Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hertel! – Für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Henkel das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von besonderem Wert für eine soziale Ordnung und für den Erfolg unserer Wirtschaft ist ganz ohne Zweifel die soziale Partnerschaft. Der Vergleich mit anderen Industrieländern zeigt, wie hoch die produktive Kraft eines solchen sozialen Friedens einzuschätzen ist. Mit zu einer sozialen Partnerschaft gehört ganz ohne Zweifel die Mitbestimmung der Arbeitnehmer; dieses Prinzip der sozialen Marktwirtschaft muss auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gelten. Für die Union steht dies außer Frage und gehört zum Kernbestand unserer Überzeugungen.
Die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Gestaltung ihrer Arbeitswelt kann jedoch nur in bestimmten Grenzen gewährt werden. Für den öffentlichen Dienst sind verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten, auch das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Selbstverständlich ist auch, dass alle Akte der Staatsgewalt sich auf den Willen des Volkes zurückführen lassen müssen. Das heißt, sie bedürfen einer hinreichenden demokratischen Legitimation. Entscheidend ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts dabei nicht die Form der Legitimation, sondern das Erreichen eines bestimmten Legitimationsniveaus, das unterschiedlich ausgestaltet sein kann. Organe und Amtswalter sieht das Bundesverfassungsgericht als demokratisch legitimiert an, wenn sie im Auftrag und nach Weisung der Regierung ohne Bindung an die Entscheidung sonstiger Stellen handeln können und die Regierung daher die Sachverantwortung gegenüber Volk und Parlament übernehmen kann.
Von Beschäftigten gewählte Vertreter verfügen nicht über eine Legitimation in diesem Sinn, dennoch hält das Gericht es in bestimmten Grenzen für zulässig, dass der Staat seinen Beschäftigten eine Beteiligung zur Wahrung ihrer Belange und zur Mitgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen einräumt. Dies gilt allerdings nur für die Gestaltung rein innerdienstlicher Maßnahmen. Entscheidungen von Bedeutung für die Erfüllung des Amtsauftrags mit und ohne Beschäftigteninteressenberührung müssen von einem dem Parlament verantwortlichen Amtsträger getroffen werden.
Misst man das noch geltende Personalvertretungsrecht des Landes Berlin an diesen Maßstäben, so lässt dies für zahlreiche im Gesetz vorgesehene Mitbestimmungsangelegenheiten verfassungsrechtliche Zweifel aufkommen. Das betrifft beispielsweise die Versetzung, die Umsetzung oder die Einstellung von Beamten und darüber hinaus noch zahlreiche andere Fälle, die die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst berühren. Solche Maßnahmen dürfen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nur von ausreichend demokratisch legitimierten Stellen getroffen werden. Für Mitbestimmungsrechte dürfen dabei
keine substanziellen Einschränkungen vorgesehen werden. Eine Übertragung solcher Entscheidungen auf Stellen, die nicht oder nicht mehrheitlich dem Parlament verantwortlich sind, ist nicht zulässig. Natürlich kann man die Frage stellen, ob die im noch geltenden Personalvertretungsrecht vorgesehene Einigungsstelle nach geltender Rechtslage in den genannten Fällen eine verbindliche Entscheidung treffen kann und ob sie über eine in diesem Sinn ausreichende Legitimation verfügt.
Ohne Zweifel besteht Handlungs- und Änderungsbedarf. Dabei sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten. Der vom Senat vorgelegte Entwurf ist aus Sicht meiner Fraktion noch stark diskussionswürdig. Zum einen geht er in unnötiger Weise über die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus, zum anderen bleibt nach wie vor die Frage unbeantwortet, warum man sich nicht einfach an den Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes orientiert hat.
Zusehends geraten wir in Berlin in eine ungewöhnliche Rolle in der Debatte um die Zukunft des öffentlichen Dienstes. Aber in den Kanon „Mehr Geld gibt es nicht, dafür aber weniger Rechte“ können und wollen wir so nicht einstimmen. Natürlich wissen auch wir, dass die Ressourcen knapp sind, aber man sollte es nicht übertreiben, denn auch die Leidensfähigkeit des öffentlichen Dienstes hat ihre Grenzen. Unstreitig ist, dass gerade der öffentliche Dienst einen Beitrag zur Konsolidierung des Berliner Landeshaushalts geleistet hat, im Wesentlichen mit dem Solidarpakt, der harte Einschnitte für die Beschäftigten mit sich gebracht hat. Es bleibt für uns dabei, dass es zur Haushaltskonsolidierung keine Alternative gibt.
Auch deswegen sagen wir, dass es nunmehr an der Zeit ist, unserem öffentlichen Dienst wieder eine Perspektive aufzuzeigen, und zwar eine positive. Der öffentliche Dienst muss attraktiv bleiben. Das gilt für die Arbeitsbedingungen genauso wie für die Entlohnung. Das hemmungslose Beschneiden von Arbeitnehmerrechten ist jedenfalls kein Schritt in die richtige Richtung. Die Behandlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch den rot-roten Senat ist nicht dazu angetan, diese Attraktivität zu gewährleisten.
Was immer auch am Ende einer Diskussion über das Personalvertretungsgesetz herauskommt, wie immer wir die Fragen hinsichtlich des Standards des Bundespersonalvertretungsgesetzes oder des eventuell Darüber-Hinausgehen-Wollens beantworten werden, es darf nicht sein, dass sich die Mitarbeiter wie eine Melkkuh der Stadt fühlen, der man zur Milchproduktion nicht genug Futter gibt. Wir meinen, das ist ein großer Fehler, denn einen schlecht motivierten öffentlichen Dienst können wir uns auch und besonders vor dem Hintergrund einer bürgernahen und wirtschaftsfreundlichen Qualitätssicherung und als entscheidenden Standortfaktor für unsere Stadt nicht leisten. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in I. Lesung eine Vorlage des Senats zur Novellierung des Berliner Personalvertretungsgesetzes. Bereits im Vorfeld der heutigen Beratung gab es aufgrund der Senatsvorlage bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine breite Auseinandersetzung, vor allem wegen der damit verbundenen Einschnitte bei den Mitbestimmungsrechten von Personalräten und im Schulbereich wegen der Einschränkung von Beanstandungsrechten der Frauenvertretungen.
Die Dimension dieser Auseinandersetzungen sollten wir nicht unterschätzen. Sie werden inzwischen bundesweit geführt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage: Ist ausgerechnet die rot-rote Landesregierung in Berlin Vorreiter beim Abbau von Mitbestimmungsrechten? Ich gehe davon aus, dass am Ende der parlamentarischen Beratungen die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen im Bundesvergleich in Berlin nach wie vor vorbildlich sein werden.
1995 erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile des schleswig-holsteinischen Personalvertretungsgesetzes für verfassungswidrig. Dieses Urteil hat in seiner Folge eine breite Debatte über die zulässige Reichweite von Mitbestimmungsrechten im öffentlichen Dienst entfacht. Nahezu alle Bundesländer haben inzwischen auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reagiert und ihre Personalvertretungsgesetze geändert. Hier wurde in den meisten Fällen den Einigungsstellen nur noch ein empfehlender Charakter zugestanden. Das Letztentscheidungsrecht liegt bei den obersten Dienstbehörden.
In diesem Zusammenhang erinnern wir uns auch an die letzte Wahlperiode. Bereits da ging es der Linksfraktion um die Frage, wie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in Berlin umgesetzt werden können,
ohne Mitbestimmungsrechte zu beschneiden. Zu diesem Zeitpunkt brachte die CDU-Fraktion einen dringlichen Antrag Drucksache 15/2961 ein, der den Senat aufforderte, die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken durch eine Gesetzesänderung beim PersVG auszuräumen. Die FDP-Fraktion kündigte im Verbund mit den Unternehmerverbänden auf der Grundlage eines WPD-Gutachtens sogar eine Verfassungsklage für den Fall an, dass das PersVG nicht im Sinne des Bundesverfassungsgerichts geändert werde.
Die vom Senat eingebrachte Vorlage sieht vor, dass die Einigungsstelle im Wesentlichen ihren beschließenden Charakter beibehalten wird. Gegenüber der derzeit geltenden Regelung wird es zwei Ausnahmen geben. Ausnahmen sind wie bisher Regelungen, die Beamte betreffen. Bei Fragen, die das Beamtenverhältnis betreffen, haben Personalräte bereits jetzt in den meisten Fällen lediglich Mitwirkungsrechte. Jetzt wird neu geregelt, dass jene Arbeiter und Angestellten, die mit Ordnungsaufgaben betraut sind, z. B. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ordnungsämter oder der Veterinärämter, in bestimmten Fällen ähnlich behandelt werden wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Beamtenstatus. Dabei bleibt festzuhalten: Für 90 Prozent der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst wird sich in diesem Zusammenhang nichts ändern.
Mit der neuen Regelung zur Einigungsstelle sind nach meiner Auffassung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. In der Vorlage heißt es – ich zitiere –:
Entscheidungen, die im Einzelfall wegen ihrer Auswirkungen auf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sind, dürfen jedoch dem Senat nicht entzogen werden.
Also: Das Letztentscheidungsrecht bleibt somit beim Senat. Aber die Hürde ist für den Senat sehr hoch. Er muss im Zweifelsfall nachweisen, dass ein Vorgang, bei dem er das Letztentscheidungsrecht für sich in Anspruch nehmen will, ein Einzelfall ist und zudem ein wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sein muss. In den Ausschüssen wird meine Fraktion die Senatsvorlage noch einmal kritisch unter die Lupe nehmen.
Aus unserer Sicht regelt die Senatsvorlage unter anderem Punkte, die mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nichts zu tun haben und auch nicht Gegenstand der Koalitionsvereinbarung sind. Dazu gehört die technische Erfassung der Arbeitszeit, die unserer Auffassung nach weiterhin dem Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle unterliegen soll.
Dazu gehören die befristeten Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern. Wir denken, dass es möglich ist, zu Regelungen zu kommen, die einerseits die Mitbestimmungsrechte von Personalräten und Beanstandungsrechte der Frauenvertretung erhalten und andererseits die schnelle befristete Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern ermöglichen.
Wir werden im parlamentarischen Verfahren auch das Problem der Mitbestimmung bei außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigungen ansprechen. Immerhin hat Herr Pflüger in einer Betriebsversammlung der Berliner Stadtreinigung gesagt, dieser Punkt sei mit ihm nicht zu machen. Wir werden sehen. Wir werden weiterhin Gespräche mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, dem Hauptpersonalrat sowie den Frauenvertretungen führen. Ich freue mich auf eine spannende Debatte in den Ausschüssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich die Vorlage des Senats anguckt, hat man ein bisschen das Gefühl, das sei der späte Sieg des Dr. Martin L. von der FDP. Wenn ich mich an die letzte Legislaturperiode erinnere, dann er hat er – Sie haben es angedeutet – penetrant Anträge vorgelegt und gesagt: „Dieses Personalvertretungsgesetz muss angepasst werden. Es entspricht nicht den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht gemacht hat. Deswegen ist es zwingend notwendig...“. – Ich erinnere mich noch mit Freude an die Reden, die unsere Kollegin Hertel und der Kollege Krüger – der leider nicht mehr bei uns ist – damals gehalten haben. Wenn man sich das anguckt, dann fragt man sich, wie es zu dieser Kehrtwendung kommen konnte, die die SPD und die Linkspartei in dieser Frage vollzogen haben.
Ich darf zu dem einen Antrag zitieren, den uns der Kollege Lindner in seiner bekannten Art und Weise vorgestellt hat. Da sagt Frau Hertel, unter dem Vorwand, die finanziellen Nöte der Stadt lösen zu wollen und die Beseitigung verfassungswidriger Normen zu erreichen, habe uns die FDP einen Antrag vorgelegt, um dann festzustellen, dass sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf einen Vorgang in Schleswig-Holstein beziehe. Dann fragt sie gleichsam in einem Geistesblitz: „Ja, sind wir hier in Schleswig-Holstein?“ – und weist diesen Antrag der FDP in Bausch und Bogen zurück. Der Herr Innensenator hat uns vorne in die Begründung geschrieben: Es ist das Bundesverfassungsgericht, das uns dazu zwingt, genau diese Änderungen vorzunehmen. – Ich finde, Frau Hertel, Sie müssten uns noch einmal erklären, wie Sie es mit Ihrem Gewerkschafterherzen in Einklang bringen können, genau diesen Gesetzentwurf mit zu unterstützen.
Die Kollegin Hertel hat bereits sehr gut die Angriffe auf die Mitbestimmung als Ganzes zurückgewiesen, und die Gewerkschaften und Personalräte können sicher sein, dass Rot-Rot hier auch stehen wird.
Das sehen wir, wie Rot-Rot in dieser Frage stehen wird! Ihre Worte und Versprechungen haben eine sehr kurze Halbwertzeit.
Das, was uns hier als Anpassung an die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts verkauft wird, wird diesen Anforderungen bei Weitem nicht gerecht. – Herr Körting! Sie haben uns ein Gesetz vorgelegt, in das Sie in eine der entscheidenden Passagen schreiben, dass die Mitbestimmung der Personalräte entscheidend davon abhängen soll, ob eine hoheitliche Aufgabe vorliegt oder nicht. Sie müssen mir mal erklären, wie das in der Praxis gehen soll. Sie geben den Personalräten – und nicht nur ihnen, sondern auch den Amtsleitern in den Bezirksämtern, denjenigen, die die Personalhoheit haben und sie ausführen müssen – Steine statt Brot. An dem Punkt hat das Bundesverfassungsgericht klare Worte in das Urteil geschrieben. Es hat nämlich gesagt: Ein Personalvertretungsrecht muss in den mitbestimmungsrechtlichen Teil klar, deutlich und handhabbar sein. – Ihr Gesetz ist alles andere als klar, deutlich und handhabbar. Deswegen sage ich Ihnen: Das Gesetz, das Sie vorgelegt haben, wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht.
Sie machen noch etwas anderes, Herr Dr. Körting! Sie gehen nämlich an den Problemen mit dem Personalvertretungsgesetz, die wirklich bestehen, vorbei. Wenn Sie einmal mit den Stadträten reden, die das anwenden müssen – reden Sie mit den Personalräten, reden Sie mit den Dienststellenleitern! –, dann werden Sie sehen, dass das Problem der Personalvertretung nicht auf der Ebene der Einigungsstelle liegt. Ich habe mir die Zahlen geben lassen: Bei 110 000 Beschäftigten hatten wir im Jahr 2006 26 Fälle in der Einigungsstelle. Davon sind, glaube ich, drei Zustimmungen ersetzt worden, vier sind nicht ersetzt worden, und ein großer Teil hat durch Vergleich geendet, und zwar, weil die Einigungsstelle Fehler ausgebügelt hat, die im Lauf des Verfahrens von den Behörden gemacht worden sind. Da liegt auch das Problem, Herr Dr. Körting! Sie werden die Mitbestimmung hier in Berlin und das, was wir notwendigerweise brauchen – große Flexibilität –, nicht dadurch anpacken können und die Personalvertretung und das Personalwesen nicht dadurch modernisieren können, dass Sie an dieser Stelle ansetzen. Was wir in diesem Fall brauchen, sind Änderungen in der Praxis, im Verfahren. Das müssen wir uns angucken. Daran gehen Sie vorbei.
Die Legitimation, die das Bundesverfassungsgericht für die Einigungsstelle gefordert hat, lässt sich ganz leicht herstellen.
Wenn sie legitimiert sein sollen, geben wir ihnen doch die Legitimation und wählen sie hier einfach im Abgeordnetenhaus. Wir wählen Mitglieder von Kuratorien, von Beiräten und von allem Möglichen. Aber den Vorsitzenden einer Einigungsstelle – er ist übrigens ein sehr von allen Seiten geschätzter Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht –, der über 110 000 Beschäftigte in der Mitbestimmung letztlich entscheiden würde, trauen wir uns nicht zu wählen. Lassen Sie uns über das Personalvertretungsrecht wirklich so sprechen, dass es den tatsächlich in
Lassen Sie uns an der Frage einfach einen Schritt machen. Das lässt sich alles ganz einfach lösen. Dann haben Sie auch eine breite Zustimmung im Haus. Das von Ihnen vorgelegte Gesetz findet jedenfalls nicht unsere Zustimmung. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns als FDP-Fraktion sehr gefreut, dass die SPD-Fraktion gerade dieses Thema als Priorität heute benannt hat. Es ist ein Thema, das Priorität haben sollte, nachdem das Bundesverfassungsgericht vor nunmehr 13 Jahren in seinem vielzitierten Urteil der Innenverwaltung Hausaufgaben aufgegeben hat. Deshalb hat das Thema heute, 13 Jahre später, doch schon erhebliche Priorität.