Protokoll der Sitzung vom 06.04.2006

Damit ist die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet. Nun können wir noch Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Dafür verbleiben uns acht Minuten. Ich eröffne diese Runde wie immer mit einem Gongzeichen.

[Gongzeichen]

Sie haben Ihre Wortmeldungen angemeldet. Zunächst ist Frau Hämmerling dran. Dann folgt möglicherweise noch Herr Trapp. – Bitte schön!

Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich begrüße es, dass sich in dieser Stiftung Persönlichkeiten zusammengefunden haben, um das Denkmal zu schützen und nach vorne zu bringen.

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der FDP]

Wir wissen alle, dass beim Brandenburger Tor durch das Einwerben von Mitteln Dritter und Privater, durch Sponsoring und Werbung Summen zusammengekommen sind, die ansonsten dem Haushalt zur Last gefallen wären. Das ist bekannt und wurde öffentlich debattiert. Ähnlich läuft es jetzt beim Standbad Wannsee.

[Beifall bei der SPD und der Linkspartei.PDS – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Frau Hämmerling hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Das ist nicht der Streitpunkt. Auch wir begrüßen das Engagement der Stiftung außerordentlich. Allerdings haben Sie die Beantwortung der Frage umgangen, wie Sie die Kritik bewerten, dass das landeseigene Vergaberecht und die parlamentarische Kontrolle bei millionenschweren Sanierungsaufträgen umgangen werden. Nur danach habe ich gefragt.

Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Was soll ich dazu sagen? – Wenn wir tätig werden, dann wird nichts umgangen. Wenn private Einrichtungen und Stiftungen oder Sponsoren tätig werden, gilt die Landeshaushaltsordnung nicht. Das ist nicht neu.

[Niedergesäß (CDU): Gott sei Dank!]

Für mich ist nicht nachzuvollziehen, weshalb die zu den Ordnungsämtern abgeschichteten Verkehrspolizistinnen oder die PangVüDs dann ihr Funkgerät abgeben mussten und ihre Aufgaben jetzt mit Handys wahrnehmen, währenddessen der Polizeifunk bei ihnen weiterhin gestattet ist.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Nach meiner Kenntnis ist es für die Personen, die Sie gerade benannt haben, nicht erforderlich, im Rahmen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einen Zugang zu dem regelmäßigen Polizeifunk zu haben. Sie müssen allerdings sehr schnell sich selbst und andere vernetzen und verbinden können und sind auf ein übliches Kommunikationsmittel angewiesen. Das ist das Handy, das funktioniert.

Ich glaube, dass es sich viele auch verbitten würden, wenn wir sagen würden: Du darfst das nur machen, wenn das, was für die öffentliche Verwaltung gilt, Maßstab ist. – Dann würde vieles nicht funktionieren. Hier haben wir es mit einer privaten Stiftung zu tun. Die unterliegt selbstverständlich auch der Überprüfung, weil es vermutlich eine gemeinnützige Stiftung ist. Insofern muss sie sich den entsprechenden Regularien stellen. Aber die Ausschreibungsverpflichtungen, denen wir uns freiwillig durch Selbstbindung unterworfen haben, gelten für Stiftungen oder Privatpersonen nicht. Das müssen wir akzeptieren. Oder wir lassen es. Das müssen die Grünen sagen, ob sie das so nicht mehr machen wollen oder nur dann, wenn sich alle mit einem Riesenkatalog bestimmten Regelungen unterwerfen. Das kann man durchaus so fordern. Ich bin allerdings der Auffassung, dass dann das private Kapital für derartige Projekte nicht mehr zu gewinnen wäre. Deshalb muss man sich entscheiden.

Das alles ist jedoch nichts Neues, und wenn irgendetwas – was Sie ja suggerieren – schief läuft, muss es aufgeklärt werden. Die Dinge, die Sie jetzt ins Feld geführt haben, sind systemimmanent und bekannt. Ich kann nichts Anstößiges daran finden.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall des Abg. Niedergesäß (CDU)]

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Jetzt geht es weiter mit dem Kollegen Trapp von der Fraktion der CDU. – Bitte sehr, Herr Trapp!

Herr Präsident! Ich frage die Senatorin Frau Junge-Reyer. – Auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage oder Verordnung darf die zu Ihrer Behörde abgeschichtete Straßenverkehrsbehörde den Polizeifunk benutzen, ohne dass sie eine Behörde oder Organisation mit Sicherheitsaufgaben ist?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Die Frage, wann und in welchem Umfang andere als die Sicherheitsbehörden bestimmte Funkkontakte abhören oder auswerten dürfen, richtet sich nach der Bedeutung dieses Funkkontaktes und nach den Regeln, die zur Geheimhaltung solcher Funkkontakte vorgegeben sind. Dies ist nicht immer vorherzusehen, vor allem ist nicht immer vorherzusehen, was Gegenstand eines solchen Funkkontaktes ist. Deshalb gibt es zur Abgrenzung der Wahrnehmung durch Nichtbefugte bestimmte Regelungen, die auch vorbeugend dafür sorgen, dass bestimmte Kontakte anderen nicht zugänglich sind.

Wie Sie wissen, ist das zur Zeit Gegenstand der Abstimmung zwischen der Polizeibehörde und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Verkehrslenkung zuständig sind. Ich bin der Auffassung, dass wir den Ge

setzen entsprechen und dennoch praktikable Regelungen miteinander abstimmen können.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage des Kollegen Trapp. – Bitte sehr!

Der Fragecharakter war schwer zu erkennen, aber die Frau Senatorin hat ihn sicher erkannt. – Bitte!

Danke schön, Frau Senatorin! – Durch Zeitablauf hat die Spontane Fragestunde ihr Ende gefunden.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3:

Aktuelle Stunde

Krisensituation an Berliner Schulen? – Perspektiven für eine neue Integrations- und Bildungspolitik!

Antrag aller Fraktionen

in Verbindung mit

lfd. Nr. 22:

Beschlussempfehlung

Alle Begabungen fördern – Kooperation von Schulen mit außerschulischen Partnern weiterentwickeln

Beschlussempfehlung JugFamSchulSport Drs 15/4890 Antrag der Grünen Drs 15/4390

in Verbindung mit

Dringlicher Antrag

Schulen müssen eine Perspektive haben! Die Rütli-Schule als Anlass für eine innovative Schulpolitik!

Zunächst war es richtig, die Polizei vor der Schule zu postieren, aber es war genauso richtig, sie so bald wie möglich wieder abzuziehen. Es ist richtig, dass diese Schule sofort zwei Sozialpädagogen erhält, die die Muttersprache der Kinder und Jugendlichen sprechen

und sich auch an die Eltern wenden. – Das ist ohnehin eine lange Forderung der SPD, Frau Senftleben. – Wir haben wiederholt an Schulabgängerinnen und Schulabgänger appelliert, dass sie den Erzieher/-innen- oder Leh rer/-innenberuf ergreifen sollen. Überhaupt hat die rotrote Koalition in Berlin bildungspolitisch so viel auf den Weg gebracht, wie keine andere Koalition zuvor.

So gibt es bereits Strategien für Konfliktschlichter, an den Schulen wurde Vermittlungstraining eingeführt. Bereits seit dem Jahr 2003 existiert das Berliner „Arbeitsprogramm Hauptschulen“, das viele Verbesserungen für Berlins Hauptschulen bereit hält.

Es gibt also auch Hauptschulen, die anders mit ihren Problemen umgehen.

Antrag der FDP Drs 15/4973

Der Dringlichkeit des zuletzt genannten Antrags wird nicht widersprochen.

Jeder Fraktion steht eine Redezeit von bis zu 15 Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redner aufgeteilt werden kann. Die Wortmeldungen erfolgen nach der Stärke der Fraktionen. In der ersten Rederunde hat sich Frau Dr. Tesch für die Fraktion der SPD zu Wort gemeldet und erhält es auch. – Bitte schön, Frau Dr. Tesch!

Danke schön, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Vor genau einer Woche erschütterte ein Brief die Stadt, Deutschland, sogar Teile des europäischen Auslands. Es war kein gewöhnlicher Brief, sondern ein Hilferuf der Gesamtlehrerschaft einer Berliner Hauptschule. In diesem Brief beschrieben sie die Zustände an ihrer Schule und baten um Unterstützung.

Was dieser Brief auslöste, war der bis zum heutigen Tag anhaltende riesige Medienrummel, der regelrecht inszeniert wird. Wie bei der Fußball-WM meint ja jeder und jede bei der Bildungspolitik mitreden zu können. Dabei kam es auch zu Meinungsäußerungen, die nichts mehr mit der Situation an der Rütli-Hauptschule zu tun hatten. Die Meldung, dass die Schule die eigene Auflösung fordere, wurde außerdem falsch in die Öffentlichkeit kolportiert. Dies war und ist nicht der Fall. Die Gesamtkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer schrieb lediglich: „Perspektivisch muss die Hauptschule aufgelöst werden.“ An dieser Stelle und aus diesem Anlass eine überhastete Strukturdebatte zu führen, halte ich jedoch nicht für vordringlich.

Die beklagten Zustände an der Rütli-Hauptschule müssen durchaus ernst genommen werden, aber sie sind keineswegs symptomatisch für alle Berliner Schulen. Es gibt zahlreiche Beispiele gelungener Integration in der Stadt, auch an Hauptschulen.