Herr Abgeordneter Lüdeke! Nach meinen Informationen beträgt der Gesamtverlust von Tempelhof im letzten Jahr 45 Millionen €, davon 13 Millionen € durch den Flugbetrieb allein.
Danke schön, Herr Senator! – Eine weiter Nachfrage der Frau Kollegin Hämmerling von den Grünen – bitte schön!
Herr Strieder! Sie haben angekündigt, dass Sie den Flughafen Tempelhof im kommenden Herbst schließen wollen. Ich möchte wissen, ob Sie dabei bleiben und wie Sie das durchsetzen wollen.
Von der Flughafengesellschaft ist bei der Luftverkehrsbehörde Berlin ein Antrag eingegangen auf Aussetzung der Betriebspflicht zum 31. Oktober 2004. Das entsprechende Verfahren läuft. Wir sind gerade in der Anhörung für diese Aussetzung der Betriebspflicht. Wir gehen davon aus, dass wir diesen Antrag ordnungsgemäß bescheiden werden. Die Prüfung des Antrags kann ich hier nicht vorwegnehmen.
Herr Senator! Trifft es zu, dass den Fluggesellschaften aus Irland, die kürzlich in Schönefeld angesiedelt worden sind, finanzielle Sonderkonditionen eingeräumt wurden, und weshalb werden die entsprechenden Verträge nicht öffentlich gemacht?
Herr Abgeordneter! Ich kann Ihnen dazu keine Auskunft geben, da – wie Sie wissen – der Flughafen Schönefeld in Brandenburg liegt und die Verkehrsbehörde in Berlin für die luftverkehrsrechtlichen
Genehmigungen in Berlin zuständig ist und nicht für die betriebswirtschaftlichen Planungen der Flughafengesellschaft in Schönefeld.
Dann ist die Frau Abgeordnete Ströver von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe mit dem Thema
1. Wie beurteilt der Senat das Vorgehen der Intendantin der Landesrundfunkanstalt RBB, Frau Reim, entgegen der Informationspflicht des Senders die politische Berichterstattung in den Hörfunk- und Fernsehprogrammen drastisch zu reduzieren?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ströver! Zur Frage 1: Dem Senat obliegt es nach unserer Verfassungsordnung nicht, die Programmgestaltung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zu beurteilen, es sei denn, es lägen Rechtsverstöße vor.
Zur Frage 2: Die Gestaltung der Verträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RBB ist ureigene Aufgabe der Intendantin und der dafür vorgesehenen Gremien beim RBB. Wegen des engen Zusammenhangs mit der Programmfreiheit verbietet sich eine Einflussnahme aus dem Senat aus den unter 1 genannten Gründen.
Herr Regierender Bürgermeister! Halten Sie diese jüngsten Reformen des RBB, die zu einer Verflachung der Kultur- und Informationsprogramme führen, für gute Argumente zur Zustimmung des Parlaments zur nächsten Gebührenerhöhung?
und können Sie vor diesem Hintergrund – vor allem auch aus demokratietheoretischer Sicht – etwas dazu sagen, dass programmprägende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, wie es die Freien im RBB sind, daran gehindert werden, über ihre eigene Situation und der Reduzierung von Programmen Bericht zu erstatten und halten Sie das für einen guten, demokratischen Vorgang?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ströver! Nochmals: Es ist nicht meine Aufgabe, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen bei einer Rundfunkanstalt zu beurteilen. Das ist keine Ausrede. Ich kann Ihnen meine Privatmeinung dazu sagen: Als Privatmann könnte ich es nicht nachvollziehen, wenn die Frage, ob ein Anstellungsvertrag beim RBB verlängert wird, zu einem Sendebeitrag beim RBB würde. Dafür hätte ich überhaupt kein Verständnis. Als Regierender Bürgermeister sage ich dazu jedoch gar nichts. Es wäre noch schöner, wenn wir jeden einzelnen Vertrag hier im Parlament diskutieren würden. Es ist schließlich eine Geschmacksfrage, ob der Talkmaster A oder die Talkmasterin B weiter auf der Couch sitzen kann oder nicht. Dazu kann ich Ihnen meine Privatmeinung sagen – das kann jede einzelne Abgeordnete und jeder einzelne Abgeordnete.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ströver! Ich glaube, man müsste mit Ihnen grundsätzlich einmal über Programmfreiheit diskutieren. Einerseits fordern Sie selbst immer, dass Abgeordnete nicht im Rundfunkrat sitzen dürfen – vor allem, weil Sie nicht mit hinein durften –, andererseits fordern Sie, dass wir uns in die Programmgestaltung einmischen. Darüber hinaus sollen wir uns darum kümmern, welche freie Mitarbeiter oder welche freie Mitarbeiterinnen weiterbeschäftigt werden oder nicht. Da passt irgendetwas nicht zusammen.
Ich gehe davon aus, dass das Parlament die Frage von Gebührenerhöhungen nicht unter dem Aspekt der Wohlgefälligkeit des Programms entscheidet, sondern nach wirtschaftlichen Notwendigkeiten.
Insofern obliegt es dem Rundfunkrat und den Gremien des RBB, Entscheidungen zu treffen. Dort sitzen die gesellschaftlich relevanten Gruppen, wenn auch nicht alle, aber zumindest ein breites Spektrum. Diese sind dafür da, Pluralismus herzustellen. Es ist nicht die Aufgabe des Parlaments.
Sie als Abgeordnete können Ihren persönlichen Geschmack äußern – der noch nicht einmal mit dem Geschmack Ihrer Fraktion oder Partei identisch sein muss –, das ist legitim. Dass Sie sich instrumentalisieren lassen von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
das ist auch legitim, dazu sind frei gewählte Abgeordnete auch da. Nur daraus den Rückschluss zu ziehen, dass man deshalb eine Gebührenerhöhung nicht machen könne, halte ich für höchst problematisch, Frau Ströver. Sie sollten einmal mit sich selbst in Klausur gehen und sich nach Ihrem Staatsverständnis und dem Verhältnis Staat und öffentlich-rechtlicher Rundfunk fragen.
Herr Regierender Bürgermeister! Haben sie schon einmal davon gehört, dass es einen verfassungsrechtlich unterlegten Programmauftrag gibt mit der Verpflichtung von öffentlich-rechtlichen Anstalten, in besonderer Weise Kultur- und Bildungsprogrammen Rechnung zu tragen,
Das Parlament sollte darüber diskutieren, welch hohes Interesse daran besteht, weiter aus den Abgeordnetenhaussitzungen zu berichten. Wenn es hier Probleme gibt – das war auch ein Teil Ihrer Anfrage –, dann ist das eine Angelegenheit, über die sich das Parlament und der Präsident mit dem RBB werden auseinandersetzen müssen. Es ist die Frage, ob die bisherige Übertragung der Sitzungen einer Kürzung unterliegen darf oder nicht. Das muss die Institution Abgeordnetenhaus mit dem RBB besprechen. Das wird aber nicht der Regierende Bürgermeister tun und auch nicht der einzelne Abgeordnete. Auseinandersetzen müssen sich die Institutionen.
Natürlich gibt es bei der Fusion von ORB und SFB Irritationen, Jedes Mal, wenn ich in den Sender gehe, höre ich das eine oder andere. Aber Sie können doch nicht ernsthaft erwarten, dass solche Auseinandersetzungen während eines Fusionsprozesses einer politischen Betrachtung unterzogen werden müssen. Dafür sind die Gremien da. Dafür sind sie von diesem Parlament gewählt worden. Dort muss die Auseinandersetzung über die Programme stattfinden, im Rundfunkrat muss beraten werden, ob Veränderungen der Programmstruktur vernünftig und sinnvoll und ob sie im Interesse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie der Zuschauerinnen und Zuschauer beziehungsweise der Hörer und Hörerinnen sind.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Wolfgang Wieland. – Bitte schön, Herr Wieland!
Ich bitte, die Sache im Ältestenrat zu besprechen und den Parlamentspräsidenten zu beauftragen, dort vorstellig zu werden, um das Interesse des Parlaments an den LiveÜbertragungen zum Ausdruck zu bringen. Das ist der normale Weg. Ich habe nicht die Möglichkeit – und will sie auch nicht haben –, eine Entscheidung des RBB zu beeinflussen und zu sagen: Du musst übertragen! – Denn
das könnte ich dann noch für zwanzig andere Sendungen für mich in Anspruch nehmen. Ich könne beispielsweise sagen: Früher hat der Regierende Bürgermeister in der Abendschau regelmäßig die Rubrik „Wo uns der Schuh drückt“ gehabt. Ich hätte das gerne wieder. – Ich nehme zwar an, dass ich da Ihre Unterstützung hätte, Herr Wieland – zumal ich mit Schuhen sowieso Probleme habe. Aber auch das würde ich für unzulässig halten. Wenn man meint, man müsse in die Programmstruktur eingreifen, dann soll man es deutlich sagen. Mit der bestehenden Rechtslage ist das nicht in Einklang zu bringen.
Jetzt die Frage: Kennen Sie als Regierender Bürgermeister und als SPD-Mitglied den Unterschied zwischen politischer Einflussnahme einerseits und der Gewährleistung eines verfassungsrechtlich verankerten Anspruchs auf einen Programmauftrag, der auch die politische Informationspflicht umfasst, andererseits? Wären Sie bereit, einen Kurs mitzumachen, der den Unterschied erklärt, falls Sie ihn nicht kennen? – Ich denke, das täte Ihnen gut.
Herr Regierender Bürgermeister! Ob Sie mir als Regierender Bürgermeister oder als Privatperson antworten werden, ist mir relativ gleichgültig. Ich frage nicht nach Eingriffen in das Programm des RBB – Frau Ströver auch nicht –,
diese Art des Hineinregierens à la Klaus-Rüdiger Landowsky wollen wir nicht zurück haben. Ich frage Sie, –
– So viel Geduld haben wir, Herr Präsident! –, ob nicht eine Planung, die uns alle betrifft, nämlich die Übertragung aus den Plenarsitzungen einzustellen, von einem Sender, der für viel, viel Geld in diesem Haus seinerzeit extra ein Studio eingerichtet hat und es unterhält, nicht nur das Parlament, sondern auch den Senat, der an hervorragender Stelle an diesen Plenarsitzungen teilnimmt,