bin auch gar nicht in der Lage, das abzulehnen. Ich möchte nur davor warnen, dies zu überschätzen, denn die Möglichkeiten, politisch zu intervenieren, sind sehr bewusst einmal politisch eingeschränkt worden. Vor diesem Hintergrund gilt der Appell, den Sie an mich gerichtet haben, für das ganze Haus. – Vielen Dank!
Dann ist die Frage Nr. 9 des Kollegen Behrendt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe mit dem Thema
1. Wie beurteilt der Senat die Pläne des Wasser- und Schifffahrtsamtes, am Landwehrkanal massive Baumfällungen vorzunehmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Behrendt! Ich beantworte Ihre mündliche Anfrage wie folgt: Wie Sie wissen, hat das Wasser- und Schifffahrtsamt mitgeteilt, was wir alle sehen können, dass an weiten Teilen des Landwehrkanals Uferbereiche abgerutscht sind. Es besteht die Gefahr des Einsturzes weiterer Uferabschnitte. Den dahinter stehenden Bäumen würde das Widerlager entzogen, sie würden in den Kanal stürzen. Sie stehen jetzt schon in aller Regel auf einer Schräge. Der Schifffahrtsverkehr ist bereits beeinträchtigt. Es muss gehandelt werden, weil Nichthandeln auch für die Gesundheit derjenigen, die sich auf den Wasser aufhalten, gefährlich sein könnte.
Das Wasser- und Schifffahrtsamt muss deshalb Bäume fällen. Welche dies sind und wo eine Baumfällung unabweisbar ist, habe ich zum Gegenstand der Beratung mit den betroffenen Bezirken gemacht, um sicherzustellen, dass sie einwirken können. Ich glaube, dass die Abstimmung der Dienststellen des Bundes mit den Bezirksämtern, die für die Umsetzung der Baumschutzverordnung zuständig sind, die Anzahl der zu fällenden Bäume beschränken kann. Das heißt aber auch, dass im Einzelfall mit den zuständigen unteren Naturschutzbehörden im Bezirk das notwendige Mindestmaß definiert werden muss. Das haben die Bezirksämter zugesagt. Ich gehe davon aus, dass diese Abstimmungen zurzeit vorgenommen werden.
Danke, Frau Senatorin, auch wenn Sie zu meiner ersten Frage, wie der Senat die Pläne beurteile, nicht so viel gesagt haben. – Eine Nachfrage: Sehen Sie Alternativen zum Fällen der Bäume durch andere Baumaßnahmen,
z. B. das Vorsetzen einer Spundwand oder dass die Bauarbeiten so ausgeführt werden, dass die Bäume erhalten werden – so ist es auch bei anderen Baumaßnahmen üblich, dass man sie ausgräbt und hinterher wieder einsetzt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das eben, Herr Abgeordneter Behrendt, ist Gegenstand der laufenden Abstimmungen zwischen den Bezirken und dem Wasser- und Schifffahrtsamt. Ich setze hier auf die technischen Fähigkeiten und die Ingenieurleistungen beim Wasser- und Schifffahrtsamt. Ich glaube, dass jede Möglichkeit genutzt werden muss, um es zu vermeiden, einen Baum zu fällen.
Ich sehe aber auch, dass es bei einem Kanal in diesem Alter darauf ankommt, sich künftig Gedanken darüber zu machen, wie durch die Schifffahrt, die eine große Aufwirbelung des Bodens des Landwehrkanals in den letzten Jahren verursacht hat, gegebenenfalls künftig weitere solche Beeinträchtigungen und Schäden vermieden werden können. Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass es auf der einen Seite wie bisher möglich ist, dass der Landwehrkanal für die Schifffahrt befahrbar ist – es ist ein wichtiger Teil des Tourismus, aber auch des Ausflugsverkehrs für die Berlinerinnen und Berliner –, und auf der anderen Seite das Ufer sein Aussehen so weit wie möglich behält, weil auch das zu der Attraktivität des Landwehrkanals gehört.
Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Zackenfels von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Zackenfels!
Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Eine Nachfrage an die Frau Senatorin: Ungeachtet der Tatsache, dass der Einbruch des Kais an einer Stelle stattgefunden hat, die nicht von Bäumen bepflanzt ist, interessiert mich, inwieweit auch Sie die Meinung teilen, dass das Wasser- und Schifffahrtsamt hier ganz offensichtlich über Jahre, wenn nicht über Jahrzehnte, seiner Kontrollpflicht nicht nachgekommen ist und seine Arbeiten nicht ordentlich gemacht hat im Hinblick auf die Feststellung des Zustands der Ufer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Zackenfels! Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat eine Sicherungspflicht, der es nachkommen muss. Dass er dieser schuldhaft nicht nachgekommen ist, ist durch den Senat mit Sicherheit kaum zu beweisen. Es wird sich dann herausstellen, wenn man feststellt, ob und an welcher Stelle größere Schäden vorhanden sind, als dies bisher vermutet wurde. Das wäre ein Kriterium dafür, dass möglicherweise nicht frühzeitig genug geprüft wurde.
Dann geht es weiter mit der Anfrage Nr. 11 des Kollegen Carsten Wilke von der Fraktion der CDU zu dem Thema
1. Aus welchen Gründen verzichtet der Senat auf behördliche Prüfungen und Kontrollen, die zur Einhaltung der geforderten Wärmeschutzqualitäten nach der Energieeinsparverordnung EnEV vorgeschrieben sind, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen allein im Ein- und Zweifamilienhausbereich ein Sparpotenzial der CO2-Emissionen von bis zu 250 000 Tonnen pro Jahr vorhanden ist?
2. Ist davon auszugehen, dass nach Einführung der Umweltzone auch dort auf behördliche Kontrollen verzichtet und wie bei der Energieeinsparverordnung auf Eigenverantwortung und Eigeninteresse – in diesem Fall der Verkehrsteilnehmer – gesetzt wird?
Danke schön, Herr Kollege! – Frau Senatorin JungeReyer, die Stadtentwicklungssenatorin, hat das Wort – bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wilke! Ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage wie folgt: Der Senat und damit das Land Berlin hat insgesamt die Reduktion von CO2-Emissionen schon im letzten Jahr für so bedeutend gehalten, dass zu diesem Zweck das Landesenergieprogramm beschlossen worden ist und die Ziele definiert hat. In der Laufzeit bis 2011 soll eine Re
duktion der CO2-Emissionen gegenüber 1990 um 25 Prozent erreicht werden. Das heißt, dass, wenn wir davon ausgehen, dass bereits jetzt 16 Prozent erreicht sind, wir erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um weitere Reduktionen zu erzielen. Das Problem, das Sie angesprochen haben, ist, dass der Senat einerseits die Einhaltung der Energiesparverordnung EnEV prüft, und zwar bei öffentlich geförderten Vorhaben im Rahmen der Projektprüfung; bei den anderen Bauvorhaben muss andererseits auf eine behördliche Prüfung und die Kontrolle von Wärmeschutzmaßnahmen deshalb verzichtet werden, weil diese Maßnahmen zurzeit zumeist nicht genehmigungsbedürftig sind und die Bauaufsichtsbehörden deshalb keine Kenntnis davon haben.
Darüber hinaus sind in der EnEV, einer Bundesvorschrift, Sanktionen bei Verstößen gegen Wärmeschutzanforderungen in der Verordnung nicht vorgesehen. Die Bundesregierung als Verordnungsgeber setzt bei der Umsetzung der Anforderungen vorrangig auf Eigenverantwortung. Sie setzt auch darauf, dass das Eigeninteresse der jeweiligen Eigentümer an Nutzungsqualität, Kostenreduzierung und Werterhaltung so groß ist, das die Unterstützung durch Information, Beratung und monetäre Förderung ausreichend ist.
Zu Ihrer Frage 2: Die Überwachung des fließenden Verkehrs – Sie beziehen sich auf die Einführung der Umweltzone – erfolgt durch die Polizei. In den ersten Tagen der Einführung der Umweltzone wird der fließende Verkehr an ausgewählten Zufahrtsstellen schwerpunktmäßig kontrolliert. Ansonsten erfolgt die Überwachung im Rahmen der üblichen und regulären Überwachungstätigkeit. Es wird ein Rechtsrahmen dafür geschaffen werden, dass Überwachungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter den ruhenden Verkehr beobachten können und dass sie diejenigen, die keine Plakette bzw. keine Ausnahmegenehmigung haben, entsprechend rügen können. Hieraus geht hervor, dass auch die behördliche Kontrolle, also die Kontrolle durch Polizei und Ordnungsämter, in der Zeit nach der Einführungsphase vorgesehen ist.
Frau Senatorin! Werden für die Kontrollen bezüglich der Umweltzone für den ruhenden Verkehr ausreichend Kapazitäten bei den bezirklichen Ordnungsämtern vor dem Hintergrund zur Verfügung stehen, dass der Rat der Bürgermeister davon ausgeht, dass dies gerade nicht der Fall sein wird?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wilke! Anlässlich der Sitzung des Rats der Bürgermeister, den ich heute zum dritten Mal zitieren darf, hat es ebenfalls eine Diskussion zu dieser Frage gegeben. Die Bezirke sind von der Kollegin Lompscher aufgefordert worden, darzustellen, welchen Bedarf sie haben und in welcher Weise sie bei der Einführung der Umweltzone die Aufgabe bewältigen wollen bzw. welcher Unterstützung sie hinsichtlich des Personals bedürfen. Das werden die Bezirke mit Sicherheit tun.
Danke schön Frau Senatorin! – Dann geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Schäfer von den Grünen. – Bitte schön, Herr Schäfer, Sie haben das Wort!
Frau Senatorin! Angesichts der Äußerung aus der Senatsverwaltung, dass 50 Prozent des CO2-Einsparpotentials, das die EnEV erzeugen könnte, aufgrund der mangelnden Kontrolle der Durchführung verlorengeht, sieht der Senat dies nicht als sein eigenes Versagen, weil er für die Implementierung der EnEV zuständig ist und deshalb dieses fünfzigprozentige Einsparpotential heben könnte, wenn er denn wollte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Ich muss zugeben, dass ich mich über diese Frage ausgerechnet des Abgeordneten Wilke von der CDU ein bisschen gewundert habe, weil es doch ausgerechnet die damalige Bundesumweltministerin gewesen ist, die bei der EnEV darauf bestanden hat, dass solche Kontrollen nicht in der gesetzlichen Vorschrift formuliert werden.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt für die Fraktion der SPD der Kollege Buchholz. Er hat das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die Stadtentwicklungs- und Verkehrssenatorin, Frau JungeReyer. – Frau Senatorin! Wie bewertet der Senat die Fahrradsternfahrt, die am Sonntag stattgefunden hat? Sieht er es angesichts von mehr als 250 000 Teilnehmern, die sich friedlich für eine weitere Stärkung des umweltfreundlichen Fahrradverkehrs ausgesprochen haben, als gerechtfertigt an, dass auf einigen Straßen und Autobahnauffahrten längere Wartezeiten für Autofahrer entstanden sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Buchholz! Berlin ist eine Fahrradstadt. Das hat sich am letzten Wochenende wieder gezeigt. Ich glaube, mehr Berlinerinnen und Berliner besitzen ein Fahrrad als ein Auto. Manchmal habe ich den Eindruck, es gibt mehr Fahrräder als Einwohner in Berlin. Wenn wir sehen, welche Bedeutung international diese Fahrradsternfahrt am letzten Wochenende gehabt hat, dann glaube ich, dass an einem solchen Tag eine solche Demonstration, so wie das bei anderen Demonstrationen auch der Fall ist, dazu führen kann, dass ein kurzer Aufenthalt hingenommen werden muss.