drucksache 15/353, die Bleiberechtsregelung für Roma, ablehnen. Wir tun dies, weil es aktuell in Bosnien-Herzegowina keine staatliche Verfolgung mehr gibt. Und Sie wissen auch, dass nichtstaatliche Verfolgung im Regelfall nicht zu einem Bleiberecht in der Bundesrepublik führt.
Wenn der Abgeordnete Felgentreu mit mir diskutieren will, können wir das am Rande machen oder im Innenausschuss. Da gibt es sicherlich Gelegenheit dazu. – Aus unserer Sicht darf sich wegen des bestehenden Zuwanderungsdrucks daran auch nichts ändern. Eine Ausweitung der Zuwanderung von Leistungsempfängern in die sozialen Sicherungssysteme können und wollen wir uns nicht leisten.
Differenzierter ist unsere Haltung zu den Drucksachen 15/354, 15/355 und 15/356. Wenn es tatsächlich so sein sollte, wie in der Drucksache 15/354 beschrieben, dass Ausländer teilweise sogar zum Wochenende hin mittellos aus dem Abschiebegewahrsam entlassen werden, dann muss dem abgeholfen werden. Wenn man verstärkt darauf verzichtet, ausreisepflichtige Menschen in der Abschiebehaft zu behalten, wogegen, wie Sie wissen, die Union allerdings massive Bedenken hat, dann muss man dies auch so handhaben, dass Menschen nicht mittellos und ohne Hilfe auf der Straße sitzen. Ich meine jedoch, und darauf will ich noch mal hinweisen, dass für diesen Personenkreis kein gesetzlicher Anspruch besteht. Da sind wir uns im Übrigen, was die Handhabung dessen dann betrifft, einig mit der Ausländerbeauftragten des Landes Berlin.
Auch gegen die Drucksache 15/355 haben wir grundsätzlich keine Bedenken. Allerdings darf vor dem Hintergrund der Haushaltslage kein überzogener Verwaltungsaufwand bestehen, denn meines Erachtens dürften die Fälle, die dieser Antrag beschreibt, in ihrer Häufigkeit begrenzt sein. Das heißt, dass eine solche Aufgabe vielleicht von der Ausländerbeauftragten mit erledigt werden könnte. Eine besondere Anlaufstelle halten wir nicht für erforderlich.
Abschließend zur Drucksache 15/356: Natürlich kann man dem zustimmen, dass ein ausreichender Impfschutz zumindest vor der Ausreise angeboten werden muss.
Wir haben dann noch einen dringlichen Antrag hereinbekommen über den Abschiebestopp für tschetschenische Flüchtlinge. Diesen Antrag lehnt die CDU-Fraktion ab. Der Bürgerkrieg in Tschetschenien ist beendet. Es besteht daher keine generelle Gefährdungslage, die eine Anerkennung als Asylberechtigter im Rahmen eines Asylverfahrens ermöglicht. Auch sonst gibt es keine Gründe, die ein Bleiberecht dieser Personengruppe in der Bundesrepublik rechtfertigen. Das ist übrigens auch, Herr Ratzmann, die Einschätzung der Bundesregierung und Ihres Außenministers. Auch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, das wissen Sie, denke ich, fallen entsprechend aus. Die CDU-Fraktion ist ebenfalls dieser Auffassung. Ausländer tschetschenischer Herkunft, die ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen, sind daher abzuschieben. Ein Abschiebestopp kommt für uns als CDU-Fraktion nicht in Betracht. – Danke!
Danke schön, Herr Kollege Henkel! – Das Wort für die Fraktion der PDS hat nunmehr die Frau Hopfmann. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, dass die vorliegenden Anträge weit gehend in ihrer Intention übereinstimmen mit der Koalitionsvereinbarung in Sachen Flüchtlingspolitik. Ich will es hier nicht zitieren, Kollege Ratzmann hat es ja teilweise schon getan. Und Kollegen Kleineidam wollte ich erwidern: Na ja, Koalitionen haben es aus bekannten Gründen manchmal an sich, etwas behäbig zu sein. Insofern kann auch oppositioneller Druck die Sachen in Bewegung bringen.
Der erste Antrag, Drucksache 15/351, Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen betreffend: Ich denke, dass der Umgang mit dieser Gruppe von Bürgerkriegsflüchtlingen tatsächlich zu den drängendsten Fragen gehört, mit denen wir uns dringend und zeitnah beschäftigen müssen. Und wenn ich daran denke, dass in den Niederlanden eine Regierung zurückgetreten ist, die
die Verantwortung übernommen hat für die Ereignisse 1995 in Srebrenica, ein Vorgang, der durchaus Respekt verdient, wenn es auch noch andere Gründe geben mag dafür; aber es gab eine breite gesellschaftliche Diskussion in den Niederlanden und Entsetzen und Schämen darüber, so, denke ich, zeigt das, dass Politik in der Verantwortung ist, und wir sind es hier im Umgang mit Bürgerkriegsflüchtlingen nicht nur aus Srebrenica, sondern auch aus anderen Teilen Exjugoslawiens.
Ich halte es in dem Zusammenhang für sinnvoll, ein kooperatives Modell in Gang zu setzen, mit Fachleuten von Institutionen wie z. B. dem international anerkannten Zentrum für Folteropfer hier in Berlin und anderen Einrichtungen sich an einen Tisch zu setzen. Sie haben ja die Vorschläge auch in Ihrem Antrag aufgelistet, die von dort gekommen sind. Ich halte es auch für hilfreich, die Standards der Begutachtung psychotraumatisierter Flüchtlinge, wie sie von einem Expertengremium letztes Jahr bundesweit diskutiert auf den Tisch gelegt worden sind wie sie der Politik auch angeraten worden sind und hier dringender Handlungsbedarf von 650 Experten und Institutionen noch mal nachgewiesen worden ist, ich halte es für hilfreich, auch diese Vorschläge mit zu Rate zu ziehen; und das zeitnah und möglichst schnell, denn die Entscheidungspraxis ist tatsächlich beratungsbedürftig und veränderungsbedürftig vor allen Dingen. Ich habe selbst eine ganze Weile 1993 erstmals in meinem Leben mit kriegstraumatisierten Menschen gearbeitet über mehrere Wochen. Also ich denke, ich weiß inzwischen, was dahintersteckt, und sehe hier dringenden Bedarf.
Den vorübergehenden Verbleib von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien zum Abschluss von Schul- und Berufsausbildung betreffend verweise ich darauf, dass das Innenministerium in Sachsen-Anhalt hier durchaus auch schon gehandelt und aktuell einen Beschluss gefasst hat, der nicht ganz so weit geht wie der von Ihnen vorgeschlagene. Aber es gibt in anderen Bundesländern auch diese Initiative und die Einsichten von Regierungen, dass hier gehandelt werden muss. Ich muss allerdings auch dazu sagen, auch mal mit Blick auf Herrn Henkel zu dem, was er eben gesagt hat: Nach 10 Jahren müssen wir auch Realitäten zur Kenntnis nehmen. Es geht, denke ich, nicht mehr nur um Rückkehrhilfen, und der von Ihnen vorgelegte Antrag ist ja auch im Sinne einer Rückkehrhilfe, im Sinne von Bildungshilfe zu bewerten. Es geht nicht mehr nur um Rückkehrhilfen, es geht inzwischen auch und notwendigerweise um das Nachdenken über Integration dieser Gruppe von Flüchtlingen. Nach 10 Jahren ist man weitgehend auch in diesem Land hier angekommen und integriert. Das beweisen die Kinder, die hier geboren sind. Da ist es natürlich eine Voraussetzung, dass wir die aufenthaltsrechtlichen Fragen klären. Das ist nur bundeseinheitlich möglich, das wissen wir. Aber nichts hindert uns, darüber nachzudenken und hier auch politisch zu handeln, und im Zusammenhang mit dem neuen Zuwanderungsgesetz, wenn wir es denn haben werden, gibt es hier eine ganze Menge Unwägbarkeiten, und es wird uns beschäftigen.
Aber diese Idee der Integration kommt ja dann auch im nächsten Antrag zum Ausdruck, Bleiberechtsregelung für Roma. Auch hier muss ich sagen: Es gab ja hier schon mal anscheinend einen breiten Konsens in dem Entwurf zu einer Koalitionsvereinbarung der versuchten Ampelkoalition. Ich hoffe insofern, dass auch die Fraktion der FDP hier tatkräftig mitwirken wird, diesen Antrag positiv zu diskutieren und umzusetzen. Allerdings sehe ich zwei Punkte: Erstens sollten wir den Senat in diesem legitimen Ansinnen den Rücken stärken, und zweitens denke ich, wir brauchen gesellschaftliche Akzeptanz für dieses politische Anliegen, die wir herstellen müssen. Kein einfacher Vorgang! Es wäre auch hier dringend notwendig, kooperativ zu arbeiten und vor allem unter Einbeziehung der Organisation der Roma dieses Problem zu diskutieren, die lange darauf warten, endlich von der Politik einmal zur Kenntnis genommen und gehört zu werden, und der Projekte, die seit Jahren und übrigens mit umfangreichen Fördermitteln der EU-Kommission Initiativen ausprobiert haben, wie Integration möglich ist, und hier weitgehende Erfahrungen gemacht haben.
Ich verweise auch auf die Erfahrung, die wir auf Initiative des Bischofs der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg am Run
den Tisch „Bürgerkriegsflüchtlinge aus Jugoslawien“ auch speziell zu diesem Punkt gemacht haben, wo viele Experten zusammen saßen. Allerdings hat die damalige Innenverwaltung diesen Runden Tisch ignoriert. Ich denke, diesmal wird es anders sein, wenn ähnliche Gremien dieses Anliegen zu unterstützen bereit sind. Ich habe gehört, dass auch die Kirche bereit ist, dieses Anliegen tatkräftig zu unterstützen. Wir sollten das zur Kenntnis nehmen und aufnehmen.
Den Antrag über Vermeidung von Obdachlosigkeit – Gewährung von Leistungen bei Entlassung aus der Abschiebungshaft betreffend muss ich auch sagen: Herr Henkel, Sie sagten, die Leute haben keinen Anspruch – oder wer das auch sagte. Das ist nicht richtig. Natürlich haben diejenigen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, einen gesetzlich verankerten Anspruch. Es ist das Mindeste, wenn sie selbst mittellos sind, bei einer Entlassung eine Fahrkarte in die Hand gedrückt zu bekommen, damit sie nicht schwarz fahren müssen und eventuell gleich wieder eine Klage am Hals haben und damit sie überhaupt erst in einer Einrichtung ankommen, wo sie betreut werden können, und diese Einrichtung, wenn Bedarf ist, das ist nicht in jedem Fall so, vermittelt wird, auch an den Wochenenden. Es gibt diese Fälle, denn sonst wäre dieser Antrag nicht entstanden. Er könnte übrigens Bestandteils des Berichts des Senats zur Verbesserung der Situation in der Abschiebehaft sein, der sehr konkret und kleinteilig sein müsste nach dem Antrag, der hier gestellt worden ist. Dieser Bericht ist übrigens seit dem 31. Dezember 2001 überfällig. Ich bewerte das mal positiv; es wird offenbar detailliert an diesem Bericht gearbeitet. Ich hoffe also, dass noch die Möglichkeit besteht, diesen Antrag gleich in diesem Bericht zu berücksichtigen.
Was die Stelle zur Beratung von Migrantinnen und Migranten betrifft, habe ich eine etwas andere Meinung. Es ist notwendig, dass eine qualifizierte Beratung aller derer, die die Ausländerbehörde aufsuchen müssen, durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistet wird. Die qualifizierte Beratung ist allerdings ein Entwicklungsprojekt. Ich sehe darin ein sehr langfristiges Entwicklungsprojekt in Bezug auf die Situation der Ausländerbehörde in Berlin. Ich sehe auch nicht, dass wir alles von heute auf morgen bewerkstelligen können, und erinnere an die Personalstellensituation künftig auch in dieser Behörde, die es uns nicht einfacher machen wird. Dieser Anspruch ist auch Bestandteil unserer Koalitionsvereinbarung. Gerade im Bereich, den Sie ansprechen, gibt es sehr gute Beratungsstellen, die auch vom Senat unterstützt werden und in der Vergangenheit unterstützt wurden. Es gibt eine Kooperation zwischen ihnen und der Senatsverwaltung – auch für Frauen übrigens. Ich denke, dass alle Gruppen von Migrantinnen und Migranten, die diese Behörde aufsuchen, ein Recht auf eine qualifizierte Beratung durch die Mitarbeiter haben. Daran haben wir insgesamt zu arbeiten.
Ihren Antrag Nr. 15/356 betreffend ausreichend Impfschutz: Auch da muss ich sagen, für mich hat das nicht mit Zwangsimpfung oder solchen Maßnahmen zu tun, sondern jeder für uns wird dafür sorgen, wenn er in tropische oder subtropische Gebiete dieser Erde reist, dass er ausreichend gesundheitlich vorbeugt. Menschen, die hier jahrelang gelebt haben und diesen vorbeugenden Schutz genauso benötigen wie wir alle, haben einen Anspruch darauf, dass wir dem Genüge tun. Das ist eine Selbstverständlichkeit und auch umsetzbar.
Als letztes Ihr Antrag über Abschiebestopp für Ausländer tschetschenischer Herkunft: Die aktuelle Situation ist uns bekannt. Ich wüsste nicht, dass der Krieg dort beendet wäre, Kollege Henkel – Sie müssen einmal die aktuellen Berichte dazu verfolgen –, mitnichten, die Situation ist weiter dramatisch. Uns liegen für die Beratung im Ausschuss ausreichende und detaillierte Berichte verschiedener internationaler Organisationen, auch des UNHCR, vor. Wir haben vereinbart, dass neben den Berichten des Auswärtigen Amtes künftig auch die Berichte des UNHCR eine Grundlage der Entscheidungen sind, die wir in den Ausschüssen und im Plenum zu diesen Fragen treffen werden. Wir können an diesem Beispiel anfangen, diese Vereinbarung umzusetzen und zu prüfen, inwieweit sie tragfähig ist. Ich kenne jedenfalls die Berichte des UNHCR, und sie weisen darauf hin,
dass es zur Zeit keine inländische Fluchtalternative für tschetschenische Bürger in der Russischen Föderation gibt. Die Verlautbarungen des Moskauer Bürgermeisters z. B. in den letzten Jahren, die auch von unserer Seite schon einmal heftigst kritisiert worden sind, weil wir Moskau als Partnerstadt haben, machen sehr wohl deutlich, dass es hier eine flächendeckende Diskriminierung und auch Verfolgung gibt, auch für diejenigen, die nicht zu der Gruppe von Straftätern gehören. Wir sollten schleunigst in der nächsten Ausschussitzung zu einer Entscheidung kommen, die ich auch für notwendig halte. – Danke!
Danke schön, Frau Kollegin Hopfmann! – Nun hat Herr Ritzmann für die Fraktion der FDP das Wort. – Bitte schön, Herr Ritzmann!
Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle diese Anträge sind gut gemeint, das ist unstrittig. Damit hat hier jeder angefangen. Ich schließe mich in der inhaltlichen Beurteilung in weiten Teilen den Kollegen Henkel und Kleineindam an. Wir haben hier berechtigte Interessen der Berlinerinnen und Berliner, und wir haben berechtigte Interessen der Betroffenen, die Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Dazu kommen historische und humanitäre Verpflichtungen. Was hier vorgelegt wurde, ist aus meiner Sicht meistens nicht differenziert genug. Wir werden also sicherlich über die Anträge sprechen müssen. Es ist in den meisten Anträgen nicht gelungen, die gestellte Aufgabe abzuarbeiten. Alles Weitere in den Ausschüssen. Den Rest meiner Redezeit schenke ich Erik Schmidt zum Geburtstag.
Danke schön, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die folgenden Überweisungen: Drucksachen 15/351, 15/355 und 15/356 an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung – federführend – und an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Drucksachen 15/352 und 15/353 an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Drucksache 15/354 an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz – federführend – und an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann ist das so beschlossen.
Zum dringlichen Antrag Drucksache 15/381 wird ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung beantragt, wozu ich auch keinen Widerspruch höre. Dann ist auch das so beschlossen.
Auf eine Beratung wurde inzwischen verzichtet. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr, wozu ich keinen Widerspruch höre. Dann ist das so beschlossen.
Dazu hat die CDU auf eine Wortmeldung verzichtet, so dass ich davon ausgehe, dass es die übrigen Fraktionen ihr gleichtun. – Das ist so. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des
Antrag an den Ausschuss für Jugend, Familie und Sport und an den Hauptausschuss. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Auch hierzu wird auf eine Beratung verzichtet. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Gesundheitsausschuss, wozu ich keinen Widerspruch höre. Dann ist das so beschlossen.