Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, Herr Schruoffeneger, geschieht die Förderung wie folgt – ich will Ihnen dies noch einmal vor Augen halten: Die Förderanträge werden nicht bei der IBB, sondern bei dem jeweils zuständigen Bezirksamt gestellt. Dann wurde – es handelt sich um ein Förderprogramm, das seit 2001 nicht mehr fortgesetzt wurde – von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jeweils im Einvernehmen mit den Bezirken ausgesucht, welche Häuser in diese Förderprogramme kamen. Dann wurden durch externe Beauftragte jeweils der Bauzustand, die durchzuführende Sanierungsmaßnahme, die voraussichtlichen Baukosten und die Förderhöhe exakt ermittelt. So wurden dann die Förderverträge vorbereitet. Diese Verträge wurden dann zwischen den Grundstückseigentümern als den Fördernehmern und der IBB abgeschlossen. Die IBB hat nach Abschluss des Fördervertrags die Aufgabe zu klären, ob die Fördermittel nach den Förderrichtlinien, also auch nach den Vorgaben, die hier in Rede stehen, eingesetzt worden sind. Es ist nicht Ziel der Förderrichtlinien, dem jeweili
gen Fördernehmer eine solche Gewinnmarge zuzugestehen, sondern es ist Sinn der Förderrichtlinien, zu gewährleisten, dass, nachdem der Umfang der notwendigen Sanierung festgestellt worden ist, geklärt wird, welche Mittel hier – allerdings damals im Wege einer pauschalen Zuweisung – nach der Ermittlung des Bedarfs und der notwendigen Tätigkeiten dort zu gewähren sind. Eine solche Gewinnmarge ist nicht Ziel und Inhalt der Förderrichtlinien.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schruoffeneger! Mir ist nur dieser Fall bekannt, der nach meiner Kenntnis auch vor einiger Zeit schon einmal öffentlich diskutiert worden ist. Ich glaube, dass es keine weiteren Fälle in dieser Art und Weise gibt. Mindestens ist mir dies von der IBB weder mitgeteilt worden, noch hat die IBB nach meiner Einschätzung Kenntnis von einem vergleichbaren Fall. Für mich ist eher die Frage kritisch zu bewerten, ob und in welchem Umfang eine solche Pauschalierung der Förderung im Nachhinein kontrolliert werden kann, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Förderbedingungen, also z. B. die Vorgabe der Ausschreibung der Leistungen und die Vorgabe, Fachfirmen zu beschäftigen, eingehalten worden sind. Dies lässt sich in der Regel nicht erst bei der Abrechnung feststellen, sondern dies muss zu Beginn der Arbeiten sowohl vom Fördernehmer klar zugesichert als auch während der laufenden Förderung kontrolliert werden. Allerdings sind diese Förderprogramme, wie dargestellt, zum Ende des Jahres 2001 nicht mehr fortgesetzt worden.
allem in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten. Diese Zwecke sind erreicht worden. Deshalb kann eine vollständige Rücknahme der Förderung oder eine vollständige Rückforderung der Förderung nicht in Frage kommen.
Im Zuge der Abrechnung der Bauvorhaben kürzt die Investitionsbank Berlin die förderfähigen Bauleistungen nun um die Bauleistungen, für die keine Fachfirmen beauftragt wurden, so dass sich je nach Objekt unterschiedlich hohe Kürzungssätze bei den Baukosten bzw. bei den Aufwendungszuschüssen ergeben. Die Förderung geschah im Rahmen einer zuvor ermittelten, hinsichtlich der Höhe und der Begründetheit auf die einzelnen Häuser ausgerichteten Pauschale, so dass es sinnvoll und richtig ist, bei einer solchen Pauschalförderung nunmehr ebenfalls im Wege der Betrachtung der Inhalte dieser Pauschale sich darüber zu verständigen und gegebenenfalls auch einen Vergleich zu schließen, wenn die exakte Höhe durch diese Pauschalförderung nicht ermittelbar ist. Es geht dann darum, Prozente von der bisherigen Förderung zu ermitteln, die dann gegebenenfalls zu der Kürzung führen können.
Frau Senatorin! Halten Sie es für akzeptabel, wenn in den Förderrichtlinien des Landes Berlin den Investoren eine maximale Gewinnmarge von 400 – damals noch – DM pro Quadratmeter zugebilligt wird, die Investoren aber 1 600 DM Gewinn abschöpfen, dass dies dann aus Landesmitteln für die Investoren finanziert wird?
Frau Senatorin! Können Sie Ihre Einschätzung mitteilen, ob es sich bei dem genannten Beispiel um einen bedauerlichen Einzelfall handelt, oder teilen Sie meine Auffassung, dass die Systematik der Förderstruktur dazu geführt hat, dass eine solches Verfahren der Umverteilung öffentlicher Mittel in private Gewinnmargen relativ regelmäßig in den entsprechenden Förderprogrammen vorgekommen ist?
Frau Senatorin! Auch wenn dieses Förderprogramm beendet ist, besteht die Gefahr auch für andere Programme, dass Ungereimtheiten auftreten. Wie wollen Sie die eben angesprochenen zusätzlichen Kontrollen und Überprüfungen gewährleisten? Soll dies durch die Verwaltung oder die IBB stattfinden, oder welche Instrumentarien sehen Sie dafür?
1. Wie haben sich seit der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 15/11382 vom April dieses Jahres die Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen verkürzt, bzw. welche Veränderungen wurden in den in der Antwort benannten Problembezirken vorgenommen, um weitere Schäden – wie z. B. Wohnungskündigungen – bei den Bürgern zu verhüten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Buchholz! Es gibt aus diesem Förderprogramm noch wenige auslaufende Maßnahmen. Dabei, aber auch vom Grundsatz her, hat die IBB die Aufgabe, die Kontrolle durchzuführen. Für mich ist wichtig, dass die Frage, wie eine solche Kontrolle durchgeführt wird, mit meinem Hause abgestimmt wird. Selbstverständlich ist es sehr wichtig, dass diese Kontrolle eine begleitende ist und sich nicht nur im Nachhinein mit der Abrechnung auseinander setzt. Dies ist mit der IBB so abgestimmt. Ich gehe davon aus, dass sich die IBB ihrer herausragenden Verantwortung bewusst ist, vorher tätig zu werden und daraufzuschauen.
Frau Junge-Reyer! Sind Sie mit mir der Meinung, dass es eine schlechte Idee war, staatliche Förderung für Eigentumswohnungen herauszugeben? Sie wissen, dass seit 1998 für alle Häuser, die gefördert sind, die Eigentumsumwandlung möglich ist, also auch nachträglich noch Eigentumsumwandlung und Abschöpfung von Gewinnen möglich ist. Welche Sanktionen sind vorgesehen, wenn die Gewinnabschöpfung so immens hoch und höher als erlaubt ist, gegen den Eigentümer vorzugehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Oesterheld! Wir setzen uns selbstverständlich mit der Frage auseinander, ob und in welchem Umfang es hier Vorteile für den damaligen Unternehmer, also für denjenigen, der den Bau durchgeführt hat, gegeben hat. Selbstverständlich ist es wichtig, bei der IBB die Klärung der Frage – so wie ich eingangs die Frage von Herrn Schruoffeneger beantwortet habe –, wo Förderungen reduziert werden oder wo Rückforderungen geltend gemacht werden können, an diesen Unternehmer zu richten. Das weitere Problem, auf das Sie aufmerksam gemacht haben, entsteht dadurch, dass inzwischen ein großer Teil der Wohnungen verkauft worden ist, dass es neue Eigentümer für diese Häuser oder Wohnungen gibt und dass diese Eigentümer wegen der Förderung bestimmten Verpflichtungen, z. B. bei der Gestaltung einer angemessenen, niedrigen Miete in den Sanierungsgebieten, unterliegen. Eine völlige Rückforderung dieser Förderung würde wiederum auf die jetzigen Eigentümer und die Mieten durchschlagen, die sie zahlen bzw. die sie von ihren Mieterinnen und Mietern fordern. Deshalb und auch deshalb, weil die Bauleistung tatsächlich erbracht worden ist, geht es darum, festzustellen, ob und in welchem Umfang die Tatsache, dass die Vorgabe, bei der Vergabe bestimmte Fachfirmen zu beschäftigen, vielleicht zu einem Gewinn oder einem Mehrwert für denjenigen geführt hat, der diese Tätigkeiten durchgeführt hat.
Dies einzuschätzen und zu sagen, wir reduzieren die Förderung, ist die Aufgabe, die derzeit verfolgt wird.
2. Inwieweit treffen Informationen zu, dass gerade in den Bezirken mit den größten Rückständen am wenigsten organisatorisch bewirkt wurde, dort weiterhin aufgelaufene Anträge im Tausenderbereich – auch aus 2003 – unbeschieden lagern und Bürger auch aus diesem Grund ggf. das Weihnachtsfest mit einer Wohnungskündigung unter dem Tannenbaum begehen müssen, und wie bewertet der Senat diese Form von Gesetzesvollzug in einzelnen Bezirken?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krestel! Dieses Problem der Wohngeldzahlung beziehungsweise der unbearbeiteten Anträge war bereits im März Gegenstand einer Anfrage durch sie. Wir haben sie damals schriftlich beantwortet. Ich kann inzwischen ergänzend die Zahlen von Oktober 2004 hier nennen.
Ende Oktober 2004 waren in allen Bezirken insgesamt 53 000 Wohngeldanträge unbearbeitet. Die meisten Rückstände gibt es in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg mit etwa 12 000, Charlottenburg-Wilmersdorf mit etwa 7 000, Spandau mit etwa 5 000 und Pankow mit über 4 000 Anträgen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Wohngeldanträge beträgt 2 bis 6 Monate. In den hier genannten Bezirken handelt es sich nach wie vor um eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten. Sie sind im Bearbeitungszustand nahezu unverändert. Im Bezirksamt Spandau ist die Anzahl der noch nicht entschiedenen Anträge weiter angestiegen.
Bei drohendem Wohnungsverlust wird eine Antragsbearbeitung vorgezogen, so die Bezirksämter. Wohnungskündigungen auf Grund der verspäteten Wohngeldzah
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor man davon spricht, wo etwas zu tun ist, kommt es auf eine genaue Ursachenanalyse an und darauf, zu sehen, wer in welcher Verantwortung tatsächlich handeln sollte. Ich gehe davon aus, dass sich die Bezirke ihrer Verantwortung bewusst sind.
Frau Senatorin! Uns wurde im Verwaltungsreformausschuss zugesichert, dass diese Defizite abgebaut werden. Wie kann es dann sein, dass es in Spandau im Gegenteil noch zu weiteren Zunahmen gekommen ist?
lung sind hier nicht bekannt. Welche personellen und organisatorischen Änderungen in diesen Bezirken im einzelnen vorgenommen worden sind, ist dem Senat nicht bekannt. Ich habe dieses Thema deshalb seit einiger Zeit zum regelmäßigen Tagesordnungspunkt in der Besprechung mit den Kolleginnen und Kollegen Bezirksstadträten gemacht. Für diese Wohngeldzahlung sind üblicherweise die Bereiche Bauen in den Bezirken zuständig. Ich konfrontiere die Bezirke regelmäßig mit dieser monatlich von uns zusammengefassten Statistik.
Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass uns beispielsweise mitgeteilt wird – ich nenne als Beispiel das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg –, dass die unbearbeiteten Wohngeldanträge aus dem Jahr 2003 im Zusammenhang mit den Anträgen auf Grundsicherung gestellt worden waren. Dort ist dann über diese Frage der Grundsicherung noch nicht entschieden. Diese Menschen erhalten in der Regel zunächst weiterhin die laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz. Das Wohngeld ist hier nur an den Sozialleistungsträger zu erstatten, weil auch die Kosten für die Unterkunft in diesen Sozialleistungen enthalten sind.
Wir haben gemeinsam mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf auch aus der Diskussion mit den Bezirksstadträten den Versuch unternommen, Mitarbeiter aus dem Stellenpool zu gewinnen, um sie für die Wohngeldbearbeitung einzusetzen, insbesondere, um die zurückgebliebenen Anträge nachzubearbeiten. Hierzu haben uns die Bezirke mitgeteilt, dass sie ganz unterschiedlicher Weise erfolgreich gewesen sind bei dem Personaleinsatz in ihren eigenen Bezirken.
Wie würde man diese Form der Amtsführung bestimmter Bezirksstadträte bei einem normalen Laufbahnsachbearbeiter bewerten, der Rückstände in dieser Höhe und in dieser Zeitdauer angehäuft hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krestel! Wir müssen sehen, dass es jeweils einem Bezirk obliegt, hier Ursachenforschung zu betreiben. Dies mag in dem einen oder anderen Fall die eine oder andere Stelle in der Sachbearbeitung sein, die vielleicht nicht hinreichend sicher in der Bearbeitung oder nicht hinreichend schnell ist. Ich bin allerdings der Auffassung, dass dies nicht die Ursache und der Grund sein kann, dass sich in bestimmten Bezirken offensichtlich ein Stau gebildet hat. Wir haben diese Frage deshalb sehr ausführlich mit den Kollegen in den Bezirken diskutiert.
Klar ist, dass in den Bezirken offensichtlich unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden, wenn es darum
Sind Sie mit mir einer Meinung, dass man in bestimmten Fällen von einem Führungsversagen bestimmter Dezernenten sprechen muss?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt in den Bezirken sehr voneinander unterschiedliche Situationen. Auf der einen Seite gibt es Zunahmen von Wohngeldanträgen und gleichzeitig damit verbunden auch eine Zunahme von unbearbeiteten Anträgen. Auf der anderen Seite gibt es bei einigen Bezirken tatsächlich einen zu verzeichnenden Rückgang unbearbeiteter Wohngeldanträge. Im Ergebnis – ich habe mir die Statistik, die wir den Bezirken regelmäßig zur Verfügung stellen, noch einmal angeschaut – gibt es im Vergleich zu dem Zeitpunkt im Vorjahr, den wir für 12 Monate betrachten können, einen leichten Rückgang der unbearbeiteten Wohngeldanträge in Gesamtberlin. Es gibt aber tatsächlich unterschiedliche Zuwächse beziehungsweise unterschiedliche Abschläge bei den statistisch zu erhebenden Zahlen.