auf. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt der Kollege Krug. – Bitte schön!
Herr Senator! Vom Grundprinzip her ist das richtig. Meine Befürchtung ist aber, dass gerade dieses, aus meiner Sicht erfolgreiche Modell einer PublicPrivate-Partnership bei Partner für Berlin jetzt etwas ins Wanken kommt. Was tun Sie dafür, dass dieses Sponsoring für Berlin von der Berliner Wirtschaft, das wir alle hoch anerkennen, erhalten bleibt und weiterentwickelt werden kann?
Herr Krug! Wir hatten in den letzten Jahren schon eine Umstrukturierung in der Mitgliedschaft bei Partner für Berlin. Sie wissen, dass es da erhebliche Veränderungen gegeben hat. Alte Partner sind gegangen, neue sind gekommen. Das heißt, auch die Bedürfnisstruktur bei den Unternehmen hat sich geändert.
Ich habe vorhin schon gesagt, dass wir ein großes Interesse daran haben, dieses Modell des Public-PrivatePartnership fortzuführen und weiterzuentwickeln. In dem Zusammenhang wird es die Aufgabe der Geschäftsführung von Partner für Berlin sein, des Aufsichtsratsvorsitzenden, Heinz Dürr, der Industrie- und Handelskammer, des Unternehmerverbands und der Handwerkskammer, die wie auch meine Verwaltung und meine Person alle daran beteiligt waren, mit den privaten Partnern gemeinsam dieses Konzept zu entwickeln und dafür zu werben.
förderung Berlin International und der Partner für Berlin: Welche Zielstellung hat diese Zusammenlegung? Ist sie vorwiegend räumlich im Ludwig-Erhard-Haus organisiert, oder gibt es jetzt auch eine klare inhaltliche und organisatorische Abstimmung? Welche Konzepte gibt es dafür?
Herr Abgeordneter Krug! Es gab in der letzten Woche eine Beiratssitzung der Partner für Berlin, wo wir über die weitere Zukunft diskutiert haben. In dieser Beiratssitzung kam es zu der Übereinkunft, dass wir eine Kooperation und Zusammenlegung der Partner für Berlin mit der Wirtschaftsförderung Berlin International angehen wollen. Hintergrund dieser Überlegungen ist, dass Partner für Berlin seine Hochzeit während der Hauptstadtwerbung hatte, als es darum ging, Berlin als Hauptstadt in das öffentliche Bewusstsein der Republik zu bringen, als auch die großen Events mit Schaustelle Berlin waren, wirkliche Höhepunkte des Standortmarketings in der Stadt, wo aber Unternehmen, die bereit waren, sich zu engagieren, um Berlin insgesamt nach vorne zu bringen. Zurzeit haben wir die Entwicklung, dass Partner für Berlin eine Reihe verdienstvoller Einzelaktivitäten macht, aber es gibt diese große, alle Themen übergreifende Aufgabe nicht, die Partner für Berlin in den neunziger Jahren hatte. Es gibt in zunehmendem Maße die Frage der Partner: Was ist der Mehrwert für mich, für unser Unternehmen? – Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Schnittstellen mit der Wirtschaftsförderung Berlin, z. B. beim Standortmarketing. Vor diesem Hintergrund ist die Überlegung entstanden, zu einer Zusammenführung beider Gesellschaften zu kommen, auch mit dem interessanten Ansatz, das Modell der Public-Private-Partnership in die Wirtschaftsförderung mit zu überführen und damit die Netzwerke, die die privaten Partner bei Partner für Berlin bilden und mitbringen, zu nutzen, und zwar in beide Richtungen, sowohl dass die Partner stärker von den Aktivitäten der Wirtschaftsföderung profitieren können, die auch stärker in die Bestandspflege geht, von den Aktivitäten des Standortmarketings, aber auch die Nutzung dieses Netzwerks für die Akquise. Wir werden das jetzt im Einzelnen sowohl mit den privaten Partnern diskutieren – ich weiß, dass es da im Einzelfall auch Beunruhigungen gibt – als auch das Konzept gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung für Berlin weiter detailliert ausarbeiten. Daraus entnehmen Sie aber auch, dass die Zusammenlegung nicht nur wegen der räumlichen Nähe sein soll, sondern es sollen hier auch wirkliche Synergien entstehen und die Schnittstellen zwischen beiden Unternehmen so genutzt werden, dass wir hier gemeinsam beim Standortmarketing, bei der Akquise, bei der Außenwirtschaft und bei der Bestandspflege von hier existierenden Unternehmen die qualifizierten Teams und die qualifizierte Arbeit von Partner für Berlin in einer gemeinsamen Organisation nutzen können.
Jetzt ist Frau Grütters für die Fraktion der CDU mit einer Frage an der Reihe. – Bitte schön, Frau Grütters!
Ich habe eine Frage an Frau Senatorin Knake-Werner. Ab Frühjahr 2005 soll in ausgewählten Regionen in Deutschland ein Modellversuch zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte laufen. Ich frage Sie: Welchen Nutzen würde Berlin aus einer Teilnahme an diesem Modellversuch ziehen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Grütters! Ich habe gerade versucht, mir ein Stichwort zurufen zu lassen, was die Vorteile für Berlin ausmachen könnte. Ich habe das Stichwort leider nicht ganz aufgegriffen. – Ich kann dazu sagen, dass wir über den Modellversuch Erfahrungen erlangen könnten darüber, was eine solche Gesundheitskarte bewirken kann.
Ich bleibe beim Thema, Herr Senator Sarrazin, und frage Sie deswegen, ob es zutrifft, dass bei über 80 außertariflich bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BVG auch so genannte Erfolgsprämien gezahlt wurden. Wie rechtfertigen Sie Erfolgsprämien bei einem Unternehmen, das Jahr für Jahr seine eigene Zielplanung um einen dreistelligen Millionenbetrag verfehlt?
Über den Nutzen können wir, glaube ich, alle nur spekulieren, der liegt in vielen Punkten auf der Hand, weil es in Berlin viele Akteure gibt, die sich beteiligen wollten. Aber, Frau Knake-Werner, die Bewerbungsfrist für alle Regionen, die sich beteiligen wollten – das lief bundesweit –, ist am 23. Januar abgelaufen. 12 Bundesländer haben sich beworben, Berlin gehört nicht dazu. Deshalb frage ich Sie: Warum hat sich diese Region, die so beispielhaft mit vielen Akteuren zur Verfügung stünde und bundesweit interessant wäre, nicht beworben?
Frau Abgeordnete! Ich habe mir gerade sagen lassen, dass die Ausschreibungsbedingungen so sind, dass sich Berlin an diesen Bundesmodellversuch nicht beteiligen konnte. Wir sind also nicht dabei, leider. Es lag aber daran, dass die Bedingungen so waren, dass die Beteiligung für uns nicht möglich war.
Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an den Finanzsenator, Herrn Sarrazin. Herr Sarrazin, der „Tagesspiegel“ titelt heute: „Bei solchen BVG-Gehältern wird selbst Wowereit blass“. Ich frage Sie: Können Sie die Existenz des dort angesprochenen Rechnungshofberichts bestätigen? Teilen Sie die dort geäußerte Kritik?
Es gibt diesen Rechnungshofbericht. Ich habe ihn auch gelesen. Er wird gegenwärtig bei der BVG geprüft. Die BVG wird dann in Abstimmung mit mir zu dem Bericht Stellung nehmen. Ich möchte mich vorher dazu inhaltlich nicht äußern.
Dennoch: Teilen Sie die Ansicht, dass angesichts der Belastungen, die den Fahrgästen abverlangt werden z. B. durch die ersatzlose Streichung der Sozial-, Arbeitslosenhilfe- und Seniorentickets, sowie auch der Belastungen, die den Beschäftigten der BVG abverlangt werden z. B. durch die Forderung des Vorstands nach Einkommensverzicht um ca. 30 %, eine solch üppige Vergütung der ersten, zweiten und dritten Führungsebene der BVG, wie sie jetzt dargestellt wurde, nicht in die politische Landschaft Berlins passt oder zumindest nicht durch besonders erfolgreiches Agieren gerechtfertigt erscheint?
Ich bin der Meinung, dass die Beschäftigten des Unternehmens auf allen Ebenen tätigkeitsadäquat und leistungsangemessen bezahlt werden müssen.
[Gelächter – Cramer (Grüne): Kriegen die Oberen jetzt gar nichts mehr? – Frau Dr. Klotz (Grüne): Fasching ist vorbei!]
Das Wort zu einer Anfrage hat nun Frau Senftleben. – Bitte schön, Frau Senftleben! Wo ist sie? – Dann ist der nächste dran. Dann kommt Herr Schruoffeneger. – Bitte schön, Herr Schruoffeneger!
Ich hatte gesagt, dass ich mich jetzt noch nicht äußern will. Ich meine auch, wir sollten bei der guten Übung bleiben, dass Rechnungshofberichte zunächst einmal von den zuständigen Verwaltungen untersucht und beurteilt werden. Dann kann man sie auch öffentlich diskutieren. Das sollte hier ebenfalls so bleiben.
Es gibt aber, Herr Abgeordneter, einen relativen Erfolg im Misserfolg. Auch der muss belohnt werden, wenn ein Unternehmen im Prinzip defizitär ist, was die BVG ist, aber in einem Einzelbereich gleichwohl die Dinge verbessert. Relativ zum Zustand früher ist auch dies ein Erfolg, sonst hätte ich als Finanzsenator nie einen Erfolg.
Ich will jetzt mit Ihnen nicht darüber streiten, ob Sie Erfolge haben oder nicht. Das machen wir dann nächstes Mal. Ich gebe Ihnen da aber in der Einschätzung Recht.
Ich bestätige gerne, dass wir eine gemeinsame Sitzung von Berlin und Brandenburg hatten. Wir haben in kaum einem anderen Bereich so viel Übereinstimmungen und gemeinsames Handeln wie im Bildungsbereich, was auch sehr wichtig ist. Man gibt auch als Senator nicht seine
persönlich-politische Auffassung in der Garderobe ab, sondern ich pflege sie beizuhalten. Sie kennen meine Auffassung schon seit langem, dass das, was im Bereich Religion und der sonstigen Fächer in Berlin besteht – jetzt drücke ich mich zurückhaltend aus, wie sich das für ein Senatsmitglied gehört –, nur die zweitbeste Lösung ist. Zur Durchsetzung einer Auffassung muss man im Parlament und in politischen Gruppierungen immer um Mehrheiten kämpfen. Es war sehr wichtig, dass wir gemeinsam das Schulgesetz durchgesetzt haben,
auch mit sehr guten, vernünftigen und fortschrittlichen Regelungen. Da gibt es ein Detailproblem, nämlich die Frage, wie der Religionsunterricht in Berlin zu ordnen ist. Das ist nicht die Kardinalfrage des Bildungssystems, aber ich sage Ihnen gern noch mal: Ich setze darauf, wenn es das Land Berlin-Brandenburg gibt, spätestens dann werden wir auch diese Frage gemeinsam mit Brandenburg lösen. Ich persönlich könnte mir sehr gut vorstellen, dass wir dann, was zwischenzeitlich, wie ich höre, auch die Kirchen akzeptieren würden, zunächst einmal ein verbindliches Fach LER hätten. Sie können das auch Ethik, Philosophie, Religionen nennen. Dann bestünde die Möglichkeit, wie es im Kompromiss vor dem Bundesverfassungsgericht vereinbart wurde, solange die Kinder bis 14 Jahre, noch nicht religionsmündig sind, dass die Eltern sie für anderes abmelden können, und wenn die Jugendlichen religionsmündig sind, sie selbst entscheiden können, ob sie ein anderes verbindliches Fach wahrnehmen. Das ist meine Auffassung. Sie ist gegenwärtig nicht im Schulgesetz enthalten, aber das kann sich noch ändern. Es kann auch so bleiben, aber ich bleibe bei meiner Auffassung, die ich sehr gut begründen könnte.