Warten Sie bitte, Frau Senatorin! – Ich bitte die Ordnungskräfte, die Personen von der Zuhörertribüne zu entfernen und die Spruchbänder abzuhängen.
Dann können wir fortfahren. – Frau Senatorin, möchten Sie fortfahren? – Nein! Frau Freundl ist dann mit der nächsten Nachfrage dran und hat das Wort. – Bitte!
Da die Fragestellerin spätestens jetzt weiß, dass die Bundesregierung nicht ganz unschuldig an der schwierigen Situation ist, in der die Sozialverwaltung in diesem Jahr bei der Finanzierung von Arbeitsmöglichkeiten für Sozialhilfe Empfangende ist, sie aber vielleicht nicht weiß, dass ebenfalls die Bundes- und Landesagenturen für Arbeit für die aktive Arbeitsmarktpolitik auch gravierende Einschnitte planen, was zur Folge hat, dass Berlin mehr ABM kofinanzieren könnte, als die Agenturen für Arbeit das realisieren wollen und können, aus diesem Grunde frage ich die Senatorin für Soziales, ob sie sich gemeinsam mit dem Senator Wolf nicht aus zwei großen Problemen eine Teilproblemlösung für das Jahr 2004 vorstellen kann, nämlich genau für arbeitsfähige Sozialhilfe Empfangende aus Kofinanzierungsmitteln, die nicht für aktive Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden können.
Vielen Dank! – Frau Freundl! Zunächst ist die Feststellung richtig, dass offensichtlich die Bundesagentur und das Landesarbeitsamt beabsichtigen, die AB-Maßnahmen in Größenordnungen zurückzufahren. Das heißt, wir stehen hier vor einem zusätzlichen Problem. Im Unterschied zu dieser kontraproduktiven Politik der Bundesagentur hat das Land Berlin – Frau Klotz hat das gestern schon wieder skandalisiert –, was HzA-Maßnahmen angeht, soweit es absehbar war, Vorsorge getroffen. Wir sind jetzt in der Situation, dass wir für das verspätete In-Kraft-Treten der HartzGesetze, für das halbe Jahr, eine Überbrückungsmöglichkeit finden müssen, um unsere HzA-Maßnahmen in der gleichen Größenordnung weiterfinanzieren zu können. Das werden wir in Absprache mit der Arbeitsverwaltung tun. Ich bin optimistisch, dass wir eine vernünftige Lösung hinbekommen.
Danke schön, Frau Senatorin! – Durch Zeitablauf ist die Fragestunde beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden gemäß § 51 Abs. 5 mit einer Beantwortungsfrist bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgt die Wortmeldung nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt Frau Abgeordnete Hertel. – Bitte, Frau Hertel, Sie haben das Wort zu einer Frage.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat nach dem aktuellen Stand der Einführung der Kennzeichenlesegeräte, wie es da aussieht und ob damit womöglich schon begonnen wurde.
Sie haben die Frage bestimmt an den Senator für Inneres gerichtet. Man muss den zuständigen Senator bei der Spontanen Fragestunde immer benennen.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hertel! Es gibt die technische Möglichkeit, Autokennzeichen durch ein Lesegerät einzuscannen und auf diese Art und Weise mit in der Fahndung befindlichen gestohlenen Fahrzeugen abzugleichen. Diese Möglichkeit wird nach meiner Auffassung durch § 163 der Strafprozessordnung eröffnet. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Autokennzeichen einzuscannen, um etwa Lenkzeiten von Lastkraftwagen zu überprüfen. Diese Möglichkeit wird durch § 36 der Straßenverkehrsordnung eröffnet. Ich halte beides rechtlich für möglich. Soweit es die Ü
berprüfung von Straßenverkehrsverstößen betrifft, hat es einen Probelauf bei der Berliner Polizei im Zusammenhang mit einer europäischen Initiative gegeben, um Lastwagenfahrer daran zu hindern, übermäßige Lenkzeiten zu haben und damit Unfälle zu verursachen.
Vielen Dank! – Eine Nachfrage an den Innensenator, Herrn Körting! – Die eben von Ihnen zitierten Paragraphen lassen vermuten, dass es rechtlich keine Probleme gibt. Dennoch die Frage: Wie sieht der Datenschützer diese Thematik?
Die Maßnahme, die wir am 7. Januar im Probelauf gehabt haben, ist mit dem Berliner Datenschutzbeauftragen abgesprochen und dem Grunde nach von ihm gebilligt worden.
Herr Präsident! Ich frage den Senator für Kultur: Nachdem wir vorhin im Foyer noch einmal die Berliner Symphoniker gehört haben und nachdem sich alle Fraktionen des Hauses dafür ausgesprochen haben, diesen hervorragenden Klangkörper zu erhalten, teilen Sie nicht auch die Auffassung, dass man noch einmal alles versuchen sollte, um die Berliner Symphoniker für die Stadt zu erhalten?
Ich bedauere es außerordentlich, dass der Senat im Sommer letzten Jahres diese Entscheidung hat treffen müssen. Die monatelangen, wiederholten Versuche im Parlament, alternative Finanzierungen aufzufinden, waren nicht erfolgreich. Nach der Klage der Oppositionsparteien und der Senatsklausur am Ende des letzten Jahres haben wir weitere Einsparungen vornehmen müssen, so dass ich keine Möglichkeiten sehe, diese Strukturentscheidung zurückzunehmen. Ich bedauere das außerordentlich.
Herr Senator! Warum verhandeln Sie nicht ernsthaft mit der Deutschen Orchestervereinigung, die angeboten hat, von sich aus Opfer zu bringen, um die Berliner Symphoniker zu retten?
Es gab hierzu Sondierungsgespräche. Diese haben erbracht, dass der Sparvorschlag der Deutschen Orchestervereinigung nicht die Summen aufbringt, die erforderlich sind, um die Symphoniker weiterzufinanzieren. Außerdem würden diese Sparanstrengungen Möglichkeiten der Konsolidierung und der Finanzausstattung anderer Kulturbetriebe, z. B. der Opernstiftung, aber auch des BSO, nachhaltig einschränken. Es bedarf auch weiterhin der Solidarität der Beschäftigen und der Verhandlungsbereitschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften, um die Lebensfähigkeit der Berliner Kulturbetriebe zu erhalten. Es wird aber nicht möglich sein, die Symphoniker auf diesem Wege zu erhalten.
Eine Frage an den Wissenschaftssenator: Treffen aktuelle Meldungen zu, dass es eine Lösung für das Studentendorf Schlachtensee gegeben hat?
Das ist richtig. Am Ende des letzten Jahres konnte ein Verkaufsvertrag notariell beurkundet werden, der die Vorgaben des Senats umsetzte, einen gewissen Verkaufspreis zu erlösen. Damit ist eine jahrelange schwierige Problemlage aufgelöst worden. Sie erinnern sich, dass unter der großen Koalition unter einem meiner Vorgänger eine Verbindung zwischen der Finanzierung der Berlinischen Galerie und dem Verkauf des Studentendorfs Schlachtensee hergestellt wurde. Nun kann die Berlinische Galerie errichtet werden, und das Studentendorf Schlachtensee kann erhalten werden. Ich halte das für einen großen Erfolg und habe mich auch nachdrücklich dafür eingesetzt. Es ist ein Erfolg zum Erhalt eines wichtigen Baudenkmals, eines Denkmals, das sowohl stadtgeschichtliche als auch universitätspolitische Bedeutung hat. Ich bin sehr froh, dass das jetzt zustande gekommen ist. Wir werden jetzt Übergabeverhandlungen zwischen Studentenwerk, Liegenschaftsfonds und dem Erwerber führen, so dass das Projekt dann in die Umsetzungsphase gehen kann.
Inwiefern werden denn, obwohl dann nicht mehr direkt zuständig, das Studentenwerk und die Senatsverwaltung weiterhin mit darauf hinwirken, dass dort studentisches Wohnen ermöglicht wird?
insbesondere für Wohnen von Stipendiaten der Berliner Universitäten, war eine Voraussetzung der Vergabe des Grundstücks. Insofern ist es sowohl in den Verkaufsverträgen als auch, sofern es in die Übergabeverhandlungen noch aufzunehmen ist, sanktioniert. Auch die entsprechenden planungsrechtlichen Bedingungen von Seiten des Bezirks Zehlendorf-Steglitz waren entsprechend abzustellen, so dass die Nutzungsbindung gesichert ist.
Auch ich frage den Senator in seiner Eigenschaft als Kultursenator. – Herr Senator, trifft es zu, dass die Bundesregierung die Mittel für die Gedenkstätte Hohenschönhausen kürzt? Was tut der Senat nun, um die Arbeit der Gedenkstätte Hohenschönhausen und auch der in der Normannenstraße aufrechtzuerhalten?
Zu den konkreten Finanzierungszusagen des Bundes kann ich Ihnen ad hoc keine Auskunft geben. Das will ich gerne schriftlich nachholen. Was die Sicherung der Gedenkstätte Hohenschönhausen und auch die des Gedenkorts an der Normannenstraße anbelangt, bemühen wir uns seit langem darum, eine Verstärkung des Engagements des Bundes herbeizuführen. Hierzu gibt es nach dem Enquetebericht des Bundestags auch eine entsprechende Grundlage. Es gibt einen unterschiedlichen Briefwechsel. Ich bin gern bereit, Ihnen das ausführlich darzustellen. Es ist eines meiner Anliegen, dass die Gedenkstätte Hohenschönhausen und auch die Normannenstraße eine solche museale Nutzung erhalten können, die ihrer historischen Bedeutung angemessen ist.
Herr Senator! Wie vereinbart sich die immerhin fünfzigprozentige Erhöhung des Eintrittsgelds für die Gedenkstätte Hohenschönhausen mit den verbalen Unterstützungsbekundungen des SPD-PDS-Senats, insbesondere wenn man in Betracht zieht, dass andere vergleichbare Gedenkstätten des Landes Berlin für Besucher weiterhin kostenfrei geöffnet sind?
Das ist Sache des Stiftungsrats. Ich bin gern bereit, mit Ihnen im Kulturausschuss über die Rahmenbedingungen der Stiftung und über die Gestaltung von Eintrittspreisen und des Etats zu reden. Ich denke, das geht