Und wir haben gesagt – das hat der Senat jetzt auch auf den Weg gebracht, übrigens schon erarbeitet, bevor Sie sich tiefgründig Gedanken auf der Grundlage der alten interfraktionellen Vereinbarung gemacht haben –, dass wir diese Sammlung erleichtern wollen.
Das werden wir auch machen. Wie schon öfter gesagt wurde, haben wir keine Angst vor Volksbegehren, schon gar nicht vor dem zu Tempelhof.
Was mich nur ärgert – und da sollten Sie den Leuten die Wahrheit sagen, das haben Sie, Herr Jotzo eben auch nur indirekt gemacht –: Herr Pflüger hat hier gesagt, es sei ein Skandal, dass – nachdem 20 000 Unterschriften für den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens gesammelt worden seien – nicht sofort alles Handeln eingestellt werde und sozusagen eine aufschiebende Wirkung eintrete.
Das heißt, wenn von weniger als ein Prozent der Bevölkerung Unterschriften vorliegen, muss der Senat sämtliches Rechtshandeln einstellen.
Das war Ihre Forderung, Herr Pflüger, das habe ich noch deutlich in Erinnerung und die Kolleginnen und Kollegen sicherlich auch.
Wenn man in Ihren hoch gelobten Gesetzentwurf guckt, ist davon nichts mehr drin, weil Sie nicht nach einem erfolgreichen Antrag auf Durchführung eines Volksbegeh
rens diese aufschiebende Wirkung haben wollen, sondern erst nach der zweiten Stufe, das heißt, wenn tatsächlich 170 000 Unterschriften zusammengekommen sind. Damit gaukeln Sie den Bürgern vor, Rot-Rot habe etwas gemacht, nämlich den Schließungsbescheid erlassen, was auf der Grundlage Ihres Gesetzes nicht mehr möglich gewesen wäre. Und das ist schlicht gelogen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gaebler! – Herr Gram! Möchten Sie erwidern? – Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Lederer von der Linksfraktion das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Jotzo! Der Tag Ihrer Selbstüberhebung ist kein großer Tag für Berlin. Wenn überhaupt, dann war der 17. September 2006 ein großer Tag für Berlin, an dem die Berlinerinnen und Berliner unter anderem denen, die sich immer dagegen gesträubt haben, ganz klipp und klar gesagt haben: Wir wollen mehr Demokratie in Berlin!, und das taten sie mit einer beachtlichen Mehrheit. Das war ein guter Tag für Berlin. Das können wir an dieser Stelle festhalten.
Meine Partei, die Linkspartei, hat sich sehr darüber gefreut, denn wir hatten uns im Vorfeld für diesen politischen Meilenstein sehr stark gemacht. Es ist am Ende auch gelungen, dass das Land Berlin nach dem Report von „Mehr Demokratie e. V.“ in der Länderwertung immerhin den Sprung von Platz 16 auf Platz 1 geschafft hat. Dies hat damit zu tun, dass wir in den Bezirken die Bürgerbeteiligung dieser Art überhaupt erst möglich gemacht und dass wir sie auf Landesebene erheblich verbessert haben. Dies ist immerhin – ich sage dies noch einmal – zum Teil gegen den Widerstand Ihrer Jamaikakoalition passiert.
Was noch fehlt, ist das Ausführungsgesetz. Entscheidende Aspekte sind aber bereits verfassungsrechtlich geregelt. Es muss aber in der Tat noch die konkrete Umsetzung der Verabredungen aus den Fraktionsrunden erfolgen, die wir seinerzeit miteinander hatten. Da war zum Beispiel die Verabredung, freie Sammlungen zu ermöglichen. Mich hat in der Tat auch geärgert, dass der Entwurf so spät vorgelegt wurde, aber nun haben wir gleich zwei. Wir haben Ihren Entwurf, und wir haben den Senatsentwurf. Wir können sie nebeneinander legen und vernünftig darüber reden, welche Lösungen an welcher Stelle die besseren sind. Die Differenzen halten sich in Grenzen. Beim Senatsentwurf sehe ich demokratischere Fristenregelungen. Das betrifft die Verlangensfrist bei negativer Entscheidung des Abgeordnetenhauses und die Frist für Abwahlbegehren des Parlaments. Hier sind die
Die Pflicht der Verwaltung zur Kostenschätzung und die Beifügung zur jeweiligen Initiative finden wir auch gut, denn wir meinen, dass Budgetwissen und Kenntnis um Kosten Teil verantwortlicher, demokratischer Teilhabe sind. Wir finden an dieser Stelle auch gut, dass der Bürgerantrag dann tatsächlich vor dem Parlamentsvorschlag abzudrucken ist, wenn Zettel gedruckt werden und das Parlament eine alternative Abstimmungsvorlage gibt. Der Respekt vor dem Bürgerwillen erfordert es, dass man dies an die erste Stelle setzt und den parlamentarischen Alternativvorschlag an die zweite. Für den Erfolg solcher Bürgerinitiativen muss das nicht unbedingt schädlich sein, sondern es kann besser sein.
In dem Jamaika-Entwurf finde ich die aufschiebende Wirkung gut. Sie sind jedoch auf halber Strecke stehen geblieben. Es richtet sich nämlich vornehmlich gegen den Senat und nicht so sehr gegen das eigene Parlament. So viel Inkonsequenz kann man Ihnen auch nicht durchgehen lassen. Ich muss gestehen, ich bin Fan davon, die aufschiebende Wirkung ab der zweiten Stufe herzustellen. Meine Fraktion war strikt dafür, das zu tun. Gescheitert sind wir an Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU. Es ist schön, dass man Ihnen entweder bei Ihrer Spaghettirunde etwas in den Kaffee getan hat oder dass Sie in der Zwischenzeit tatsächlich nachgedacht haben. Das finde ich gut!
Es ist an dieser Stelle eigentlich nur noch unser Koalitionspartner, dieser hatte damals an der einen oder anderen Stelle auch ein Problem, aber vielleicht ist er jetzt auch damit einverstanden. Dann sind wir uns alle einig. Das ist umso besser. Es scheint mir bei der CDU inzwischen ein wenig taktisch motiviert, aber ich würdige es ausdrücklich. Es ist gut, dass Sie sich hier bewegt haben, und ich freue mich, dass Sie mit uns in wenigen Jahren die Hürden absenken und die Teilnahmequoren abschaffen werden. Wunderbar! Da sind Sie auf dem richtigen Weg, liebe CDU!
Die Sammlung ohne Lichtbildausweis – darüber müssen wir tatsächlich diskutieren. So wenig Aufwand wie möglich, so wenig Hürde wie möglich, das ist richtig. Aber irgendeine Form von Legitimierung muss schon sein. Es handelt sich immerhin um ein Gesetzgebungsverfahren. Man kann es nicht so machen wie unser Freund Christian Specht, der auf einer Demonstration mit einer Liste herumgeht und jeden unterschreiben lässt. So einfach wird dies nicht gehen! Wir müssen uns vielmehr darüber unterhalten, wie wir dies seriös und vernünftig machen. Dann bleiben in der Tat nur noch wenige Differenzen übrig. Der Senatsentwurf ist wesentlich sorgfältige gearbei
Die Stärke des Parlaments in diesem Themenbereich bestand darin, sich um größtmöglichen Konsens zu bemühen, und zwar schon bevor die Bürgerinnen und Bürger die Stimme hatten. Das hat Zeit gekostet, aber es hat gründliche Arbeit ermöglicht. Das Ergebnis – die Neufassung der Artikel 54 und 61 bis 63 – kann sich sehen lassen. Ich habe die Hoffnung, dass wir eine Einigung zwischen den Fraktionen erzielen können, auch wenn dies vielleicht bedeutet, dass sich nicht alle Begehrlichkeiten der Beteiligten eins zu eins umsetzen lassen. Meine Fraktion ist zu einer solchen Arbeit in gemeinsamer Lösungssuche bereit. Schauen wir mal! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Dr. Lederer! – Für die Fraktion der Grünen hat jetzt das Wort der Abgeordnete Lux. – Bitte!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hätte heute wirklich eine Glanzstunde der Demokratie werden können, es hätte heute eine schöne Stunde werden können!
Es hätte heißen können: Ja! Wir alle sind für mehr Demokratie, wir sind dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger Berlins sich einbringen! Wir sind uns ausnahmsweise auch mal alle einig, egal, ob es zwei Gesetzentwürfe oder nur einen gibt! Wir sind uns alle einig, dass es geringe Hürden bei den Volksentscheiden geben muss! Das hätte es sein können!
Es wurde hier eine Chance vertan. Es wurde auch wieder parteipolitisch ausgemünzt. Mittlerweile kennt man das schon, aber warum lassen wir uns beirren und schauen nicht einfach auf die Sache? Wir senken die Hürden und schauen gemeinsam, wie dies geht. Wir sagen den Berlinerinnen und Berlinern: Bringt euch ein, es lohnt sich! Zeigt uns als Politikerinnen und Politiker, welche Politik ihr wollt, und zeigt uns endlich, was euch bewegt! Wir senken dafür die Hürden und finden es gut, wenn es so viel Beteiligung gibt.
[Beifall bei den Grünen – Christian Gaebler (SPD): Das ist doch vom Gesetz unabhängig! Wir haben die Hürden schon gesenkt!]
Wir werden die Hürden auch noch weiter senken, und dies ist auch eine gute Sache. Dass es nun so weit kam, dass sich die Oppositionsfraktionen die Frage gestellt haben, wie wir dazu kommen, dass es möglichst bald ein angepasstes Ausführungsgesetz gibt, hat damit zu tun, dass auch einmal von Ihnen gesagt wurde – am 1. Dezember in der „Berliner Zeitung“, und es war ein Rechtsexperte der Linkspartei –, dass ein neues Gesetz für die Plebiszite eine der ersten Angelegenheiten im Rechtsausschuss sein werde.
Ich weiß nicht, ob ich die ganze Zeit seit dem 1. Dezember in einem anderen Rechtsausschuss war, die Linke heimlich den Rechtsausschuss beim Innensenator angedockt hat oder Ihnen mittlerweile die Gabe der Bilokalität gegeben ist und Sie in einem anderen Rechtsausschuss waren, aber ich habe seit dem 1. Dezember nicht ein einziges Wort über die Anpassung des Volksabstimmungsgesetzes gehört.
Deswegen dürfen wir uns auch fragen, ob wir eine Vorlage machen können, damit das Ganze vielleicht ein wenig beschleunigt wird. Hopplahopp, greift sich dann Innensenator Körting die Angelegenheit. Frau von der Aue hat sich nicht so viel eingebracht, obwohl es eine Sache des Rechtsausschusses ist. Aber wir haben nun zwei Vorlagen, und sie sind beide ganz gut. Deswegen können wir nun endlich vernünftig darüber diskutieren.
Wir können auch gern „Mehr Demokratie e. V.“ fragen. Ich bin mir relativ sicher, dass sie dieses Mal für den Oppositionsantrag sein werden, weil er mehr Demokratie bedeutet. Dem liegen zwei Punkte zugrunde, die beide auch schon genannt wurden.
Das eine ist die freie Sammlung, und zwar ohne Personalausweise. In diesem Punkt – Herr Dr. Lederer, Sie haben bereits gesagt, Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit – sind Sie deutlich ungründlich.
[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Schülerausweis reicht! – Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Das Parlament muss beschließen!]
Denn wie wollen Sie kontrollieren, dass Leute ihren Personalausweis bei den Unterschriftensammlern vorlegen? Das hätte ich gern vom Senat oder der rot-roten Koalition beantwortet oder auch von Ihnen, Herr Dr. Lederer. Konkret gefragt: Wie wollen Sie kontrollieren, dass Christian Specht auf einer Demonstration jeden, den er auf seiner Sammelliste unterschreiben lässt, auch nach seinem Personalausweis fragt? Ist dies für Sie das Herabsenken von Hürden? Diese Frage stelle ich mir, und Sie können sie mir gern im Rechtsausschuss beantworten.
Der andere Punkt, der hier auch angesprochen wurde, ist die aufschiebende Wirkung, die es erst ab 170 000 Unter