Protokoll der Sitzung vom 14.02.2008

Charité ließ Forschungsgerät zur Krebstherapie neun Monate ungenutzt

Bitte schön, Frau Paus, Sie haben das Wort!

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Charité ein 3,5 Millionen € teures medizinisches Gerät, welches sie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft bereits 2005 für Forschungszwecke bewilligt und finanziert bekam, bis heute nicht in Betrieb genommen hat?

2. Wie beurteilt der Senat die zukünftigen Chancen der Charité bei der Einwerbung von DFG-Mitteln insbesondere vor dem Hintergrund, dass es in ganz Deutschland fünf dieser teuren Geräte gibt, in Berlin jedoch trotz Forschungskooperationsvertrag mit Helios gleich zwei, nämlich ein nicht gefördertes in Buch und ein gefördertes im Wedding?

Danke schön, Frau Paus! – Jetzt kommt der Kollege Czaja von der Fraktion der FDP mit der Frage

Wie geht die Charité mit teuren Forschungsinstrumenten um?

an die Reihe. – Bitte schön, Herr Czaja!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat das in der Presse dokumentierte Vorgehen der Charité, ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziertes, 3,5 Millionen € teures Forschungsgerät zur Krebstherapie aufgrund von Bauarbeiten über 9 Monate nicht benutzt zu haben?

2. Sind dem Senat weitere Fälle bekannt, bei denen vergleichbar teuere Forschungsinstrumente entweder verzögert oder falsch eingesetzt wurden?

Danke schön! – Zur Beantwortung erhält der Wissenschaftssenator, Herr Prof. Zöllner, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir, die beiden ersten Fragen gleichlautend zu beantworten: Das entsprechende Gerät, ein Highly Integrated Adaptive Radiotherapy System der Firma TomoTherapy aus den USA, wurde meines Wissens im Dezember 2007 in der Charité in Betrieb genommen. Das sind ca. neun Monate nach dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt. Ursächlich für diese Verzögerung war eine Neuplanung der Einbaumaßnahmen unter Gesichtspunkten des baulichen Strahlenschutzes. Die Charité installierte dieses Gerät in einem Raum, der vorher für intraoperative Strahlentherapie genutzt wurde und über eine entsprechende Abschirmung verfügte. Die Planung zur Installation sah eine Nachrüstung der Abschirmung entsprechend den Anforderungen der neuen Strahlenschutzquelle vor. Hierfür war vorgesehen, ca. 70 Tonnen Eisen und Blei zu verbauen, und die Gesamtkosten sollten sich auf ca. 350 000 € belaufen.

Das Strahlenschutzkonzept wurde jedoch vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheit und technische Sicherheit Berlin als unzureichend angesehen, da entsprechend des Zustandes bei der früheren Nutzung keine Abschirmung des Dachbereichs geplant war. Aufgrund der Vorgabe, eine lückenlose – also auch vertikale – Abschirmung zu gewährleisten, musste eine Neuplanung vorgenommen werden, die eine erhebliche Ausweitung der Baumaßnahme zur Folge hatte. Im Ergebnis wurden ca. 170 Tonnen Eisen und Blei bei Gesamtkosten von ca. 900 000 € verbaut.

Zur Frage 2 von Frau Paus: Die Förderung dieses Geräts im Rahmen der Großgeräteinitiative der DFG an vier Universitätsklinika bezweckte, unter wissenschaftlichen Bedingungen die Wirksamkeit dieser neuen Technologie im Vergleich zu konventionellen Strahlungsmethoden zu untersuchen und zu bewerten.

Wenn ein privater Krankenhausträger in der Erwartung, dass die neue Technologie sich zu einer Standardmethode entwickeln wird, ein solches Gerät bereits in der Krankenversorgung einsetzt, ist dies unter Forschungsaspekten nicht relevant und kann meines Erachtens auch keine Auswirkungen auf entsprechende DFG-Anträge haben.

Zur zweiten Frage von Herrn Czaja: Nein!

Danke schön, Herr Senator, für die Antwort! – Jetzt ist Frau Paus mit ihrer ersten Nachfrage an der Reihe. – Bitte!

Herr Zöllner! Zunächst muss ich feststellen, dass die Pressesprecherin der Charité im „Tagesspiegel“ am 31. Januar 2008 – –

Es sind nur Fragen zulässig, Frau Paus. Eine Feststellung ist nur gestattet, wenn sie in eine Frage überleitet. – Bitte!

Herr Zöllner! Wie ist Ihre Aussage, dass das Gerät bereits im Dezember 2007 in Betrieb genommen worden sei, vereinbar mit der Aussage der Pressesprecherin der Charité im „Tagesspiegel“ am 31. Januar 2008, wonach das Gerät „bald“ in Betrieb gehen werde?

Bitte, Herr Senator Prof. Zöllner!

Ich habe keine persönlichen Recherchen angestellt. Ich werde umgehend veranlassen zu prüfen, wie diese Diskrepanz, sofern sie tatsächlich besteht, zustande gekommen ist.

Jetzt ist der Kollege Czaja mit seiner ersten Nachfrage an der Reihe. – Bitte schön!

Herr Senator! Welche Auswirkungen hat der Vorfall nach Ansicht des Senats auf künftige Förderanträge der Charité?

Bitte schön, Herr Prof. Zöllner!

Ich glaube nicht, dass er relevante Auswirkungen haben wird. In der langen Zeit, in der ich die Anschaffung von Großgeräten für Klinika erlebt habe, ist es häufiger vorgekommen, dass ein wünschenswerter nahtloser Einsatz – der eine entsprechende Vorplanung auch in baulicher Hinsicht erforderlich macht – nicht geklappt hat. Das lässt sich offensichtlich nicht immer vermeiden. Das liegt daran, dass vorbereitende Schritte wegen der Unsicherheit, die ein Antragsverfahren mit sich bringt, nicht immer rechtzeitig eingeleitet werden. Der vorliegende Fall zeigt, dass auch bei der DFG die vorbereitenden Maßnahmen wegen ihres großen Umfangs und der Kosten nicht vorher eingeleitet werden konnten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Auswirkungen hat.

Danke schön, Herr Senator! – Frau Paus hat noch eine Nachfrage. – Bitte, Sie haben das Wort!

Herr Senator! Angesichts des Investitionsstaus bei den Großgeräten bei der Charité und einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Medizingeräte von mehr als 20 Jahren frage ich Sie: Warum kam es trotz des offensichtlichen Interesses von Helios an der Tomotherapie in Buch zur Entscheidung für den Charité-Standort Wedding?

Bitte schön, Herr Senator Prof. Zöllner!

Ich habe dies nicht detailliert mit der Charité besprochen, weil die Entscheidung vor dem Zeitpunkt getroffen wurde, seit dem ich im Aufsichtsrat Verantwortung trage.

[Beifall von Markus Pauzenberger (SPD)]

Zudem unterstelle ich aufgrund meiner Erfahrung in diesem Bereich, dass wissenschaftliche Gründe zu der Entscheidung geführt haben.

[Beifall von Markus Pauzenberger (SPD)]

Wir kommen nun zu einer Anfrage des Kollegen Hoffmann von der CDU, und zwar zum Thema

Umweltplaketten für Touristen mobil anbieten

Bitte schön, Herr Kollege!

Ich frage den Senat:

1. Warum werden, anders als beispielsweise in Köln, in Berlin Umweltplaketten nicht auch am Wochenende für Touristen oder Auswärtige angeboten?

2. Wieso kann es in Berlin keinen mobilen Service für Umweltplaketten geben?

Zur Beantwortung erteile ich Frau Lompscher das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hoffmann! Anders als von Ihnen dargestellt, gibt es

auch in Berlin die Möglichkeit, am Wochenende Schadstoffplaketten zu erwerben, da die Niederlassungen der technischen Prüfstellen in Berlin auch an Samstagen geöffnet haben. Wir haben zusätzlich die Kfz-Innung gebeten, bei ihren Mitgliedern nachzufragen, ob und welche Kfz-Betriebe, die über entsprechend geschultes Personal verfügen, in der Lage sind, auch an Sonntagen zu öffnen. Das Ergebnis dieser Umfrage war bedauerlicherweise, dass es nur ein solches Unternehmen gibt. Wir haben die Informationen über die am Wochenende verfügbaren Ausgabestellen auch im Internet veröffentlicht.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat hat bereits vor mehr als einem halben Jahr eine Karte und die Adressen der über 800 Berliner Ausgabestellen für Feinstaubplaketten veröffentlicht. Dadurch besteht für jede Autofahrerin und jeden Autofahrer in Berlin die Möglichkeit, in unmittelbarer Umgebung des Wohnorts eine Plakette zu erwerben. Außerdem gibt es – wenn auch mit einigen Anlaufschwierigkeiten – seit zwei Monaten einen Onlineservice der KfzZulassungsstelle, bei dem die Plaketten nach Bestellung postalisch zustellt werden. Diese Dienstleistung kann auch von in- und ausländischen Touristen in Anspruch genommen werden.

Ein mobiler Service, der aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ohnehin nur von qualifizierten Einrichtungen und Personal angeboten werden dürfte, bietet unseres Erachtens kaum zusätzliche Vorteile und wird deshalb nicht als notwendig angesehen.

Danke schön! – Der Kollege Hoffmann hat eine Nachfrage. – Bitte!

Ich habe Sie also richtig verstanden, dass es für Touristen keine besonderen Angebote gibt, die mobil an den Orten, wo sich Touristen aufhalten, genutzt werden können, wie das beispielsweise in Köln erfolgreich geschieht?

Frau Senatorin Lompscher – bitte schön!

Herr Hoffmann! Sie haben mich insofern richtig verstanden. Ich weise aber noch einmal darauf hin, dass es darüber hinaus eine Verabredung mit der Polizei gibt, die ermächtigt ist, befristete Genehmigungen bis zum nächsten oder übernächsten Werktag zu erteilen, damit man eventuelle Probleme, die sich nach Nichtnutzung all der vielen Möglichkeiten ergeben können, beheben kann.

Nun hat Kollege Buchholz von der Fraktion der SPD das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Können Sie Informationen bestätigen, dass immer mehr Berliner Hotels ihren ausländischen Gästen vorab Informationen über die Umweltplakette geben und ihnen bei der Beantragung bzw. Zusendung behilflich sind und dass Berlin international – europaweit – bekannt macht, dass es in Berlin eine Umweltplakettenpflicht gibt?