Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Mutlu! Ihre „banale“ Frage will ich ganz banal beantworten: Der Senat hält sich ganz banal an das, was wir, Herr Kollege Mutlu, in den VorKoalitionsgesprächen im Herbst und Frühwinter letzten Jahres vereinbart haben – und zwar exakt an diesen Fahrplan. Sie waren damals beteiligt an den Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen unterscheiden sich nicht von denen, die dann abgeschlossen wurden.
Diese Vereinbarungen sehen vor, dass wir das große Ziel, die verlässliche Halbtagsgrundschule in Berlin – und zwar im Westen Berlins – überall einzuführen, mit dem Schuljahr 2003/ 2004 angehen wollen. Das ist so beschlossen. Es soll nämlich in dem Maße geschehen, wie wir durch den Schülerrückgang zusätzliche Stellen gewinnen, die wir dafür verwenden können. So haben wir das geplant, und genau so soll es auch umgesetzt werden. Wenn Sie etwas anderes wünschen – und dann auch entsprechend finanzieren können –, müssen Sie entsprechende Anträge stellen. Ich höre sonst immer nur allenthalben – nicht von Ihnen, aber von vielen –, man sollte Stellen einsparen. Insofern halten wir uns genau an diese Vereinbarung. Wir haben nichts angekündigt, was wir nicht eingehalten haben.
Hinsichtlich der zweiten Frage, die den sonderpädagogischen Bedarf betrifft, ist zu berichten, dass wir zusätzlich noch einmal 15 Stellen dafür zur Verfügung gestellt haben, so dass wir der Auffassung sind, dass wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben diese in Berlin besonders ausgeprägte Integrationsaufgabe auch tatsächlich erfüllen.
Herr Senator! Hätten Sie es nicht für angemessener gehalten, auf den skandalösen Umstand einzugehen, dass Anfängerklassen, erste Klassen, jetzt eine Frequenz bis zu 30 Schülern haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wellmann! Man merkt, dass Sie sich nicht immer mit der Schule beschäftigen. Das ist ja das Problem, das ist wie beim Fußball: Jeder redet mit und ist sozusagen als Experte dabei. Das kann man verstehen. Nur, was Sie sagen, stimmt schlicht und ergreifend nicht. Wir haben Durchschnittsfrequenzen in Berlin, die sind wesentlich niedriger. Richtig ist eines: Ich kann in meiner Verantwortung nicht zulassen, dass bei einer rückgehenden Zahl von Schülerinnen und Schülern im Grundschulbereich – das bedauere ich übrigens sehr, aber das kann ich nicht alleine ändern – nicht die Bezirke, die dafür ausschließlich zuständig sind, rechtzeitig und entsprechend reagieren in der Konzentration von Schulstandorten. Es ist so, dass wir in der Regel im Grundschulbereich mindestens dreizügig fahren müssen, um vernünftig unsere Potentiale zu nutzen und eine Schule vernünftig ausgestalten zu können. Und es kommt vor, dass in einigen Bezirken, vielleicht auch wegen der Wahlen und der Neukonstituierung der Bezirksämter, nicht rechtzeitig genug darauf reagiert wurde. Denn es kann eben sein, dass es in einzelnen Schulen eine solche Frequenz, wie Sie sie jetzt angedeutet haben, in Ausnahmefällen gibt. Das entspricht nicht unseren Vorgaben. Und dort, wo wir das gemeldet bekommen, werden wir es auch abstellen. Entscheidend ist, dass die Schulen so ausgestattet sind, dass sie weit unter dieser Frequenz liegen.
1. Welche finanziellen Verpflichtungen und für welchen Zeitraum ergeben sich für den Senat nach der beabsichtigten Abwahl des Generalstaatsanwaltes Herrn Dr. Karge?
2. In welcher Höhe wird der Landeshaushalt dadurch und durch die Höherstufung des neu zu wählenden Generalstaatsanwaltes bzw. Generalstaatsanwältin insgesamt zusätzlich belastet?
Danke schön! – Es antwortet die Frau Justizsenatorin. – Bitte schön, Frau Schubert, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wellmann! Der Generalstaatsanwalt Dr. Karge wird nach R 4 besoldet. Das entspricht einem Grundgehalt von ca. 6 100 $ brutto. Diese Besoldung hängt ab von der bundesgesetzlichen Regelung, sodass sie auch für jeden potentiellen Nachfolger, für jede potentielle Nachfolgerin gelten würde. Diese Besoldung ist auch nicht abhängig von der Bezeichnung „Generalstaatsanwalt“. Selbst wenn diese Bezeichnung wegfallen würde und wie bei allen anderen Staatsanwaltschaften bei einem Landgericht in der Bundesrepublik zu einem „Leitenden Oberstaatsanwalt“ würde, dann wäre die Besoldung die gleiche, weil sie abhängt von der Beschäftigtenanzahl in der jeweiligen Behörde. Sollte der Generalstaatsanwalt Dr. Karge hier heute vom Abgeordnetenhaus abberufen werden, dann würde er unmittelbar in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, sodass er dann Versorgungsbezüge erhielte, die in der Regel bis zu 75 % der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ausmachen würden. Zu dem Grundgehalt kommen einige weitere Zusätze hinzu, die aber von Umständen abhängen, die weitgehend persönlicher Natur sind, wie Familienstand oder aber Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Das sind Dinge, die dem Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Beamten unterliegen, sodass ich darüber keine Auskünfte geben kann. Das Gleiche gilt natürlich auch dafür, wann möglicherweise die 75 % Höchstpension eintreten werden. Auch das ist abhängig von den persönlichen Umständen, sprich Dienstalter, Lebensalter usw.
Nachdem die Frage über die Mehrkosten in keiner Weise beantwortet worden ist – Herr Karge muss schließlich vier Jahre bis zur Pensionierung umsonst bezahlt werden –, stelle ich doch die Frage, warum Sie angesichts der offensichtlich entstehenden erheblichen Mehrkosten wegen der angeblichen Verfehlungen des Herrn Dr. Karge nicht erst das Mittel des Disziplinarverfahrens gewählt haben.
Ob hier wirklich Mehrkosten entstehen, Herr Abgeordneter Wellmann, hängt in der Tat davon ab, wie das Dienstalter ist und wie die Pensionsansprüche sind. Nicht jeder hat ja erst mit dem 65. Lebensjahr die Ansprüche, Pension zu erhalten, auch in absoluter Höhe. Es gibt auch Möglichkeiten, dass man schon vorher entsprechend in den Ruhestand treten kann. Ich denke da nur an diejenigen, die ihre Jahre im Osten als Aufbauhelfer verbracht haben. Insoweit kann man darüber nichts sagen, denn das hängt von persönlichen Umständen ab, wie ich schon gesagt habe.
Frau Senatorin! Nachdem Sie nun Herrn Dr. Karge zusätzliche vier Jahre bezahlen müssen, ohne eine Gegenleistung von ihm zu bekommen, können Sie vielleicht die
Frage beantworten, wie viele Staatsanwälte man für dieses Geld zusätzlich hätte einsetzen können, z. B. zur Verstärkung der Ermittlungsgruppe Berliner Bankenskandal.
Also, da diese persönlichen Umstände selbstverständlich nicht nur für Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Karge zutreffen, sondern für jeden Einzelnen, der sich in einem Beamtenverhältnis befindet – auch der erhält Grundgehalt und zusätzliche Bezüge –, kann ich natürlich nicht sagen, wie viele weitere Staatsanwälte hier bezahlt werden könnten, weil ich nicht wüsste, wer das wäre, und jeder Einzelne hat ja unterschiedliche Bezüge. Das ist nun mal so im Beamtenrecht, und deswegen kann ich Ihnen auch keine dezidierten Angaben machen, auch wenn Sie jetzt noch eine weitere Zwischenfrage stellen würden.
Frau Senatorin! Ich frage Sie: Könnten Sie denn den Schaden beziffern, der dem Land Berlin dadurch entstehen würde, wenn Herr Dr. Karge sein Amt in der wie bisher ausgeübten Art und Weise weiter ausüben dürfte?
Frau Senatorin! – Ich bitte dabei, die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen zu berücksichtigen. Anderenfalls müsste ich die Öffentlichkeit ausschließen. Aber ich bin sicher, Sie haben das im Hinterkopf.
Herr Präsident! Dieser Aufforderung hätte es nicht bedurft; ich kenne meine Pflichten. – Herr Abgeordneter Ratzmann! Solche Schäden sind nicht bezifferbar.
Frau Senatorin! Es ist ja davon auszugehen, dass bei mehr Staatsanwälten auch die Vertreter der Betroffenen mehr Arbeit hätten. Können Sie denn beziffern, wie viel der Rechtsanwalt von Herrn Landowsky, Herr Wellmann, an zusätzlichen Einnahmen hätte, wenn Sie mehr Staatsanwälte beschäftigen würden?
Auch das ist für mich nicht einschätzbar, und deswegen kann ich dazu keine dezidierte Antwort geben.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Information der Verbraucher im Lebensmittelverkehr im Land Berlin
1. Bis wann sollen die Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Information der Verbraucher im Lebensmittelverkehr im Land Berlin von den hierzu aufgeforderten Verbänden und Institutionen vorliegen, und wie ist auf Senatsseite die vorgesehene Zeitplanung bis zur Vorlage des Gesetzentwurfs im Abgeordnetenhaus?
2. Wie sollen angesichts der bereits sehr angespannten Personalsituation im Bereich der Lebensmittelüberwachung die entstehenden neuen Aufgaben – wie im Referentenentwurf vermerkt – ohne personalwirtschaftliche Auswirkungen umgesetzt werden können?
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Simon! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Ich hatte bereits in der Aktuellen Stunde hier im Haus zum Verbraucherschutz darauf hingewiesen, dass ich beabsichtige, wenn das Verbraucherschutzgesetz der rot-grünen Bundesregierung im Bundesrat scheitern sollte, dass ich dann ein eigenes Gesetz zur besseren Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorlegen will. Sie alle wissen, dass dieses Gesetz im Bundesrat gescheitert ist. Deshalb habe ich ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Dieses verbraucherfreundliche Informationsgesetz soll das Recht meiner Verwaltung beinhalten, den Namen des Produkts, aber auch des Unternehmens öffentlich zu machen, bei dem der Verdacht besteht, dass hier ein Verstoß gegen das Verbraucherschutzgesetz vorliegt und wo es ein berechtigtes Interesse gibt, dass Verbraucher darüber informiert werden.