Protokoll der Sitzung vom 22.11.2007

Danke schön, Herr Senator!

Es geht weiter mit einer Frage von Frau Kollegin Matuschek von der Linksfraktion zu dem Thema

Wieder großflächige Mieterhöhungen bei der GESOBAU

Bitte schön, Frau Matuschek!

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat

1. Für wie viele und welche Wohnungen hat die GESOBAU Mieterhöhungsverlangen zum 1. Januar 2008 mit welcher Begründung verschickt?

2. Welche Gesamtmietbelastung hatten diese Wohnungen bis zum 30. September 2007, und welche Gesamtmietbelastung tritt ab 1. Januar 2008 in Kraft, wie setzen sich Nettokaltmiete und Betriebskostenvorschuss jeweils zusammen?

Danke schön, Frau Matuschek! – Für den Senat beantwortet die Stadtentwicklungssenatorin. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! In zehn Wohnhausgruppen des Märkischen Viertels der GESOBAU mit insgesamt 9 400 Wohnungen entfällt die Mietpreisbindung für Sozialwohnungen zum Ablauf des 31. Dezember dieses Jahres, sodass ab dem 1. Januar 2008 die alleinige Rechtsgrundlage die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind. Die GESOBAU hat eine an der Tragfähigkeit hinsichtlich der Bruttowarmmiete orientierte Mieterhöhung vorgesehen. Ich schildere sie Ihnen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit Gesamtmiete die ruttowarmmiete meinen. B Bei drei von insgesamt zehn Wohnhausgruppen mit insgesamt 3 255 Wohnungen wird es keine Erhöhung der Nettokaltmiete geben, also bei 35 Prozent der Wohnungen, die infrage kämen, wird die Nettokaltmiete nicht erhöht. Die Mieterhöhungen für sieben Wohnhausgruppen mit etwas über 6 000 Wohnungen belaufen sich auf

durchschnittlich 15 Cent pro Quadratmeter, monatlich also eine Erhöhung um 4 Prozent, bezogen auf die gegenwärtige durchschnittliche Miete von 3,79 €. Man darf nicht vergessen, dass die öffentlichen Baudarlehen für diese Wohnungen vor zehn Jahren vorzeitig an das Land zurückgezahlt wurden und dass diese Wohnungen von den sonst üblichen Förderkürzungen ausgenommen waren, sodass es in den letzten zehn Jahren Mietsteigerungen für diese Wohnungen wegen der Zinsanhebungen oder wegen der Fördermitteldegression nicht gegeben hat. Die gegenwärtige Miete in diesen sieben Wohnhausgruppen beträgt zurzeit zwischen 3,60 € und 4,20 € pro Quadratmeter.

Mit Fälligkeit zum 1. Januar 2008 wurden bisher für ca. 3 800 Wohnungen Mieterhöhungsverlangen versandt. Die geplante Miete in insgesamt neun von zehn Wohnhausgruppen, auch im Jahr 2008, wird unterhalb des Mittelwerts des Berliner Mietspiegels liegen. Lediglich in einer Wohnhausgruppe mit 800 Wohnungen wird der Mittelwert des Mietspiegels um 0,03 € überschritten. Auch nach den Mieterhöhungen liegt die durchschnittliche Miete im Märkischen Viertel unter dem Durchschnitt der Mietpreise für Sozialwohnungen. Zum Vergleich: Die Durchschnittsmiete im Märkischen Viertel liegt dann bei 3,94 €, und die Durchschnittsmiete für Sozialwohnungen in Berlin liegt bei etwa 4,90 €.

Entscheidend für die Mieten im Märkischen Viertel ist allerdings die Warmmiete, das heißt die Frage der Gestaltung der Höhe der Betriebskosten und ihre Wirkung auf die Gesamtmiete, wie Sie dies genannt haben. Deshalb wird von der GESOBAU im Augenblick zur Mietpreisentwicklung jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen, bezogen auf einzelne Wohnungen und die zukünftige Gesamtbelastung für die Mieterinnen und Mieter. Es wird hinsichtlich der rechtlich möglichen Mietpreiserhöhung eine Kappung vorgenommen, die die Entwicklung der Bruttowarmmiete berücksichtigt. Bei der ab dem 1. Januar 2008 geplanten Bruttowarmmiete für die einzelnen Wohnhausgruppen wird das Ergebnis dieser Einzelfallentscheidungen sehr gut sichtbar. Es wird also – um ein Beispiel zu nennen – bei einer Wohnhausgruppe mit der höchsten Mietbelastung praktisch keine Erhöhung der Nettokaltmiete vorgenommen, sondern es wird lediglich eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung vorgenommen. Wir haben die Wohnungsbaugesellschaft ausdrücklich um ein solches Vorgehen der gesonderten Betrachtung im Einzelfall gebeten. Ich denke, dass es gelungen ist, sie zu sensibilisieren und das macht sie hinsichtlich der nicht nur rechtlich möglichen Erhöhungsmöglichkeiten der Nettokaltmiete, sondern es ist gelungen, sie dazu zu veranlassen, die Bruttowarmmiete, das heißt, die tatsächliche Belastung der Mieterinnen und Mieter, zu berücksichtigen.

Darüber hinaus haben wir die Wohnungsbaugesellschaft veranlasst, in ihrer Konzeption für die zukünftige Sanierung den größten Wert und den Vorrang auf Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu legen, die einen An

teil an energetischer Sanierung aufweisen, der beträchtlich sein soll, und wir haben vor allen Dingen darauf gedrungen, dass sie bei solchen Sanierungsmaßnahmen darauf achtet, dass im Ergebnis die Betriebskostenanteile eher sinken als steigen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage von Frau Matuschek!

Vielen Dank! – Ich habe nicht nur nach dem Märkischen Viertel gefragt, sondern insgesamt nach der GESOBAU. Deswegen meine Nachfrage: Für welche und wie viele Wohnungen hat die GESOBAU auf Grundlage des Mietspiegels die Mieten erhöht?

Frau Senatorin Junge-Reyer, bitte!

Frau Abgeordnete Matuschek! Mir liegen in der Kürze der Zeit die nur hier vorgetragenen dezidierten Angaben zu den Mieterhöhungen zum Märkischen Viertel vor. Hier hat sich die Wohnungsbaugesellschaft am Mietspiegel orientiert. Sie ist unter dem Mittelwert des Mietspiegels in fast allen Fällen geblieben, und sie hat vor allen Dingen einen Beitrag dazu geleistet, dass bei der Beachtung der rechtlich möglichen Mieterhöhungsverlangen der Mietspiegel eine wesentliche Rolle spielt. Sollten Sie über weitere Kenntnisse zu Mieterhöhungsverlangen verfügen, wäre ich dankbar für einen Hinweis.

Danke schön! – Jetzt geht es weiter mit der Frage von Frau Jantzen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

[Andreas Otto (Grüne): Ich hatte mich zu einer Nachfrage gemeldet!]

Das tut mir leid. Das war hier leider nicht drauf. Wenn es geht und Frau Jantzen das nicht beanstandet, dann bitte, Herr Otto!

Dann ist es gerade noch rechtzeitig. Danke schön, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie haben das hier als sehr positiv dargestellt, wie es im Bereich der Kaltmieten bei der GESOBAU aussieht, und schon selber auf das Problem der Warmmieten, insbesondere im Märkischen Viertel, verwiesen. Da sind zum Teil die Betriebskosten mindestens noch einmal so hoch wie die Kaltmiete. Das Problem ist, wenn ich es richtig sehe, dass der Sanierungsplan nicht aufzeigt, dass innerhalb mehrerer Jahre für alle Wohnungen etwas getan werden kann. Wie sehen Sie

das? Wird die GESOBAU von Ihnen zu noch mehr Anstrengungen genötigt werden, mittelfristig einen größeren Teil der Wohnungen energetisch zu sanieren, um in dem Bereich Warmmiete noch etwas machen zu können?

Frau Senatorin Junge-Reyer, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Otto! Die Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU arbeitet ausdrücklich auf Aufforderung der Gesellschaftervertretung an einem solchen Konzept zur Sanierung des Märkischen Viertels. Sie ist ausdrücklich aufgefordert worden, dabei das Ziel zu verfolgen, die Betriebskostenanteile zu senken. Sie ist außerdem aufgefordert worden – ich darf versichern, da gibt es durchaus eine Eigeninitiative in der Wohnungsbaugesellschaft –, einen Beitrag dazu zu leisten. Eine solche Sanierung soll mit einem umfangreichen Programm zum Austausch von Fenstern begonnen werden, aber auch wird im Rahmen eines mittelfristigen Sanierungsplanung insbesondere die Frage der Heizkosten und der Heizungsversorgung, die ein ganz besonderes technisches Problem im Märkischen Viertel ist, angegangen. Zugrunde liegt dem eine Planung, die über mehrere Jahre einen Sanierungserfolg mit dem Ziel der Reduzierung der Betriebskosten zum Gegenstand hat. Daran wird seit einiger Zeit auch auf Initiative des Aufsichtsrats und des Gesellschafters sehr intensiv gearbeitet. Es soll ein mittelfristiger Plan vorgestellt werden.

Danke schön, Frau Senatorin!

Frau Jantzen, jetzt sind Sie aber wirklich dran mit der Frage zu dem Thema

Aus für gebundene Ganztagsschulen

Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat

1. Wie viele und welche gebundenen Ganztagsgrundschulen, die Senator Zöllner als das zentrale Instrumentarium für die bessere Förderung vor allem lernschwacher Schüler/-innen ansieht – Plenarprotokoll vom 3. März 2007 –, haben aus welchen Gründen die Umstellung vom gebundenen auf den offenen Ganztagsbetrieb beschlossen und/oder bereits beantragt?

2. Wie will der Senat verhindern, dass immer mehr Grundschulen den gebundenen Ganztagsbetrieb aufgeben, weil sich die Ziele der besseren individuellen Förderung mit der schlechten Personalausstattung nicht erreichen lassen?

Danke schön, Frau Abgeordnete! – Herr Senator Prof. Zöllner, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Jantzen! Derzeit liegt meiner Verwaltung ein Antrag auf Umwidmung der gebundenen Züge in den offenen Ganztagsbetrieb vor, nämlich der Beschluss der Schulkonferenz der Kronach-Grundschule. Die Schulkonferenz begründet ihren Beschluss vom 27. September 2007 damit, dass eine nach Meinung der Schule ausreichende Qualität der unterrichtsergänzenden und unterrichtsverstärkenden Angebote zusätzliches Personal und Räume erforderlich mache, eine Zuordnung von einer Erzieherin pro Klasse ab dem Schuljahr 2008/2009 nicht mehr gewährleistet werden könne und das Grundprinzip der Rhythmisierung nach Auffassung der Schule durch die Personalzumessung lediglich als „Taktum“ verstanden werden könne und vom gebundenen Ganztag zusätzliche anspruchsvolle, unterrichtsergänzende und unterrichtsvertriefende Kurse erwartet worden seien, die mit der Personal- und Raumausstattung nicht zu leisten seien.

Zum vorliegenden Antrag werden derzeit Stellungnahmen der Schulaufsicht und des bezirklichen Schulträgers eingeholt. Es ist auch zu prüfen, welche Auswirkungen eine Aufgabe des gebundenen Betriebs auf die verwendeten IZBB-Mittel hat, die die Schule im Hinblick auf den gebundenen Betrieb erhalten hat. Ergebnisse dazu liegen derzeit noch nicht vor.

Zu Ihrer zweiten Frage: Am 22. Oktober hat ein Gespräch zwischen Staatssekretär Schlemm und den Schulleiterinnen und Schulleitern von gebundenen Ganztagsschulen stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass die Lage der einzelnen Schulen höchst unterschiedlich ist. Deshalb muss die Situation jeder einzelnen Schule gesondert und differenziert bewertet werden.

Die Frage nach der noch nicht an allen Schulen durchgeführten Rhythmisierung von Unterrichts- und Entspannungsphasen war ein zentrales Thema bei der Abstimmung von inhaltlichen Konzepten und personellen Vorgaben.

Besuche der Organisationsberatung meiner Verwaltung an Schulen haben ergeben, dass der Einsatz von Erzieher- und Lehrkräften an einigen Schulen optimiert werden kann und muss,

[Mieke Senftleben (FDP): Ach!]

damit der Einsatz des Personals schulgesetzkonform erfolgt. Die örtliche Schulaufsicht ist mit der Umsetzung der Ergebnisse an den betreffenden Schulen – unter anderem auch der Kronach-Grundschule – beauftragt. Begleitend hierzu wird die von mir eingerichtete AG Hort die

Personalausstattung der Grundschulen im gebundenen Ganztagsbetrieb mit Erziehungskräften grundsätzlich überprüfen.

Festzustellen bleibt: Berlin hat ein vorbildliches Angebot an gebundenen Ganztagsschulen. Wir setzen einen klaren bildungspolitischen Schwerpunkt auf eine frühe und intensive Förderung aller Kinder und wollen über Ganztagsangebote unser Ziel – gerechte Bildungschancen – unterstützen.

[Mieke Senftleben (FDP): Wie Böger!]

Die Anfrage, liebe Frau Jantzen, gibt mir Gelegenheit, auf das Grundproblem einzugehen: Offensichtlich gehen die Selbst- und die Fremdwahrnehmung bezüglich der Ausstattung der Berliner Schulen weit auseinander. Bei einer Grundschule im Ganztagsbetrieb, deren Namen ich nicht nennen will, hat die Überprüfung durch die Organisationsberatung der Schulen ergeben, dass eine Unterausstattung mit Lehrkräften in der Größenordnung von 18 Stunden vorliegt. Das entspricht fast einer Stelle. In der Überprüfung wurde aber auch deutlich, dass die Schule aufgrund der hohen Klassenfrequenz zusätzlich 51 Teilungsstunden hat. – Eine Schule muss in der Lage sein, mit einer solchen Lehrerausstattung einen optimalen Unterricht ohne Unterrichtsausfall zu organisieren, sonst braucht sie Hilfe und muss lernen, wie es besser geht.

[Beifall bei der SPD – Özcan Mutlu (Grüne): Jetzt ist wieder die Schule Schuld!]

Mehr Selbstständigkeit, Herr Mutlu, bedeutet auch mehr Verantwortung. Sie können nicht immer nur eine Seite der Medaille verlangen.

Ich hoffe, hier im Haus herrscht Konsens darüber, dass der gebundene Ganztagsbetrieb nur Sinn hat, wenn es eine vernünftige Rhythmisierung gibt, weil dann die Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Es hat sich gezeigt, dass die Lehrkräfte überwiegend nur bis 13.35 Uhr eingesetzt sind und nur in ganz wenigen Fällen bis 16.00 Uhr. Montags, dienstags und donnerstags wird an den Nachmittagen meist ein freiwilliges Lernangebot gemacht. Ein klares Konzept für die gleichmäßige Verteilung von Unterricht, Freizeit und unterrichtsergänzenden Angeboten ist nicht erkennbar. Es ist meine und Aufgabe der Schulaufsicht, dafür zu sorgen, dass das besser organisiert wird. Dieses Problem ist durch zusätzliche Stellen nicht zu lösen.

Der Erziehereinsatz ist scheinbar ein zentrales Problem im gebundenen Ganztagsbetrieb. Die Schule ist mit der vorgesehenen Anzahl an Erziehungskräften ausgestattet. Die detaillierte Überprüfung der Arbeitszeiten der Erziehungskräfte hat ergeben, dass von 15 Erziehern 11 mit deutlich weniger Arbeitszeit – mehr als zwei Wochenstunden – eingesetzt werden. Das macht insgesamt 28 Stunden wöchentlich. Dies ist keine Kleinigkeit.

Es gibt zwei Aufgaben für eine verantwortliche Bildungspolitik: die Bereitstellung von Ressourcen und die Umset

zung eines richtigen Mitteleinsatzes. Das Erste haben wir getan. Bei dem Zweiten bin ich auf dem Weg.

[Beifall bei der SPD]