Protokoll der Sitzung vom 27.09.2007

Ich habe sowohl hier als auch im Ausschuss darauf hingewiesen, dass ich meine, dass das System der Unterrichtsversorgung mit Feststellung des Bedarfs und Zuweisung prinzipiell geändert werden kann, um letzten Endes vor Schuljahresbeginn kalkulierbar und vorausberechenbar mit der Personalsituation handeln zu können. Das war im laufenden Prozess bisher nicht möglich. In der jetzigen Situation gehe ich davon aus, dass die wesentlichen Umsetzungen und Beteiligungen wie von mir angekündigt in zwei bis drei Wochen abgeschlossen sein können, sodass ich annehme, dass ich in der nächsten Woche einen Überblick habe und eine Aussage darüber machen kann, inwieweit die Unterrichtsversorgung dem angestrebten Ziel entspricht. Dann werden Sie – wie gesagt – von mir die entsprechende Information erhalten.

Danke schön, Herr Senator! – Es geht weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Mutlu von den Grünen. – Bitte schön, Herr Mutlu!

Der Mangel ist hausgemacht. Ich frage daher den Senat: Wie wollen Sie dem immer wachsenden Lehrermangel begegnen? Ich frage in Anbetracht einer Kleinen Anfrage meiner Kollegin Schillhaneck. Sie haben selbst gesagt, dass es derzeit lediglich 319 Lehramtsstudenten oder Studenten gibt, die den Lehrer-Masterstudiengang besuchen. Wie wollen Sie den Pensionierungen der nächsten Jahre begegnen, wenn Sie nicht gegensteuern und endlich mit den Universitäten eine Vereinbarung treffen, sich in diesem Bereich verstärkt einzusetzen?

Herr Senator Prof. Zöllner!

Ich widerspreche zunächst in aller Ruhe Ihrer Feststellung eines zunehmenden Mangels, denn die Situation wird nach meiner festen Überzeugung in diesem Schuljahr in Bezug auf die Unterrichtsversorgung eindeutig besser sein als im letzten Jahr. Obwohl Sie schulpolitischer Sprecher sind, scheinen Sie vergessen zu haben, dass wir im Gegensatz zum letzten Jahr die Langzeiterkrankten herausgerechnet haben, sodass Sie bei der derzeitigen Unterrichtsversorgung in jedem Fall im Durchschnitt 4 Prozent dazurechnen müssen. Weiterhin müssen Sie 3 Prozent Vertretungsreserve, die früher bei der Zuweisung enthalten war, dazurechnen, sodass Sie, wenn wir das Ziel einer hundertprozentigen Versorgung erreichen – und wir werden es erreichen –, letzten Endes im Vergleich zum letzten Jahr bei 107 Prozent wären, d. h. eindeutig besser. Dieses klärt die Situation.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Zweitens wissen Sie, dass in der Vorlage für den Haushalt eine spürbare, beachtliche Erhöhung der Studienseminarplätze vorgesehen ist. Da bisher das Nadelöhr bei der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in diesem Bereich gelegen hat, ist dieses ein erster und zielführender Schritt, die Versorgung mit Lehrerinnen und Lehrern zu verbessern. Ich habe überhaupt keine Probleme, an dieser Stelle zu sagen, dass wir insgesamt langfristig eine systematische Bedarfsanalyse brauchen, die von Studienplätzen über Seminarplätze bis hin zu den möglicherweise und kalkulierbar frei werdenden Stellen im Schuldienst geht. Da Sie sich offensichtlich schon längere Zeit mit dem Schulbereich befassen, wissen Sie aber auch, dass wir dadurch nur eine Pseudogenauigkeit bekommen werden, weil die Schwankungen, die nicht kontrollierbar sind, vor allen Dingen die Fächerspezifität, das Ganze so verunsichern werden, dass wir in jedem Fall ad hoc reagieren müssen und nicht mit Gewissheit gewährleisten können, weil wir keine Planwirtschaft sind, dass dieses eins zu eins aufgeht.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön, Herr Senator Dr. Zöllner!

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage von Frau Dr. Barth von der Linksfraktion zu dem Thema

Ausbau der Förderangebote für unter Dreijährige mit Bundesmitteln

Bitte schön, Frau Dr. Barth!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. In welcher Höhe kann das Land Berlin in den kommenden Jahren mit Bundesmitteln für den Ausbau der Angebote für unter Dreijährige zum einen für Investitionen und zum anderen für anteilige Betriebskosten rechnen?

2. Welche konzeptionellen Überlegungen hat der Senat zur Verwendung dieser Mittel?

Danke schön, Frau Dr. Barth! – Der Bildungssenator Prof. Zöllner hat das Wort. – Bitte schön!

Frau Dr. Barth! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem bisherigen Stand der Gespräche – und nur den kann ich letzten Endes wiedergeben, denn eine bestätigte vertragliche Grundlage zwischen Bund und Ländern existiert zurzeit noch nicht – würden für Berlin von 2008 bis 2013, in jährlichen Raten beginnend ab 2008 mit 15,3 Millionen € und einer jährlichen Degression von zwei Prozent in den Folgejahren, insgesamt 87 Millionen € für Investitionen aus dem Sondervermögen des Bundes zur Verfügung stehen. Für die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten ist ein Umsatzsteuerfestbetrag gemäß dem Umsatzsteuerverteilungsschlüssel als Finanzierungsanteil des Bundes vorgesehen. Bei aller Vorsicht – da ist im Moment nur eine Schätzung möglich – wird sich das um eine Größenordnung von etwas unter 100 Millionen € handeln.

Zur Frage 2: Für Berlin mit einer aktuellen Versorgungsquote in Höhe von derzeit 37 Prozent bei den unter Dreijährigen stellt sich das Ziel, die Investitionsmittel für die Sicherung vorhandener Kindertagesbetreuungsplätze für unter Dreijährige und in Abhängigkeit von der Bedarfsentwicklung und Nachfrage für die Schaffung neuer Plätze für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu nutzen. Finanziert werden sollen – bezogen auf Betreuungsplätze für unter Dreijährige – Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen, des Weiteren Umwandlungsmaßnahmen, z. B. Hort- in Krippenplätze, selbstverständlich Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, was für Berlin besonders wichtig ist. Auch Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen sowie mit den Investitionen verbundene Dienstleistungen sollen nach derzeitigem Stand förderungsfähig sein. Während für die Investitionskosten eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ausreicht, müssen für eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden. Dieses ist abzuwarten. Auch ein Entwurf liegt noch nicht vor. In meinem

Hause wird derzeit ein Konzept zur Umsetzung dieses Investitionsprogramms in Berlin erarbeitet – mit allen Vorbehalten wegen der unsicheren Grundlage. Endgültige Entscheidungen, Abstimmungen und Klärungen offener Fragen auf Bundesebene in Einklang mit den Ländern müssen abgewartet werden.

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Dr. Barth. – Sie haben dazu das Wort.

Vielen Dank für die Ausführungen! Zur Erarbeitung des Konzepts frage ich Sie, ob es bereits eine Beteiligung der freien Träger und der Bezirke gibt, und wenn nein, ob dies vorgesehen ist.

Herr Senator Prof. Zöllner, bitte schön!

Ich gehe davon aus, dass der Sachverstand der Betroffenen bei einem solchen Konzept genutzt wird.

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage der Frau Abgeordneten Jantzen von der Fraktion der Grünen.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage bezieht sich auf den zweiten Teil Ihrer Antwort, nämlich auf die Beteiligung an den Betriebskosten für die Krippenplätze. Sie sagten, man könne von 100 Millionen € ausgehen. Können Sie sagen, ab welchem Jahr damit zu rechnen wäre, wenn die gesetzlichen Grundlagen noch nicht da sind, und ob der Senat plant, dann auch endlich die Personalausstattung den Anforderungen entsprechend anzupassen?

Herr Senator Prof. Zöllner, bitte schön!

Ich bitte um Verständnis, dass ich die Beantwortung nur auf der Grundlage von Gesprächen, nicht auf der Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen oder Gesetzen vornehmen kann. Aufgrund der Gespräche schätze ich die Situation so ein, dass diese Betriebskosten erst ab 2009 kommen, also nicht ab 2008. Dann werden wir sicherlich alle Möglichkeiten gegeneinander abwägen. Ich gehe davon aus, dass wir auch beim Personal, das auch mit Be

trieb und Qualität dieser Einrichtungen zu tun hat, zusätzliche Möglichkeiten nutzen werden.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Lux von der Fraktion der Grünen zum Thema

Staatssekretär beschimpft Justizbedienstete

Bitte schön, Herr Kollege Lux, Sie haben das Wort!

Danke schön! – Ich frage den Senat:

1. Teilt die Justizsenatorin die Ansicht ihres Staatssekretärs Lieber, Berliner Justizvollzugsbedienstete seien „psychisch besonders empfindlich“, sie „flüchten sich begierig in die Krankheit, nehmen den gelben Urlaub“ und „finden dabei ihre Helfer“?

2. Teilt die Senatorin die Ansicht des Landesvorsitzenden vom Deutschen Beamtenbund Berlin auf Seite 1 des „Hauptstadtmagazins“, die o. g. Einlassungen des Justizstaatssekretärs seien „schwer beleidigend, boshaft und gemein“ und der Regierende Bürgermeister sowie die Koalitionspartner müssten dem Justizstaatssekretär schnellstens Einhalt gebieten?

Für den Senat die Justizsenatorin Frau von der Aue – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lux! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Die erste Frage bezieht sich auf angebliche Ansichten des Staatssekretärs. Die Anführungszeichen in der Frage vermitteln den Eindruck wörtlicher Zitate. Diese Zitate finden sich wortgleich in dem von Ihnen, Herr Abgeordneter Lux, angesprochenen Artikel des Landesvorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes Berlin. In diesem Artikel behauptet der Landesvorsitzende des DBB ebenfalls als wörtliches Zitat: Das Fernsehmagazin „Kontraste“ habe am 30. August berichtet, der Justizstaatssekretär halte die Justizvollzugsbediensteten für psychisch besonders empfindlich. Dies ist mehrfach falsch.

Erstens wird die „Kontraste“-Sendung falsch wiedergegeben, denn in dieser Sendung wurde nicht unmittelbar der Staatssekretär zitiert, sondern ein Arzt interviewt. Dieser Arzt äußerte sich sinngemäß, er habe sich mehrfach we

gen der von ihm behandelten Justizvollzugsbediensteten an die Senatsverwaltung für Justiz gewandt und sei bereits von der früheren Senatorin und dem früheren Staatssekretär mit dem Argument abgespeist worden, es gebe halt doch relativ viele psychisch labile Justizvollzugsbeamte. So weit der tatsächliche Inhalt der Sendung! Aber auch die Darstellung des Arztes trifft nicht zu. Der Justizstaatssekretär geht ebenso wenig wie sein Vorgänger oder meine Amtsvorgängerin im Dienst davon aus, dass im Justizvollzugsdienst besonders viele psychisch labile Beamte vorhanden sind. Insbesondere Herr Lieber hat dies auch zu keinem Zeitpunkt geäußert.

Das zweite Zitat stammt ebenfalls aus dem Artikel des DBB-Landesvorsitzenden. Aber auch dieses Zitat vermittelt einen falschen Eindruck, denn in der Sendung „Klipp und klar“ vom 4. September 2007 machte der Staatssekretär – angesprochen auf den hohen Krankenstand im Justizvollzug – zunächst deutlich, dass die Justizbediensteten einen schweren Dienst zu versehen haben und dass bei jedem schweren Dienst auch Menschen vorhanden sind, die daran erkranken. Diese Schwerpunktsetzung des Staatssekretärs dürfte Ihnen, Herr Abgeordneter Lux, weil Sie bei der Sendung anwesend waren, eigentlich nicht entgangen sein. Zur Abrundung des Bildes hat der Staatssekretär sodann deutlich gemacht, dass es im Justizdienst wie überall auch einige Bedienstete gibt, die dem Dienst fernbleiben, ohne tatsächlich dienstunfähig erkrankt zu sein. Diese Einschätzung des Staatssekretärs teile ich und mache nochmals deutlich: Obwohl der Justizvollzug an die Bediensteten sehr hohe Anforderungen stellt, wird dort gut, mit großem Einsatz und Engagement gearbeitet. Werden Vollzugsbedienstete krank und sind sie deswegen nicht in der Lage, Dienst zu tun, so haben sie nicht nur mein Verständnis, sondern das Verständnis des Staatssekretärs, und sie können sich auch auf die Solidarität ihrer unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen verlassen. Daneben gibt es aber im Justizvollzug wie auch an anderen Stellen in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft immer Einzelfälle, in denen Beamte dem Dienst fernbleiben, ohne dienstunfähig erkrankt zu sein. Diese Menschen stellen sich nicht nur gegen das Recht, sondern auch gegen ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen, welche die zusätzliche Last mitschultern müssen. Solche Missbrauchsfälle werden daher nicht nur von meinem Staatssekretär und mir, sondern auch von den Personalvertretungen als Problem wahrgenommen, das es zu bewältigen gilt. – Vielen Dank!

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Lux. – Bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Wie bewerten Sie, dass sich der Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes sehr offensiv dazu äußert, vor dem Hintergrund, dass Beamte normalerweise zur Zurückhaltung verpflichtet sind, und auch sonst in Kreisen der Jus

tizbediensteten davon gesprochen wird, sie erhielten Maulkörbe, um nicht auf die tatsächliche Situation im Justizvollzug aufmerksam zu machen?

Frau Senatorin von der Aue!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lux! Es werden keine Maulkörbe erteilt; das hatte ich an dieser Stelle bereits mehrfach geäußert. Zum Zweiten kann ich verstehen, dass der Landesvorsitzende des DBB in bestimmter Absicht auch bestimmte Überpointierungen vornimmt.

Auf der anderen Seite kann ich Ihnen auch versichern, dass wir uns in direkten Gesprächen mit den Personalvertretungen gerade auch der Justizvollzugsanstalten befinden. Dort wird dieses Problem sehr nachdrücklich mit uns erörtert. Das ist ein Problem, das wir in Zusammenhang mit dem relativ hohen Krankenstand miteinander des öfteren besprochen haben. Es ist ein Problem, das wir mit einem Bündel von verschiedenen Maßnahmen versuchen zu beseitigen.

Danke schön! –

Nun hat der Kollege Lehmann von der Fraktion der FDP das Wort zu dem Thema

Stichtagsregelung im neuen Bleiberecht – gesagt und nicht getan?