Protokoll der Sitzung vom 13.09.2007

Der Hauptbahnhof muss von allen erreicht werden können, sonst ist es nicht sinnvoll.

[Daniel Buchholz (SPD): Das war schon immer so!]

Auf Moabit brauche ich nicht einzugehen. Wenn es dort Bedarf gibt – warum eigentlich nicht? Ich gehe aber noch auf Ihr Lieblingsthema ein, die Leipziger Straße.

Nein, das geht nicht mehr. Ihre Redezeit ist beendet.

Ich komme gleich zum Schluss. – Das ist der Schwarzbau eines ehemaligen Senators. Ihn gegen die Autofahrer mit Leben zu füllen... Ich erinnere daran, dass es da eine merkwürdige Planung gab.

Herr Kollege! Kommen Sie jetzt bitte wirklich zum Schluss!

Ich weiß, dass Sie das nicht gerne hören, Herr Präsident! Es kommt aus Ihrem Bereich: eine Wendeschleife um die Philharmonie. Aber dieses Verkehrshindernis in der Leipziger Straße tragen wir nicht mit. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

[Beifall bei der FDP]

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse einzeln über die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen: Hinsichtlich Drucksache 16/0377 – Stichwort: Straßenbahnnetz –, im Ausschuss gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt, stimmen wir über den Ursprungsantrag ab. Wer diesem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Danke schön! Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Sehe ich nicht.

Dann komme ich zur Drucksache 16/0378 – Stichwort: Straßenbahn zum Hauptbahnhof –, im Ausschuss gegen die Stimmen der Grünen mit neuer Überschrift und in neuer Fassung angenommen. Die Abstimmung erfolgt über die Neufassung, Drucksache 16/0639. Wer ihr seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD, CDU, Linke und FDP. Die Gegenprobe! – Das sind die Grünen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag so angenommen. Enthaltungen? – Sehe ich nicht.

Ich komme zur Drucksache 16/0380 – Stichwort: Straßenbahn zwischen Hauptbahnhof und Moabit –, im Ausschuss gegen die CDU mit neuer Überschrift und in neuer Fassung angenommen. Über diese Neufassung, Drucksache 16/0641, wird abgestimmt. Wer ihr seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Gegenprobe! – Das ist die CDU. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Enthaltungen? – Sehe ich nicht.

Dann komme ich zur Drucksache 16/0381 – Stichwort: Straßenbahn zwischen Alexanderplatz und Potsdamer Platz –, im Ausschuss gegen CDU und FDP mit neuer Überschrift und in neuer Fassung angenommen. Die Abstimmung erfolgt über diese Neufassung, Drucksache 16/0642. Wer dieser seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die Gegenprobe! – Das sind CDU und FDP. Enthaltungen? – Sehe ich nicht.

Dann komme ich zur Drucksache 16/0382 – Stichwort: Straßenbahn bis ins Allendeviertel –, im Ausschuss gegen Grüne und FDP abgelehnt. Über den Ursprungsantrag wird jetzt abgestimmt. Wer diesem seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen und die FDP. Die Gegenprobe! – Das sind SPD, CDU und Linke. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen? – Sehe ich nicht.

Ich komme nun zur

lfd. Nr. 5:

II. Lesung

Gesetz zur Aufhebung des Berliner Vergabegesetzes (VgG Bln)

Beschlussempfehlungen WiTechFrau und Haupt Drs 16/0741 Antrag der FDP Drs 16/0428

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch.

Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II gemäß FDP-Antrag Drucksache 16/0428.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Ausschüsse empfehlen jeweils mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die FDP. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz zur Aufhebung des Berliner Vergabegesetzes abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur

lfd. Nr. 6:

I. Lesung

Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz – NRSG)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/0716

Diese Beschlussvorlage hatte ich vorab bereits federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen. Die nachträgliche Zustimmung hierzu stelle ich fest.

Eine Beratung wird nicht gewünscht. Die Reden werden zu Protokoll gegeben. – Danke schön!

Nachdem es nun mehrere Monate gedauert hat, bis der Senat einen eigenen Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz vorgelegt hat, freue ich mich, dass vieles aus unserem Entwurf übernommen wurde; dennoch wird die FDPFraktion die Senatsinitiative ablehnen.

Es wird Sie einerseits nicht überraschen, dass wir nach wie vor hinter unserem Gesetzentwurf stehen, andererseits gibt es genug Gründe, Ihren Entwurf abzulehnen – und diese werden uns aus Ihren eigenen Reihen geradezu aufgedrängt.

Herr Hillenberg wünscht sich Rauchinseln im Abgeordnetenhaus. Herr Buschkowsky fühlt sich für Kontrollen schon mal nicht zuständig und sieht die Ordnungsämter jetzt schon überlastet. Angesichts der Personalbelastung bei Lehrern, in den Jugendämtern oder der Polizei halte ich die Forderung der Linken, hierfür 50 zusätzliche Stellen zu schaffen für sehr bezeichnend, wo Sie die Schwerpunkte Ihrer Politik setzen. Mit Kontrolle und Überwachung haben viele von Ihnen und Ihren Anhängern Erfahrung, aber selbst Sie müssen sehen, dass wir wichtigere Probleme haben, als Raucher am falschen Ort abzukassieren. Da selbst die Polizei bei diesen Ordnungswidrigkeiten nicht einschreiten wird, frage ich mich, wer das Rauchverbot vor allem an den Wochenenden ab 22.00 Uhr in den dann vollen Bars und Kneipen kontrollieren will. Auch hierzu konnten wir der Presse und dem

Antrag entnehmen, dass Frau Senatorin auf soziale Kontrolle baut. Allein dazu braucht es aber kein Gesetz.

Dass der Schutz vor Passivrauch wichtig ist, ist selbstverständlich. Dennoch muss dieser auch praktikabel sein, aber mit diesem Gesetz ist er es nicht. Außerdem gehen Sie in Ihrem Antrag viel zu weit!

Ihr Gesetzentwurf hat vor allem zwei Punkte, die nicht nur aus liberaler Sicht sehr bedenklich sind: Sie schaffen Regelungen, für deren Umsetzung niemand zuständig sein möchte oder in der Lage ist, sorgen für noch mehr Bürokratie, und, was noch schwerwiegender ist: Sie greifen in die Privatautonomie der Gastwirte ein. Von Ihrer Ausnahmeregelung, einen Raucherraum einzurichten, fühlen sich viele Gastwirte, die gar nicht die Möglichkeit dazu haben, benachteiligt und tatsächlich sind sie es auch! Hier kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen, die untragbar sind. Ich kann es offenbar nicht oft genug sagen: Für diese Ungleichbehandlung kann es nur eine liberale Lösung geben: Nämlich die Kennzeichnung der Lokale als Raucher- oder Nichtraucherlokal. Dann kann jeder Wirt selbst entscheiden, für welche Variante er wählt, so wie die Berliner, im Gegensatz zu Behördengängen oder Krankenhausaufenthalten, selbst über die Gestaltung ihrer Freizeit entscheiden können und sollen. Das darf nicht nur Anliegen der FDP-Fraktion sein.

Abgesehen davon gilt es noch einige inhaltliche Stolpersteine zu diskutieren: Was nutzt ein Rauchverbot auf dem Schulgelände, wenn die Schüler dieses in der Pause verlassen? Dadurch steigt eher die Unfallgefahr, aber weniger geraucht wird nicht. Auch bei Ihren Ausnahmeregelungen wundere ich mich, dass Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen bei allen Ausnahmeregelungen auszuschließen sind: Entweder schließe ich nur die Gefahren aus, dann braucht es nicht diese Regelungsfülle oder ich schließe die Gefahr mittels Ausnahmeregelung aus. Auch sollten Sie uns noch wissen lassen, wer nun bei Vernehmungen der Polizei wo wem das Rauchen erlauben darf oder nicht und ob hier nicht die Möglichkeit zur Willkür gegeben wird. In den Ausschüssen werden Sie also noch einiges zu erklären haben.

Wir Liberalen lehnen eine Gesetz, das lebensfremd ist, für unnütze Bürokratie sorgt und so gravierend in private Lebensbereiche eingreift, ab! Mit unserem liberalen Gesetzentwurf ist Nichtraucherschutz wirksam und mit dem Alltag der Berliner vereinbar: grundsätzliches Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Wahlfreiheit im Privatleben, Verzicht auf Bußgelder, die ohnehin keiner eintreibt. So ist es auch in unserem Nachbarland Österreich vorgesehen. Dort setzt man wie wir auf „friedliche Koexistenz“. Deshalb appelliere ich an dieser Stelle an Ihren Fachverstand, Ihren Blick für das Wesentliche und Ihre persönlichen Erfahrungen, unserem Antrag zuzustimmen!

Das Erste, was mir bei unserer letzten Sitzung vor der Sommerpause beim Betreten des Abgeordnetenhauses

auffiel, waren die fehlenden Aschenbecher in den Gängen und eine rauchfreie Luft hier im Hause. Zum ersten Mal war ich an diesem Tag in den Plenarsaal gegangen, ohne durch eine dicke Wolke von Tabakqualm auf dem Gang zwischen Plenarsaal und Casino gehen zu müssen. Was für eine Wohltat! Herr Präsident, gestatten Sie mir, Ihnen meinen ausdrücklichen Dank dafür auszusprechen, dass Sie so schnell und konsequent das Rauchverbot im Abgeordnetenhaus durchgesetzt haben!

Und, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, ich appelliere jetzt an jede und jeden von Ihnen: Setzen Sie dieses Rauchverbot auch in Ihren Fraktionsräumen durch, damit wir Abgeordneten den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass wir hier bei uns im Haus keine Ausnahmen für uns gestatten, die wir den Bürgern draußen nicht erlauben wollen! Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass wir als Abgeordnete unserer Vorbildfunktion gerecht werden! Das ist einfach eine Frage der Glaubwürdigkeit.

Aber zu unserem eigentlichen Tagesordnungspunkt: dem Nichtraucherschutzgesetz, das der Senat vor der Sommerpause verabschiedet hat und das uns heute in erster Lesung vorliegt. Was wir hier im Abgeordnetenhaus begonnen haben, soll mit diesem Gesetz fortgesetzt werden: In öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Schulen, Universitäten, Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Diskotheken, Heimen und in Kultur- und Sporteinrichtungen soll künftig das Rauchen untersagt werden. Das heißt also, überall dort, wo Öffentlichkeit ist, soll künftig das Rauchen verboten sein. Bei aller Kritik an dem einen oder anderem Detail, die in den letzten Wochen geäußert wurde, will ich hier doch mal eines ganz klar feststellen: Dieses Gesetz ist ein enormer Fortschritt gegenüber dem Jetztzustand, denn mit wenigen Ausnahmen können Sie sich überall hinbegeben, ohne dass Sie zwangsläufig zum Passivrauchen gezwungen werden. Nein, im Gegenteil: Das Nichtrauchen ist jetzt – endlich – die Regel und das Rauchen die Ausnahme. Wenn das kein Fortschritt ist!

Während das Rauchverbot im öffentlichen Raum von allen mehr oder weniger akzeptiert und für gut befunden wird, gab es und gibt es noch immer eine ausgeprägte Diskussion zum Rauchverbot in Gaststätten, insbesondere in Kneipen. Das Gesetz sieht auch hier vor, dass das Rauchen grundsätzlich in Gaststätten verboten ist, ermöglicht aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, so genannte Raucherräume einzurichten. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Ausnahmen haben es in sich: Die Raucherräume dürfen keine direkte Verbindungstür zum Nichtraucherbereich wie zur Küche des Lokals haben, auch dürfen die Gäste und das Personal nicht durch diesen Raum hindurchgehen müssen, um zur Küche oder zur Toilette zu gelangen. Eine Gesundheitsschädigung durch Passivrauchen für Gäste und Personal muss auch bei der Einrichtung solcher Raucherräume immer ausgeschlossen werden. Und zu guter Letzt: Bedient werden darf in diesen Räumen auch nicht. Also, mal ganz ehrlich: Wie attraktiv ist es dann noch für eine Gast

stätte, solche Raucherräume einzurichten? Ganz abgesehen davon, dass viele Gaststätten gar nicht die baulichen Voraussetzungen haben dürften, um Raucherräume einzurichten. Ich gehe deshalb davon aus, dass auch die Gaststätten zukünftig mehr oder weniger rauchfrei sein werden, die Nichtraucher unter uns wird es freuen, die Raucher – und da bin ich mir sicher – werden schnell die Lokale in der Stadt ausfindig machen, in denen sie noch rauchen dürfen, allerdings dann ohne das Glas Wein, das Bier oder das Essen. Vielleicht, nein hoffentlich führt das bei denen ja zu weniger Tabakkonsum, das wäre schön! Aber selbst wenn das nicht der Fall sein sollte: Sie schaden dann wenigstens nur noch sich selbst, nicht mehr anderen Menschen!

Und das bedeutet, dass in ein paar Jahren das Deutsche Krebsforschungszentrum hoffentlich keine Zahl von 3 300 Toten jährlich nur allein durchs Passivrauchen mehr veröffentlich kann. Gerade hier in unserer Stadt, die ja nicht nur Hauptstadt im politischen Sinne ist, sondern auch im Sinne, dass hier republikweit die meisten Raucher wohnen, freut es mich ungemein, dass wir hier endlich einen großen Schritt weitergekommen sind.

Die Zeiten sind vorbei, in denen ein Wilhelm Busch fröhlich vor sich hin dichten durfte:

Drei Wochen war der Frosch noch krank, jetzt raucht er wieder, Gott sei Dank!

Damals konnte er sich sicher sein, dass sein fast schon zur Redensart gewordener Vers als Ausdruck wiedergewonnener Gesundheit und Lebensfreude verstanden wird. Heute müsste der beliebte Dichter damit rechnen, dass es zu einer kollektiven Entrüstung aller gesundheitsbewussten Menschen käme, denn wir wissen jetzt sehr viel mehr über das Rauchen und seine gesundheitsschädigenden Folgen als damals. Wir wissen, wie schädlich das Rauchen – aktiv und passiv – für den Rauchenden selbst, aber auch für seine nichtrauchenden Mitmenschen und hier insbesondere für Kinder ist. Wir wissen um die damit verbundenen Risiken wie Krebs, Bluthochdruck, Schlaganfall, Herzinfarkt, Raucherbein, Asthma, chronische Bronchitis, Demenz sowie Seh- und Durchblutungsstörungen, bei Kindern Anfälligkeit für Atemwegs- und chronische Lungenerkrankungen, für Mittelohrentzündungen, verminderte körperliche Leistungsfähigkeit, Infektanfälligkeit und Störungen des Allgemeinbefindens. Uns ist auch bekannt, dass das Rauchen vor und während der Schwangerschaft das werdende Leben schädigt und bei Neugeborenen das Risiko für einen plötzlichen Kindstod erhöht. Uns ist ebenso bekannt, dass das Rauchen uns alle frühzeitiger altern lässt, die Lebenserwartung enorm verkürzt und süchtig macht.

Das alles wissen wir, und trotzdem rauchen noch immer zu viele Menschen, zum Teil exzessiv. Berlin nimmt hier eine traurige Spitzenstellung ein: 34 Prozent aller Bürger rauchen, 50 Prozent aller Kinder wachsen in Raucherhaushalten auf, und das Einstiegsalter für das Rauchen

beginnt bereits mit elf Jahren. Fazit: Offensichtlich bedeutet Wissen weder Klarheit im Kopf noch schnelle Änderung der Lebensgewohnheiten.

Darum brauchen wir Aufklärung, Aufklärung und nochmals Aufklärung, vor allem bei den jungen Menschen. Darum brauchen wir Maßnahmen, die das Rauchen unattraktiv machen und eindämmen. Vor allem brauchen wir den größtmöglichen Schutz der Nichtraucher, weil sie sich ungefragt und ungebeten ständig gesundheitlichen Risiken aussetzen müssen. Über dieses Ziel besteht schon lange Einigkeit über die Fraktionsgrenzen hinweg und auch über die Notwendigkeit, diesen Schutz gesetzlich zu verankern.

Lange hat es gedauert, Frau Senatorin, ehe uns von Ihnen ein Gesetz vorgelegt wurde. Das hat die Geduld meiner Parlamentskollegen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP sichtlich strapaziert, denn sie brachten zwischenzeitlich eigene Entwürfe ein, die wir nun gemeinsam mit dem Ihren braten werden. Inhaltlich gibt es unsererseits keine gravierenden unterschiedlichen Auffassungen zu dem von Ihrem Haus eingebrachten Gesetzentwurf. In Einzelheiten und Details geht unsere Intention weiter, beispielsweise den Schutz der Kinder noch breiter zu fassen. So kann sich die CDU sehr gut ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen und die Einrichtung rauchfreier Zonen bei gastronomischen Angeboten im Freien vorstellen, um auch hier mehr Nichtraucherschutz zu ermöglichen.

Doch wenn wir es alle wirklich ernst meinen mit dem Schutz der Nichtraucher, dann darf dieses Gesetz kein zahnloser Tiger bleiben. Aber, ich fürchte, genau an dieser Stelle wird es hapern, Frau Senatorin! Denn gerade die Ämter, die diesen Schutz mit umsetzen bzw. kontrollieren sollen, sind hoffnungslos unterbesetzt. Da hilft auch die vorgesehene Aufstockung des Personals – 50 für alle Berliner Ordnungsämter – nicht grundlegend weiter. Und bedenken Sie: Vielfach gehen die zuständigen Mitarbeiter für diesen Bereich gerade dann in ihren wohlverdienten Feierabend, wenn die fröhliche Qualmerei in den Kneipen erst so richtig losgeht. Daher muss die Beratung über dieses Gesetz nicht nur die theoretischen Ziele und Maßnahmen, sondern auch die praktische Umsetzung beinhalten.