1. Welche Maßnahmen sind gegen die jugendlichen Straftäter eingeleitet worden, die am 15. Juni 2007 während der Unterrichtszeit unter Einsatz von Gewalt die Aktentasche einer Lehrerin geraubt haben bzw. diesen Raub beauftragt haben?
2. Wie beabsichtigt der Senat den Rechtsstaat an unseren Schulen durchzusetzen und den jugendlichen Schülern zu verdeutlichen, dass derartiges kriminelles Verhal
ten gegenüber Lehrkräften oder Schülern kein Erfolgsmodell ist, sondern immer spürbare Konsequenzen nach sich zieht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Die jugendlichen Tatverdächtigen wurden vonseiten der Polizei nach der Tat befragt, und sie wurden erkennungsdienstlich behandelt. Aufgrund fehlender Haftgründe wurden sie im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen entlassen und ihren Eltern übergeben. Die Täter sind bisher kriminalpolizeilich nur in geringem Umfang in Erscheinung getreten. Seitens des Fachkommissariats, der zuständigen Polizeidirektion 4, wurde Kontakt mit den Schulleitungen aufgenommen. Gegen die sechs an dem Raub beteiligten Schüler aus Tempelhof-Schöneberg, die von den drei verschiedenen Schulen stammen, wurden vonseiten der Schulverwaltung und der Schulen folgende Maßnahmen eingeleitet: Schulleitung, Schulaufsicht und Schulpsychologen haben mit den Tätern gesprochen. Bei einem der Gespräche waren der Vater und der größere Bruder des Täters anwesend. Nach Abschluss der Gespräche haben die Schulaufsicht und die Schulleitungen gemeinsam entschieden, dass fünf Schüler für 14 Tage vom Unterricht suspendiert werden. Ein sechster Schüler nimmt bis auf weiteres nicht am Unterricht in seiner Klasse teil, sondern erhält Einzelunterricht.
Die Vorfälle wurden zum Anlass genommen, die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt durch Bildung einer Arbeitsgruppe neu zu organisieren und damit zu intensivieren. Zu der Arbeitsgruppe gehören zwei Vertreter der Schulaufsicht, die Leitung des Jugendamts und der Leiter der Schulpsychologischen Beratungsstelle. Ziel ist eine enge Zusammenarbeit der Beteiligten, damit zukünftig Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zeitnah durchgesetzt werden können. Es ist weiterhin beabsichtigt, dass die geplanten Umsetzungen der Schüler in eine andere Schule mit demselben Bildungsziel in entfernte Bezirke erfolgen soll, damit der Kontakt zu den bisherigen Bezugsgruppen weitestgehend unterbunden wird.
Zur Frage 2: Bezogen auf die Region Tempelhof-Schöneberg, in der die betroffenen Schulen liegen, wurden im Jahr 2006 vonseiten der Polizei allein in der Direktion 4 insgesamt 284 Antigewaltveranstaltungen durchgeführt. Im Rahmen dieser dreistündigen Veranstaltungen werden den Schülerinnen und Schülern mögliche Verhaltensformen in Konfliktsituationen aufgezeigt. Weiterhin werden sie über rechtliche Aspekte, das Verhalten im Strafverfahren, Notwehr und Nothilfe aufgeklärt.
An der Oberschule, an der es zu der Gewalttat kam, fanden seit dem 1. Januar 2006 bisher acht Antigewaltveranstaltungen, sieben Präventionsunterrichte sowie 19 weitere präventive Einzelgespräche, Beratungen, Schülersprechstunden sowie Teilnahme an Schulfesten statt. Seit dem 21. Februar 2006 besteht zwischen der Polizei und der von der Tat betroffenen Oberschule eine schriftliche Kooperationsvereinbarung. Als Ziele wurden u. a. Aufklärung über Rechtslagen, Normen und Konsequenzen sowie die ganzheitliche kooperative Präventionsarbeit, insbesondere für die Bereiche Gewalt und Drogen, vereinbart.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Berliner Schulen wie auch die Schulaufsicht in den Regionen achten bei jedem Gewaltvorfall an Schulen darauf, dass Angriffe auf Schülerinnen und Schüler wie auch Angriffe auf Lehrerinnen und Lehrer umgehend sanktioniert und sorgfältig aufgearbeitet werden. Die beteiligten Pädagogen sind ergänzend dazu verpflichtet, Straftaten an Schulen und solche, die einen unmittelbaren Bezug zur Schulgemeinschaft haben, anzuzeigen. In jedem Fall sollten die Täter zu einer Wiedergutmachung gegenüber den Geschädigten veranlasst und zu dieser angeleitet werden.
Zwischen den Berliner Schulen und der Polizei gibt es über die Präventionsbeauftragten eine intensive Zusammenarbeit, zu der auch die Durchführung von Trainings in Schulen gehört. Diese wurden in den Schulen von den Schülern offensichtlich sehr gut angenommen. Damit die Zusammenarbeit mit der Polizei insbesondere auch in Schulen an sozialen Brennpunkten weiterhin zum Nutzen aller verbessert wird, wird unterstützend durch die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention darauf hingearbeitet, die Anzahl der Kooperationsverträge mit der Polizei, die derzeit bei 66 liegt, weiter zu erhöhen.
In einigen Regionen werden Schulen durch das Angebot des Rechtskundepakets „Recht – aufschlussreich“– das ist der Titel – dabei unterstützt, die Rechtskenntnisse und das Rechtsbewusstsein ihrer Schüler zu fördern. Dieses Paket wird seit Oktober 2003 im Rahmen von Projektwochen mit Berliner Schülern und Schülerinnen in Kreuzberg, Neukölln und Mitte erprobt. Zentrale Idee ist es, dass Schülerinnen und Schüler Rechtsbewusstsein entwickeln, indem sie eine von ihnen selbst gewählte jugendtypische Straftat im Rahmen von Rollenspielen z. B. mit Polizeibeamtinnen, Staatsanwälten oder -anwältinnen und Richterinnen aufarbeiten. Ein besonderes Erlebnis für die Jugendlichen ist dabei der Besuch der für den Bezirk zuständigen Polizeidienststelle und einer Gerichtsverhandlung in Moabit.
Herr Senator Zöllner! Wie bewerten Sie, dass andere internationale Metropolen, wie gestern in der „Morgenpost“ zu lesen war, aktive Strategien zur Reduzierung von Gewalt und Kriminalität an Schulen verfolgen, die spürbare Konsequenzen nach sich ziehen, während Sie sich nach den zunehmenden Gewaltvorfällen, die in den letzten Tagen in den Berliner Schulen täglich eskalieren, lediglich in hilflose Appelle, in Kooperationsvereinbarungen flüchten oder die Verantwortung den Bezirken zuschieben?
Ihre Nachfrage enthält einige Unterstellungen, die ich als Erstes zurückweise. Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen haben, dass die Vorfälle an den Berliner Schulen eskalieren. Ich kann das weder qualitativ noch quantitativ feststellen, und ich habe mich in dieser Situation sehr darum bemüht. Ich gebe zu, es steht einige Male häufiger in der Zeitung. Wir haben in Berlin beispielhaft für das gesamte Bundesgebiet eine überaus sorgfältige statistische Aufbereitung der Gewaltvorfälle an Schulen. Meiner Kenntnis nach wird es nach dem in den letzten Jahren erfolgten Anstieg, der wohl hauptsächlich auf ein höheres Maß an Sensibilität für das Thema zurückzuführen ist, in diesem Jahr keinen Anstieg geben. Die Anzahl der Fälle pro Tag entspricht, wenn sie im Durchschnitt hinuntergebrochen werden, der der vergangenen Jahre.
Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie mir unterstellen, dass ich irgendetwas in die Verantwortung der Bezirke schiebe. Ich kann mich nicht erinnern, in diesem Zusammenhang weder etwas geschrieben noch gesagt zu haben.
Drittens meine ich, dass die einzige offensive Strategie, um Derartiges zu verhindern, die Prävention ist.
Ich habe ausdrücklich gesagt, dass in dieser Kombination sicher auch Sanktionen enthalten sein müssen. Das sind aber die der nachträglichen Fehlerkorrektur und nicht diejenigen, die offensiv Dinge verhindern. Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir in Berlin eher Vorbild denn Nacheiferer sein sollten.
Vielen Dank, Herr Senator Prof. Zöllner! – Die Möglichkeit zu einer weiteren Nachfrage hat jetzt Herr Abgeordneter Saleh. – Bitte sehr!
Herr Senator! Wie bewertet der Senat die Forderungen des Berliner FDP-Chefs, der heute in der „Berliner Morgenpost“ die Bildung einer Hauptschule fordert, an der ausschließlich gewalttätige Jugendliche unterrichtet werden, mit der Begründung, diese Jugendlichen aus dem normalen Schulalltag herauszuziehen, damit die anderen Kinder und Lehrer nicht länger drangsaliert werden?
Die Separierung von Menschen hat noch nie eine Lösung gebracht, sie wird es auch in diesem Fall nicht bringen.
1. Sind dem Berliner Senat die Umstände bekannt, die zur Festnahme eines Berliner Arztes beim G-8-Gipfel in Heiligendamm geführt haben, der für die medizinische Betreuung von Demonstranten eingesetzt war und der sich nach eigenen Angaben auf dem Weg zu einer ärztlichen Hilfeleistung befunden hat?
2. Teilt der Berliner Senat die Auffassung der Berliner Ärztekammer, dass Ärztinnen und Ärzte auch bei politischen Großveranstaltungen und Demonstrationen jeglicher Art nicht daran gehindert werden dürfen, Patienten zu versorgen?
Vielen Dank! – Es antwortet der Senator für Inneres und Sport, Herr Senator Dr. Körting. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Albers! Die Umstände sind mir bekannt – so weit zu Ihrer ersten Frage.
Ja, er hat doch gefragt, ob es mir bekannt ist. Er wollte nicht wissen, was passiert ist, er wollte nur wissen, ob es mir bekannt ist. Diese Frage bekommt er korrekt beantwortet.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ich teile die Auffassung des Präsidenten der Ärztekammer, dass Ärzte, die ärztlich tätig sind, auch bei Großdemonstrationen ihre ärztliche Tätigkeit ausüben können müssen. Ob in dem konkreten Fall der werte Dr. K. als Arzt tätig war, als er gerade drei Journalisten befördert hat, oder nicht als Arzt tätig war, das obliegt der Staatsanwaltschaft Rostock, die das Verfahren untersucht und die Tatvorwürfe gegen ihn untersucht. Dazu möchte ich mich als Berliner Innensenator nicht äußern.
Danke, Herr Senator Dr. Körting! – Herr Dr. Albers – eine Nachfrage? – Sie möchten nicht. Dann meldet sich jetzt Frau Dr. Hiller. – Bitte!
Danke schön! – Da augenscheinlich sowohl Herr Albers als auch Herr Körting die Umstände kennen, die angesprochen werden, würde mich interessieren, wie die Umstände waren, die zu dieser Festnahme führten.