Protokoll der Sitzung vom 01.09.2005

Das macht mich jetzt sekundenlang sprachlos! – Ich frage noch einmal grundsätzlich. Sie haben ja auch den Medien entnehmen können, dass der Standort von der FIFA als ungeeignet deklariert worden ist. Sie müssen doch eine Haltung dazu haben, wo der Standort für die Fanmeile sein wird!

Herr Senator Böger – bitte!

[Ratzmann (Grüne): Jetzt sagt er auch Nein! – Frau Dr. Klotz (Grüne): Jetzt hat er eine Meinung!]

Die zweite Frage, die Sie bezüglich der Frist gestellt haben, beantworte ich wie folgt: Die Frist steht in § 38 des Aufenthaltsgesetzes. Da werden sechs Monate genannt. Der Beginn der sechs Monate bestimmt ihr Ende. Wir haben zu Gunsten der Betroffenen angenommen, dass sie erst mit der Öffentlichkeitskampagne im Februar 2005 begonnen hat. Deshalb ist es eine Regelung zu Gunsten aller Betroffenen.

Jetzt lassen Sie doch den Senator einfach allein antworten!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Kubala! Ich entnehme den Medien vielfältige Dinge. Ich kann das nicht immer kommentieren, aber ich kann Ihnen sagen, dass der Senat nach intensiver Diskussion, nach Güterabwägung, entschieden hat, dass die Fanmeile am Spreebogenpark stattfinden soll.

[Ratzmann (Grüne): Aber willkürlich angesetzt!]

Natürlich nicht willkürlich, sondern nach bestem Wissen und Gewissen, Herr Ratzmann!

Die Gespräche auf der Arbeitsebene sind in Gang gekommen, dort gibt es die Erörterungen, die Sie anspre

Danke schön, Herr Senator!

Sen Böger

Was die Orte in Berlin betrifft, sind wir – wie Sie, Herr Schruoffeneger, sehr genau wissen – polyzentral. Es gibt nicht den absoluten Mittelpunkt der Stadt, sondern wir haben verschiedene Orte. Sie wissen, dass am SonyZentrum etwas stattfindet; Sie wissen, dass am Spreebogenpark und am Pariser Platz einiges stattfindet. Es wird ebenso etwas in Treptow, am Kurfürstendamm realisiert

werden. Deshalb bin ich ziemlich sicher, dass alle Gäste in Berlin am Public Viewing, an Fanfesten, teilhaben werden können. Dass wir aus gegebenem Anlass, aus Sicherheitsgründen, eventuell Zugangssperren einrichten müssen, dass nicht jeder Eintritt erhält, das kann je nach Situation möglich sein. Wir beide wissen ja heute noch nicht, wer in Berlin spielt, welche Konstellation sich ergibt. Wir sind auf alles gut vorbereitet.

chen, nach Sicherheitsfragen, weil das Gelände abschüssig ist. Dort werden auch die Fragen erörtert, wie viele Menschen dort hinkommen können, wie das geregelt werden kann. Es gibt optionale Überlegungen. Es gibt dabei keinen Anlass zu wie auch immer gearteten Aufgeregtheiten oder zur Aussage, dass alles nicht klappe.

Wir sind in guten Gesprächen mit der FIFA. Wir freuen uns, eine sozusagen von ihr und dem deutschen Organisationskomitee ausgewählte Stadt zu sein. Wir sind aber nicht – und wir werden das auch nicht – eine von der FIFA regierte Stadt. Das werden Sie auch nicht erwarten. Es gibt auch Ansprüche der Stadt, die in Gesprächen mit der FIFA sorgfältig ausgelotet werden müssen.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt ist der Abgeordnete Dr. Lindner von der Fraktion der FDP an der Reihe mit einer Frage zu dem Thema

Sind die Erfolgsaussichten in Karlsruhe zweifelhaft?

Was die nächste Frage angeht, so will ich Ihnen auch antworten. – Sie haben nach einem alternativen Standort gefragt. Da würde ich Ihnen immer antworten: Nein! – In der Prüfung ist ein additiver, ein zusätzlicher Standort für eine gewisse Zeit der Fußballweltmeisterschaft.

Bitte sehr, Herr Dr. Lindner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Teilt der Senat die auf einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer am 29. August vorgetragene Auffassung des Regierenden Bürgermeisters, dass es schwierig sei, die Klage Berlins auf Sanierungshilfen des Bundes in Karlsruhe durchzusetzen, und was sind aus Sicht des Senats die Gründe, die den Regierenden Bürgermeister zu dieser Aussage bewogen haben?

Danke schön, Herr Senator! – Eine weitere Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger. – Bitte sehr, Sie haben das Wort!

Herr Senator! Ist nach Ihrer Einschätzung zurzeit garantiert, dass die vielen Gäste – und über Gäste haben wir bereits vieles gehört –, die Berlin zur WM erwartet, alle an diesen Standorten der Fanmeile von Anfang an teilnehmen und ihre Feste und Partys feiern können?

Wer antwortet? – Herr Senator Dr. Sarrazin. – Bitte sehr, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Wir haben die Klage in Karlsruhe intensiv vorbereitet, mit aller nur denkbaren Sorgfalt. Wir meinen zu wissen, dass wir sehr gute Rechtsgründe haben und sehr gute tatsächliche Gründe. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass sich die Verhältnisse in Deutschland in den vergangenen Jahren insgesamt bei den öffentlichen Haushalten ungünstig entwickelt haben. In den öffentlichen Kassen fehlen insgesamt 80 Milliarden €. Wir wissen, dass 13 Länder in ihren Gegenäußerungen beim Gericht unsere Klage für unbegründet, teilweise sogar für unzulässig halten, zumindest vorgeben, dieses zu tun.

Herr Senator Böger – bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Ich unterstreiche das, was der Regierende Bürgermeister vorhin in anderem Zusammenhang gesagt hat: Berlin freut sich auf seine Gäste. Das sind Gäste mit sehr unterschiedlichen Neigungen und Interessenlagen, weil Berlin eine lebendige Metropole mit vielfältigen Lebensentwürfen ist. Deshalb sind uns alle friedliebenden Gäste zur Fußballweltmeisterschaft willkommen. Wir wollen das Motto „Gast bei Freunden sein“ verwirklichen.

Uns ist ebenfalls bewusst, dass es für das Umfeld der Klage nicht unbedingt günstig ist, dass zwei ehemalige Notlageländer offenbar die Mittel nicht so genutzt haben, wie sie hätten genutzt werden sollen, und nun erneut klagen. Da wir so sorgfältig gearbeitet haben, sind wir gleichwohl optimistisch, was den Ausgang in Karlsruhe angeht. Es gilt aber auch der alte Satz, dass es bedauerlicherweise ab und zu Unterschiede zwischen Recht haben und Recht bekommen gibt. Insoweit bestehen Risiken. Wir können uns also nicht darauf verlassen, dass wir unter allen Umständen gewinnen werden. Umso wichtiger ist es daher, dass wir in unserem Haushaltsverhalten – das zeigt auch der gegenwärtige Doppelhaushaltsentwurf – alles tun und unsere Hausaufgaben in dem Punkt erledigen.

Eines wollen wir jedoch nicht, das dürfte klar sein: Wir wollen nicht, dass Gäste in die Stadt kommen, die sich nicht an dem Fußballsport, sondern an Schlägereien und Krawallen erfreuen wollen. Das ist die Zuständigkeit der Sicherheitsorgane, das zu verhindern. Wie ich die Kollegen Körting und Schily kenne, sind sie sehr intensiv dabei, das durchzusetzen.

Sen Dr. Sarrazin

Dass der Regierende Bürgermeister zu solch einer Angelegenheit befragt, Tatsachen und Aussichten ehrlich anspricht, ist nicht nur ohnehin richtig, sondern auch klug. Wir dürfen uns nicht der Illusion hingegeben, dass uns quasi automatisch Milliarden Euro für die Entschuldung zufließen werden.

Ich habe hier bereits einige Male dargelegt und will das gern wiederholen: Die Veräußerung von Vermögen tut kausal gar nichts zur Haushaltssanierung. Sie ist nur dazu geeignet, die Dinge zu verschleiern. Das Land hat seit 1991 für 13 Milliarden € Vermögen veräußert, was richtig war. Es hat gleichwohl 60 Milliarden € Schulden übrig. Eine Veräußerung von Vermögen ändert an der Netto-Vermögensposition des Landes überhaupt gar nichts und ist deshalb niemals ein echter Sanierungsbeitrag, Herr Abgeordneter Lindner!

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt eine Nachfrage von Herrn Dr. Lindner. Er hat das Wort und auch das Mikrofon!

Wenn ich Sie richtig verstehe, herrscht bei Ihnen die Auffassung vor, dass sich die Rahmenbedingungen für diese Klage verschlechtert haben. Ist dann nicht umso erforderlicher, die Sanierungsanstrengungen noch einmal deutlich zu verschärfen, insbesondere im Hinblick auf eine Veräußerung von Wohnungsbaugesellschaften sowie auf eine Verwaltungsreform und nicht noch zusätzlich, wie beispielsweise gestern im Hauptausschuss beschlossen, so etwas wie dem Oderberger Bad über 5 Millionen € zuzuschießen? Ist es nicht gerade erforderlich, genau gegenteilige Anstrengungen als gestern beschlossen zu unternehmen? Oder wollen Sie erst abwarten, bis die Klage in Karlsruhe Schiffbruch erleidet?

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte schön!

Der Bogen, den Sie jetzt hier anlegen, ist vielleicht ein wenig weit gespannt, Herr Abgeordneter Lindner! Wir haben beispiellose Sanierungsanstrengungen unternommen, die auch das ganze Haus bereits anerkannt hat. Das zeigt auch der Doppelhaushalt. Wir heben uns damit positiv von den beiden Ländern Saarland und Bremen ab, die eben diese Anstrengungen gerade in den letzten Jahren nicht unternommen haben, was bei ihnen ein Ansteigen der Primärdefizite zeigt. Das Thema des Bades in der Oderberger Straße ist eines, welches hiermit unmittelbar nichts zu tun hat. Wenn der Verein, der sich hier bemüht, das Bad zu sanieren, eine tragbare Finanzierung vorweisen kann, sind die investiven Zuschüsse, die wir aus EU-Mitteln geben, gut angelegtes Geld. Wenn ihm diese Finanzierung nicht gelingt, wird es auch keine Zuschüsse geben. Hier ist deshalb in keinem Fall in irgendeiner Weise Geld fehlausgegeben worden.

Es gibt noch eine Nachfrage des Kollegen Dr. Lindner – wenn Sie möchten! – Bitte schön, Herr Dr. Lindner!

Gut! Das war eine Ausgabenfrage, über die man sehr geteilter Meinung sein kann. Was ist aber mit von mir angesprochenen weiteren Konsolidierungsmaßnahmen? Was geschieht dort jetzt? Passiert gar nichts? Sie haben selbst gesagt, dass sich die Rahmenbedingungen geändert haben. Was ist mit der Veräußerung von Landesvermögen? Sie selbst wissen das doch ganz genau. Was tun Sie hier im Senat, um diese Sanierungs

anstrengungen so zu verschärfen, dass wir gewinnen? Wir brauchen das Geld!

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte schön!

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt ist die Frau Abgeordnete Radziwill von der Fraktion der SPD an der Reihe mit dem Thema

Zu erwartende Umzüge von Arbeitslosengeld-II-Empfangenden wegen zu hoher Mietkosten

Bitte schön, Frau Radziwill! Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die jüngst vorgelegten Schätzungen des Stadtforschungsinstituts Topos, nach denen angeblich in Berlin etwa 35 000 bis 45 000 Familien mit Arbeitslosenhilfebezug wegen zu hoher Miete umziehen müssten, und sind diese genannten Zahlen von Topos realistisch?

2. In wessen Verantwortung liegt es, die genaue Anzahl der von einem Zwangsumzug möglicherweise Betroffenen zu ermitteln, wie weit sind die Mitarbeiter in den Jobcentern über die Härtefallregelungen und die Möglichkeiten von Einzelfallbetrachtungen im Rahmen der AV Wohnen informiert, und wie wenden sie sie an?

Danke schön, Frau Radziwil! – Wir verbinden diese Frage mit einer weiteren Frage. Jetzt hat Herr Lehmann von der Fraktion der FDP das Wort zu dem Thema

Hat der Senat verlässliche Zahlen über die Miethöhen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in Berlin?

Bitte schön, Herr Lehmann!