Protokoll der Sitzung vom 17.03.2004

Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Abgeordnete! Ich bin der Meinung – auch in Kenntnis anderer Teile des Haushaltes –, dass der Landeshaushalt in Berlin solche Dimensionen aufweist, dass eine solche Belastung, nämlich die Immatrikulationsgebühren dann eben auch in den Landeshaushalt einzustellen, gerechtfertigt ist.

Ein Nachfrage von Frau Grütters – bitte!

Frau Staatssekretärin! Was tun Sie und Ihre Wissenschaftspolitiker dafür, dass nicht andauernd über die kalte Finanzpolitik bildungspolitisch vernünftige Regelungen torpediert werden?

Frau Staatssekretärin Kisseler!

Hochschulen zwar als Herausforderung begriffen, aber,

Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Die Herausforderungen insgesamt sind im Hochschulbereich sehr komplex, und auch das Modell, wie wir es beschrieben haben – so sind auch unsere bisherigen Diskussionen mit den Hochschulen –, wird von den

Herausforderung begriffen, aber, wie ich meine, auch konsequent gelöst werden können.

2. Wie viele Hafttage wurden in diesem Zeitraum abgegolten, und welche Ersparnis, auch in Bezug auf die überbelegten Vollzugsanstalten, hat dies für den Berliner Haushalt gebracht?

(D

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dott! Meine Damen und Herren! Im Jahr 2003 hat die Staatsanwaltschaft in 6 942 Vollstreckungsvorgängen die Tilgung durch freie Arbeit genehmigt. Das Gesamtvolumen der abzuarbeitenden Tagessätze betrug 314 702 Tagessätze. Bei uns wird nicht nach Geschlechtern unterschieden, so dass ich die Frage nicht mit einer Differenzierung nach Geschlechtern beantworten kann.

Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Frau Abgeordnete! Sofern ich über meine Wissenschaftspolitiker verfügen sollte, was ich in der Tat nicht tue,

[Beifall bei der SPD]

würden wir davon ausgehen, dass wir kalte Finanzpolitiker mit heißem fachlichen Herzen überzeugen würden.

[Beifall bei der SPD und der PDS – Frau Grütters (CDU): Das gelingt Ihnen leider nie!]

Eine Nachfrage des Kollegen Schmidt von der Fraktion der FDP – bitte schön!

Zwar bewegt sich die PDS inzwischen in Richtung der Studiengebühren, doch gibt es im Senat inzwischen eine Übereinkunft, was geschehen soll, wenn diese nicht eingeführt werden können? Was passiert dann mit den betreffenden 10 Millionen €? Müssen diese aus dem Wissenschaftsetat gegenfinanziert werden, oder wird das dann aus dem allgemeinen Haushalt ausgeglichen?

Frau Staatssekretärin Kisseler – bitte!

Frau Kisseler, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Die Frage stellt sich in dieser Form für uns nicht.

[Beifall bei der PDS – Dr. Lindner (FDP): Diese Antworten sind immer noch substanzhaltiger als die von Senator Flierl!]

Eine Nachfrage der Frau Abgeordneten Paus – bitte!

Frau Staatssekretärin! Sie hatten intensiv darauf hingewiesen, welche Effizienzverbesserungen Sie durch diese Studienkonten erwarten. Wie bewerten Sie die Anreize für die Hochschulen, tatsächlich die Studienbedingungen für die Studierenden zu verbessern, wenn Sie gleichzeitig den Hochschulen den Anreiz geben, möglichst viele Langzeitstudierende zu produzieren, weil sie dadurch zusätzliche Einnahmen bekommen? – Nach Ihren Aussagen werden es ab 2006 sogar doppelt so viel Einnahmen sein, also zusätzliche 10 Millionen € für die Hochschulen. Wie wollen Sie angesichts dessen begründen, dass das gesamte System dazu führt, dass besser studiert wird, bessere Studienbedingungen herrschen und die Studierenden auch davon profitieren?

Bitte schön, Frau Staatssekretärin Kisseler!

Frau Abgeordnete Dott hat das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Schwitzen statt sitzen

Ich frage den Senat:

1. Wie viele männliche bzw. weibliche Straftäter wurden im vergangenen Jahr durch das Programm „Schwitzen statt sitzen“ in Berlin erfasst, und wie unterstützt der Berliner Senat den Bund in seiner Absicht, bei der Reform des Sanktionsrechts diese Möglichkeit zur Regel zu machen?

Frau Justizsenatorin Schubert – bitte!

Zu dem zweiten Teil der ersten Frage: Der von der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sanktionenrechtes sieht als primäre Ersatzsanktion bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe jetzt die Leistung gemeinnütziger Arbeit vor. Berlin hat selbstverständlich wegen des großen Erfolges, den wir bisher mit dieser Methode gehabt haben, im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens im Bundesrat diesen Gesetzentwurf unterstützt.

Zu Frage 2 – der Zahl der Hafttage, die in diesem Zeitraum abgegolten wurden: Nach Angaben der beauftragten Stellen – Soziale Dienste der Justiz, die Freie Hilfe e. V. und Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e. V. – wurden im Jahr 2003 insgesamt 156 989 Tagessätze getilgt und dadurch ebenso viele Tage Ersatzfreiheitsstrafe vermieden.

Die Entlastung der Justizvollzugsanstalten durch diese Maßnahmen ist beträchtlich. Rein rechnerisch ergibt sich – auf das Jahr 2003 gesehen – eine Entlastung von 320 Haftplätzen. Die durchschnittlichen Tageshaftkosten belaufen sich zwar im Jahr 2003 auf 81,43 € ohne Baukosten und 85,67 € mit Baukosten. Aber bei der Frage, welche Ersparnis im Vollzug durch die Ableistung freier Arbeit zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe eingetreten ist, legen wir diesen Tagessatz nicht zu Grunde, weil

Frau Bm Schubert

Frau Senatorin! Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass wir den ersten Platz beim Modell „Schwitzen statt sitzen“ einnehmen, frage Sie aber, ob Sie mittlerweile Erkenntnisse darüber haben, was wir an Einsparungen erzielen könnten, wenn wir auch im Bereich der Zwei-Drittel-Entlassungen – hier nehmen wir regelmäßig den letzten Platz im Bundesdurchschnitt ein – den ersten Platz beziehungsweise einen respektablen Platz im Mittelfeld einnähmen.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Ratzmann! Ich bin nicht besonders glücklich darüber, dass wir bei der Zwei-Drittel-Vollstreckung nicht besonders günstig im Ranking der Bundesländer dastehen. Gleichwohl wissen Sie als Jurist, dass man hier kaum andere Einflussmöglichkeiten hat, als immer wieder aufklärend in Einzelgesprächen darauf hinzuweisen, dass andere Bundesländer es verantworten können, es anders zu machen. Aber das obliegt der Unabhängigkeit der Gerichte. Deshalb ist es auch nicht opportun nachzurechnen, welche finanziellen Auswirkungen es hätte, wenn der eine oder andere auf Grund einer entsprechenden Entscheidung der Vollstreckungskammer früher entlassen würde. Man könnte natürlich eine Hochrechnung vornehmen, welche Summe sich ergäbe, wenn man in allen Fällen so vorginge. Das aber ist utopisch.

viele Kosten, die in den Tagessatz fallen, ja nicht vermieden werden, wenn 320 Haftplätze nicht besetzt sind. Wir haben deswegen nur die Verpflegungs- und Versorgungskosten berechnet und kommen dabei auf 23,50 € pro Tag. Trotzdem haben wir im Jahr 2003 bei diesem geringen Betrag Einsparungen von 3 689 200 € gehabt.

Eine Nachfrage von Frau Dott – bitte schön!

Danke, Frau Senatorin! – Welchen Platz nimmt Berlin bei der Methode „Schwitzen statt sitzen“ im Bundesdurchschnitt ein, und sehen Sie noch Reserven?

Frau Senatorin Schubert – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dott! Ich finde die Frage schön, weil sie mir entgegenkommt, obwohl sie nicht abgesprochen war. Berlin nimmt den ersten Platz ein in der Bundesrepublik. Es hat zwar in der vergangenen Woche einige Presseerklärungen anderer Bundesländer gegeben, in denen Einsparungen im Vollzugsbereich genannt worden sind, die höher waren als das, was Berlin eingespart hat. Auf Nachfrage habe ich aber erfahren, dass diese Länder den gesamten Hafttagessatz zu Grunde legen. Wenn wir das machten, kämen wir auf eine deutlich höhere Einsparung als das, was Sachsen in der letzten Woche verkündet hat.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine weitere Nachfrage von Frau Kollegin Dott – bitte schön!

Frau Senatorin! Sie haben eben bereits die freien Träger und die sozialen Dienste der Justiz genannt. Welche Bedeutung messen Sie deren Arbeit in Bezug auf die psychosoziale Begleitung der Verurteilten bei?

Frau Senatorin Schubert – bitte!

Wir sind mit der Arbeit der Freien Hilfe und der Straffälligenhilfe Berlin sehr zufrieden. In letzter Zeit sind allerdings zu wenig Leute dort eingesetzt, weil das Modell „Schwitzen statt sitzen“ in hohem Maß genutzt wird. Wir sind sehr froh darüber, dass viele davon Gebrauch machen, denn hier bedarf es der Einwilligung des Probanden. Von unserer Seite wird sehr heftig auf diese eingewirkt, dass dieses Modell genutzt wird.

Wir könnten uns vorstellen, dass dieses Modell deutlich erweitert wird. Es ist uns von den freien Trägern zum Glück auch mitgeteilt worden, dass sie Arbeit hätten. Das ist nämlich das Problem der anderen Länder – so benannt auch im Bundesratgesetzgebungsverfahren dafür, dass diese das Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung nur halbherzig unterstützen, weil sie der Meinung sind, es

gäbe nicht genügend Arbeit. Wir in Berlin haben dieses Problem nicht.

Der Kollege Ratzmann mit einer Nachfrage – bitte schön!

Frau Senatorin Schubert – bitte schön!

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine weitere Nachfrage des Kollegen Ratzmann – bitte!

Frau Senatorin! Liegen Ihnen Erkenntnisse darüber vor, wie oft Zwei-Drittel-Entscheidungen der Vollstreckungskammer deshalb negativ entschieden werden, weil keine ausreichende Vorbereitung der Haftanstalten vorausgegangen ist, die die Vollstreckungskammern in die Lage versetzen, positive Entscheidungen zu treffen?

Frau Senatorin Schubert – bitte schön!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Ratzmann! Ich kenne diesen Vorwurf von Ihnen, er ist nicht neu. Natürlich gehen wir jedem einzelnen Fall, der von Ihnen benannt wird, mit der entsprechenden Akribie nach. Sie wissen aber auch, dass Berlin auf der anderen Seite bei der prozentualen Besetzung des offenen Vollzugs an der Spitze rangiert und dass mit dem offenen Vollzug auch entsprechende Begleiterscheinungen einhergehen, die den