Ich komme noch einmal zu den beiden anderen Punkten, die Sie angesprochen hatten. Das eine ist der Umgang mit der Rücklage, und das andere ist der Umgang mit der stillen Einlage: Da haben wir Differenzen, und wir haben sie im Hauptausschuss noch einmal sehr sachlich und zielorientiert abgewogen und diskutiert. Es nützt nichts. Sie haben sich vor der Sommerpause bereits darauf versteift, ein Sondervermögen zu fordern, in dem Glauben, dass dieses das einzige Instrument sei, was es ermögliche, Kontrolle über das Risiko aus dem Bankenverkauf, das noch beim Land Berlin liegt, zu erhalten. Das ist nicht richtig.
Richtig ist, dass das Instrument und die Technik, die wir gewählt haben bzw. der Senat gewählt hat, nämlich dies in eine Rücklage zu packen, durchaus üblich ist. Dieses Instrument – das habe ich Ihnen schon öfters gesagt – ist auch unserer parlamentarischen Kontrolle weitaus näher als ein Sondervermögen. Demzufolge wird es Sie nicht wundern, dass wir – und dazu komme ich gleich noch einmal – Ihrem Änderungsantrag Drucksache 871-1, der die Einrichtung des Sondervermögens vorsieht, nicht zustimmen werden.
Das Zweite ist der Umgang mit der stillen Einlage aus der Rückführung der Bank. Auch da habe ich Ihre Pressemitteilung und Ihre Pressekonferenz nicht richtig verstanden. Ich fürchte, der Rest der Stadt hat das auch nicht getan. Es ist unglaublich schwer, Menschen zu erklären, dass Geld eingeht und da ist, aber doch nicht verbucht wird und woanders hätte verbucht werden müssen, dass es jetzt in diesem Jahr hätte verbucht werden sollen und nicht so, wie wir es machen, im nächsten Jahr. Ich habe noch die Nachfrage einer Journalistin im Ohr, die fragte, was das ändere, auf die dann – ich glaube – Herr Meyer antworten musste: Gar nichts! Das heißt, auch in der Frage der Buchung, der stillen Einlage und des haushaltsrechtlichen Umgangs fühle ich ganz offenbar bei Ihnen nur den Wunsch, letztendlich Klage erheben zu können und zu wollen. Wir befinden uns auf einem seriösen haushalterischen Weg, daran gibt es keinen Zweifel.
Jetzt komme ich noch einmal zu Ihrem Antrag, der nun vorliegt, diesem Änderungsantrag, der nichts anderes ist als noch einmal eine Zusammenfassung des Großteils der Anträge, die Sie in den Haushaltsberatungen des Haupt
ausschusses gestellt hatten. Die Stelle des Staatssekretärs haben Sie darin nicht berücksichtigt. Ich weiß nicht, haben Sie sie übersehen, oder haben Sie eingesehen, dass 93 600 € vielleicht doch keinen Antrag per se wert sind? Ich finde, dass sich dieser Antrag dadurch auszeichnet, dass Sie keine seriöse Haushaltspolitik betreiben wollen. Ich mache das daran fest, dass es eine Reihe von Wünschen und – ich nenne es so – extrapolierten Mehreinnahmen gibt. Zwei Seiten – Herr Goetze, schauen Sie noch einmal, ich glaube nicht, dass Sie das schon gesehen haben –, zwei Seiten mit projizierten Mehreinnahmen, die Sie uns zur Abstimmung vorlegen, ohne jedwede Grundlage, ohne jedwede Begründung! Glauben Sie ernsthaft, dass wir einfach zustimmen und sagen: Wir nehmen 10 oder 12 oder 20 Millionen € in der oder der Angelegenheit mehr ein? – Das ist unseriös, kaufmännisch nicht vorsichtig, haushalterisch falsch.
Sie machen das nur – ich komme zu meinem letzten Satz, Herr Goetze – wegen der Rückseite. Ich habe eine Weile benötigt, um das zu verstehen. Sie machen es nur wegen der Rückseite. Sie gönnen dem Senat die Reduzierung der Kreditaufnahme von 2 Milliarden € auf aus haushalterischer Sicht läppische 170 Millionen € nicht. Sie fordern hier eine Null, Herr Goetze! Sie wollen eine Null bei der Nettokreditaufnahme. Das ist lächerlich! Das ist wirklich schlichtweg lächerlich, weil Sie in Ihrer Rede keine der Einnahmen, die dazu erforderlich wären, substanziert untermauert haben.
Wenn Sie sich in Ihrer Rede noch einmal damit auseinandergesetzt hätten, würde ich das verstehen, aber ich kann Ihnen nur sagen, mit solchen Anträgen katapultieren Sie sich ins Nirwana der haushalterischen und finanzpolitischen Träumereien.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zackenfels, ich werde es jetzt noch einmal für Sie verkünden: Zuerst die gute Nachricht. Der Haushalt 2007 wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der erste Berliner Haushalt seit Jahrzehnten sein, der am Jahresende – egal, was Sie veranschlagt haben – ohne einen einzigen Pfennig oder Cent Neuverschuldung auskommen wird. – Nun die schlechte Nachricht dazu: Der gleiche Haushalt ist mit ebenso hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswid
rig – Herr Goetze hat daraufhingewiesen –, weil Rot-Rot mit einem Buchungstrick zulasten des Haushalts 2007 verschleiern will, dass sich die Koalition im Jahr 2008 Ausgaben in Höhe von fast 300 Millionen € genehmigt, die in dem Jahr nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Dafür nehmen Sie in Kauf, dass die Rücklage für die Risikoabschirmung zu niedrig dotiert wird gegenüber dem, was wir wissen, was an Kosten anfallen wird. Darüber ärgere ich mich in der Sache. Im Ergebnis ist deswegen dieser Haushalt weder wahr noch klar noch hinreichend genau. Das sind nicht irgendwelche Wörter, sondern Verfassungsgrundsätze, die bei der Aufstellung eines Haushalts zwingend beachtet werden müssen.
Nun der Reihe nach. – Herr Zackenfels, Sie sagen, Sie legen uns heute einen Haushaltsplan mit einer Neuverschuldung in Höhe von 174 Millionen € vor. Ich sage, dass machen Sie wider besseres Wissen, mutwillig und ohne Not, weil der Haushalt ohne große Mühe ausgeglichen sein könnte, was man am Antrag der Opposition sehr gut sehen kann.
Erstens prognostiziert der Senat – uns allen bereits schriftlich vorliegend –, dass die Personalkosten um 60 Millionen € niedriger ausfallen werden als im Haushalt geplant. An dieser Prognose ist nicht zu zweifeln, denn die Kostenunterschreitung war auch in den vergangenen Jahren ähnlich groß. Damit schrumpft Ihr Defizit von 174 Millionen € auf 114 Millionen €.
Zweitens prognostiziert der Senat, dass die Zinsausgaben 23 Millionen € geringer ausfallen werden als jetzt im Nachtragshaushalt veranschlagt. Diese Prognose entspricht ebenfalls den Erfahrungen der Vorjahre und ist deshalb auch nicht zu bezweifeln. Damit schrumpft das Defizit auf nur noch 91 Millionen €.
Drittens hat der Geschäftsführer des Liegenschaftsfonds, Herr Lippmann, verkündet, dass die Erlösabfuhr 2007 des Liegenschaftsfonds um 112 Millionen € höher liegen werde als im Haushalt 2007 vorgesehen. Herr Zackenfels, das ist ebenfalls nicht zu bezweifeln! Keiner der hier anwesenden Abgeordneten und Vertreter der Senatsverwaltungen hat dieser Prognose widersprochen, als sie in der Zeitung stand, und auch nicht, als sie im Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds zur Kenntnis genommen wurde. Damit verwandelt sich das Defizit bereits in einen Überschuss von 18 Millionen €. Damit aber nicht genug: Dem Landeshaushalt stehen noch rund 10 Millionen € aus dem Verkauf der Stadtgüter zu. Außerdem haben die Beratungen des Nachtragshaushalts gezeigt, dass uns im Bereich der Wohnungsbauförderung wie in den vergangenen Jahren eine Ergebnisverbesserung in Höhe von mindestens 90 Millionen € ins Haus steht. Damit wäre dann ein Haushaltsüberschuss in Höhe von 118 Millionen € erreicht. Anzunehmen ist, dass der Haushaltsabschluss 2007 zum bevorstehenden Jahresende sogar noch etwas besser ausfallen wird. Ich erinnere nur daran, dass Sie es niemals schaffen, Ihre Investitionsansätze einzuhalten und das Geld auszugeben.
Bleibt die Frage: Warum schreibt Rot-Rot die unbezweifelbaren Mehreinnahmen und Minderausgaben nicht in diesen Nachtragshaushalt, obwohl rechtlich vorgeschrieben ist, dass alle bekannten Tatsachen veranschlagt werden? Warum will die Regierungskoalition aus SPD und PDS jetzt hier etwa in einer Viertelstunde einen Haushalt mit einer Neuverschuldung in Höhe von 174 Millionen € beschließen, und das wider besseres Wissen? – Ich kann es nur vermuten: Wahrscheinlich haben Sie einen Narren an der Methode gefunden, die Einnahmen zu gering und die Ausgaben zu hoch anzusetzen, um dann zum Jahresende den logischerweise besseren Haushaltsabschluss als überraschenden Erfolg – rotes Plansoll überfüllt! – mit Nachrichtenwert zu verkaufen. Das haben Sie schon in den letzten Jahren so gemacht. Offensichtlich wollen Sie dieses Kindergartenspektakel auch 2007 veranstalten.
Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit werden also auf dem Altar einer Kommunikationsstrategie geopfert, die inzwischen aber nur noch nervt.
Beim ersten Mal war der Trick ja noch überraschend. Inzwischen aber weiß jeder, dass Herr Sarrazin falsche Haushaltsansätze zu bilden pflegt, um daraus einen – wie nenne ich das immer? – Reptilienfonds zu speisen, der tief im schwarzen Kontenkeller der Finanzverwaltung nur darauf wartet, dass Herr Sarrazin diesem oder jenem Senator je nach Laune ein kleines Extra spendiert, zusätzliche Rechnungen bezahlt, die unverhofft auftauchen, und am Ende noch etwas übrig behält, das die Koalition als Erfolg großartiger Haushaltsdisziplin abfeiern darf.
Ich rate Ihnen allerdings dringend, wenigstens dieses Mal von dem Verfahren Abstand zu nehmen. Das hat etwas mit der umstrittenen Rücklagenbildung zu tun. Ich will es Ihnen erklären. – Mit dem Nachtrag 2007 haben Sie zwei Rücklagen gebildet; erstens eine Zweckrücklage für die Kosten der Risikoabschirmung nach § 62 Abs. 2 LHO, in die Sie knapp 4,6 Milliarden € aus dem Verkauf der LBB einspeisen wollen. Zweitens haben Sie ohne jede haushaltsrechtliche Ermächtigung – vorhin ist daraufhingewiesen worden – eine allgemeine Rücklage nach § 62 Abs. 1 LHO gebildet, in der dann Sie weitere 723 Millionen € aus dem Verkauf der Bankgesellschaft geparkt haben, um sie dann am Haushalt 2007 vorbei in den Haushalt 2008 zu schleusen.
Dazu sehen wir uns doch einmal – Herr Zackenfels, bitte aufpassen! – gemeinsam die rote Nummer 16/0182 an. In ihr schreibt uns der Finanzsenator mit Datum vom 15. Februar zur Bildung von Rücklagen nach den Absätzen 1 und 2 von § 62 LHO folgendes auf:
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 2. September 2003 ausdrücklich festgestellt, dass eine Rücklagezuführung bei einem kreditfinanzierten Haushaltsplan gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot
gebot verstößt, weil die einer Rücklage zugeführten Mittel den Haushalt des entsprechenden Jahres belasten, obwohl sie nicht benötigt werden. Dies ist in Berlin nicht anders zu beurteilen.
Auch eine Rücklage nach § 6 Abs. 1 LHO, der eine Kassenverstärkungsrücklage vorsieht, hat derzeit keine Relevanz, denn er kann nur Wirkung entfalten, wenn ein Haushalt ohne Netto-Neuverschuldung auskommt.
Nach Lektüre des Urteils des Verfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen habe ich dieser Aussage der Finanzverwaltung nichts hinzuzufügen.
Was hier verurteilt wird, ist genau das, was Sie gerade machen und Herr Zackenfels gerechtfertigt hat. Sie bilden Rücklagen, obwohl der Haushaltsplan nicht ausgeglichen ist. Das geht nicht. Das ist verboten.
Sie haben jetzt noch zehn Minuten Zeit, dem abzuhelfen und einen Änderungsantrag einzubringen, der einen verfassungsgemäßen Haushalt garantiert, oder aber – falls Ihnen das zu hektisch sein sollte – Sie stimmen der Einfachheit halber dem Antrag der Opposition zu, denn der macht das richtig. Er veranschlagt erstens sämtliche Einnahmen aus dem Bankverkauf, also die gesamten 5 320 000 001 €. Er veranschlagt zweitens, Herr Zackenfels, sämtliche anderen Mehr- und Minderausgaben, die uns allen zweifelsfrei bekannt und keine Erfindung der Opposition sind. Er kehrt drittens den gesamten dadurch entstehenden Haushaltsüberschuss aus und führt ihn der Zweckrücklage für die Kosten der Risikoabschirmung zu. Dann haben Sie unter dem Strich eine Null, und mit dieser Null sind Sie überhaupt erst berechtigt, eine Rücklagenbildung in diesem Jahr durchzuführen – nach dem Urteil des Verfassungsgerichts von NRW.
Wie immer Sie sich jetzt entscheiden, auf jeden Fall müssen Sie dabei von dem Versuch ablassen, dem Haushalt 2007 723 Millionen € vorzuenthalten, die wir seit dem 8. August nachweislich auf einem Konto der Landeshauptkasse haben. Sie sind nachweislich da, stehen aber weder im Text des Haushaltsgesetzes noch im Zahlenwerk. Das geht schlicht und einfach nicht, denn ein Staatshaushalt hat vollständig zu sein. Es darf keine schwarzen Kassen und Konten geben, auf denen Geld herumliegt, das im Haushaltsplan nicht verbucht, ja nicht einmal erwähnt worden ist.
Ich komme zum Schluss. – Sie beschwören mit dem Vorgehen zum dritten Mal eine haushaltspolitische Verfassungskrise herauf, und, Herr Zackenfels, Sie sorgen obendrein dafür, dass es über Rot-Rot mal wieder bundesweit heißt: Die können alles, nur nichts richtig!
Danke schön, Herr Kollege Esser! – Für die Linksfraktion hat nunmehr der Kollege Wechselberg das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass Ihre Empörung und Ihre kriminalisierende Sprache, wo von „Vertuschung“, „schwarzen Kassen“ und „krummen Geschäften“ die Rede ist – und das alles im Gestus großer Empörung vorgetragen –, vor allen Dingen zwei Ursachen geschuldet ist: Zum einen, dass der Plan, den Sie mal hatten, nämlich Rot-Rot mit einem Nachtragshaushalt in Bedrängnis zu bringen, politisch nicht aufgegangen ist. Das war ja Ihre Absicht. Sie dachten, dass, wenn Sie uns dazu bewegen, einen Nachtrag, eine Korrektur zum vorliegenden Doppelhaushaltsplan vorzulegen, das irgendetwas bedeutet. Sie haben sich auch etwas darauf eingebildet, dass Sie glaubten, dass Sie uns dahin gekriegt haben. Das hat nicht funktioniert, weil die politische Debatte, die Sie sich gewünscht haben, oder auch das politische Ergebnis ausgeblieben ist. Wir beraten heute völlig unaufgeregt – zumindest von unserer Seite, auch in der Öffentlichkeit findet das so seinen Niederschlag – einen Haushaltsentwurf, den der Kollege Zackenfels völlig korrekt als technische Korrektur des vorliegenden Plans beschrieben hat.
Besser kann man es nicht fassen. Wir haben Ihnen übrigens auch in Aussicht gestellt, dass es genau so kommen würde. Sie haben lange mit uns darüber räsoniert, ob man prognostizierte Mehreinnahmen jetzt veranschlagen muss – das war Ihr Rechtsstandpunkt – oder sie – so, wie wir meinten – im Lauf des Jahres sieht und am Ende über den Jahresabschluss kassenverbindlich feststellt. Da haben Sie uns nicht überzeugt. Aber es hat auch keinen großen Unterschied gemacht, dass wir es jetzt so tun, wie Sie es haben wollten.
Dann gab es ein Argument, das auch bei uns durchaus interessiert diskutiert worden ist, nämlich ob nicht die Tatsache, dass wir angefangen haben, Senatsverwaltungen neu zu bilden, ein hinreichender Grund wäre, um das auch politisch in Gestalt eines Nachtrags zum Ausdruck zu bringen. Das haben wir gemacht. Davon haben Sie sich vielleicht auch etwas versprochen. Es hat nur keine große politische materielle Substanz entfaltet. Deshalb glaube ich, dass Ihre ganze Empörung und Ihr ganzes geschauspielertes Gewese rund um diese Frage letztlich in Ihrer großen Enttäuschung begründet ist und da einfach nicht der Effekt eingetreten ist, den Sie erwartet haben.
Dann gibt es einen zweiten Grund – ich glaube, der geht tiefer und trägt weiter –: Das ist die Tatsache, dass die Zahlen stimmen.
Die Zahlen stimmen für Rot-Rot. Das mag Sie sehr enttäuschen. Ich als jemand, der sich dem Land Berlin durchaus im Grundsatz verpflichtet fühlt, will Ihnen das auch gar nicht absprechen. Ich freue mich über die guten Zahlen. Ich freue mich darüber, dass sich unsere Sparanstrengungen in den letzten Jahren jetzt damit verbinden, dass wir ein besseres konjunkturelles Umfeld haben, Herr Kollege Goetze! Das ist nichts, worüber ich mich empören möchte. Ich verstehe auch nicht, warum Sie das tun. Das führt im Ergebnis dazu, dass wir eine kontinuierlich sinkende Neuverschuldung haben und dass wir, wenn nicht über den Jahresabschluss 2007 – was wir jetzt noch nicht wissen –, spätestens im Jahr 2008 und dann fortlaufend aufwachsende Überschüsse haben werden. Das ist doch ein großartiges Ergebnis für das Land Berlin, das man als Bürger dieser Stadt und auch als jemand, der hier politische Verantwortung trägt, mit allergrößter Genugtuung zur Kenntnis nehmen kann. Weshalb Sie sich darüber aufregen und Sie, Herr Kollege Esser, dazu so markige Worte finden, das kann nur in Ihrer politischen Enttäuschung über diese Tatsache begründet sein und dass Sie es der Stadt und uns nicht gönnen, dass die Entwicklung so positiv ist, wie sie sich hier abzeichnet.
Das ist die banale Feststellung, die man an dieser Stelle treffen muss. Sie gönnen uns das einfach nicht, und Sie wollen auch diese positive Entwicklung nicht haben.
Dann gibt es einen Punkt, über den sich zu reden lohnt. Er findet sich auch in diesem Nachtrag. Das ist die Frage: Wie gehen wir mit den Einnahmen um, die dem Verkauf der Landesbank Berlin geschuldet sind? Den haben wir alle gemeinsam betrieben, und Regierung und Opposition haben auch zusammen eine Diskussion darüber geführt. Diese begann damit, dass wir uns die Frage gestellt haben: Was machen wir mit dieser Einnahme? – Es gab eine grundsätzliche Feststellung, die gemeinsame Position von Regierung und Opposition war, nämlich dass wir dieses Geld nicht einfach in den Landeshaushalt vereinnahmen und dann beliebig konsumtiv oder investiv für aktuelle Zwecke verausgaben wollen. Das war eine gemeinsame Grundfeststellung, die wir getroffen haben.