Danke schön, Herr Wambach! – Der Regierende Bürgermeister antwortet für den Senat – allerdings erst, wenn das Handy ausgestellt ist. – Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wambach, Sie haben aus einem längeren Interview Teile zitiert. Natürlich war dieses Interview autorisiert. Deshalb wird nichts dementiert.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Haushaltssperre ist eine allgemeine. Sie betrifft auch die entsprechenden Kapitel für die Verwaltungsreform. Dementsprechend gibt es die Möglichkeit, Einzelanträge zu stellen. Ich gehe davon aus, dass der Finanzsenator, der ein besonderes Anliegen hat, die Verwaltungsreform umzusetzen, bei der Bearbeitung dieser Anträge den Verwaltungsreformgedanken zum Tragen kommen lässt.
Herr Regierender Bürgermeister, was war Ihrer Ansicht nach der Grund dafür, dass das Kapitel 29 08 in der Vergangenheit separat – nicht innerhalb eines Ressorts – für die Verwaltungsreform ausgewiesen wurde? Warum wurde die Verwaltungsreform erstmalig einer Haushaltssperre unterlegt? Damit ist sie einer Einzelfallentscheidung des Senats unterworfen. Warum sind diese Projekte nicht mehr von diesen Dingen unabhängig?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Natürlich müssen bei einer allgemeinen Haushaltssperre, wenn der Finanzsenator diese auch für das Kapitel Verwaltungsreform verhängt hat, für die Reformprojekte die gleichen Maßstäbe gelten wie für andere Projekte. Deshalb gehe ich – ohne die einzelnen anstehenden Projekte zu kennen – davon aus, dass hier der gleiche Maßstab angelegt werden muss. Es können somit die unaufschiebbaren Projekte gemacht werden. Diese unterliegen einer Einzelfallprüfung, die der Finanzsentor vornehmen wird. In dieser Hinsicht existiert ein großer Sachverstand und großes Engagement bei Finanzen, da die Staatssekretärin der Finanzverwaltung im Tandem für das Verwaltungsreformprojekt zuständig ist.
Trifft es zu, dass es im Vorfeld der Haushaltsvorlage des Senats in der Koalition eine Diskussion über die Frage gegeben hat, ob künftig die Einzelpositionen für die Verwaltungsreform im Haushaltskapitel der Senatsverwaltung für Finanzen eingestellt werden? Hat diese Diskussion innerhalb der Koalition – und letztlich auch im Senat – zur Folge gehabt, dass das Kapitel 29 08 aus dem von mir genannten Grund als eigenständiges Haushaltskapitel erhalten blieb?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wambach! Es obliegt mir nicht, eine Antwort darauf zu geben, wer in Einzeldiskussionen bei der Einrichtung von Haushaltstiteln oder -kapiteln über was diskutiert hat. – Der Gedanke der Verwaltungsreform – auch als eigenständiger Teil für alle Verwaltungen –, die Doppelzuständigkeit und die Verantwortung des Regierenden Bürgermeisters mit der Senatskanzlei zeigen den Willen des Senats, im Verwaltungsreformprozess die entscheidenden Schwerpunkte zu setzen. Das werden wir auch tun. Wir haben auch mit den Gewerkschaften, mit den Beteiligten, mit dem Rechnungshof darüber diskutiert, wie es weitergeht, und haben gesagt, dass wir einzelne Schwerpunktprojekte bilden werden. Dem entsprechend werden auch die notwendigen Ausgaben zu tätigen sein. Und noch einmal: Dies wird eine Einzelfallbetrachtung sein, wie bei allen anderen Projekten, die ebenfalls von der Haushaltssperre betroffen sind.
Das ist auch richtig, denn sie können per se keinem klar machen, dass andere wichtige Projekte einer strengen Prüfung durch die Beschränkung des Haushaltswirtschaftsrundschrei
ben unterzogen werden, ein Kapitel aber gänzlich ausgeklammert wird. Das ist hier nicht der Fall. Deshalb wird im Einzelfall zu entscheiden sein, welche Aufträge im Rahmen der Verwaltungsreform vergeben werden können. Das sind dann die Externen. Durch die Haushaltssperre ist ja der Verwaltungsreformprozess nicht unterbrochen, und die damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Senatsverwaltungen arbeiten selbstverständlich daran weiter.
Wir sind bei der Diskussion über Bürgerämter, wo die Bürgerinnen und Bürger direkt etwas davon haben, auch schon einen Schritt weiter gekommen und haben das auch zum Schwerpunkt gemacht. Alle diese Tätigkeiten werden konsequent weiter vorangetrieben, auch in Zeiten einer haushaltswirtschaftlichen Maßnahme.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Wieland. – Bitte, Herr Wieland!
Herr Regierender Bürgermeister! Da Sie eben nicht dementiert haben, dass die Sparvorschläge ihres Finanzsenators politisch zu überprüfen seien, schlussfolgere ich, dass Sie sie kennen, und frage, ob Sie denn wenigstens so mutig sind, diese Sparvorschläge hier der Öffentlichkeit darzulegen. Bekanntlich hat Ihr Finanzsenator ja geäußert, er wolle im Amt bleiben und erst nach der Wahl dies auftischen. Also die Frage: Klarheit und Wahrheit für die Wählerinnen und Wähler – legen Sie die Sparvorschläge heute auf den Tisch!
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Wieland! Auf den Zwischenruf: Die Wählerinnen und Wähler haben mich in das Amt hineingewählt, weil ich ihnen im Wahlkampf auch sehr klar erklärt habe, dass am Konsolidierungskurs nichts zu rütteln ist und daran auch kein Weg vorbei führt, weil wir eben nicht wollen, dass es uns heute zu Lasten künftiger Generationen gut geht. Eine Verschuldungspolitik a` la Kohl machen wir eben nicht mit, und das ist der Unterschied.
Und es ist auch die Aufgabe der Finanzverwaltung und des Finanzsenators, sich in Vorbereitung für die Aufstellung von künftigen Haushaltsplänen Gedanken zu machen, wie die notwendigen Summen zu erbringen sind. Das ist eine selbstverständlich Aufgabe und Pflicht, und daran gibt es überhaupt nichts zu kritisieren.
Auf der anderen Seite ist selbstverständlich auch richtig, dass jede einzelne Maßnahme und jeder einzelne Vorschlag einer Fachverwaltung einer politischen Bewertung unterliegt, wobei es nicht nur um die Haushaltskompetenz des Abgeordnetenhauses geht, sondern auch um den gemeinsamen Vorschlag des Berliner Senats. Da nimmt sich jeder einzelne Fachsenator und auch der Regierende Bürgermeister das Recht heraus – weil wir im umgekehrten Fall auch in die Pflicht genommen werden –, dies gemeinsam zu bewerten. Nichts anderes ist da ausgesagt.
Ich würde mich freuen, wenn Sie die anderen Passagen, die die Arbeit des Finanzsenators in den höchsten Tönen loben, ebenfalls mit zitieren würden. Dann erst würde es ein vollständiges Bild geben. Der Finanzsenator macht einen guten Job,
und trotzdem ist es politisch zu bewerten, und nicht alles, was in einer Behörde ausgearbeitet wird, wird in einer gesamtpolitischen Bewertung und Beschlussfassung umgesetzt werden können. Da wird auch nichts verheimlicht, und je länger wir darüber reden, desto sicherer bin ich, dass die Kreativität der Finanzverwaltung nicht nachlassen wird.
Es werden viele Vorschläge bei Haushaltsberatungen zu diskutieren sein. Es werden hoffentlich viele Vorschläge davon umgesetzt werden, aber dann, wenn sie politisch zu verantworten sind. Das ist der entscheidende Hinweis, und der wird abstrakt hier wiederholt – gar kein Dissens zwischen Finanzsenator und Regierender Bürgermeister.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Weitere Wortmeldungen hierzu sehe ich nicht. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage Nr. 8 auf
1. Wie bewertet der Senat die Beauftragung von Herr Diepgen mit einem Mandat durch die Bankgesellschaft Berlin in Anbetracht der Tatsache, dass Herr Diepgen als damaliger Regierender Bürgermeister die politische Verantwortung für den Bankenskandal trug?
2. Ist es ausgeschlossen, dass Herr Diepgen weitere Aufträge von der Bankgesellschaft Berlin erhält?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen des Senats beantworte ich die Anfrage wie folgt: Im Oktober 2000 war das Dresdner Büro der Kanzlei Tümmel, Schütze & Partner durch eine Enkelgesellschaft der Bankgesellschaft mit einem Gutachten für eine Immobilie in einem Fonds „Herz- und Kreislaufzentrum Dresden“ beauftragt worden. Im Oktober 2001 wurde der mittlerweile in die Anwaltskanzlei eingetretene Herr Diepgen zur öffentlich-rechtlichen Fragestellung mit hinzugezogen. Dieser Auftrag ist jetzt abgeschlossen. Im November 2001 gab es dann eine weitere Rechtsberatung
durch Herrn Diepgen zur Fondsimmobilie des Logistikcenters Bad Hersfeld. Auch dieser Auftrag ist jetzt abgeschlossen worden.
Die Aufträge wurden durch Töchter der Bankgesellschaft erteilt und sind auch zunächst dort zu verantworten. Die Aufträge fielen in eine Zeit, als der gegenwärtige Vorstand auch noch nicht amtierte. Der Senat hat jedoch gegenüber der Bankgesellschaft deutlich gemacht, und in diesem Sinn ist auch schon gehandelt worden, dass künftig nur noch derartige Berater eingesetzt werden, die wegen ihrer Vergangenheit nicht den Anlass zu der Vermutung einer Interessenkollision geben.
Dann zu Frage 2: Die Bankgesellschaft wird künftig sicherstellen, dass keine weiteren Aufträge an Herrn Diepgen ergehen. – Danke.
Danke schön, Herr Senator! – Das Wort zu einer Nachfrage hat die Frau Abgeordnet Dr. Lötzsch. – Bitte schön!
Danke schön, Herr Präsident! Nun ist jemand im Namen des Senats mit der Beantwortung beauftragt worden, der damals noch nicht im Senat gewesen ist. Es wäre schön gewesen, wenn jemand aus der damaligen Senatsmannschaft geantwortet hätte. Aber egal – das war eine unzulässige Bemerkung.