Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

[Elfi Jantzen (Grüne): Leider Gottes!]

Und ohne die Zustimmung der Mehrheit der Bundesländer kann diese Erklärung gar nicht aufgehoben werden.

Dass dieser Antrag letztendlich doch zu einem wirklichen Schaufensterantrag mutierte, liegt an den Änderungen durch die rot-rote Koalition, denn von fünf Vorbehalten, die in dieser Erklärung enthalten waren, sind bereits vier vor längerer Zeit der Streichung anheimgefallen, weil die betreffenden Forderungen bereits in bundesdeutsches Recht aufgenommen wurden. Beispiel dafür sind das gemeinsame Sorgerecht und das Umgangsrecht. Einzig und allein der Vorbehalt zu jugendlichen Flüchtlingen wurde und wird aufrechterhalten, interessanterweise auch unter Rot-Grün. Damals erklärte Herr Schily, dass Kindsein kein ausreichender Asylgrund sein könne. In dieser Frage müssen die grünen Kollegen also mit besseren Vorschlägen kommen.

Der zweite Themenbereich umfasst unterschiedliche Aspekte des Kinderschutzes. Hier möchte ich mich als Erstes zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder äußern. Zunächst ist es erfreulich, dass auch die Koalitionsfraktionen sich nach einer mehr als dreijährigen kontroversen und ablehnenden Diskussion zu verbindlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder oder, wie wir sagen, verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen bekennen. Zwar war der Antrag in seiner Ursprungsfassung mehr als halbherzig als Prüfauftrag abgefasst, wurde dann jedoch im Verlauf der Diskussion mit klaren Formulierungen und Zielen untersetzt.

Trotzdem wäre es der Sache dienlich gewesen, hätten sich die Fraktionen auf unseren Antrag verständigen können. Zwar hätte das keine großen Unterschiede bei der praktischen Umsetzung gebracht, aber den entscheidenden Vorteil, die verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen auf eine gezielte gesetzliche Grundlage zu stellen. Denn wie im Saarland würden dann die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder im Gesundheitsdienstreformgesetz des Landes Berlin verankert. Das ist nicht nur zurzeit zu weit über das Ziel hinausgeschossen – wie Sie in der Parlamentsdebatte formulierten, Frau Jantzen –, sondern hätte zudem noch den Vorteil gehabt, dass eine gesicherte Finanzierung für die zentrale Einladungsstelle hätte vorgesehen werden müssen.

Ich möchte die Stehgruppen im Parlament bitten, sich entweder zu setzen oder, falls die Unterhaltung fortgesetzt werden soll, sich nach draußen zu begeben! – Sie haben weiter das Wort, Frau Demirbüken-Wegner!

Die jetzige Gegenfinanzierung ist nämlich völlig ungesichert und von Vertragsgestaltungen im Bereich der Bau

abfallentsorgung abhängig. Da ist alles völlig offen. Ich kann diese Vorgehensweise nicht als seriös und dem Kinderschutz dienlich bezeichnen.

Wenig seriös war auch der Umgang mit unserem Antrag „Kinderschutz konkret“. Wir bleiben bei der Forderung nach einem umfassenden, detaillierten Konzept für ein langfristiges Programm „Aufsuchende Elternhilfe“. Wir wollen eine solide Grundversorgung, keine Schwemme von Modellprojekten mit begrenzter Laufzeit. Deshalb waren die Argumente gegen unseren Antrag reine Abwehrargumente. Ich wage sogar zu behauten, dass zum Zeitpunkt der Parlamentsdebatte im September 2007 selbst für das Modellprojekt noch nicht alle Einzelheiten festgelegt waren. Denn auf einer Fachtagung zwei Monate später stellten die ausgewählten Träger – nach welchen Prämissen auch immer – nur ihre allgemeine Vorstellung vor. Wir erwarten deshalb, dass die Senatsverwaltung den zuständigen Ausschuss trotz Ablehnung des Antrags gründlich über Anlauf, Umsetzung und Ergebnisse dieses Projekts informiert und weiter an einem Langzeitprogramm Elternarbeit arbeitet. Ohne dieses Standbein wird der Kinderschutz in Berlin nicht richtig zum Laufen kommen, siehe dpa-Meldung von heute: „Säugling in Berlin stirbt nach Misshandlung“. Immer noch hochaktuell ist auch unser unerledigter Antrag „Netzwerk Kinderschutz im öffentlichen Gesundheitsdienst sicher machen“.

Zum Schluss möchte ich einfach nur sagen: Die Bezirke dürfen nicht mit dieser wichtigen Arbeit im Regen stehengelassen werden. Tut der Senat das weiter, ist das Netzwerk Kinderschutz nur eine politische Alibiveranstaltung, die auf den Rücken der Betroffenen stattfindet. Beispiele dafür gibt es genug. Eines davon ist das Schulessen, das andere Mindestlohn. – Danke!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Winde!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Kinder und Jugendliche beschäftigt uns heute zum zweiten Mal. Diesmal geht es jedoch um Gewalt und Vernachlässigung, die sich gegen Kinder und Jugendliche richten, nicht von ihnen ausgehen. In diesem Zusammenhang sei mir gestattet, dass ich mich – im Gegensatz zu meiner Vorrednerin – auf den gesundheitlichen Aspekt beschränke, denn ich finde, fünf Anträge in fünf Minuten abzuhandeln, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eines der wichtigsten Anliegen dieser Koalition. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich selbstverständlich auch der Opposition nicht unterstelle, dass ihr das Thema nicht wichtig ist. Sie zeigt nur andere Wege, um das gleiche Ziel zu erreichen.

Aber zu den Anträgen: Mit dem Netzwerk Kinderschutz hat die Koalition eine Möglichkeit geschaffen, Missstände und Problemfälle aufzudecken, um dort jeweils Hilfe zu geben. Ein anderes Projekt des Kinderschutzes ist es, für die Vorsorgeuntersuchung von Kindern ein verbindliches Einladungswesen einzuführen, damit möglichst viele Kinder von ihren Eltern zu diesen Untersuchungen beim Kinder- bzw. Jugendarzt gebracht werden. Wir wissen, dass die Teilnahmequote an diesen Vorsorgeuntersuchungen immer geringer wird, je älter das Kind ist. Aber nur, wenn die Eltern mit ihren Kindern zur Untersuchung gehen, können Entwicklungsdefizite, Vernachlässigung und Misshandlungen aufgedeckt werden. Noch wichtiger ist aber, dass den Eltern bei diesen Untersuchungen Hilfe, Beratung und Unterstützung zuteil werden kann.

[Beifall bei der SPD]

Diese aufsuchende Hilfe ist für uns ein besonders wichtiger Aspekt, den ich hier noch einmal ausdrücklich betonen will. Ich will ganz ehrlich sein – gerade angesichts dieses neuen tragischen Todesfalls eines fünf Wochen alten Säuglings in Spandau –: Wir können nicht sicher sein, dass es solche Fälle nicht mehr geben wird, wenn wir mit Hilfe des verbindlichen Einladungswesens die Eltern jedes Kindes dazu auffordern, ihr Kind zur Vorsorgeuntersuchung zu bringen. Dafür haben wir im Doppelhaushalt jedoch immerhin 600 000 € zur Verfügung gestellt. Diese Umschichtung ist – im Gegensatz zu dem, was meine Vorrednerin sagte – sehr seriös und hängt nicht von Vertragsgestaltungen in der Abfallwirtschaft ab. Da müssen Sie etwas missverstanden haben.

[Beifall bei der SPD]

Dies kann natürlich nur der erste Schritt sein, denn selbstverständlich hat das alles nur Sinn, wenn im Vorfeld der Geburt und danach eine Betreuung der Eltern stattfindet, wenn Eltern mit ihrem Kind engmaschig Hilfe und Betreuung erhalten, wenn Ärzte, Hebammen und Behörden hier zu der Erkenntnis gelangen, dass das notwendig ist oder aber die Eltern selbst darum bitten. Ich nenne hier nur den „Ja-bitte-Bogen“. Wir wollen hier gerade nicht – wie im Saarland – mit Drohungen oder polizeilichen Maßnahmen vorgehen, sondern unser Vorgehen soll ein Angebot auf der Grundlage von Freiwilligkeit sein, denn wir glauben fest daran, dass so mehr zu erreichen ist als mit Zwang oder Gewalt.

[Beifall bei der SPD]

Letztlich ist unser Ziel dasselbe, das weiß ich. Ein Kollege sagte mir neulich, als er gerade sein Kind verloren hatte: Wenn man sein Kind verliert, geht auch die eigene Zukunft verloren. – So müssen wir uns um jedes Kind besonders bemühen und um jedes Kind kämpfen, denn Kinder sind unsere Zukunft. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank! – Das Wort für die Fraktion der Grünen hat Frau Jantzen.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Es wurde schon darauf hingewiesen, dass wir hier fünf Anträge beraten und damit ein kleines Sammelsurium von Anträgen bzw. Beschlussempfehlungen, die sich im Großen und Ganzen mit Kinderrechten und Kinderschutz beschäftigen. Ich möchte zu Beginn ein paar Sätze zu dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen sagen und zu unserer Forderung, die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen.

Frau Demirbüken-Wegner! Ich bedauere es zutiefst, dass Sie sich nicht durchringen konnten, sich hier in Berlin dazu zu bekennen, dass auch die Vorbehalte im Hinblick auf die jungen Flüchtlinge zurückgenommen werden. Das macht es nicht leichter, diesen Antrag umzusetzen oder auf Bundesebene zu erreichen, dass der Vorbehalt zurückgenommen wird. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es in Deutschland nicht üblich sein sollte, dass wir Kinder und Jugendliche von 16 bis 18 Jahren wie Erwachsene behandeln, nur weil sie aus einem fremden Land zu uns gekommen sind. Diese Unterschiede in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen müssen ausgemerzt werden. Deshalb freuen wir uns, dass es mehrheitlich von vier Fraktionen in diesem Hause ein deutliches Zeichen in Richtung Bund und insbesondere die CDU-regierten Länder gibt, dass wir diesen Vorbehalt zurücknehmen wollen.

[Beifall bei den Grünen]

Wir bedauern, dass die konkreten Vorschläge und insbesondere die Aufforderung an die rot-rote Regierung, die Spielräume auf Landesebene besser auszunutzen, aus dem Antrag gefallen sind. Aber dass wir von hier aus das Zeichen aussenden, den Vorbehalt zurückzunehmen, ist ein Fortschritt.

Nun zu den vier Beschlussempfehlungen und den drei Anträgen der CDU und dem einen Antrag der Koalition. Ich finde es bedauerlich, dass auch in der Debatte über besseren Kinderschutz – ähnlich wie beim Thema Jugendgewalt – eine sachliche Auseinandersetzung nicht immer möglich ist. Das ist vor allem deshalb so, weil sich die CDU auch hier als Hardliner gibt und immer wieder nach härteren Strafen für die Eltern und verschärften Kontrollen schreit. Frau Demirbüken-Wegner und liebe Kolleginnen von der CDU! Sie werden auch mit Pflichtuntersuchungen nicht verhindern, dass Kinder vernachlässigt und misshandelt werden, weil wir die Kontroll- oder Untersuchungsdichte nicht so hoch machen können, dass wir immer einen Arzt zu dem Kind stellen. Viel wichtiger ist es – das haben wir wiederholt betont und in der Vergangenheit diverse Anträge eingebracht –, die frühen Hilfen für Familien auszubauen, wie es im Netzwerk Kinderschutz angelegt ist. Da sind sich alle Fachleute einig.

Ich kann in das Lob, das Frau Winde der Koalition und den Beschlüssen gezollt hat, nicht uneingeschränkt einstimmen. Den „Ja-bitte-Bogen“, den wir auch für richtig

halten, gibt es meines Wissens in den Bezirken noch immer nicht. Das heißt, die jungen Mütter können noch gar nicht sagen, welche Hilfe und Unterstützungsangebote sie haben möchten. Die aufsuchende Elternhilfe gibt es nicht in dem Ausmaß, wie die Eltern sie brauchen.

Auch die Verordnung zur Umsetzung des Kinderschutzauftrags im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens gibt es noch immer nicht. Das ist fast ein Jahr nach Vorlage des Konzepts Netzwerk Kinderschutz in der Tat ein Armutszeugnis.

[Beifall bei den Grünen]

Diese frühen Hilfen anzubieten, Risikofamilien auszumachen und die Unterstützungsangebote rechtzeitig anzubieten, wäre ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung und Verhütung von Jugendgewalt sowie Alkohol- und Drogenkonsum, denn wir wissen, die Gründe für Gewalttätigkeiten von Kindern, für dissoziales Verhalten und für Alkohol- und Drogenkonsum sind in etwa die gleichen: Sie liegen in der Vernachlässigung durch die Familie. Deshalb ist es uns – wie Ihnen – ausgesprochen wichtig, dass insbesondere in diesem Bereich der frühen Hilfen schnell und schleunigst das umgesetzt wird, was Sie uns hier verkünden.

[Beifall bei den Grünen]

Dazu gehört auch, dass dieses Netzwerk rund um die Geburt zwischen Kinderärzten, Jugendamt, öffentlichem Gesundheitsdienst, Hebammen usw. schleunigst ausgebaut wird. Ich denke, dass auch die Familienhebamme in diesem ganzen Netzwerk einen wichtigen Beitrag leisten könnte. Deswegen verstehe ich nicht, warum Sie den Antrag der CDU „Kinderschutz konkret“ nach wie vor so vehement ablehnen. Wir werden dem Antrag bzw. der Beschlussempfehlung zur Verbindlichmachung der Früherkennungsuntersuchung zustimmen, obwohl er uns auch nach den Änderungen, die Sie teilweise entsprechend unseres Änderungsantrags eingebracht haben, zu unverbindlich ist und noch nicht den klaren Auftrag gibt, ein verbindliches Einladungswesen einzuführen. Wir möchten aber, dass die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen möglichst freiwillig erhöht wird. Deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen. – Danke!

[Beifall bei den Grünen]

Danke schön, Frau Kollegin Jantzen! – Für die Linksfraktion hat nunmehr Frau Dr. Barth das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Kinderschutz ist wieder auf der Tagesordnung. Wir haben im Ausschuss fünf Anträge beraten und wollen uns heute noch einmal damit befassen.

Ja, es ist so, dass es fast täglich Fälle gibt, bei denen Kinder vernachlässigt oder geschlagen werden, die Eltern

sich betrinken. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass unser Netzwerk Kinderschutz nicht funktioniert. Im Gegenteil: Die Gesellschaft ist aufgerüttelt, Nachbarschaften funktionieren, die Menschen sind sensibler geworden und Netzwerke sind geknüpft.

Die Situation in den Jugendämtern ist sehr angespannt, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass man versucht, keine Fehler zu machen. Dabei schießt die eine oder andere Angelegenheit manchmal etwas über das Ziel hinaus. Aus unserer Sicht muss die Situation in den Jugendämtern schnell geklärt werden; im Haushalt haben wir zusätzliche Stellen beschlossen, und ich gehe davon aus, dass diese Stellen in den Jugendämtern in der nächsten Zeit installiert werden und sich die Lage dort entspannen wird.

Die fünf Anträge, die wir heute auf der Tagesordnung haben, befassen sich intensiv damit, das Netzwerk weiter zu verbessern. Im Ausschuss haben wir ausführlich darüber gesprochen, deswegen gehe ich jetzt nur auf die wesentlichen Punkte ein. Einen Schwerpunkt der Anträge bildete die Frage, inwieweit die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen in das System Kinderschutz einbezogen werden können. Ich betone an dieser Stelle noch einmal, dass die Vorsorgeuntersuchungen zuallererst der Gesundheitsvorsorge und der Früherkennung dienen. Es war immer unsere Auffassung, dass die Einbeziehung der U1 bis U9 durchaus sinnvoll ist, vor allem, um Eltern zu beraten, zu informieren und um ggfs. auch tätig zu werden. In diesem Sinne planen wir die Einführung eines Einladungswesens sowie die Einleitung weiterer Maßnahmen, um die Inanspruchnahme zu erhöhen. Es ist im Gegensatz zum CDUAntrag nicht vorgesehen, diese Untersuchungen für Eltern zur Pflicht zu machen und Eltern bei Nichtteilnahme zu bestrafen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das der falsche Weg ist, und wir halten es immer noch für verfassungsrechtlich bedenklich. Daher werden wir dem CDU-Antrag nicht zustimmen.

Gemäß unserem Antrag wird die Senatsverwaltung bis Ende März ein entsprechendes Konzept vorlegen, in welches sicherlich auch die Erfahrungen der Bundesländer einfließen werden, die gerade ein solches Einladungswesen einführen. An dieser Stelle begrüße ich auch die Überlegungen der kassenärztlichen Bundesvereinigung, die die Untersuchungsintervalle verkürzen möchte und zusätzliche einführen will. Dies deckt sich mit unseren Überlegungen.

Den Antrag der CDU zum Netzwerk Kinderschutz im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sicherer machen werden wir ebenfalls ablehnen. Dieser Antrag hat sich mit den vorgelegten gemeinsamen Ausführungsvorschriften der Gesundheits- und Jugendverwaltung erübrigt. Diese liegen gegenwärtig dem Rat der Bürgermeister zur Prüfung vor.

Der Antrag der CDU „Kinderschutz konkret“ hat sich aus unserer Sicht ebenfalls erledigt. Mit Verabschiedung des

Haushaltes wurden die finanziellen Grundlagen für das Modellprojekt aufsuchende Elternhilfe bereits geschaffen. Sie erinnern sich sicherlich, dass wir zu diesem Antrag ausführlich diskutiert und festgestellt haben, dass dieses Modellprojekt bereits umgesetzt wird.

Die Fragen des Kinderschutzes und des Kindeswohls sind auch immer Fragen der Kinderrechte. Die Linke setzt sich vehement für die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention ein. Diesem Antrag stimmen wir insofern zu. Damit bin ich bereits am Ende meiner Ausführungen; es gibt die fünf Anträge, zu denen wir uns eindeutig verhalten werden. – Danke schön!

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Vielen Dank, Frau Dr. Barth! – Für die FDP-Fraktion erhält Herr Kollege Dragowski das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir die Anträge bereits im Plenum diskutiert haben, werde ich mich kurz fassen. Zum Thema des verbindlichen Einladungswesens: Wir haben unsere Position bereits dargestellt; auch wir sind für ein verbindliches Einladungswesen und gegen eine verpflichtende Vorsorgeuntersuchung. Eine Bestrafung von Eltern hilft den Kindern nicht, insoweit lehnen wir solche Bestrebungen ab. Dennoch hat die Kollegin Demirbüken-Wegner absolut recht in ihrer Kritik, dass die Finanzierung, die zu Lasten der Bauschuttentsorgung im Haushalt erfolgt ist, nicht seriös ist. Da haben Sie Recht, Frau Kollegin, das können die Kollegen von Rot-Rot auch nicht dementieren.

Zum Punkt „Kinderschutz konkret“ haben wir uns auch bereits mehrfach ausgetauscht, Frau Dr. Barth. Fakt ist, dass wir über das Konzept an sich nie diskutiert haben. Im Ausschuss wie auch im Plenum haben Sie stets darauf hingewiesen, dass es bereits im Landesjugendhilfeausschuss erörtert wurde. Das ist prima, aber wir als Parlamentarier haben einen Anspruch darauf, dass solche wichtigen Projekte auch im Parlament diskutiert werden. Dies ist nicht erfolgt. Wir werden dem Antrag der CDU zustimmen.