Was ich zur Evaluation gesagt habe, ist etwas anderes. Der Bundesgesetzgeber wird prüfen, ob das Aufenthaltsgesetz, ob das Recht zu ergänzen ist. Das betrifft nicht die Praxis in den Ländern, da kann er uns nicht hineinreden. Ich habe keinen Oberaufseher über mir, der sagt, was ich zu tun und zu lassen habe. Das weiß ich selbst. Aber der Bundesgesetzgeber kann natürlich aufenthaltsrechtliche Maßnahmen verändern. Er kann neues Recht schaffen. Wir haben das übrigens angeregt, weil wir sehen, dass im Aufenthaltsgesetz das Problem der Kettenduldung nicht befriedigend gelöst worden ist. Seit langer Zeit streite ich dafür, dass wir für Menschen, die seit vielen Jahren hier sind, eine Bleiberechtsregelung erhalten. Auch das könnte man gesetzlich regeln. Man könnte es auch mit einer Entscheidung des Bundesinnenministers mit den Innenministern der Länder machen. Ich werde das Thema im Mai wieder auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz setzen.
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Das führt teilweise zu sehr schwierigen Entscheidungen. Ich warne vor einem Schwarz-Weiß-Denken. Die Realität ist meist nicht schwarz-weiß, sondern komplizierter. Ich werde diese Entscheidungspraxis fortsetzen.
Die Fragestellung, die vom Bundesinnenministerium gekommen ist, ist eher eine andere. Das Bundesinnenministerium hat uns im Rahmen der Evaluation des Zuwanderungsgesetzes –auf Bundesebene wurde von der großen Koalition vereinbart, das Zuwanderungsgesetz zu überprüfen, zu schauen, wo man etwas nachbessern oder ändern muss – gebeten, Stellung zu der Frage zu nehmen, wie wir aus Berliner Sicht mit der Härtefallentscheidung umgehen und ob wir sie für praktikabel halten. Dazu werden wir gegenüber dem Bundesinnenministerium Stellung nehmen. Das ist keine Frage, die sich spezifisch auf Berlin bezieht. Sie wird auch den anderen Ländern gestellt.
Der Staatssekretär hat in diesen Zusammenhang gesagt: Na ja, Ihr handhabt das sehr großzügig. Die anderen Länder haben wesentlich weniger positiv entschiedene Härtefälle. – Ja! Das machen wir. Ich halte das für richtig.
Danke schön! – Sie haben ausgeführt, dass es eine Entscheidungsgrundlage geben wird. – Meine Frage lautet: Welche Vereinbarungen wird der Senat mit dem Bundesinnenministerium bezüglich der Abschiebepraxis treffen, und wie wird sich das auf die Betroffenen auswirken? Ich denke dabei an die Teilnehmer des EQUAL-Programms oder an Jugendliche, die sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Soweit sich Jugendliche in der Schulausbildung befinden, haben wir, übrigens auch durch Beschluss des Abgeordnetenhauses, eine gemeinsame Grundlage, wenn jemand in der Schulausbildung ist und in einem Jahr die Schule abschließt, in anderthalb Jahren das Abitur macht oder eine Ausbildung beendet, dass derjenige dann diese Ausbildung hier noch abschließen kann. An diese Praxis hält sich meine Behörde. Dazu benötige ich nicht die Härtefallkommission, das kann ich nach anderen Rechtsgrundlagen entscheiden.
Eine Vereinbarung mit dem Bundesinnenminister wird es nicht geben. Die Ausführung des Aufenthaltsgesetzes ist Ländersache und somit in der ausschließlichen Kompetenz der Senatsverwaltung für Inneres im Land Berlin. Die wird das so entscheiden, wie wir das Gesetz auslegen, wie das bundesweit ausgelegt wird. Da gibt es minimale Differenzen zwischen den einzelnen Ländern. Einige Länder haben, wie Sie wissen, überhaupt keine Härtefallkommission. Ich halte das für verkehrt, denn ich sehe, dass es Fälle gibt, die irgendwo am Gesetz vorbei gehen, bei denen man jedoch sagen muss: Wenn der Gesetzgeber diesen Fall genau gesehen hätte, dann hätte er
Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Herrn Böger, bei der ich mich auf Zeitungsberichte beziehe, dass in der vergangenen Woche eine Demonstration von Eltern und Schülern in Ahrensfelde und Malchow stattgefunden hat, bei der es um den Schulbesuch in Berliner Schulen ging. Welche Möglichkeiten sehen Sie, Herr Senator, angesichts der auch in den Schulen in Berliner Stadtrandlagen geringer werdender Schülerzahlen, zügig und unkonventionell auf den Bildungsminister Brandenburgs zuzugehen und den Besuch von Berliner Schulen für Brandenburger Kinder anzubieten und damit einen Beitrag zum Zusammenwachsen der beiden Länder für die Menschen der Region erlebbar zu machen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete Hiller! Zunächst darf ich meiner Freude Ausdruck geben. Meistens höre ich ja, wenn über Demonstrationen berichtet wird, dass irgendetwas schief gelaufen ist. Hier wird demonst
Was Ihre konkrete Frage betrifft, will ich präzisieren: Wir sind sogar so liberal, dass wir mit Brandenburg nicht die tatsächlichen Schulplatzkosten ausgehandelt haben. Wir liegen unter den Preisen, die Hamburg mit Schleswig-Holstein ausgehandelt hat. In dieser konkreten Frage gehen wir sozusagen ganz konkret auf das Land Brandenburg ein. Ich kann nicht sagen: Kommt alle zu mir! – Das Land Brandenburg müsste sagen: Wir wollen nicht, dass die Schüler bis nach Eberswalde fahren, ihr wollt nach Berlin. – Dann müsste man sehen, ob man in diesem konkreten Fall die Zahl der Schüler entsprechend ausdehnen könnte. Brandenburg orientiert darauf, dass unser Abkommen revidiert werden kann, wenn die 15 % heruntergehen, dass sie dann weniger zahlen müssen. Das käme dann in keinem Fall in Frage.
Ich möchte den Herrn Senator Wolf fragen, wie er, wenn er so vehement gegen die Chipkarte ist, die einzige Steigerungsrate, die die rot-rote Koalition hat, Arbeitslosigkeit und steigende Schwarzarbeit, bekämpfen will.
riert, um in die Berliner Schule zu kommen. Das ist doch etwas Schönes! Man sieht, die Berliner Schule ist – und das weiß ich schon lange – besser als ihr manchmal publizierter Ruf. Das ist gut! Festzuhalten ist allerdings auch, dass immer etwas am Rand liegt. Wenn wir sagen würden – was wir natürlich nicht tun werden, um Gottes willen! –, wir okkupieren einen Teil Brandenburgs, gäbe es auch irgendwo ein Randgebiet.
Über die Frage selbst habe ich bereits nachgedacht, ohne dass wir miteinander gesprochen haben. Da gibt es konkrete Zahlen. Die Sache hängt – wie immer – am Geld. Wir haben mit Brandenburg ein Gastschülerabkommen, das Gastschülerzahlungen vorsieht. Das ist üblich in der Bundesrepublik Deutschland. Hamburg macht es mit Niedersachsen und Schleswig-Holstein, RheinlandPfalz mit Hessen. Das Abkommen sieht vor, dass das Land Brandenburg in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils 10 Millionen €, bezogen auf ein Saldo, dass fast 7 400 Schülerinnen und Schüler aus Brandenburg in Berlin in die Schule gehen, zahlt. Das macht rund 1 300 € pro Schüler aus. Die faktischen Kosten für die preiswerteste Schule am Gymnasium liegen bei 8 000 € pro Jahr. Das heißt, es ist sehr schön zu sagen: Kommt, die Türen sind offen! – Aber es muss eben auch finanziert werden.
Wenn Brandenburg sagt: Wir wollen für diese Schüler die realen Schülerplatzkosten – neuerdings berechnen wir sie und wissen, dass sie sich aufteilen auf Personalkosten, Kosten des Schulträgers – zahlen, dann können wir sie aufnehmen. Das ist kein Problem. Für die Gemeinsamkeit der Regionen bin ich sehr wohl. Ansonsten kann man es, da es unterschiedliche Schulträgerschaften und unterschiedliche Kassen gibt, nicht machen.
Mir war schon klar, dass das ein Problem der Kosten ist. Ich frage Sie dennoch, ob Sie einen Vorstoß in diese Richtung mit dem Brandenburger Bildungsministerium unternehmen werden. Wir bereiten ja nach wie vor eine Fusion der beiden Länder vor.
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Hiller! Da stimme ich Ihnen schon seit einem Jahrzehnt zu. Vorbereitung der Fusion – da tun wir eine Menge. Ich möchte nur darauf hinweisen: Selbst wenn wir – was hocherfreulich wäre – ein gemeinsames Bundesland hätten, würde sich hier eine Frage stellen, denn der Schulträger, das sind in der Regel im Flächenstaat die Landkreise, bei uns die Bezirke, will jeweils auch Geld sehen. Das Land zahlt die Personalkosten, das wäre dann ausgeglichen, Aber die reinen Schulträgerkosten werden eben immer noch auszugleichen sein, was manches Mal Probleme macht.
Herr Niedergesäß! Zur Richtigstellung: Ich habe in meiner Beantwortung gesagt, dass ich jederzeit zu einem konstruktiven Gespräch über die Chipkarte bereit bin, wenn mir Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, wenn gesagt wird, wie es vom bürokratischen Aufwand, von der datenschutzrechtlichen Seite und von der Finanzierung her gehen soll.
Zweitens unterliegen Sie einem Irrtum, wenn Sie sagen, dass die Steigerung der Schwarzarbeit die einzige Steigerungsrate ist, die die rot-rote Koalition vorzuweisen hat.
Wenn Sie sich die einschlägigen Berichte ansehen, werden Sie feststellen, dass die Schwarzarbeit in Berlin – übrigens auch bundesweit – im letzten Jahr zurückgegangen ist. Das ist das Erste. – Das Zweite ist: Rot-Rot hat in der Tat in anderen Bereichen Steigerungsraten vorzuweisen. Wir können beispielsweise im Bereich der Verkehrstechnologie und der Verkehrstechnik einen Arbeitsplatzzuwachs von 1 300 Plätzen vorweisen. Gleiches gilt für eine Steigerungsrate im Bereich der Medizintechnik von 10 %. Im Bereich der Biotechnologie wird von der Deutschen Bank Research bis zum Jahr 2010 eine Steigerung um 10 % prognostiziert. Wenn Sie also von Steigerungsraten sprechen, müssen Sie sich darauf konzentrieren, wo wirklich etwas gesteigert wurde und sich nicht um die Bereiche bemühen, wo reduziert wurde, nämlich bei der Schwarzarbeit.
Herr Senator! Ich wollte nicht wissen, wo Sie uns überall noch Scheingefechte vorführen. Wie machen Sie es denn nun mit den Bauarbeitern? Wir hatten schon einmal eine Umkehrung der Verhältnisse.
Ja! Das ist die Frage! – Wir hatten 50 000 Bauarbeiter in Lohn und Brot. Jetzt haben wir nur noch 8 000. Die Arbeitslosenzahlen haben sich verkehrt. Was machen Sie dagegen?
Herr Niedergesäß! Ich hatte in der letzten Woche beispielsweise ein Pressegespräch mit der IG BAU und mit dem BBU, dem Verband der Wohnungsunternehmen, in dem wir eine Initiative zur energetischen Sanierung von Gebäuden vorgestellt haben. Wie Sie wissen, ist ganz erfreulich, dass von der Bundesregierung für dieses Thema zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Hier wird mit der Berliner Wohnungswirtschaft und der zuständigen Gewerkschaft versucht, das Thema voranzubringen, damit auch für Bauarbeiter wieder Arbeitsplätze geschaffen werden.
Sie wissen auch, Herr Niedergesäß, dass wir Anfang der neunziger Jahre und in den neunziger Jahren durch den Stadtumbau ein wesentlich größeres Auftragsvolumen für die Bauwirtschaft hatten. Das ist richtig. Dem ist gegenwärtig nicht mehr so. Es ist aber sehr erfreulich, dass wir mit der Entscheidung über den Flughafen Schönefeld, den Sie nach meiner Erinnerung immer bekämpft haben, Herr Niedergesäß, ein Auftragsvolumen von über 2 Milliarden € in die Region bekommen. Wir haben mit der Flughafengesellschaft vereinbart, dass hier eine mittelstandsfreundliche Auftragsvergabe stattfindet, dass Auftragnehmer verpflichtet sind, Unteraufträge an Unternehmen mittelstandsfreundlich zu vergeben. Es ist ein Lieferantenverzeichnis für die Unternehmen aus der Region eingerichtet worden, mit dem die Auftragnehmer verpflichtet werden, auch die Unternehmen in der Region zur Angebotsabgabe aufzufordern. Das sind einige der wenigen Beispiele, um Ihnen deutlich zu machen, dass wir das Thema Bauwirtschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft durchaus im Blick haben. Die Chipkarte schafft keine Arbeitsplätze, aber Investitionen und Aufträge schaffen Arbeitsplätze. Daran arbeiten wir.