Es liegt folgender Überweisungswunsch vor: lfd. Nr. 3 der VO-Nr.16/66 – Vierte Verordnung der Baumschutzverordnung – an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr auf Antrag der FDP- und der Koalitionsfraktionen. Weitere Überweisungswünsche liegen mir nicht vor. Damit hat das Haus von den übrigen Verordnungen Kenntnis genommen.
Weiterer Umgang mit den Grundstückskauffällen nach dem Verkaufsgesetz vom März 1990 zu landeseigenen Grundstücken und Moratorium
Den Fraktionen steht eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der CDU. Herr Abgeordneter Czaja hat das Wort. – Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Liebe PDS-Fraktion! Wenn eure Sonderkommission „Flierl“ zu diesem Thema funktioniert hätte, müsste man dazu vermutlich nicht reden. Aber die CDU-Fraktion muss das Thema der sogenannten Modrow-Grundstücke noch einmal auf die Tagesordnung setzen, weil der Senat mit der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – ein unerträgliches Maß an Arroganz und Unkenntnis zu Tage gefördert hat.
Was ist geschehen? Seit Anfang 2005 weigert sich der Senat beharrlich, die mit jeweils großer Mehrheit von diesem Haus beschlossenen Anträge zu den sogenannten Kaufverträgen der Modrow-Grundstücke zu befolgen. Der Schlussbericht des Finanzsenators zu diesem Thema ist eine einzige Anhäufung von fehlerhafter Auslegung der gängigen Rechtsprechung. In dem Bericht ist der Wurm drin oder – wie der Senator sagen würde –: Fette Maden sind in diesem Bericht. Es wird fehlerhaft behauptet, dass ein Verkauf nach den Bedingungen des Modrow-Gesetzes nach Bundesrecht nicht mehr möglich sei. Lapidar wird dann auf die angeblich sozialverträglichen Lösungen verwiesen, die durch das Sachrechtsbereinigungsgesetz möglich sind, weiter wird die Behauptung aufgestellt, dass Verkäufe nach den Modrow-Bedingungen quasi einer Schenkung gleichkommen – eine beständige Wiederholung falscher Tatsachenbehauptungen. Im Übrigen könnten Grundstücke, die mit Restitutionsansprüchen belastet sind nur noch nach den Regelungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes – Hälfte des Verkehrswertes –behandelt werden. Der Senat beruft sich bei all diesen Punkten auf ein Urteil des BGH vom 17. September 2004.
Widmen wir uns diesem Urteil. Wie ist es dazu gekommen? – Nach dem Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes verfügte das Sächsische Innenministerium in mehreren Erlassen, dass Verkäufe nach dem ModrowGesetz nicht mehr möglich seien. Das Regierungspräsidium Dresden übte Druck auf die Dresdner Stadtverwaltung aus, es konnte aber nicht verhindern, dass noch 1996 mit Beschlüssen des Stadtrats 146 von 300 Fällen abgewickelt und mit einer Eintragung im Grundbuch abgeschlossen wurden. Diese 146 Verträge wurden dann durch das Dresdner Regierungspräsidium beanstandet und die Stadtverwaltung aufgefordert, wegen des sogenannten sit
tenwidrigen Preises die Verkäufe rückgängig zu machen. Dann fand ein Musterprozess bis zum Bundesgerichtshof statt und es kam zu dem angesprochenen Urteil vom 17. September 2004. Im Urteil erläutert der Bundesgerichtshof klar und deutlich, welche Dinge für seine Urteilsfindung wichtig waren.
Erstens: Der Verkauf der Grundstücke unter dem Verkehrswert ist nicht an dem Prinzip zu messen, dass der Staat nichts zu verschenken hat. Die besondere Situation begründet, dass es eine legitime öffentliche Aufgabe war und unserer Ansicht auch jetzt noch ist, im Interesse der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit nach den ModrowBedingungen zu verfahren, das heißt, die nachträgliche Beurkundung von Kaufverträgen aus der DDR-Zeit zu den damals üblichen Preisen zuzulassen.
Zweitens: Zu den Grundsätzen der Rechtstaatlichkeit gehört ein demokratisch legitimiertes Verfahren.
Herzlichen Dank, Herr Czaja! – Ich stimme Ihnen insoweit zu, dass in der Tat der BGH die legitime öffentliche Aufgabe anerkannt hat. Aber wie interpretieren Sie dann den Passus, in dem der BGH sagt, dass eine solche Lösung, wie er sie in diesem Fall zugelassen hat, nur dann möglich ist, wenn „vorausgesetzt wird, dass die Maßnahmen allgemein nicht als beendet anzusehen sind“? Weiter heißt es, dass es eine ganze Reihe von Fällen in den neuen Bundesländern gibt, in der diese Art von Maßnahmen als beendet betrachtet werden müssen und es demzufolge kein legitimes öffentliches Interesse mehr geben kann, eine solche Lösung, wie Sie sie hier vorschlagen, anzustreben.
Herr Kollege Zackenfels! Ich komme noch zur Frage, weshalb es in der Zwischenzeit eine Pause gab und aus unserer Sicht jetzt die Fortführung des bisherigen Verfahrens erfolgen müsste.
Lassen Sie uns noch einmal den Gerechtigkeitsaspekt beleuchten. Dieses Verfahren hat dazu geführt, dass in Berlin – Herr Kollege Zackenfels –, die Verfahren nicht abgeschlossen werden konnten, denn das Gerichtsverfahren verhinderte in Berlin Verkäufe nach den Modrow
Bedingungen, wie sie die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses in den 90er Jahren vorgesehen haben. Für Grundstücke, die mit Restitutionsansprüchen belastet waren, forderte das Bundesfinanzministerium, dass die Bundesländer den Beitrag, der maximal zu erzielen sei, an dieses abführen sollten. Diese Forderung konnte erst wieder in Frage gestellt werden, wenn das Urteil des BGH abgeschlossen war.
Deswegen gab es auch in Berlin eine Pause. Für die Betroffenen mit offenen Verträgen auf solchen Grundstücken ergab sich die Tragik, dass das Land 1998 ein entsprechendes Gerichtsverfahren gegen das Bundesfinanzministerium führen musste und eine Entscheidung erst vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2005 fiel. Deswegen konnte in dieser Zeit nicht beurkundet werden. Es stellt sich die Frage, ob die Leute, die diese Grundstücke haben, etwas dafür können. Es ist im Sinne einer Gleichbehandlung, dass alle Betroffenen nachbeurkundet werden.
Dann komme ich zum letzten Satz. – Der Finanzsenator hat diesen unnötigen Rechtsstreit, der auf uns zukommen wird, mit seiner Mitteilung – zur Kenntnisnahme – provoziert. Es wird notwendig sei, dass die Betroffenen gegen diese Maßnahme vorgehen. Wir können nur empfehlen, dass sie sich weiterhin an die Seite der Union und der Verbände stellen, die ihnen zur Seite stehen und sich um das Thema kümmern. Die Linksfraktion hat dabei leider kläglich versagt. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Czaja! Es ist immer schwierig, wenn man aus einem Urteil einen Satz zitiert und den Rest weglässt. Herr Zackenfels hat gerade das beste Beispiel dafür geliefert, dass das – freundlich gesagt – zu Verwirrungen führt. Unfreundlich könnte man auch sagen: Sie haben eine selektive Wahrnehmung. Das Urteil hat dem Land Berlin Grenzen gesetzt, wenn es in der alten Art und Weise weiterhin verfahren will. Es ist richtig, dass es bis zum Jahr 2004 in Berlin eine Regelung zum Umgang mit den „ModrowGrundstücken“ gegeben hat. Man hat versucht, im Sinne der Betroffenen eine vernünftige Lösung zu finden. Diese Regelung war durch das BGH-Urteil nicht mehr praktizierbar und wurde konsequenterweise mit dem Haushaltsgesetz 2004/2005 außer Kraft gesetzt. Deshalb gibt es für das, was Sie vorschlagen, keine Rechtsgrundlage, Herr Czaja. Das müssen Sie akzeptieren, auch wenn es für die Betroffenen schwer ist. Von Ihnen, der politisch Verantwortung trägt, erwarte ich, dass Sie die Gegebenheiten akzeptieren und überlegen, wie man den Betroffenen wirklich helfen kann. Sie produzieren Luftblasen und versprechen den Leuten Dinge, die mit den Tatsachen nicht vereinbar sind.
Ihre Fraktion, mit Herrn Braun an der Spitze, wäre die erste, die zum Staatsanwaltschaft rennen und den Senat der Veruntreuung bezichtigen würde, wenn jetzt Grundstücke ohne Rechtsgrundlage an Bürger abgegeben würden. Derartiges haben Sie in der Vergangenheit bereits versucht. So einfach werden wir es Ihnen aber nicht machen. Wir lassen uns nicht an der Rechtsgrundlage vorbei zu Notverkäufen treiben, damit Sie nachher wieder Ihre Staatsanwaltschaftsshow abziehen können. So nicht, Herr Czaja!
Wir müssen zu den Tatsachen zurückkehren. Wir haben tatsächlich eine schwierige Lage, da eine Zeit lang Verkäufe und Beurkundungen auf einer Grundlage getätigt wurden, die nicht mehr existiert. Wir haben einen Restbestand von rd. 200 Fällen. – Wohlgemerkt 200! Keine Tausende und auch keine Hunderttausende! – Für eine Fraktion, Herr Czaja, die letztlich Landesvermögen in Höhe von 5 Milliarden € verkaufen will, um damit einerseits Schulden zu tilgen und andererseits Wohltaten zu verteilen, ist es mutig zu sagen: Wir verschenken das ohne Ansehen der Rechtsgrundlage und der Hintergründe. – So leicht kann man sich das aber nicht machen.
Der Senat und die Koalitionsfraktionen machen es sich nicht leicht. Wir haben Verständnis für die Sorgen und Nöte der Menschen, und wir wollen Härtefälle vermeiden. Niemand soll von seinem Grundstück vertrieben oder in Not gebracht werden. Aber wir müssen die Rechtsgrundlage und die Verhältnismäßigkeit im Blick haben. Wir werden uns die rechtlichen Möglichkeiten genau anschauen. Der Senat hat das gesagt, was zunächst aus einfacher Sicht auf der Grundlage des Sachenrechtsbereinigungsge
setzes und des Urteils herauskommt. Wir werden prüfen, wie man in der Fortschreibung alter Lösungen und durch individuelle Regelungen Härtefälle vermeiden kann. Aber auch Rechtsbrüche müssen vermieden werden. Das ist allemal besser als Ihr Populismus. Der bringt Ihnen vielleicht beim VDGN und in Ihrem Wahlkreis Stimmen, aber für das Land Berlin ist er eine Katastrophe. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man die Drucksache des Senats betrachtet, stellt man fest, dass seit unserer Beschlussfassung im Februar nichts passiert ist. Man hat uns nichts Neues mitgeteilt. Im Gegenteil: Man hat sich keine Mühe gegeben. Dieser Eindruck entsteht beim Studium der Drucksache. Darüber bin ich betrübt. Unsere Fraktion kritisiert das.
Herr Zackenfels hat uns am 1. Februar mitgeteilt, der Bericht sei eine gute Form, um in der Sache weiterzukommen. Das ist nicht gelungen. Herr Zackenfels, wenn Sie die Drucksache studieren, müssen Sie auch zu unserer Einschätzung kommen. In der Sache ist nichts passiert.
Wir sind durch das, was uns der Senat mitteilt, auch nicht klüger geworden. Er listet einfach die Antworten auf Mündliche Anfragen des Kollegen Czaja auf. Beispielsweise wurde auf die Frage vom 10. Mai geantwortet, es sei noch nicht der 30. Juni. Was hat der Senat zwischen dem 10. Mai und dem 30. Juni Besonderes recherchiert, herausgefunden oder festgelegt? Aus der Mitteilung – zur Kenntnisnahme – geht es nicht hervor.
Ich habe am 1. Februar die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass der Senat uns einen Weg zur Lösung dieser Fälle aufzeigt und uns mitteilt, um wie viele Fälle es sich handelt. Es kursieren verschiedene Zahlen: Mal sind es 200, dann wieder 225. Es steht nicht drin, wie viele es wirklich sind. Vielleicht kann man uns das noch erklären.
Der vorliegende Bericht liefert keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Senat das Parlament und den Auftrag, den wir ihm erteilt haben, in irgendeiner Weise ernst genommen hat. Das sollten wir uns als Parlament nicht bieten lassen. Wir sollten entsprechend vorgehen.
Wenn Sie in die Drucksache schauen – sie ist kurz gehalten –, stellen Sie fest, dass auf die Frage, wie andere Bundesländer vorgehen, nicht eingegangen wird. Es wird nur lapidar mitgeteilt, dort fänden keine Verkäufe mehr statt.