Protokoll der Sitzung vom 27.09.2007

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Ich möchte zunächst einmal feststellen – auch wenn viele von Ihnen nicht so genau zugehört haben –, dass das, was der Regierende Bürgermeister im Einzelnen zu den zugegebenermaßen schwierigen Themen gesagt hat, eine hervorragende Grundlage für unsere weitere Arbeit ist. Denn wir sehen, dass der Senat sich in den entscheidenden Fragen, die die Zukunft der Medienordnung betreffen, im Einvernehmen mit der Mehrheit des Parlaments befindet und für die Sicherung des Rundfunkprivilegs, für die kulturelle Vielfalt, für die Meinungsvielfalt und für die Sicherung des diskriminierungsfreien Zugangs ist. In diesen Punkten werden wir den Senat auch weiter unterstützen.

[Zuruf von Alice Ströver (Grüne)]

Ich möchte die Diskussion, die wir im Detail sicherlich im Ausschuss führen, an dieser Stelle nicht allzu lange auswalzen. Trotzdem möchte ich einige wichtige Handlungsfelder beschreiben, die aus unserer Sicht die Diskussion bestimmen müssen und wo wir weiterkommen müssen.

Zunächst geht es um das Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts, aus dem wir Konsequenzen ziehen müssen. In diesem Urteil ist die Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgelegt, und zwar auch für die digitalen Medien, und wir haben darin bestätigt bekommen, dass die Gebührenermittlung durch die KEF auch künftig so stattfinden muss, wie sie bisher stattgefunden hat, nämlich politikfern, und dass das, was die Herren Stoiber, Milbradt und Steinbrück seinerzeit mit einer politischen Einflussnahme versucht hatten, verfassungsrechtlich unzulässig ist. Diese Bestätigung war wichtig. Das ist die Basis für eine auch künftig verfassungsfeste und nachvollziehbare Gebührenermittlung.

Man muss als Konsequenz aus diesem Urteil folgende Dinge festhalten: Rundfunk bedarf auch künftig mehr denn je der Vielfaltsicherung durch den Gesetzgeber. Die Gefahren für die Vielfalt haben durch die zunehmende Verflechtung auf dem privaten Medienmarkt zugenommen. Das ist das, was das Gericht auch eindeutig festgestellt hat. Daraus erwächst die Notwendigkeit einer Regulierung im Rundfunkbereich. Wir werden auch künftig versuchen, der Deregulierung im Rundfunkbereich entgegenzutreten.

Zweitens: Die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen wird wichtiger. Angesichts der vielfaltsverengenden Tendenzen hat das Bundesverfassungsgericht den klassischen Rundfunkauftrag bekräftigt. Daraus ergibt sich auch eine Garantie für die Öffentlich-Rechtlichen für die OnlineVerbreitungswege. Wir müssen auf dieser Grundlage und in Verbindung mit der Einigung mit der EU-Kommission

den Funktionsauftrag für ARD und ZDF und das Deutschlandradio präzisieren. Das wird im 11. Rundfunkstaatsvertrag vorgenommen. Das wird die Neubestimmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter sein. Wir werden uns genau überlegen müssen, wie wir die Abgrenzung zu den kommerziellen Aktivitäten gestalten. Die Abgrenzung muss sein. Kommerzielle Aktivitäten sind nicht gleich öffentlich-rechtlicher Funktionsauftrag. Wir werden uns aber diesbezüglich über die genauen Grenzen unterhalten müssen.

Drittens: Medienpolitik und Gebührenrecht müssen strikt voneinander getrennt werden. Dieses Trennungsgebot besagt, dass für die Gebührenentscheidung nicht medienpolitische Erwägungen ausschlaggebend sein dürfen. Es darf mit der Gebührenentscheidung keine versteckte Medienpolitik stattfinden. Das wäre ein Missbrauch der Gebührenfindung. Deswegen muss es bei diesen drei Stufen bleiben: Anmeldung durch die Sender, Feststellung des Bedarfs durch die Sachverständigenkommission – die KEF –, die Länder setzen fest. Bei der dritten Stufe kann man durchaus darüber nachdenken, ob es weiter bei diesem bisherigen Verfahren bleiben muss oder ob es Möglichkeiten einer Verbesserung gibt, entweder eine Verordnungsermächtigung oder eine Koppelung an bestimmte Indizes. Das Gericht hat Möglichkeiten aufgezeigt, die durchaus eine Verbesserung des Verfahrens erlauben. arüber muss man nachdenken. D Eines ist jedenfalls durch das Verfassungsgericht geklärt: Wenn Einsparpotenziale behauptet werden, müssen sie zunächst zurück an die Anstalten und an die KEF, nicht aber durch die Ministerpräsidenten in das Verfahren eingespeist werden.

[Alice Ströver (Grüne): Ja, Herr Zimmermann, wer hat denn die Hand gehoben?]

Wir haben die Hand gehoben, Frau Ströver, weil wir wollten, dass der Staatsvertrag überhaupt zustande kommt. Wir waren doch nicht diejenigen, die ihn torpediert haben. Wir mussten zustimmen, damit es eine Rechtsgrundlage gibt.

Viertens: Andere Finanzierungsquellen dürfen den öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht gefährden. Hier müssen wir den Prüfungsauftrag, den wir an die Länder haben, auch ernst nehmen. Müssen wir Sponsoring bei den ÖffentlichRechtlichen haben? Müssen wir bei den ÖffentlichRechtlichen Werbung haben? Ich würde bei der Werbung nicht so weit gehen wie mein Kollege Eumann aus Nordrhein-Westfalen, der das im Prinzip in Frage stellt. Aber mindestens beim Sponsoring muss überlegt werden, ob man das in dem bisherigen Umfang bei den ÖffentlichRechtlichen so haben will. Wir müssen es also prüfen und gegebenenfalls auch die Finanzierungsquellen überprüfen.

Fünftens: Auch der private Rundfunk nimmt an der Grundversorgung teil. Es ist nicht so, dass das Verfassungsgericht die Öffentlich-Rechtlichen auf den Sockel gehoben hat und die Privaten nur noch für die Games verantwortlich sind. Es wäre falsch, sie in diese Ecke zu

drängen. Man muss sagen, dass sie am Auftrag, an der Grundversorgung, teilnehmen. Deswegen brauchen wir auch eine Auftragsdefinition für die private Säule. Diese soll eben nicht in den Schatten gestellt werden. Man muss auch dort überprüfen, wo der public value und wo die Vorteile und der Mehrwert sind, den auch die Privaten für den Nutzer bringen. Auch hier gilt für mich der Grundsatz: Je mehr public value vorhanden ist, umso mehr Privilegien gibt es etwa auch bei Frequenzen. Deswegen müssen wir klären, inwieweit bei den Privaten die publizistischen oder die rein kommerziellen Interessen überwiegen. Entsprechend muss man auch handeln.

Sechstens: Wichtiger Punkt ist auch die nationale Kontrolle über den privaten Rundfunk. Der Regierende Bürgermeister hat detailliert beschrieben, wie das Land Berlin vorgeht. Es ist genau die Zielsetzung, die wir auch in der Fraktion beschrieben haben. Wir müssen zu einer zentralen Zulassungs- und Aufsichtsinstanz für die bundesweiten privaten Anbieter kommen. Sie muss in der Zuständigkeit der Länder bleiben. Das wird sie auch. Sie muss aber bundesweit und mit Wirkung für alle Länder entscheiden dürfen. Hier hören wir aus der Rundfunkkommission, dass eine solche Lösung gefunden wird. Das scheint mir ein gangbarer Weg zu sein. Die Tendenz ist die Richtige, weil wir mit diesen zersplitterten Zuständigkeiten in sämtlichen Ländern diesen Sachverhalten nicht mehr gerecht werden.

Siebtens: Auch bezüglich des europäischen Rechts hat der Regierende Bürgermeister unsere Haltung sehr zukunftsweisend formuliert, indem er gesagt hat, dass wir auch auf europäischer Ebene für die Vielfalt und Sicherung der kulturellen Vielfalt eintreten müssen. Ein freier Frequenzhandel, wie er in der Kommission bisher angedacht ist, würde das Rundfunkprivileg, wie es das Bundesverfassungsgericht gerade bekräftigt hat, in der Tat gefährden. Deswegen müssen auch bei einem europäischen Frequenzregime die Grundprinzipien der Meinungsvielfalt und der kulturellen Vielfalt gewahrt bleiben. Dafür müssen wir eintreten. Es ist unsere Zuständigkeit als Land, das zu tun. Hier werden wir auch auf Bundesebene entsprechend initiativ werden.

Wir müssen aber auch bei der Telekommunikationsrichtlinie, die überarbeitet wird, sicherstellen, dass unsere Befugnisse als Mitgliedsstaaten – damit auch unsere als Länder – gewahrt bleiben, hinsichtlich der Kabelbelegung zu entscheiden und auch den diskriminierungsfreien Zugang zum Kabel regeln zu können. Das darf nicht durch irgendwelche Marktanpassungs- oder Öffnungsregeln aufgehoben werden. Hier muss die Fähigkeit und die Kompetenz der Mitliedstaaten, must carry oder einen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten, gewahrt bleiben.

Es gibt viele andere Details, die wir besprechen werden. Auf der Basis der Großen Anfrage von heute werden wir damit vorankommen und werden auch als Abgeordnetenhaus an den entscheidenden Punkten die Beschlussfas

sung auf Bundes- und auf europäischer Ebene einbringen. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zimmermann! – Für die Fraktion der Grünen hat jetzt Frau Abgeordnete Ströver das Wort. – Bitte sehr, Frau Ströver!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Regierender Bürgermeister! Wer sollte denn diese Rede mit 16 abgelesenen Fragen und Antworten verstehen können? Ein bisschen mehr Empathie hätte ich mir schon gewünscht und wäre auch am Platz gewesen, weil das Thema Medienpolitik ein immens wichtiges Thema ist. Wir haben heute über die Bahn gesprochen. Die Fragen, die dort zu den Punkten Netz und Betrieb der Bahn thematisiert worden sind, sind auch ganz zentrale Fragen im Bereich der Medienordnung und Medienpolitik. Ich hätte mir gewünscht, dass man das etwas stärker in diesen Raum hinein transportiert hätte.

[Beifall bei den Grünen]

Frau Dr. Hiller! Ich bin ganz auf Ihrer Seite, dass sich gewählte Rundfunkräte, wenn sie dem Parlament angehören, das Thema Medienpolitik eigentlich nicht schenken sollten. – Herr Müller, es freut mich, dass Sie da sind. Rundfunkräte, die von den Parlamenten gewählt werden, sind keine Erfüllungsgehilfen des Parlaments im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Insofern fand ich Ihre Äußerung etwas missverständlich.

[Beifall bei den Grünen – Beifall von Dr. Martin Lindner (FDP)]

Diese Große Anfrage der Koalitionsfraktionen, Herr Zimmermann, ist schon etwas älter. Es steht so ganz euphorisch das Jahr 2007 als das Jahr der medienpolitischen Reformen darin. Nun ist das Jahr 2007 fast zu Ende. Von Reformen ist nichts zu sehen. Wir sind noch ziemlich weit weg von den wichtigen Fragen, um die es geht. Auch der Regierende Bürgermeister hat sich in seinen Zahlen auf das bezogen, was inzwischen schon drei Jahre alt ist. Es wäre gut gewesen, man hätte zur Frage des Medienstandorts Berlin einmal neuere aus dem Jahr 2007 stammende Zahlen erfahren. Dann wären wir etwas aktueller in der Diskussion gewesen.

[Beifall bei den Grünen]

Vor zwei Wochen hat das Bundesverfassungsgericht – ich sehe das so – eine ziemlich kräftige Ohrfeige an alle Ministerpräsidenten und natürlich auch an die Länderparlamente mit diesem Urteil ausgeteilt, in dem es gesagt hat, dass es kein Recht gebe, einfach so in die Festlegung des Rundfunkgebührenverfahrens einzugreifen. Dass diese Verweigerung einer gerechtfertigten Gebührenerhöhung, die damals als blanker Populismus durch die Politik ge

handelt worden ist, durch das Bundesverfassungsgericht gebrandmarkt worden ist, ist richtig.

[Beifall bei den Grünen]

Es ist ein positives Beispiel für die Gewaltenteilung in diesem Land, dass es hier noch einmal eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gibt und das Bundesverfassungsgericht sagt: Ihr habt euch eigenmächtig über die gesetzlichen Vorgaben hinweggesetzt. – Ich bin sehr froh, dass die falsche Politik hier korrigiert worden ist.

[Beifall bei den Grünen]

Dieses Urteil hat die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gestärkt. Da können noch so viele Attacken – Herr Dr. Lindner, ich weiß schon, was von Ihnen kommt – gegen die GEZ und gegen die Gebührenhöhe durch die Printmedien lanciert werden – es wird nichts nützen. Man weiß, dass diese interessengeleitet sind, weil die Eigner der Printmedien auch die der privaten Konkurrenzfirmen im elektronischen Medienmarkt sind. Das ist allzu durchsichtig.

[Beifall bei den Grünen – Zuruf von Henner Schmidt (FDP)]

Aber – und ich hoffe, da finden wir uns alle wieder – dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts heißt nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sagen kann: So viel Gebühren wollen wir, und die müssen rüberfließen! – Nein! Es ist die Verpflichtung für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, qualifiziertes Programm zu gestalten, bei dem auch die Unterhaltungsteile innovativ und originell sind. Das muss man noch einmal deutlich als Auftrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk formulieren. Warum man sich nicht längst ein positives Beispiel an der BBC nimmt, bleibt mir verschlossen.

[Beifall bei den Grünen – Beifall von Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion)]

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine demokratische und kulturelle Verantwortung. Aus unserer Sicht wäre diese besser ohne Werbeeinnahmen zu erfüllen. Eine klare Teilung des dualen Systems in die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Programme und die kommerziell und durch Werbung finanzierten privaten Programme wäre besser. Es ist aber wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk teilhaben kann an der digitalen Entwicklung. Das sagt das Urteil auch. Ich bin froh, dass die Kampagnen von verschiedenen Seiten – hoffentlich – keine Wirkung zeitigen.

Wir wollen ausreichende, nicht verschwenderische Gebührenfinanzierungen. Wir wollen, dass sie, begründet durch einen echten Bedarf, durch die Fachkommission „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – KEF“ festgelegt werden. Dann ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch langfristig zu sichern.

Die technische Entwicklung ist nur dadurch zu kontern, dass man eine einheitliche Gebühr jenseits der Bereithal

tung eines bestimmten Gerätes – Thema Handy-TV, Thema „Jetzt muss ich auch noch für meinen PC bezahlen, der natürlich keine Glotze ist –

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der FDP]

vorsieht. Wir wollen die einheitliche Mediengebühr für die Haushalte. Ich wünschte mir, Herr Regierender Bürgermeister, dass die Ministerpräsidenten und die Rundfunkreferenten der Länder 2007 eine Richtung vorgeben, wie die künftige Gebührenfestlegung bei den öffentlichrechtlichen Sendern sein soll. Aber nichts ist passiert.

Und jetzt zu Ihnen, Herr Dr. Lindner! Jede Grundgebühr für ein Handy ist höher als die gesamten Rundfunkgebühren für den Empfang des öffentlich-rechtlichen Hörfunks und Fernsehens. Wir haben fünf bundesweite Programme im Fernsehen. Wir haben neun regionale Fernsehprogramme und bundesweit 60 Hörfunkwellen aus öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Sie alle bekommen Sie für 17,03 €. Das ist ein angemessener Preis.

[Beifall bei den Grünen]

Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben uns gesagt, die Entwicklung des Medienstandorts sei gut. Ich gebe Ihnen recht. Wir haben sehr oft und vielfältigen Kontakt mit den Vertretern der Kreativszene, auch in die spezielle Medienbranche. Berlin ist gefragt. Den positiven Trend in der Filmförderung, besonders beim Medienboard, haben wir immer gestützt und unterstützt und machen das auch weiter.

Aber wenn man die Filmproduktion fördert, muss man auch das qualitative Abspielen dieser Filme fördern. In dieser Hinsicht gibt es in Berlin leider Probleme. Da qualitative Programmkinos in Berlin durch die extreme Konkurrenzsituation mit den Multiplex-Kinos große Existenzprobleme haben, wäre es richtig, die Kriterien des Medienboards so zu verändern, dass man eine Kinoförderung in die Entwicklung des Standorts Berlin-Brandenburg einbezieht. Das ist unser konkreter Vorschlag.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Oft genug fehlt es immer noch an einer strukturierten Betreuung durch die Politik in der Ansiedelung von Medien- und auch von anderen Kreativunternehmen. Die Zerstücklung der Zuständigkeiten im Mediensektor ist immer noch da und muss geändert werden: im Land Berlin verteilt auf das Medienboard, auf die Senatskanzlei mit den ordnungspolitischen Fragen, und der Wirtschaftssenator durfte gestern auch noch 60 Millionen € Bürgschaft verkünden. Ich sage Ihnen seit sechs Jahren: Bündeln Sie die Kompetenzen, damit eine Stärkung des Medienstandorts in Berlin und Brandenburg stattfinden kann.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Die Kreativbranche, Herr Regierender Bürgermeister, braucht nicht nur einen Venture Capital Fonds, sondern die Umstrukturierung der Wirtschaftsförderung auf die