Protokoll der Sitzung vom 16.06.2005

Danke schön, Frau Kollegin! – Der Bildungssenator Böger hat das Wort! – Bitte schön, Herr Böger!

Herr Präsident! Auch da habe ich die Zuständigkeit nach Rücksprache mit meinem Kollegen Körting. – Ich beantworte die Frage wie folgt:

Diese Presseberichte treffen nicht zu. Der Polizeipräsident in Berlin hat mitgeteilt, dass die Polizei die Lehrkräfte im Rahmen des Verkehrsunterrichts an den Grundschulen und künftig darüber hinaus auch an den Oberschulen auch nach den Sommerferien unterstützen wird. – Schon wieder eine gute Nachricht! Das ist heute schon die zweite oder dritte. – Das ist also gesichert. Das finde ich sehr gut, Herr Kollege Körting!

[Beifall bei der SPD und der PDS]

Im Rahmen einer Organisationsänderung beim Verkehrssicherheitsberatungsdienst der Polizei ist vorgesehen, dass insgesamt 44 Verkehrssicherheitsberater und -beraterinnen den Präventionsbereichen der Polizei zuge

Sen Böger

Eine Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger! – Bitte schön, Herr Schruoffeneger!

Herr Böger! Die Debatte um die Rolle der Polizei im Rahmen der Verkehrserziehung haben wir seit vier oder fünf Jahren jedes Jahr wieder. Wann wird der Senat endlich ein in sich geschlossenes Verkehrserziehungsprogramm beschließen, das uns davor bewahrt, jedes Jahr dasselbe zu diskutieren, und Sicherheit für die nächsten Jahre schafft und klar zuordnet, wer welche Aufgaben zu erfüllen hat?

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Entgegen Ihrer Wahrnehmung stelle ich fest – und habe auch schon versucht, es darzustellen –, dass wir eine Koordination und ein systematisches Trainingskonzept zu Verkehrssicherheit und richtigem Verhalten im Verkehr für Schülerinnen und Schülern in Berlin haben. Richtig ist, dass es im Zuge der Reorganisation und Neustrukturierung bei der Polizei den Gedanken gegeben hat, dass Verkehrserziehung nicht zu den originären Aufgaben der Polizei gehöre und dass die Polizei sich daraus zurückziehen sollte. Ich bin froh, dass diese Überlegungen revidiert wurden. Es ist ganz wichtig – nicht nur wegen des vorhandenen Know-hows, sondern auch wegen des Rollenbildnisses bei Kindern –, dass den Kindern möglichst früh vermittelt wird, dass sie Polizeibeamte zwar nicht persönlich kennen, dass diese aber immer für sie da sind und sie sie immer ansprechen und um Hilfe bitten können.

ordnet werden und 29 Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater weiterhin organisatorisch in den Polizeidirektionen verbleiben. So wird die Verkehrserziehung insgesamt, die sehr wichtig ist, – ich komme zu Ihrer zweiten Frage, Frau Kollegin Grosse – weiter in dieser Form gehalten.

Ich ergänze noch etwas: Verkehrserziehung ist untrennbarer Bestandteil des Erziehungs- und Bildungskonzepts der Grundschule. Meistens vergeben der Regierende Bürgermeister und ich bei Schuljahrsbeginn die gelben Mützen. Wir führen eine Schulwegssicherung durch und machen darauf aufmerksam, wie die Kinder sich im Verkehr verhalten sollen. In der Grundschule werden regelmäßig Fahrradprüfungen absolviert. Ich führe jedes Mal – leider finden sie nicht immer genügend Aufmerksamkeit – Projekte zum toten Winkel durch, in deren Rahmen die Kinder und Fahrradfahrer besonders geschult werden, dass sie bei rechts abbiegenden Lastwagen besonders vorsichtig sein müssen. Es gibt ein ganzes Programm der verkehrlichen Schule. Es gibt – das wissen Sie auch – Beratungen und Schulwegssicherungskonzepte.

Ich glaube, dass wir unsere ganze Palette in Zusammenarbeit mit der Polizei auch zukünftig werden halten können, damit unser Ziel wahr wird, dass sich möglichst alle Kinder im Verkehr in Berlin orientieren können und wir die Zahl der Verkehrsunfälle – in erster Linie die tödlichen und auch die mit Körperverletzung – weiter reduzieren können. Ich bin sehr dankbar, dass die Polizei entgegen zunächst anderen Überlegungen die Chance nutzt, den Kindern ihr positives Leitbild schon frühzeitig zu vermitteln.

Danke schön! – Jetzt stellt Frau Grosse eine Nachfrage. Sie hat das Wort! – Bitte, Frau Grosse!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Böger! Habe ich Sie richtig verstanden, dass es keine Abstriche gibt, dass das Angebot, das jetzt besteht, in seiner Quantität und Qualität nach den großen Ferien genauso weitergeführt wird?

Herr Senator Böger – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Grosse! Sie haben mich dem Grunde nach richtig verstanden. Es geht aber um Details. Wenn jetzt herauskäme, im Bezirk Neukölln würden zwei Beamte weniger eingesetzt und in Spandau einer mehr, würden Sie sagen, ich hätte Sie angelogen. Das tue ich prinzipiell nicht. Ich habe Ihnen gesagt: Es bleibt bei diesem Konzept. Die Pläne, die die Polizei einmal hatte, die organisationslogisch und vielleicht auch fiskalisch zu begründen waren, wurden revidiert. Die Verkehrssicherheitsberatung und Verkehrserziehung in Berlin wird in der bewährten Form fortgeführt.

Herr Senator Böger – bitte!

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Henkel von der Fraktion der CDU zu dem Thema

Personalabbau im LKA bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität

Das LKA ist das Landeskriminalamt. – Bitte schön, Herr Henkel!

Sie sind gut informiert, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Treffen Informationen zu, dass der Senat nunmehr beabsichtigt, entgegen den bisherigen Zusicherungen innerhalb des LKA Personal abzubauen, das aktuell mit der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität befasst ist?

2. Wenn ja, welche Auswirkungen ergeben sich aus dem genannten Personalabbau für die Bekämpfung der so genannten Visakriminalität?

[Frau Baba (PDS): Diese Fragen haben wir doch schon im Innenausschuss gestellt!]

Der Senator für Inneres, Herr Dr. Körting, hat das Wort zur Beantwortung!

Damit hat ab 1. August 2004 für eine Reihe von Straftaten nicht mehr die mir unterstellte Polizei und das Landeskriminalamt, sondern der Zoll die originäre Zuständigkeit. Das betrifft das Erschleichen von Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- oder Werksleistungen nach § 9 Schwarzarbeitsgesetz, die Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigungen und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen nach § 10 Schwarzarbeitsgesetz, die Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang nach § 11 des Gesetzes, der Betrug zum Nachteil von Sozialversicherungsträgern, der in diesem Zusammenhang erfolgt, nach § 263 StGB und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266 StGB. Diese Aufgabenverlagerung wird natürlich – davon gehe ich aus – innerhalb des Landeskriminalamtes, weil dort Mitarbeiter, die dieses bisher mitbetreut haben, nun teilweise nicht mehr mitbetreuen, zu Veränderungen führen, wobei es Sachverhalte bei deliktübergreifenden Verfahrenskomplexen gibt, für die nach wie vor das LKA zuständig ist – in diesem Fall das LKA 23 innerhalb des

LKA 2, innerhalb des LKA. Das betrifft beispielsweise Geldwäsche, Urkundenfälschung, Lohnbetrug, Gründungsschwindel oder die allgemeinen Verstöße gegen das Ausländergesetz.

Wir haben außerdem aus der Abteilung 2 Mitarbeiter mit anderen Mitarbeitern in einer 30-köpfigen Task-Force beim LKA 61 zusammengesetzt. Insofern können Sie davon ausgehen, dass im Zusammenhang mit den von mir genannten gesetzlichen Änderungen innerhalb des LKA Verschiebungen von Mitarbeitern stattfinden werden, die auch das LKA 2 betreffen und damit auch die grenzüberschreitende Kriminalität, weil ein Teil dieser grenzüberschreitenden Kriminalität vom Zoll geahndet wird und dementsprechend nicht mehr zur Zuständigkeit des LKA 2 gehört.

(D

Für die Bekämpfung der sogenannten Visakriminalität spielt das keine Rolle. Ich gehe nicht davon aus, dass das, was es an Visakriminalität gibt, durch die Änderungen innerhalb des LKA schlechter als bisher behandelt wird. Ich darf darauf hinweisen, dass, wenn Sie damit das meinen, was im Zusammenhang mit bestimmten Vorgängen, die im Untersuchungsausschuss des Bundestages eine Rolle spielen, ich Sie vollends beruhigen kann, weil die Ermittlungskomplexe, die die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft zu diesen Vorgängen gemacht haben, bei der Polizei nach meiner Kenntnis weitestgehend abgeschlossen sind und in den letzten Jahren an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Henkel! Das Landeskriminalamt verfügt zurzeit über 3 023 Mitarbeiter, die in sieben Abteilungen und dem Stab organisiert sind. Das Landeskriminalamt 2, dem auch die grenzüberschreitende Kriminalität als Aufgabe zugewiesen ist, verfügt über 303 Beamte, 71 Angestellte und 58 Mitarbeiter, die vom Bundesgrenzschutz und vom Zoll zusätzlich beim Landeskriminalamt 2 angesiedelt sind. Veränderungen innerhalb des Landeskriminalamts, das heißt, die Umsetzung von Personen von der einen Abteilung zu der anderen oder von Personengruppen auf Grund der geänderten Aufgaben, sind in erster Linie Sache des zuständigen Leiters des Landeskriminalamts, dann gegebenenfalls des Polizeipräsidenten und erst in dritter Linie Sache des Senats. Das heißt, der Senat entscheidet überhaupt nicht und beabsichtigt auch überhaupt nicht, innerhalb des Landeskriminalamts hier 10 Beamte oder dort 10 Beamte einzusetzen, sondern das Landeskriminalamt als eine Behörde mit 3 023 Mitarbeitern entscheidet eigenverantwortlich nach den anfallenden Aufgaben. Das ist erst einmal eine Vorbemerkung, damit wir hier keine falsche Vorstellung bekommen.

Dann komme ich zum Zweiten: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung zum 1. August 2004 haben sich insgesamt Veränderungen in der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität ergeben. Der Bundesgesetzgeber hat eine Reihe von Zuständigkeiten, insbesondere Schwarzarbeit, auf eine Sonderbehörde übertragen. Er hat dem Zoll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie weiterreichende Befugnisse und Aufgaben übertragen. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die dorthin überführten Mitarbeiter der ehemaligen Bundesanstalt für Arbeit haben jetzt für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in den Deliktsfeldern Schwarzarbeit die gleichen Befugnisse wie die Polizei nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

Mit der Verlagerung bestimmter Zuständigkeiten zum 1. August 2004 an den Zoll wurden natürlich Exekutivkräfte innerhalb des LKA frei, die für andere Delikte eingesetzt wurden und künftig auch eingesetzt werden. Das betrifft insbesondere Fragestellungen der Dokumentendelikte. Es betrifft übrigens auch Fragestellungen bezüglich der Bekämpfung des islamischen Terrorismus, der Geldwäsche oder auch der Ermittlungsgruppe Fußball.

Was wir hier innerhalb des LKA haben, auch innerhalb der Direktionen und sonstwo auch, ist das normale Geschäft der Leitung von Behörden, wenn sich Aufgaben ändern, teilweise wegfallen und durch andere Behörden übernommen werden. Dies führt selbstverständlich nicht dazu, dass die Mitarbeiter, die diese Aufgaben bisher wahrgenommen haben, nun beschäftigungslos herumsitzen, sondern andere wichtige Aufgaben innerhalb der Behörde wahrnehmen.

Danke schön! – Jetzt gibt es bestimmt eine Nachfrage des Kollegen Henkel, und er hat das Wort. – Einen kleinen Augenblick! Die Technik funktioniert noch nicht. Wir arbeiten daran. Jetzt geht es. – Herr Henkel – bitte, Sie haben das Wort!

Ich danke für die lustlose Beantwortung, Herr Senator! – Ich weiß, dass Sie das Thema nervt und nicht interessiert, aber da müssen Sie nun einmal durch. Ich habe nicht, Herr Senator, nach Umsetzungen

Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Trapp. – Bitte schön, Herr Trapp! – Es dauert wieder einen kleinen Moment. Sie haben sich herausgedrückt. – Jetzt hat Herr Trapp das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Senator Dr. Körting! Wie hoch ist die Anzahl der Pensionierungen im Landeskriminalamt, und werden diese Abgänge durch Nachwuchskräfte ersetzt?

Herr Kollege Trapp! Wir haben uns in den Haushaltsberatungen darauf verständigt, dass wir nach einem Benchmarking mit Hamburg von 16 160 Vollzugskräften für die Berliner Polizei ausgehen. Damit sind wir im Vollzugsdienst ungefähr vergleichbar mit Hamburg. Wir haben sogar zusätzliche Kräfte, weil wir im Rahmen unseres Benchmarking alles das herausgenommen haben, was hauptstadtbedingt ist. Das ist zurzeit die Diskussionslage, die wir im Senat haben und die wir bei der mittelfristigen Finanzplanung zu Grunde gelegt haben.

innerhalb des Landeskriminalamtes gefragt, sondern habe ganz konkret gefragt, ob es einen Abbau von Personal gibt, der in Ihrem Haus geplant ist. Hier hätte mir ein einfaches Ja oder Nein gereicht.

Deshalb frage ich noch einmal, ob Sie einen Abbau von Personal im LKA planen? Wenn ja, halten Sie diesen Stellenabbau in diesem Bereich für vertretbar, nachdem bekannt wurde, dass Berlin Drehscheibe des Menschenhandels in Europa ist? – Das ist die Frage!

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Herr Kollege Henkel! Ich bin überhaupt nicht lustlos. – Es ist nur eine einfache Fragestellung, die meine Mitarbeiter im Landeskriminalamt und bei der Polizei zu leisten haben, wie sie das vorhandene Personal, dass das Abgeordnetenhaus durch den jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stellt, am effektivsten im Sinne der Kriminalitätsbekämpfung, der Verbrechensbekämpfung einsetzen. Das ist keine Fragestellung von Besitzständen, dass irgendjemand irgendwo sitzt, feststellt, dass er eine bestimmte Zahl von Mitarbeitern hat, die er behalten muss. Es ist eine Fragestellung, die sich an die Führungskräfte bei Polizei und Landeskriminalamt richtet, wo die Mitarbeiter am Vernünftigsten eingesetzt erden. w

Ich habe überhaupt keinen Anlass zu zweifeln, dass der Leiter des Landeskriminalamtes und der Polizeipräsident ihrer Aufgabe gerecht werden und die Leute dort einsetzen, wo sie zur Verbrechensbekämpfung gebraucht werden.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der PDS]

Ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass es bestimmte Fragestellungen wie Schwarzarbeit oder ähnliches gibt, wo die Leistung der Polizei als originäre Leistung auf Grund einer gesetzlichen Aufgabenverlagerung zum Zoll nicht mehr in dem Maß gefragt ist, weil die Ermittlungen beim Zoll geführt werden. Es ist natürlich wenig sinnvoll, dieselben Ermittlungen noch einmal doppelt bei der Polizei zu führen. Dafür haben wir eine gesetzliche Regelung. Das, was Sie jetzt fragen, ist eine andere Frage, abgesehen davon, dass Sie natürlich wieder unpräzise gefragt haben. Sie meinen nicht den Abbau beim LKA, sondern meinen Verschiebungen vom LKA 2 zu anderen Abteilungen des Landeskriminalamtes. Es wird dort entsprechende Verschiebungen, die mit dem Schwarzarbeitsgesetz und die mit einem möglichst optimalen Ausgleich aller Aufgaben innerhalb des LKA zusammenhängen, geben.

Das ist Aufgabe der Führung vor Ort. Sie können sicher sein, dass die von Ihnen genannte Aufgabe, die einen Teilaspekt innerhalb des LKA abdeckt, das LKA 22, das ist ein Teil dieser 303 plus 71 Mitarbeiter, den der Menschenschleusung, nicht vernachlässigt und nicht leidern wird.

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Diese Diskussionslage beinhaltet in der Tat, dass wir bis zum Jahr 2007 auch bei der Polizei noch Berichtigungen haben werden, was das Personal betrifft; und das wird alle Bereiche betreffen. Aber die Gewichtung innerhalb der einzelnen Bereiche kann ich Ihnen jetzt auf Nachfrage zur Mündlichen Anfrage bei aller Liebe nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur so viel sagen: Nach unserer festen Überzeugung – übrigens sieht auch der Polizeipräsident das bei 16 160 so – ist die Polizei angemessen ausgestattet, um ihre Aufgaben zu erfüllen, und zwar sowohl die Schutzpolizei wie die Kriminalpolizei. Jetzt können Sie aus gewerkschaftlicher Sicht, Kollege Trapp, natürlich sagen: Wir wollen noch viel mehr Leute haben. – Das kann ich mir allerdings in jedem Bereich der Verwaltung vorstellen. Ich kann mir vorstellen, dass man noch viel mehr Lehrer, Bauexperten, Theaterleute, Sozialarbeiter und was auch immer haben kann. Aber wir müssen verantwortungsvoll Politik machen, wie viele Menschen können wir bei verschiedenen Bedürfnissen jeweils in bestimmten Arbeitsbereichen einsetzen. Da sind wir bei der Polizei mit 16 160 Vollzugskräften, glaube ich, gut im Interesse der Berliner gelandet.

Die Fragestunde ist durch Zeitablauf damit beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung schriftlich beantwortet, und zwar abweichend von der Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen.