Protokoll der Sitzung vom 09.12.2004

Dr. Lehmann-Brauns, eine weitere Nachfrage – bitte!

Herr Regierender Bürgermeister! Falls der Senat noch einmal eine Landesregierung finden sollte, die sich mit ihm treffen will, dann muss Berlin also befürchten, dass der Senat auch nach Ihrem Beitrag weiter seine anpasserische und kleinmütige Haltung in der Hauptstadtfrage erneuert; und vor allen Dingen befürwortet er offenbar den so genannten goldenen Handschlag als Dauerlösung.

Herr Regierender Bürgermeister!

[Gelächter und Beifall bei der SPD und der PDS]

Ich wollte dem Regierenden Bürgermeister, dessen Arroganz ja – –

Herr Lehmann-Brauns, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie bitte eine Frage stellen!

[Zuruf des Abg. Liebich (PDS)]

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Herr Liebich hat es gerade gesagt, zum vierten Mal: Es ist eine Frage, die jeder sich selbst beantworten kann. Selbstverständlich halten wir das für einen Aufwand, der auch im Interesse der Bundesorgane aus meiner Sicht korrigiert werden müsste. Und dass wir alles gern hätten, aus guten Gründen, nicht nur, weil wir das als Standortvorteil sehen würden, sondern aus operationalen Gründen, man sieht ja, was da an Shuttle passiert und so weiter, das ist doch hier nicht die Frage. Die Frage ist eine taktische Frage, wer nach vorne marschiert, aktiv wird und wie er aktiv wird. Ich habe Ihnen Wege aufgezeichnet, wie wir das begleiten können. Das können Sie für falsch halten, ich halte diesen Weg für richtig.

Herr Lehmann-Brauns, Sie möchten noch nachfragen? – Nein.

Dann kommt Frau Kollegin Breitenbach von der Fraktion der PDS dran mit einer Frage zum

Stand der Umsetzung von Hartz IV in den Berliner Bezirken

Bitte schön, Frau Breitenbach!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Die Bearbeitungsstände sind nach wie vor sehr unterschiedlich. Es gibt Bezirke, die sind absolute Spitzenreiter, dazu gehören Spandau und FriedrichshainKreuzberg, und es gibt Bezirke, in denen es nicht optimal geklappt hat, dazu gehören vor allen Dingen Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf und Mitte. Wir haben dies zum Anlass genommen, uns in der letzten Woche mit den Sozialstadträten zu treffen, um gemeinsam mit ihnen zu beraten, wo wir unterstützend eingreifen können.

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. In welchen Bezirken wurden bislang Arbeitsgemeinschaften zwischen Bezirksämtern und der Bundesagentur für Arbeit gebildet?

2. Wie ist der Rücklauf der Anträge auf Arbeitslosengeld II in den einzelnen Bezirken, und wie viel Prozent der eingegangenen Daten der Antragsteller/-innen wurden bereits elektronisch erfasst?

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner hat das Wort zur Antwort – bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Breitenbach! Seit gestern können wir sagen: In allen Bezirken sind die Einrichtungsverträge für die Arbeitsgemeinschaften abgeschlossen worden. Darüber bin ich sehr froh, weil nach monatelanger Arbeit damit ein wichtiger Schritt für die Umsetzung von Hartz IV in Berlin vollzogen ist und die organisatorischen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Bezirken geschaffen worden sind.

Zur 2. Frage: Auch hier kann man inzwischen eine beruhigende Bilanz ziehen, weil entgegen vielen Sorgen und Unkereien in der Vergangenheit die Bearbeitung der Anträge zumindest in den letzten Wochen ganz gut gelaufen ist. Der Stand vom 1. Dezember, der sich allerdings täglich positiv verändert, ist so, dass von den 102 000 Anträgen, die in Berlin verschickt worden sind, etwa 71 000 zurückgekommen sind; das sind 70 %. Mit diesem Ergebnis bewegt sich Berlin ein bisschen über dem Bundesdurchschnitt. Man muss realistisch betrachten, mit wie viel Prozent Rücklauf man insgesamt überhaupt rechnen kann. Alle Experten und Expertinnen gehen davon aus, dass es keinen 100-prozentigen Rücklauf geben wird, vor allem nicht bei den Sozialhilfeberechtigten, die jetzt in das Arbeitslosengeld II kommen. Es wird überwiegend davon ausgegangen, dass die Quoten bei etwa 85 % liegen werden.

Die Eingaben liegen mittlerweile bei über 60 %, so dass man davon ausgehen kann, dass pünktlich am 3. Januar das Arbeitslosengeld II für die meisten in den Bezirken ausgezahlt wird.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage von Frau Breitenbach – bitte!

Frau Senatorin! Nach meinen Informationen haben sich die Eingaben und Bearbeitungen der Anträge in den Bezirken auf sehr unterschiedlichem Stand befunden. Hat sich dies inzwischen geändert oder ist es nach wie vor so?

Frau Senatorin Knake-Werner – bitte!

Danke schön, Frau Senatorin! – Frau Breitenbach, eine weitere Nachfrage – bitte schön!

Frau Senatorin! Mir liegt eine Mail der Arbeitsagentur von gestern vor, in der diese mitteilt, dass am kommenden Wochenende keine Daten eingegeben werden können. Wird dies nach Ihrer Einschätzung zu neuen Problemen führen – vor allen Dingen in denjenigen Bezirken, in denen bislang die Dateneingabe und Bearbeitung nicht so günstig verlaufen sind?

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner!

Vielen Danke, Herr Präsident! – Diese Mail liegt mir auch vor. Als wir uns am letzten Mittwoch mit den Bezirksstadträten getroffen haben, lautete die Maßgabe: Alle Bezirke geben in die Software der Bundesagentur bis zum 17. Dezember ein. So lange sind die Eingabezeiten von der Bundesagentur festgelegt worden, danach ist Eingabeschluss. Alle sind davon ausgegangen, dass diese Zeiten optimal genutzt werden müssen, aber auch können. Die überwiegende Zahl der Bezirke ist auf dieser Grundlage davon ausgegangen, dass die Eingabe zu schaffen ist und nicht auf etwas anderes zurückgegriffen werden muss.

Wenn ein Wochenende zur Bearbeitung ausfällt, ist es in der Tat ein Problem. Die Bundesagentur hat in Reaktion auf Probleme mit der Software die Nutzerzeiten stark ausgedehnt und zwar von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Als Kompensation für das fehlende Wochenende sollen ab 16.00 Uhr, also außerhalb der Stoßzeiten der Bearbeitung, die Nutzerplätze – wir haben in Berlin ungefähr 700 Eingabeplätze in den Bezirken – unbegrenzt ausgeweitet werden können. Das heißt, sehr viel mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann Daten eingeben. Ich hoffe, dass dadurch die Arbeit rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt erhält Frau Grosse das Wort – bitte!

Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Welche Maßnahmen haben Senat, IBB, Finanzämter und Staatsanwaltschaft wann ergriffen, nachdem sie vor über zwei Jahren über die Ungereimtheiten bei der Abrechnung von Fördermitteln der Stadtsanierung durch den Antragsteller Th. A. – siehe „Klartext“ vom 1. Dezember 2004 – erfahren haben?

2. Wie bewertet der Senat die Absicht der IBB, die zu Unrecht ausgezahlten Mittel nicht komplett zurückzufordern, sondern einen Vergleich zu schließen, indem das Land Berlin zumindest in einem Fall auf ca. 70 % seiner Rückforderungen verzichtet, und wie gedenken Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und IBB, die aufgeworfenen Fragen bezüglich der anderen Sanierungsobjekte des gleichen Sanierungsträgers zu regeln?

Die Frau Bausenatorin, Frau Junge-Reyer erhält das Wort – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Die Investitonsbank Berlin hat im Jahr 2001 festgestellt, dass der Fördernehmer gegen die Verpflichtung zur gewerkeweisen Ausschreibung verstoßen hat und offensichtlich bei der Vergabe von Bauleistungen nicht wie vorgesehen eine Ausschreibung durchgeführt, sondern andere Personen beschäftigt hat. Es handelt sich nach den Ermittlungen nicht um Schwarzarbeit, sondern um eine andere Art der Vergabe dieser Tätigkeit beispielsweise an Einzelpersonen – Studenten. Inzwischen wird von der IBB in einer mit uns abgestimmten Verfahrensweise eine Kürzung jeweils bei den laufenden Projekten vorgenommen.

Frau Senatorin! Ist Ihnen bekannt, dass abschlägige Bescheide keine Begründung enthalten, und weshalb ist das so?

Frau Senatorin – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete Grosse! Das ist vor einer Woche bereits Thema bei einem Monitoringgespräch bei Bundesminister Clement gewesen. Dort hat uns die Bundesagentur die verschickten Bescheide erläutert. Man kann nicht davon ausgehen, dass es gar keine Begründung gibt. Der Bescheid hat einen Umfang von vier Seiten und enthält eine ganze Reihe von Begründungen. Möglicherweise sind sie nicht in jedem Fall ausreichend. Wir haben in dem Gespräch darum gebeten, dass die Bundesagentur darüber nachdenkt, ob man die Ablehnungsgründe präziser benennen kann.

Danke schön, Frau Senatorin! – Frau Breitenbach – bitte!

Frau Senatorin! In den letzten Wochen ist immer wieder davon gesprochen worden, dass Notfallpläne erstellt würden. Sind diese aus Ihrer Sicht eigentlich noch nötig?

Frau Senatorin Knake-Werner!

Vielen, Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete! Wie haben in der letzten Woche mit den Vertretern der Bezirke auch diese Problematik beraten. Von den zwölf Bezirken haben zehn gesagt, sie seien sich sicher, die Dateneingabe zu schaffen, vorausgesetzt, es träten nicht völlig unvorhersehbare Softwareprobleme auf. Zwei Bezirke sind davon ausgegangen, dass sie es eher nicht schaffen und auf eine Notfalllösung, das heißt, das kommunale Eingabeprogramm, zurückgreifen müssen. Hierbei geht es um Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte. Wir haben uns darauf verständigt, dass alle Bezirke die kommunale Software zur Verfügung gestellt bekommen. Diejenigen, die glauben, sie nutzen zu müssen, weil sie mit der Bundessoftware zeitlich nicht hinkommen, können sie einsetzen. Sie müssen uns aber darüber informieren. Dort, wo die kommunale Software genutzt werden muss, entsteht ein Problem dadurch, dass nachgearbeitet werden muss. Die Daten müssen danach auch in die Bundessoftware eingegeben werden. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, dass die kommunale Software nur für den Januar genutzt werden soll, damit am 3. Januar ausgezahlt werden kann.

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Jetzt erhält das Wort der Kollege Schruoffeneger von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema

IBB und Land verschenken Millionen durch unzureichende Durchsetzung von Förderbestimmungen

Bitte schön, Herr Kollege Schruoffeneger!

Zu laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kann ich Ihnen im Rahmen dieser Fragestunde öffentlich nichts sagen. Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir mit aller Kraft eine solche Aufklärung betreiben und dass wir mit der IBB zusammen versuchen festzustellen, ob und wo gegebenenfalls ein Schaden entstanden ist. Das Problem dabei ist, Herr Schruoffeneger – ich denke, das ist gestern auch im Hauptausschuss besprochen worden –, dass es einen Schaden, weil die Leistung ordentlich erbracht und abgenommen worden ist, nicht in dem Sinne gibt, dass wir etwa eine Bauleistung nicht erhalten hätten. Es ist gegen die Regelung zur Beschäftigung bzw. zur Vergabe im Rahmen der Ausschreibung verstoßen worden.

Wir Sie wissen – zu Ihrer Frage 2 –, ist Hauptzweck des Förderprogramms die umfassende Modernisierung und Instandsetzung erneuerungsbedürftiger Häuser vor

Frau Sen Junge-Reyer

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, Herr Schruoffeneger, geschieht die Förderung wie folgt – ich will Ihnen dies noch einmal vor Augen halten: Die Förderanträge werden nicht bei der IBB, sondern bei dem jeweils zuständigen Bezirksamt gestellt. Dann wurde – es handelt sich um ein Förderprogramm, das seit 2001 nicht mehr fortgesetzt wurde – von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jeweils im Einvernehmen mit den Bezirken ausgesucht, welche Häuser in diese Förderprogramme kamen. Dann wurden durch externe Beauftragte jeweils der Bauzustand, die durchzuführende Sanierungsmaßnahme, die voraussichtlichen Baukosten und die Förderhöhe exakt ermittelt. So wurden dann die Förderverträge vorbereitet. Diese Verträge wurden dann zwischen den Grundstückseigentümern als den Fördernehmern und der IBB abgeschlossen. Die IBB hat nach Abschluss des Fördervertrags die Aufgabe zu klären, ob die Fördermittel nach den Förderrichtlinien, also auch nach den Vorgaben, die hier in Rede stehen, eingesetzt worden sind. Es ist nicht Ziel der Förderrichtlinien, dem jeweili