Es ist richtig, dass ich den Eindruck habe, wir alle wollten mehr, dass sich aber die Realität nicht in den Größenordnungen bewegt, die wahrscheinlich möglich sind.
Zweitens gibt es sicher vielfältige Gründe. Finanzielle Gründe spielen sicher ganz allgemein, aber nicht spezifisch bei diesem Personenkreis eine Rolle. Deswegen sollte der Ansatz Berlins, auf jeden Fall ein kostenfreies Studium zu garantieren, der zentrale Ansatzpunkt sein. Ich glaube aber darüber hinaus, dass das von mir Formulierte, – was Sie vermutet haben –, wonach die Hochschulen nicht alle Möglichkeiten von sich aus zur Motivation ausnutzen, einen nicht unbedeutenden Anteil in diesem Zusammenspiel hat.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage von Frau Schillhaneck von der Fraktion der Grünen. – Bitte schön, Frau Schillhaneck, Sie haben das Wort.
Herr Senator! Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es, selbst wenn es zu einer so begrüßenswerten Vereinfachung des Zugangs ohne Abitur käme, ohne eine gleichzeitige drastische Steigerung der Studienplätze dieser Stadt eigentlich eine Farce ist, wenn man sagt, dass man damit, wie Herr Präsident Markschies es fordert oder es von der OECD-Seite gefordert und versucht wird, die Zahl der Qualifizierten und Akademikerinnen steigern will? Die Zahl der Studienabsolventen kann dadurch nicht steigen!
Es ist richtig und völlig logisch, dass nur dann mehr studieren können, wenn mehr Studienplätze vorhanden sind und sich die Ausgangssituation so darstellt, dass alle Studienplätze besetzt sind. Deswegen macht Berlin beispielhaft in dieser Republik riesige Anstrengungen, die Anzahl der Studienanfänger zu erhöhen. Ich verweise auf die Vorstellungen des Senats, die auch mit Ihnen im Haushaltsverfahren erörtert worden ist, die Anzahl der Studienanfängerplätze insgesamt gegenüber den Planungen über zehn Prozent anzulegen.
Zweitens ist es sicher – das wird sich noch erweisen –, dass nicht für Berlin, aber insgesamt in der Bundesrepublik eine große Anzahl ungenutzter Studienplätze vorhanden ist, die letzten Endes genutzt werden können.
Drittens meine ich im Gegensatz zu Ihnen nicht, dass der zentrale Punkt die Öffnung ohne jegliche Voraussetzung ist. Wenn wir dieses Problem auch wieder ehrlich angehen, würde es bedeuten, dass notwendige Voraussetzungen für spezielle Studiengänge innerhalb von Hochschulen erworben werden müssten, was letztlich zusätzliche Angebote in Hochschulen erforderte, die bisher nicht vorhanden sind. Man muss in der Umsetzung sicher differenzieren, dass es in einigen Fällen generelle Zulassungen zu allen Studiengängen – aus meiner Sicht – geben sollte, in einigen Fällen aber sicher Eingangsvoraussetzungen auch formal zum Wohl der Studierenden notwendig sind, um nicht unnötige Vorlaufkosten in den Universitäten und Fachhochschulen zu erzeugen.
Danke schön, Herr Senator. – Wegen Zeitablauf hat die Fragestunde nunmehr ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktion mit je einem Mitglied. Es beginnt Frau Kitschun von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Kitschun, Sie haben das Wort und auch das Mikrofon.
Ich habe eine Frage an den Senator für Inneres. – Herr Senator, ich frage Sie: Wie bewerten Sie die wiederholten und sehr diffamierenden Äußerungen des Abgeordneten Stadtkewitz, dass der Islam mit unserer Verfassung nicht vereinbar sei, und der wiederholt unterstellt, dass Muslime pauschal gegen die Demokratie seien?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dazu gab es gestern eine „Klartext“-Sendung, innerhalb derer solche Äußerungen verbreitet wurden. Ich habe diese Sendung nicht gesehen. Mir liegt allerdings ein offener Brief vor, in dem aus einer Rede des Kollegen zitiert wird. Ich kann daher nur das zitieren, was mir vorliegt, und nicht den Wahrheitsgehalt darstellen.
Dort wird zitiert, dass es zwar richtig sei, dass diese Menschen, Muslime, in die Gesellschaft integriert werden können und müssen, aber dass es dafür keiner repräsentativen Moscheebauten mit Minarett und Kuppel bedürfe. Dann wird zitiert: „Der Islam ist in Europa nicht integrierbar.“ Der Islam sei nicht nur Religion, sondern auch Politik. Die Ziele dieser Politik seien mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Ferner werden eine ganze Reihe von Punkten genannt, bei denen man sicher im Konsens ist. Das sind die Fragestellungen zur Rolle der Frau, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder ähnlichem, wo es unterschiedliche religiöse Auffassungen gibt. Ferner geht es aber auch um das Schweinefleisch. Solche Vorstellungen kollidierten nach den Äußerungen mit dem Grundgesetz. – Das letzte habe ich auch nicht verstanden, das muss ich zugeben.
Ich kann also nur zitieren, was mir im Rahmen dieses offenen Briefes als Rede genannt worden ist. Die im Rahmen der Meinungsfreiheit von dem Kollegen vorgetragenen Äußerungen sind allerdings nach meiner Einschätzung mit unserer grundrechtlich verbürgten Religionsfreiheit nicht vereinbar.
Die Feststellung, dass eine Religion, die Millionen in Deutschland und über 200 000 Menschen in Berlin haben, im Rahmen unserer Verfassung nicht tolerierbar sein soll, ist mit meinem Verfassungsverständnis nicht vereinbar.
Nun hat der Kollege Statzkowski von der Fraktion der CDU eine Frage. – Bitte schön, Herr Statzkowski!
Ich frage den Berliner Senat: Wie beurteilt der Regierende Bürgermeister die Äußerungen des Finanzsenators, wonach derjenige, der als Hartz-IV-Empfänger genug Kraft für ein Ehrenamt finde, die Kraft vielmehr darin legen solle, Arbeit zu finden, im Kontext mit den vielen vergeblich Arbeitsuchenden in Berlin und der Tatsache, dass
weite Teile des öffentlichen Lebens in Berlin nur durch den Einsatz von ehrenamtlich Tätigen funktionieren, von denen nicht wenige Hartz-IV-Empfänger sind, und wie beurteilt der Regierende Bürgermeister das Engagement von ehrenamtlich Tätigen im Sport, im sozial- und jugendpolitischen Bereich, in der Grünpflege und in vielen anderen Bereichen in unserer Stadt?
Zulässig ist immer eine Frage und sind nicht zwei, selbst wenn sie in einem Atemzug genannt werden. Gemeint war wohl der Regierende Bürgermeister, wenn ich das richtig verstanden habe. – Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir müssen bei jeder Gelegenheit dankbar sein, dass sich Menschen in unserer Gesellschaft ehrenamtlich engagieren. In vielen Bereichen wäre die Stadt kälter, wenn sich nicht so viele Menschen in unterschiedlichsten Organisationen wie beispielsweise den Sportvereinen, Sozialverbänden, im Umweltschutz und allen anderen Bereichen des täglichen Lebens engagierten und dies auch ehrenamtlich täten.
Deshalb sollten wir dafür dankbar ein. Dass schließt selbstverständlich auch den Kreis derjenigen ein, die arbeitslos geworden sind oder von Sozialhilfe leben.
Daran gibt es keinen Zweifel, dass auch dieses Engagement selbstverständlich genauso wie das Engagement derjenigen, die Arbeit haben, gewürdigt wird. Insofern betrachte ich die Äußerung des Finanzsenators zumindest als missverständlich.
Nun kommen wir zu einer Frage des Kollegen Dr. Lederer von der Linksfraktion. – Bitte schön, Herr Dr. Lederer, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Einer Presseveröffentlichung war zu entnehmen, der VeoliaUnternehmenssprecher meine, dass die Teilprivatisierungsverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetrieben offengelegt werden können oder es zumindest für Teile denkbar ist. Jetzt interessiert mich erstens die
Sicht des Senats darauf. Und zweitens – das steht ja in einem Zusammenhang –: Was unternimmt der Senat, um seine Sicht mit größerer Durchschlagskraft zu versehen? Ist damit auch gesichert, dass tatsächlich eine öffentliche Debatte stattfinden kann – und nicht nur, wenn es dazu kommt, einzelne Teile solcher Verträge offengelegt werden?
Herr Dr. Lederer! Genau besehen hatten wir die Frage schon, und zwar in der regulären Fragestunde. Aber wenn der Wirtschaftssenator möchte, hat er selbstverständlich die Möglichkeit zu antworten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So, wie ich den Abgeordneten Dr. Lederer verstanden habe, war das eine andere Frage.
Er hat nämlich nicht nach der Offenlegung der Tarifkalkulation gefragt – das war die Frage in der regulären Fragestunde –, sondern nach der Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge.
Ich habe mit Freude die Pressemeldung zur Kenntnis genommen, dass sich der Vertreter von Veolia positiv geäußert hat. Ich habe bereits vor ungefähr einem halben Jahr die beiden privaten Gesellschafter RWE und Veolia gebeten, zu prüfen, inwieweit sie entgegen der Verpflichtung, die damals in den Teilprivatisierungsverträgen enthalten war – diese sind von einer Mehrheit dieses Parlaments beschlossen worden, und es ist Vertraulichkeit über den Inhalt dieser Verträge vereinbart worden –, bereit sind, von dieser Vertraulichkeit Abstand zu nehmen. Vonseiten des Landes Berlin besteht aus meiner Sicht kein Interesse daran, diese Verträge geheim zu halten oder nicht zu veröffentlichen, weil die Berlinerinnen und Berliner ein berechtigtes Interesse haben, den Inhalt dieser Verträge kennenzulernen. Auch wenn die wichtigsten Themen schon öffentlich diskutiert worden sind, ist es immer noch besser, dass man die Möglichkeit hat, schwarz auf weiß nachzulesen, was man schon einmal gehört hat.
Vonseiten der Veolia und der Gesellschafter gab es die Zusage, dieses zu prüfen, und es gab auch zwischendurch immer wieder verhalten positive Signale. Mein letztes diesbezügliches Gespräch mit dem Vertreter von Veolia fand am Rande der letzten Aufsichtsratssitzung vor ca. zwei Wochen statt. Dort wurde mir zugesichert, dass man mir zeitnah auch eine offizielle Stellungnahme der privaten Gesellschafter zukommen lasse. Die Stellungnahme des Pressesprechers von Veolia ist in dieser Hinsicht leider noch keine offizielle Stellungnahme, aber ich werde das zum Anlass nehmen, um bei den Vertretern von Veolia und RWE noch einmal nachzufragen, ob ich bald mit einer schriftlichen Antwort rechnen kann.
Mein Interesse ist es auch, dass wir uns darauf verständigen, dass der Gesamtinhalt veröffentlicht wird, damit es keine Diskussion mehr darüber geben kann, was denn möglicherweise in einzelnen Teile, die nicht veröffentlicht sind, an Geheimnissen verborgen ist.
Wie gesagt: Ich werde diese Äußerung also zum Anlass nehmen, um auf das Gespräch von vor zwei Wochen zurückzukommen und darum zu bitten, dass ich jetzt bald eine offizielle Antwort bekomme.