Protokoll der Sitzung vom 09.03.2006

Ihre Frage vielleicht darauf abzielt, ob die freigestellten Personen diese Aufgaben weiter durchführen. – Vermutlich wird es Wechsel geben. Die Stundenermäßigungen werden weggenommen, aber es wird neu ausgeschrieben, weil wir die Qualifikation erneuern wollen. Zusammengefasst: Es werden für diesen Bereich keine Stellen gestrichen

Frau Kollegin Dott hat eine Nachfrage. – Bitte sehr!

Herr Böger! Sie verstehen sicher die Aufregung, denn in Ihrem Bereich existieren schon die mobilen Beratungsteams nicht mehr. Sehen Sie Möglichkeiten, die Aktivitäten auf dem Sachgebiet Suchtprävention ressortübergreifend zu verstärken, beispielsweise indem Sie an der Fachstelle für Prävention andocken, die von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz errichtet wurde? Wäre das eine Möglichkeit, das Gebiet inhaltlich zu verstärken?

Bitte, Herr Senator!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Das, was Sie anregen, tun wir bereits. Wir arbeiten mit den entsprechenden Stellen im Ressort Gesundheit zusammen. Die einzelnen Aufgaben, die von Ihnen angesprochen wurden, werden geleistet. Der Einsatz der mobilen Teams wird durch eine Umorganisation der Arbeit geleistet. Selbstverständlich konzentriert der Senat bei der wichtigen Frage „Sucht und Suchtprävention“ die Mittel. Mir sind Ressortegoismen in dieser Frage völlig fremd. Wenn der Bereich Gesundheit sagt, dass es dort noch zusätzliche Stellen gibt, wird er bei mir immer offene Türen finden.

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt keine weiteren Nachfragen.

Dann rufe ich die Abgeordnete Dr. Klotz von den Grünen auf, und zwar mit einer Frage zu dem Thema

Qualifiziert und hoch motiviert – aber über 50!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie viele erwerbslose Menschen über 50 Jahre gibt es in Berlin, welche Fördermaßnahmen seitens des Bundes und seitens des Landes gibt es für diese Zielgruppe, und wie werden sie in Anspruch genommen?

2. Wie bewertet der Senat die Angebote für Ältere, und wie sieht er die von der Bundesregierung derzeit diskutierten Maßnahmen für Ältere? Was tut der Berliner Senat selbst, um ältere Erwerbslose in Arbeit zu bringen?

Bitte Herr Senator Wolf, Sie haben das Wort!

Zur Ihrer zweiten Frage: Hauptursache für die Arbeitslosigkeit Älterer sind nach wie vor die geringen Wiederbeschäftigungschancen im Wettbewerb mit Jüngeren vor dem Hintergrund der strukturellen Arbeitslosigkeit und der zu geringen allgemeinen Arbeitskräftenachfrage. Mit den bereits zur Verfügung stehenden Förderinstrumenten kann die Beschäftigung Älterer nur flankiert werden. Neue Arbeitsplätze – und daran fehlt es bekanntermaßen grundsätzlich – lassen sich damit jedoch nicht schaffen. Die überwiegende Zahl der Unterstützungsmaßnahmen richtet sich bereits an Arbeitgeber. Diese nehmen sie jedoch nicht in ausreichendem Maß in Anspruch.

Bei der vom Bundesminister für Arbeit und Soziales angekündigten Initiative „50 Plus“ handelt es sich lediglich um die Bündelung schon bestehender Förderinstrumente wie Lohnkostenzuschüsse, die Förderung der betrieblichen Qualifizierung, Entgeltsicherung bei Aufnahme einer geringer bezahlten Beschäftigung, Befreiung des Arbeitgebers von der Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung bei Einstellu

Das Zweite ist: Ich habe vorhin darauf hingewiesen, was wir auf Landesseite an Förderinstrumenten installieren. Gerade die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die wir von Seiten des Landes kofinanzieren, d. h., wo wir eigenes Landesgeld in die Hand nehmen, sind schwerpunktmäßig gerade auf die Wiedereingliederung von Älteren ausgerichtet.

Zum Dritten: Ich habe auf die Aktivitäten mit dem UVB hingewiesen, die wir jetzt gerade unter dem Gesichtspunkt des demographischen Wandels und unter dem der Beschäftigung Älterer unternehmen. Das sind alles Belege dafür, dass der Senat in dieser Frage nicht untätig gewesen ist, sondern dass es in der Frage der Beschäftigung und der Wiedereingliederung von älteren Menschen in den Arbeitsmarkt durchaus intensive Anstrengungen gibt und dabei auch neue Vorschläge existieren.

Danke schön, Herr Senator! – Wegen Zeitablauf hat die Fragestunde ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Fragen werden gemäß § 51 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet werden.

Der Senat hat sich seit Jahren gegen die Ausgrenzung älterer Menschen aus dem Berufsleben ausgesprochen und sich für einen entsprechenden Mentalitätswandel in Gesellschaft und vor allen in Dingen in Unternehmen, insbesondere den kleinen, eingesetzt. Die Betriebe müssen Ältere ausreichend und rechtzeitig an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen beteiligen sowie Arbeit und die Arbeitszeiten altersgerecht organisieren und vor allem auch humanisieren. Insgesamt müssen flexiblere Formen der Erwerbsbeteiligung Älterer geschaffen werden.

Der Senat wird sich nach wie vor gegenüber der Bundesregierung aktiv dafür einsetzen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Erhalt der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitskräfte verbessert werden. Darüber hinaus plant die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen in diesem Jahr gemeinsam mit der Vereinigung der Unternehmerverbände in Berlin und Brandenburg eine Veranstaltung zum Thema „Demographischer Wandel“ durchzuführen. Darauf aufbauend ist im Jahr 2007 die Umsetzung eines Modellprojekts zur Förderung des aktiven Alterns und zur Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte in Berlin geplant. Ziel der Berliner Initiative ist es, durch den Austausch von Erfahrungen und Methoden zur Verbesserung der Beschäftigungssituation für Ältere gemeinsam mit der Wirtschaft Strategien zur Bewältigung des demographischen Wandels zu entwickeln.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage der Abgeordneten Frau Klotz! – Bitte sehr!

Herr Senator! Sie haben gesagt, der Senat habe sich bereits seit längerer Zeit immer wieder dagegen ausgesprochen, dass Ältere vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden. Das muss der Senat ja auch tun, denn ihm gehören, wie auch dem Abgeordnetenhaus, auch einige Ältere an. Können Sie nachvollziehen, dass man den Eindruck hat, dass der Senat das allerdings sehr unauffällig und unbemerkt von der Öffentlichkeit getan hat und dass Sie als Wirtschaftssenator in Ihren Antworten eigentlich keinen einzigen konkreten Schritt vorweisen konnten, wo Sie beispielsweise mit Arbeitgebern ins Gespräch gekommen sind, ein Landesprogramm gestartet haben oder was auch immer an konkreten Schritten getan haben, um diesen Mentalitätswechsel, den ich auch für notwendig und richtig erachte, um ihn tatsächlich in Berlin voranzubringen?

Herr Senator Wolf – bitte!

Liebe Frau Klotz! Ich kann diesen Eindruck nicht teilen. Erstens sagt die öffentliche Aufmerksamkeit ja nichts über die Intensität von Bemühungen aus, und manchmal ist viel Geschrei um etwas nicht der Nachweis von Aktivität.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Fragestunde – Spontane Fragestunde

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt Frau Abgeordnete Hertlein von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Hertlein!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Frau Senatorin Schubert. – Trifft der zum Teil in der Öffentlichkeit erzeugte Eindruck zu, dass ertappte junge Graffitisprayer wegen ihres jugendlichen Alters ungeschoren davonkommen?

Frau Senatorin Schubert – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hertlein! Das trifft so nicht zu. Wir hatten im vergangenen Jahr etwa 2 800 Ermittlungsfälle gegen unbekannte Täter und knapp 1 000 gegen bekannte Täter. Von den Ermittlungsverfahren gegen die bekannten Täter sind etwa 25 % eingestellt worden, weil Verfahrenshindernisse vorhanden gewesen sind, d. h., Private hatten den erforderlichen Strafantrag nicht gestellt, oder es konnte nicht festgestellt werden, dass das öffentliche Interesse an der Durchführung eines Verfahrens vorhanden war. Weitere 25 % sind eingestellt worden, weil gegen diese Täter schwerwiegendere Strafverfahren in der Ermittlung waren, so dass man gesagt hat, aus Opportunitätsgründen stellen wir das ein, um uns auf die schwereren Straftaten zu konzentrieren. Ein weiteres Drittel ist vor Gericht gelandet und dort mit Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung geahndet worden. Es sind ebenfalls Strafbefehle erlassen bzw. Arretierungen

Jetzt ist der Kollege Hoffmann von der Fraktion der CDU mit einer spontanen Frage an der Reihe. – Bitte schön, Herr Hoffmann, jetzt haben Sie auch das Mikrofon.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senator Wolf, wie es mit den Vertretungen als Bürgermeister von Berlin geregelt ist. Trifft es zu, dass Sie auf der gemeinsamen Veranstaltung des Privatschulverbandes Berlin-Brandenburg als Vertreter aus Ihrem Amt als Bürgermeister von Berlin geladen waren und den Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei.PDS, Herrn Liebich, als Ihren Vertreter benannt haben, oder wieso kam es auf der Veranstaltung zu Irritationen?

Herr Hoffmann! Ein Fraktionsvorsitzender kann ein Mitglied der Exekutive nicht in dieser Eigenschaft vertreten. Ich kann mich jetzt nicht erinnern, ob ich zu einer Veranstaltung des Privatschulverbandes eingeladen war. Es kann sein, dass Herr Liebich auf einer Veranstaltung war, wo er möglicherweise von den Einladenden auf Grund seiner Parteimitgliedschaft als meine Vertretung verstanden worden ist. Ich gebe Vertretungen in meiner offiziellen und amtlichen Funktion an Mitglieder des Senats oder Staatssekretäre in meiner Verwaltung weiter, weil es entsprechende Vertretungsregelungen gibt. Ich gebe sie nicht an andere Personen weiter, so sehr ich Herrn Liebich auch schätze.

bei Jugendlichen angeordnet worden. Man kann also nicht sagen, dass nichts geschehen wäre. So weit der strafrechtliche Teil.

Das ist nicht alles, was gegen Graffititäter unternommen wird, sondern parallel dazu läuft das so genannte Zivilverfahren, in dem es um die Schadenswiedergutmachung geht, wo es darum geht, dass Schadensersatz geleistet wird. Das läuft unabhängig von den Strafverfahren. Wenn hier festgestellt wird, dass ein Täter eine Graffititat begangen hat und der Umfang des Schadens im Gerichtsverfahren festgestellt worden ist, dann wird ein entsprechendes Urteil, ein Titel, aus dem etwa dreißig Jahre lang vollstreckt werden kann, gesprochen. Das bedeutet, wenn im Augenblick bei dem Täter nichts zu holen ist, weil er mittellos ist, kann immer dann, wenn er später Einkünfte erzielt, aus dem damals erstrittenen Titel vollstreckt werden. Das ist sicher etwas, was den meisten Menschen nicht bekannt ist: Falls sie dann, wenn das Urteil ergeht, nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können, weil sie mittellos sind, können sie später, wenn sie irgendwann Mittel haben, vom Gläubiger, bei dem der Schaden verursacht worden ist, noch innerhalb von dreißig Jahren belangt werden.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage von Frau Hertlein. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Das rückt ja doch vieles ins richtige Licht! – Manche Reinigungsarbeiten, die wegen des Einsatzes von gefährlichen Chemikalien gesundheitsschädlich sind, dürfen die jungen Sprayer wegen ihres jugendlichen Alters nicht ausführen. Gehe ich recht in der Annahme, dass es eine große Palette von anderen gemeinnützigen Arbeiten gibt, zu denen sie sehr wohl herangezogen werden können?

Frau Senatorin Schubert – bitte!

Es ist richtig, dass gefährliche Aufgaben und Arbeiten den Jugendlichen nicht übertragen werden können. Das heißt aber nicht, dass sie nicht gemeinnützige Arbeiten leisten müssen. Z. B. bei Schäden in öffentlichen Verkehrsmitteln können sie zwar nicht zur Beseitigung der Schäden herangezogen werden, weil das mit Lösungsmitteln geschehen muss, die zum Teil gesundheitsschädlich sind, sie werden aber parallel zu dafür notwendigen Arbeiten herangezogen. Diese betreffen beispielsweise das Reinigen der Bahnhöfe und der entsprechenden Züge. Es soll alles getan werden, was der Allgemeinheit dient. Es ist erforderlich und wichtig, dieses durchzuführen. Sie müssen arbeiten und sich an gemeinnützigen Arbeiten beteiligen. Gleichzeitig werden sie zu Erziehungsstunden herangezogen, wenn sie nicht ohnehin zu Arrest oder Freiheitsstrafen mit oder ohne Bewährung verurteilt werden.

Danke schön, Frau Senatorin!

Herr Senator Wolf!

Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage von Herrn Hoffmann. – Nehmen Sie bitte einfach das Mikrofon und drücken Sie nicht! Jetzt haben Sie das Wort.

Wie erklären Sie sich, dass es auf der Veranstaltung gerade auf Grund der Tatsache, dass es üblich wäre, jemanden als Vertreter zu benennen, zu Irritationen gekommen ist?

[Over (Linkspartei.PDS): Skandal!]

Herr Senator Wolf!

Herr Hoffmann! Ich kann mir Irritationen auf einer Veranstaltung, an der ich nicht teilgenommen habe, nicht erklären. Ich kann zu dem Vorgang nur sagen, dass ich nicht zu jeder Veranstaltung eine offizielle Vertretung benenne, sondern manchmal auch die Teilnahme an Veranstaltungen ohne Benennung absage. Die Irritation wäre sicherlich noch größer gewesen, wenn ich Sie als meinen Vertreter benannt hätte.

[Heiterkeit und Beifall bei der Linkspartei.PDS und der SPD – Hoffmann (CDU): Das wäre besser angekommen!]

Danke schön, Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Wie Sie wissen, versuchen wir in Gesprächen mit der Bahn auf die Klärung der Frage hinzuwirken, in welchem Umfang in Berlin für die Kunden hervorragende Bedingungen geschaffen werden können. Diese Diskussion hatten wir anlässlich eines möglichen Halts von 4 Minuten am Bahnhof Zoo auch schon einmal geführt. Wir versuchen, auf die Deutsche Bahn in diesen Fragen einzuwirken. Die Deutsche Bahn stimmt allerdings ihre Fahrpläne nicht mit den Ländern und Städten ab.

Danke sehr! – Ich habe eine Frage an den Senator Flierl. – Herr Senator, wie bewerten Sie die Bedeutung des schulischen Kunstunterrichts für die kulturelle Jugendbildung und damit auch für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen?

Jetzt geht es weiter mit einer Frage von Frau Matuschek von der Fraktion der Linkspartei.PDS. – Bitte schön, Frau Matuschek, Sie haben das Wort!