Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Steuer! Wir hatten immer einen offenen Umgang miteinander. Die neue Erkenntnis ist demnach, dass ich von einem Brief eines Kollegen aus der Zeitung erfahre, bevor er mir selbst vorliegt. Dieser Stil war mir neu.
Der Sachverhalt selbst ist folgender: Das, was in dem Brief steht, ist nicht neu. Vielmehr hat der Kollege darauf orientiert, dass ich gesetzliche Ausgaben tätige. Das ist richtig. Und er hat darauf hingewiesen, dass diese gesetzlichen Ausgaben in Berlin höher sind als in anderen Bundesländern. Das ist auch richtig. Im Übrigen ist eine Kommentierung entstanden, die kompletter Unfug ist. – Ein Kommentator hat immer die Möglichkeit zu schreiben, was er denkt. – Es wurde der Eindruck erweckt, wir wüssten nicht, wo unsere Lehrer sind. Tatsächlich weiß ich das aber sehr genau, wenn auch nicht zu jeder Sekunde. – So viel dazu.
Insgesamt ist das ein bisschen ärgerlich, weil man so etwas besser zusammen macht und sich über die Zahlen orientiert. Fakt ist – das wird manchmal vergessen –, dass
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Breitenbach! Zu Berlin hat sich Herr Clement nicht geäußert. Es ist wichtig, das zunächst zu benennen.
Sie sprechen ein Problem an, das zwar auch in Berlin aufgezeigt wird, das offensichtlich bundesweit existiert und das auch bundesweit zu Kontroversen führt. Nicht umsonst gehen der Deutsche Städtetag und der Städte- und Gemeindebund gegenwärtig gegen diese Unterstellung auf die Barrikaden, weil es zu einem tiefen Konflikt in der Frage der hohen Kosten gekommen ist.
wir in Berlin bezüglich der Integration – inklusive zusätzlicher Stellen bei einem hohen Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunft – eine Menge tun. Das muss manchmal betont werden.
Ich hatte die Gelegenheit, Ihrer Pressekonferenz in Neukölln beizuwohnen, auf der Sie mehrere Hundert zusätzliche Lehrkräfte für Schulen in Brennpunktbereichen ankündigten. Sehen Sie Ihre Chancen hierfür im Senat durch den Briefwechsel mit dem Finanzsenator eher gestärkt oder eher geschwächt?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter, ich habe Sie zwar bei dieser Pressekonferenz gesehen, aber ich wusste nicht, welches Organ Sie vertreten – wahrscheinlich die „Berliner Rundschau“.
Aber als Pressvertreter hätten Sie wahrscheinlich bezüglich der hundert Stellen besser zugehört. Dort habe ich mit zwei zuständigen Stadträtinnen über den Riss gesprochen – und das ist ein ernstes Thema –, der durch die Stadt geht in den Kreisen, in denen viele Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache gemessen am 4. Schuljahr erhebliche sprachliche Defizite und Mängel haben. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir dort deutlich mehr tun müssen, und zwar auf vielfältigen Feldern, u. a. auch, indem wir die Bedingungen für die 1. Klassen weiter verbessern. Das habe ich schon angeordnet. Das kann ich auch finanzieren.
Im Übrigen kenne ich die Person, von der Sie eben gesprochen haben, schon lange Zeit sehr gut und weiß, dass sie manchmal dazu neigt, impulsive Äußerungen abzugeben. Ich meine den Finanzsenator.
Das weiß ich, dass er dazu neigt, aber am Ende ist er doch ein sehr sachkundiger und kompetenter Partner in den Chefgesprächen.
Vielen Dank! – Meine Frage richtet sich an die Senatorin Knake-Werner. – Frau Knake-Werner! Sie hatten eben schon deutlich gemacht, dass die Behauptung von Bundesminister Clement für Berlin nicht zutrifft, dass viele Sozialhilfeberechtigte für
Wie erklärt sich dann die Differenz – „wie“ ist immer der Beginn einer Frage – zwischen der Prognose der Bundesregierung, was die Arbeitslosengeld-II-Berechtigten angeht – das waren 270 000 –, und der jetzt im Januar festgestellten Zahl von 310 000?
Ich will etwas zu dieser Differenz sagen. Sie lässt sich relativ leicht erklären. Was heute in Berlin eingetreten ist, dass etwa 310 000 Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Bezieher gemeldet sind, das entspricht unserer Prognose. Diese Prognose – das kann der Finanzsenator bestätigen – haben wir der Bundesregierung schon Anfang 2004 gemeldet. Die Bundesregierung hat diese Prognose nicht akzeptiert, sondern auf 270 000 heruntergerechnet. Das macht das Dilemma deutlich. Ähnlich ist es mit den Steigerungen bei den Sozialhilfeempfängern. Wir haben durchschnittlich im Jahr 3 % Steigerungen bei den Sozialhilfefällen. Auch diese Prognose haben wir der Bundesregierung mitgeteilt. Die Bundesregierung ist von 1 % ausgegangen. Daraus resultiert eine Differenz zwischen 30 000 und 40 000. Als dritten Grund nenne ich: Es ist auch die Annahme, dass sehr viel mehr Menschen aus dem Arbeitslosengeldbezug auf Grund der Anrechnung von Partnereinkommen herausfallen, eine Fehleinschätzung der Armutssituation in unserer Stadt und auch in vielen anderen Regionen gewesen. Es ist eben so, dass trotz Partnereinkommen sehr viele Betroffene in Berlin, aber auch in anderen Kommunen Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II bekommen müssen. So erklärt sich die Höhe der Zahlen im Alg-II-Bereich und die über dem Ansatz liegenden Kosten.
Vielen Dank, Herr Präsident! – In Ermangelung des Wirtschaftssenators und in der begründeten Hoffnung, dass sich der Finanzsenator auch im Wirtschaftsetat sehr gut auskennt, frage ich den Finanzse
Ich halte das von Ihnen erwähnte Gutachten, welches ich ebenfalls gelesen habe, für – um mich zurückhaltend auszudrücken – in keiner Weise tragfähig. Die Beurteilung meiner Haushaltsabteilung, der ich diese Frage schon vor dem Gutachten vorgelegt habe, geht in die andere Richtung.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage die Frau Senatorin Knake-Werner. – Sehr geehrte Frau Senatorin! Ist die seit dem 1. Februar vom Senat neu eingerichtete Senatsleitstelle gegen Diskriminierung nicht nur für interreligiöse Konflikte, sondern auch als eine Interventions- und Beratungsstelle für Konflikte innerhalb der ethnischen Gruppen und Angehörigen religiöser Gemeinschaften gedacht? Können sich also auch muslimische Frauen, die auf Grund ihres Lebensstils von Angehörigen ihrer Religionsgemeinschaften diskriminiert werden, an diese Senatsleitstelle werden, und wird diese Leitstelle dann zum Beispiel mit Konfliktmediation intervenieren?
nator: Herr Sarrazin! Können Sie mir Auskunft geben, ob die Zahlung des Wirtschaftssenators von 14,6 Millionen € an die Messegesellschaft Berlin im Dezember 2003 ausschließlich Landesmittel oder auch Bundesmittel aus dem Topf der GA Wirtschaftsförderung beinhaltete?
Das war damals Haushaltsführung während der Notlage. Es war eine vorläufige Haushaltsführung. In diesem Rahmen entscheiden die einzelnen Ressorts über notwendige Ausgaben nach Artikel 89 selbständig und können dies auch. Die Notwendigkeit dieser Ausgabe wird allerdings von mir auch nicht bestritten, obwohl ich damals nicht beteiligt war. Die Entscheidung des Senats – nach meiner Erinnerung Anfang 2000 gefallen – über den Ausbau des Messegeländes, des Südeingangs, war eine damals getroffene politische Entscheidung, auf deren Basis die Messe dann Rechtsverpflichtungen einging. Die vom Senat damals ins Auge gefasste Finanzierung durch Verkäufe von Liegenschaften hat sich am Berliner Markt so nicht umsetzen lassen, so dass man am Ende in die Lage kam, dass die Messe im Vertrauen auf das Wort des Senats Ausgaben getätigt hatte, über deren Vernunft man streiten kann, aber es war eine politische Entscheidung, dies so zu tun. Damit entstand eine Rechtspflicht, dafür auch Deckung zu verschaffen. Ob man diese Rechtspflicht im Jahr 2003 umsetzte, wie es am Ende geschah, oder im Jahr 2004, dies ist eine andere Frage. Dass es eine Verpflichtung war, ist unbestritten. Es gab im Etat des Einzelplans 13 am Ende des Jahres 2003 investive Ausgabereste, von denen ich jetzt im Augenblick nicht genau sagen kann, ob sie sich im Bereich der Mittel der GA oder der EFRE-Mittel befanden. Ich habe mich darauf nicht vorbereiten können. Unabhängig von dem Thema der vorläufigen Haushaltsführung war diese Ausgabe aus der Logik der Mittel heraus zulässig. Im Übrigen leiden wir im Unterschied zu anderen Ländern darunter, dass unsere Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe niemals abfließen. Während andere Länder, weil sie einen höheren Ansiedlungsdruck haben, immer wieder Engpässe haben, ist es bei uns so, dass diese Mittel von den gewerblichen Unternehmen regelmäßig nicht im vollen Umfang abgerufen werden, so dass wir fast jedes Jahr sehen, wie wir – damit Mittel nicht verfallen – sie in Aufgaben der öffentlichen Infrastruktur umleiten können. Das ist etwas, was sich bei uns regelmäßig wiederholt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Sarrazin! Nun hat der WPD festgestellt, dass die Ausgabe rechtswidrig vonstatten gegangen ist. Ich kann Ihnen versichern, es waren GA-Mittel, die da geflossen sind. Teilen Sie meine Auffassung, dass durch dieses rechtswidrige Verhalten des Wirtschaftssenators – wenn in diesen 14,6 Millionen € auch Bundesmittel und nicht
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Senftleben! Natürlich steht diese Antidiskriminierungsstelle auch diesen Frauen offen. Wir haben auch bei der öffentlichen Vorstellung der Antidiskriminierungsstelle deutlich gemacht, dass die Frauen sich dort hinwenden können. Die einzelnen Methoden, die dann dort angewendet werden, und das Arbeitskonzept werden im Moment in der Leitstelle entwickelt. Sie wissen, dass wir die Leitstelle nach dem Parlamentsbeschluss umgehend eingerichtet haben. Dort wird jetzt an den einzelnen Maßnahmen gearbeitet. Ich gehe davon aus, dass sie Ihnen in absehbarer Zeit vorgestellt werden können.
Frau Senatorin! Welche Maßnahmen planen Sie, um der Zielgruppe mitzuteilen, dass die Senatsstelle auch Anlaufstelle für sie ist?
Frau Senatorin! Was wäre aus gesundheitspolitischer Sicht notwendig, um diesen Trend, der sich jetzt schon andeutet, zu korrigieren?
Nach meinem Dafürhalten gibt es zwei Möglichkeiten. Über diese Möglichkeiten habe ich in der Vergangenheit auch schon sehr häufig gesprochen. Bevor das Gesundheitsmodernisierungsgesetz in Kraft trat, gab es eine Härtefallregelung für Menschen mit sehr geringem Einkommen. Über diese Härtefallregelung wurden sie von den Kosten befreit, insbesondere von den Zuzahlungskosten bei Medikamenten. Diese Kosten sind auch ein großes Problem für sehr viele Menschen mit geringem Einkommen, auch für ganz spezifisch erkrankte, die rezeptfreie Medikamente benötigen. Zum Beispiel benötigen Aidskranke zur Abmilderung der Folgen ihrer Therapie häufig rezeptfreie Medikamente, die sie selbst bezahlen müssen, die sie sich aber nicht leisten können. Ich halte die Wiedereinführung einer Härtefallregelung auch deshalb für notwendig.
Es gibt aber noch eine zweite Möglichkeit, und auf diesem Weg befindet sich Ulla Schmidt. Sie wollte ohnehin eine andere Regelung. Die momentane Regelung haben wir der CDU zu verdanken, das muss man an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen.
Zunächst haben wir das relativ breit öffentlich gemacht; in den Medien wurde nach der Senatspressekonferenz viel darüber berichtet. Der Integrationsbeauftragte plant ein Informationsblatt zu dieser Leitstelle. Es besteht die Möglichkeit, darin sehr viel konkreter mitzuteilen, wer mit welchem Anliegen sich an die Leitstelle wenden und dort Informationen, aber auch Hilfe bekommen kann.