– So viel Geduld haben wir, Herr Präsident! –, ob nicht eine Planung, die uns alle betrifft, nämlich die Übertragung aus den Plenarsitzungen einzustellen, von einem Sender, der für viel, viel Geld in diesem Haus seinerzeit extra ein Studio eingerichtet hat und es unterhält, nicht nur das Parlament, sondern auch den Senat, der an hervorragender Stelle an diesen Plenarsitzungen teilnimmt,
betrifft und ob Sie nicht bereit sind, möglicherweise gemeinsam mit dem Präsidenten Momper, diesen Standpunkt dem RBB darzustellen, dass eine solche Entpolitisierung des Programms für uns kritisch zu sehen ist zum Programmauftrag?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wieland! Ich könnte mir gar nicht vorstellen, nicht mehr die Möglichkeit zu haben, die Parlamentsübertragung zu sehen, wenn ich einmal nicht mehr Regierender Bürgermeister bin. Ich wäre empört, wenn das so wäre. So viel kann ich Ihnen heute mitteilen. Ob der RBB den Weg geht, die Parlamentsübertragung bis zum Ende der Sitzung zu verlängern, weil viele interessante Debatten erst nach 17.00 Uhr stattfinden, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß auch nicht, wie die Kostenstrukturen sind und ob die Quoten entsprechend sind. Man kann ja nicht nach dem eigenen Empfinden gehen. Ich würde jedenfalls gebannt vor dem Fernseher sitzen und schauen, was in diesem Parlament passiert, was die Regierung macht und wie die Auseinandersetzung ist. Bei mir ist dafür ein großes Bedürfnis vorhanden. Ob das mit den Bedürfnissen der Berlinerinnen und Berliner korrespondiert, kann ich nicht beurteilen. Ich habe bislang auch nicht gehört, dass die Parlamentsberichterstattung eingestellt werden soll. Ich habe auch nicht die Absicht, die Senatsitzungen live zu übertragen.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Frau Dr. Klotz, Sie haben eine Nachfrage und das Wort!
Herr Regierender Bürgermeister! Ihr Spaßfaktor nimmt in dem Maß ab, wie Ihre Überheblichkeit zunimmt.
Sie kennen offensichtlich Ihre Fragen nicht. Ich nehme aber an, dass Sie sie als Fraktionsvorsitzende unterschrieben haben:
Sieht der Senat einen Zusammenhang mit der Dienstanweisung der RBB-Geschäftsleitung, die handstreichartig die Situation der freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen so zu verschlechtern, dass sie einem faktischen Arbeitsverbot – vor allem für die jüngeren Freien – gleichkommt?
Was wollen Sie mit einer solchen Suggestion erreichen? – Sie können nicht erwarten, dass ich als Regierender Bürgermeister sage, der RBB müsse seine Kostenstrukturen so überziehen, dass er nie und nimmer irgendeinem freien Mitarbeiter eine Kündigung oder keine Weiterverlänge
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Das Ergebnis der Studie, die Sie gerade genannt haben, kann der Senat so nicht bestätigen. Im Gegenteil: Der Senat ist der Auffassung, dass es gerade in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte im wirtschaftlichen Verbraucherschutz gegeben hat. Dabei handelt es sich überwiegend um die Erfüllung von Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Dienstleistungen und Waren und um die Durchsetzung der Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
In der Bundesrepublik gibt es zivilrechtliche Wege und einen kollektiven Rechtsschutz. Es ist uns klar, dass noch nicht alles optimal geregelt ist. Aber wir denken, dass es in den letzten Jahren wichtige Schritte gegeben hat. Weil es noch nicht optimal geregelt ist, hat die zuständige Bundesministerin, Renate Künast, einen Aktionsplan vorgelegt, in dem sie auch einen Schwerpunkt „wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ ausgewiesen hat. In diesem Aktionsplan hat sie eine Fülle von Themenfeldern aufgeführt und die notwendigen Rechtsmaßnahmen, die sie für diese Themenfelder durchsetzen will, genannt. Da geht es beispielsweise um das Wettbewerbsrecht, die Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, den öffentlichen Nahverkehr, Pflege und Betreuung und viele andere Dinge. Die zuständige Ministerin ist dabei, neue Rechtssetzungen zur Stärkung der Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schaffen.
rung des Vertrags geben kann. Das kann nicht im Ernst Ziel Ihrer parlamentarischen Auseinandersetzung sein.
In welchem Programmauftrag steht, dass der Mitarbeiter frei, fest angestellt, jung, alt, männlich oder weiblich sein soll? Auf welches Niveau begeben wir uns, wenn wir uns in eine solche Auseinandersetzung begeben? – Ich kann die Unruhe jedes Mitarbeiters des ehemaligen SFB bzw. ORB verstehen, wenn neue Kostenstrukturen, die im Personalbereich besonders hoch sind, gefunden werden müssen, um eine verbesserte Programmstruktur herbeizuführen. Personaleinsparungen sind für den Intendanten und den Regierenden Bürgermeister unpopulär.
Dass Sie sich für personalrechtliche Auseinandersetzungen im RBB instrumentalisieren lassen, halte ich für sehr problematisch. Das hat nichts mit dem verfassungsrechtlichen Programmauftrag des RBB zu tun.
Wenn Sie meinen, der Programmauftrag des RBB sei dadurch gefährdet, dass eine Veränderung bezüglich der Übertragung der Parlamentsdebatten – –
Das ist doch offensichtlich der Hintergrund Ihrer Frage. Woher nehmen Sie sonst die Vermutung, es werde nicht mehr über politische Dinge in Berlin und Brandenburg berichtet?
Es gibt keine Erkenntnisse dafür. Sie stellen die These auf, die Live-Übertragung der Abgeordnetenhaussitzung solle verkürzt werden oder nur noch zu besonderen Anlässen stattfinden. Das steht im Raum. Das kann man auch diskutieren. Aber die Parlamentarier sollten das mit dem Präsidium oder dem Ältestenrat tun und dann mit dem RBB Gespräche führen oder intervenieren. Das ist Ihr legitimes Recht. Aber zwei Thesen in den Raum zu stellen, es gebe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB ein Berufsverbot und der Programmauftrag werde nicht erfüllt, ist eine medienpolitische Agitation auf unterstem Niveau. Das ist Ihre Art. Politik zu machen, Frau Ströver. Aber da machen wir nicht mit.
1. Trifft nach Ansicht des Senats die Feststellung einer britischen Studie zu, in Deutschland habe der wirtschaftli
che Verbraucherschutz nur eine geringe Priorität, und es sei für deutsche Verbraucher besonders teuer und aufwendig, Ansprüche gegenüber Firmen durchzusetzen?
Das Land Berlin hat diese Aktivitäten der Bundesministerin immer unterstützt und wird das auch künftig tun, wenn es darum geht, die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen. Wir haben einen kleinen Baustein hinzugefügt, indem wir in Berlin das Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet haben. Die Bundesministerin hat darüber hinaus angekündigt, dass es im nächsten Jahr noch einmal 15 Millionen € zur Verbesserung von Information und Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern geben soll. Dieses Geld soll dann nicht nur der Bundeszentrale, sondern den regionalen Verbraucherzentralen zugute kommen, wenn sie ihr Profil in diese Richtung ausrichten.
Nun zu der von Ihnen angesprochenen Studie: Es gibt in den europäischen Ländern höchst unterschiedliche Rechtssysteme. In England wenden sich z. B. die Bürgerinnen und Bürger, die sich übertölpelt fühlen, an die Behörde, die Behörde prüft den Sachverhalt und hat das Recht, Sanktionen zu verhängen. Das gibt es bei uns be
Frau Knake-Werner, Sie haben vorhin erklärt, dass Frau Künast auch der Verbraucherzentrale Berlin Mittel für bestimmte Projekte des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes zugesagt hat. Angesichts der Kürzungen, die der Senat bei der Verbraucherzentrale Berlin vorgenommen hat, frage ich Sie: Werden Sie die notwendigen Mittel zur Komplementärfinanzierung dieser Bundesmittel zur Verfügung stellen, damit Berlin diese Mittel überhaupt verwenden kann, um der Bevölkerung mehr wirtschaftlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten?
Frau Abgeordnete Hämmerling! Die Modalitäten dieses Programms sind noch nicht abgeschlossen. Nach meiner Kenntnis sind keine Komplementärmittel dafür notwendig.
Noch ist es nicht abgeschlossen. Nicht einmal die Bundeszentrale des Verbraucherschutzes weiß bisher, wie das mit den 15 Millionen € funktionieren wird und welche Mittel dann an die regionalen Einrichtungen weitergegeben werden. Deutlich ist nur – das sage ich auch in Richtung Berliner Verbraucherzentrale –, dass das Profil der Verbraucherzentrale Expertentum im wirtschaftlichen Verbraucherschutz ausweisen muss. Das wird eine wichtige Aufgabe für die Berliner Verbraucherzentrale sein. Es trifft zu, dass es ab 2005 Kürzungen bei der Berliner Verbraucherzentrale geben wird, aber sie sind verkraftbar, wenn die Verbraucherzentrale es schafft, alle Möglichkeiten der Kooperation und der Schwerpunktsetzung zu nutzen, die in Verbraucherzentralen anderer Bundesländer gemacht worden sind und wo es durchaus möglich war, über Vernetzungen, über Kooperationen auch mit der Bundeszentrale erhebliche Mittel einzusparen. Dieser Aufgabe muss sich auch die Berliner Verbraucherzentrale stellen. Dabei ist sie auf einem guten Weg.
kanntermaßen nicht, sondern bei uns gibt es den Weg des Zivilrechts. Für einige Bereiche gibt es die Möglichkeit des kollektiven Rechtsschutzes, also Verbandsklagerecht u. Ä. Was in der Bundesrepublik nötig ist, und auf diesem Wege müssen wir auch weiter vorankommen, ist, dass es außerhalb des Zivilrechts Möglichkeiten der Einigung gibt, also alle Formen von Schiedsverfahren sollten künftig gestärkt werden. Die Bundeszentrale der Verbraucherzentralen ist hier sehr aktiv. Das ist auch Kernaufgabe der Berliner Verbraucherzentrale, ihre Möglichkeiten zum kollektiven Rechtsschutz der Verbraucher intensiv zu nutzen.