Herr Senator! Ist in der von Ihnen angesprochenen restriktiven Handhabung des Datenschutzes von der Bank auch der Datenschutzbeauftragte eingeschaltet worden?
Interesse, das sich nicht bis zu einem Kaufangebot durchringt, ist für mich kein aktives Interesse; das ist ein Wunsch.
Herr Sarrazin! Der letzte Bieter hat eindeutig gesagt, das Land habe die Risiken weiter zu tragen, und die Profite mache er. Wie weit geht die Äußerung von Herrn Wowereit, dass man so etwas nicht machen will? Die Risiken bleiben beim Land, wie immer, und die Profite gehen an die Privaten – wie steht das im Einklang mit dem, was Sie gesagt haben?
In der Endphase der Verhandlungen war es in der Tat so, dass die Bank bei den Gesprächen über den Umfang und die zur Verfügung stehenden Daten auch den Datenschutzbeauftragten unmittelbar miteinbezogen hat. Das führte dazu, dass wir eine relativ enge Auslegung erhielten.
Es gab vorhin von Ihnen, Herr Senator, die Andeutung, Sie hätten den Verkauf ohne Risikoübernahme ohnehin für schwierig gehalten. Wie stehen Sie zu der Aussage, die in der „FAZ“ zu lesen war, die Bankgesellschaft verfüge über kein internationalen Standards entsprechendes Controllingsystem und deshalb sei es auf Grund der Datenlage überhaupt nicht möglich, ein nach internationalen Standards übliches geordnetes DueDiligence-Verfahren durchzuführen?
Sicherlich ist es aber so, dass die Art, wie Unterlagen in der Bankgesellschaft über viele Jahre aufbereitet und vorgehalten wurden, nicht überall dem international üblichen Standard entspricht.
Herr Senator Sarrazin! Sie haben heute mehrmals gesagt, dass es nur noch einen Interessenten für die Berliner Bankgesellschaft gibt. Der Presse ist aber zu entnehmen, dass sich nach wie vor die Nord-LB und die Sparkasse für die Bankgesellschaft in– teressieren. Warum unterschlagen Sie diesen zweiten Interessenten?
Dann hat die Frau Abgeordnete Oesterheld das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön, Frau Oesterheld!
Ich habe gesagt, dass es im Rahmen einer Risikoteilung denkbare Wege und unzumutbare Wege gibt. Unzumutbar wäre ein Weg, wo alle Risiken im augenblicklichen Umfang bei uns bleiben und wir noch dazu keinen angemessenen Kaufpreis bekommen. Denkbar ist alles, was uns entlastet und was dem Bieter zumutbar ist. Das ist auszuloten.
Dann rufe ich auf die Mündliche Anfrage Nr. 4 des Abgeordneten Schmidt von der Fraktion der FDP über
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Trifft es zu, dass Senator Dr. Flierl oder Staatssekretär Dr. Pasternack in einer extra einberufenen Sitzung den Universitäten nahe gelegt hat, aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL – auszusteigen und sich einer neuen Zusatzversorgungskasse mit Sitz in Potsdam anzuschließen?
Die von Ihnen angesprochene NZVK bietet dies an. Deshalb prüfen wir dies. Erst wenn und insofern dieses Angebot mit den genannten Prämissen juristischer und versicherungsmathematischer Prüfung standhält und die NZVK den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts mit allen dazu gehörigen Aufsichts- und Kontrollpflichten erlangt hat, können und werden wir einen solchen Wechsel empfehlen. Auf jeden Fall müssen dies die Hochschulen – Sie fragen nach den Hochschulen – selbst in Angriff
nehmen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird es von uns keine solche Empfehlung geben. Dann wird es auch keine Einrichtung unternehmen. In diesem Fall bleibt das Problem wachsender Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der VBL bestehen.
Ich habe eine Nachfrage zur Auswahl gerade dieser Zusatzkasse. Uns liegt ein Schreiben des Innenministeriums Brandenburg vor, in dem dargelegt wird, dass die NZVK gerade mit dem Beschluss Berlins werbe, sich für diese Kasse entschieden zu haben. Weiterhin wird darin dargelegt, dass noch gar kein Antrag auf Genehmigung einer Satzung durch die NZVK gestellt worden sei. Zudem gibt es ein Rundschreiben des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Brandenburg, der gerade vor der NZVK mit den Worten „rechtlich sehr riskant“ massiv warnt. Aus welchem Auswahlverfahren ist die NZVK hervorgegangen? Welche Rolle spielte bei der Auswahl, dass an der Gründung der NZVK auch Bürgermeister der PDS aus Brandenburg beteiligt waren?
In der Tat ist es so, dass Brandenburg neue Wege geht und dass die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einiger Städte einen kommunalen Zweckverband zu gründen beabsichtigen, um der absehbaren Krise der Sozialversicherungssysteme durch eigene Anstrengungen entgegenzuwirken. Dieses Modell ist interessant. Es kann nur durch in sich schlüssige Plausibilität, die wir derzeit prüfen, überzeugen. Ein Auswahlverfahren steht deswegen nicht zur Debatte, weil es nicht um die Auswahl einer Kasse geht, sondern um die Prüfung alternativer Finanzierungsmöglichkeiten. Vergaberechtlich ist im Fall der Wahl einer Körperschaft öffentlichen Rechts ein anderes Recht maßgebend als auf dem privaten Versicherungsmarkt. Insofern stehen hier nur das gute Argument und die Konzeption selbst zur Diskussion, müssen sich allerdings auch den kritischen Nachfragen gegenüber behaupten. Die Entstehungsgeschichte und die Akteure einer solchen Idee verdienen ausdrückliche Unterstützung, wenn sie neue Wege gehen. Die FDP wird Alternativen zu den bisherigen Sozialversicherungssystemen bestimmt mit Interesse folgen.
Danke schön! Das Wort zur Beantwortung von Seiten des Senats hat Herr Senator Dr. Flierl. – Bitte schön, Herr Senator Dr. Flierl!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schmidt! Es trifft zu, dass es am 13. November eine Sitzung der Kanzler von Universitäten und Fachhochschulen unter der Leitung des Staatssekretärs in meinem Haus gegeben hat, bei der eine mögliche Alternative zur Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst durch Vertreter einer neuen Zusatzversorgungskasse mit Sitz in Potsdam vorgestellt wurde. Wir prüfen einen solchen Wechsel seit längerem auf der Basis anonymisierter Datensätze. Inzwischen wurden den Universitäten und Hochschulen entsprechende Gutachten zur weiteren Prüfung übergeben.
Hintergrund des angestrebten Wechsels sind die hohen und auf absehbare Zeit hin weiter steigenden Beiträge in der umlagefinanzierten VBL. Ich muss gewiss der FDP nicht erklären, dass die umlagefinanzierten Sozialsysteme vor gewissen Risiken stehen. Der Umstieg in kapitalgedeckte Finanzierungssysteme könnte ein Beitrag zur Sicherung des Sozialstaats in der Bundesrepublik Deutschland sein.
Prämissen der Untersuchung eines solchen möglichen Wechsels sind: 1. Wir streben nicht den Ausstieg aus der öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung und den Eintritt in eine private Zusatzversorgung an, sondern wir prüfen einen Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen Kasse, der VBL, zu einer anderen öffentlich-rechtlichen Kasse, die auf der Grundlage individueller Kapitaldeckung arbeitet und als Körperschaft öffentlichen Rechts Tarifkonformität garantiert.
2. Die Sicherheit bestehender und künftiger Leistungsansprüche von Aktiven und Rentnerinnen und Rentnern muss auf dem gleichen Niveau wie in der VBL gewahrt bleiben.
3. Die Arbeitgeber müssen mit deutlich geringeren, stabilen und berechenbaren Beiträgen zur Zusatzversicherung rechnen können.
4. Es dürfen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Arbeitgeber oder das Land Berlin durch den Wechsel selbst entstehen. Das heißt, der so genannte Ablösungsfall muss ausscheiden.