Protokoll der Sitzung vom 11.09.2008

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Aber mir ist in gleicher Weise wichtig: Eigentümer und Namensgeber haben gestern ihrer Überzeugung Ausdruck verliehen, dass Berlin der richtige Standort für eine solche erfolgreiche Investition ist. Wir können froh darüber sein, dass wir solche Bezeugungen der Verlässlichkeit und der Zukunft für Berlin – gerade wenn es um die wirtschaftliche Situation der Stadt geht – haben.

Der Spreeraum in Friedrichshain-Kreuzberg war lange Jahre nach der Wende ein Ort, an dem sich Planerinnen und Planer mit der Erarbeitung eines Leitbildes auseinandergesetzt haben, das sich dann gerade mit der wirtschaftlichen Situation, mit den wirtschaftlichen Potenzialen dieses Ortes auseinandergesetzt und beides versucht hat, diese wirtschaftlichen Erfolgsaussichten und Potenziale zu definieren und die Rückeroberung der Wasserlagen möglich zu machen. Das Leitbild hat ganz wesentlich die Umnutzung und den Neubau am Spreeraum als Entwicklungsziele benannt, das Erschließen der bisherigen Lagerhallen und Gewerberäume für neue Nutzungen, die Öffnung des Spreeufers für die Menschen, für Freizeitnutzungen, Grünraum wiederzugewinnen und Wohnen am Wasser möglich zu machen. Das gehört zu den Leitbildern des Spreeraums. Aber es geht gleichzeitig um die Ansiedlung internationaler Investitionen. Es geht um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Berlin am Spreeraum. Das heißt, dass wir beides tun können, den Reiz der Ufersituation nutzen, die Wasserlage ausnutzen, aber auch der Voraussetzung Raum schaffen, die benötigt wird, wenn Arbeitsplätze entstehen sollen. Das sind die Eckpunkte der planerischen Aktivitäten. Wir befinden uns in der Umsetzung.

Selbstverständlich hat die Umsetzung dieses Leitbildes am Spreeraum eine Bedeutung für die ganze Stadt. Natürlich handelt es sich um eine gesamtstädtische Bedeutung.

Aber es ist auch das Ergebnis der intensiven Zusammenarbeit des Senats mit dem Bezirksamt FriedrichshainKreuzberg zu verzeichnen. Niemand, der in den vergangenen Jahren Verantwortung im Senat oder im Bezirk – auch in der Bezirksverordnetenversammlung – gehabt hat, hat sich jemals von dieser Planung überrascht gezeigt oder sich von ihr verabschiedet. Es waren alle dabei. Ich bin froh darüber, dass es dieses Bekenntnis zur gemeinsamen Entwicklung des Spreeraums gibt.

[Zuruf von Özcan Mutlu (Grüne)]

Es gab und gibt keine grundlegenden Abweichungen von diesen Plänen. Deshalb ist es wichtig, dass wir es nach Jahrzehnten der Teilung möglich gemacht haben, auf beiden Seiten durchgehende Uferwege zum planerischen Ziel zu machen, dass wir auf der Kreuzberger Seite investieren, dort, wo wir Stege über das Wasser bauen werden, um die Stadt attraktiver zu machen. Pioniernutzungen und Zwischennutzungen müssen möglich sein. Aber sie dürfen nicht zu neuen Blockaden in der Stadt werden. Wichtig ist vor allem, dass der Spreeraum zu den wichtigsten Entwicklungsräumen Berlins zählt, dass mit den vielen attraktiven Lagen für Wohnen und für Arbeiten – 15 000 Arbeitsplätze sind dort entstanden – die Voraussetzungen geschaffen worden sind, dass zukunftsfähige Gebiete am Ufer der Spree entstehen können.

Schlüsselprojekte und erfolgreiche Investitionen können nur dann getätigt werden, wenn es einen politisch verbindlichen Gestaltungsrahmen gibt, wenn zwischen der öffentlichen Hand und den privaten Akteuren vertrauensvoll abgestimmt wird, was entstehen kann. Deshalb sind mit den Bebauungsplänen, ggf. mit den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen, mit den Baugenehmigungen und mit den städtebaulichen Verträgen die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen wirtschaftlichen Erfolg und für gesicherte Investitionen gesetzt. Deshalb verlassen Sie sich darauf: Ich verstehe Stadtentwicklungspolitik an dieser Stelle auch persönlich als Wirtschaftspolitik, für die der Senat eine Garantiefunktion übernimmt und damit eine Funktion für die Verlässlichkeit beider Verwaltungsebenen in Berlin. Ich erwarte auch, dass sich das Bezirksamt dieser Verantwortung stellt. Das bezieht sich nicht nur auf die Selbstverständlichkeit, dass rechtmäßig gehandelt werden muss und dass keine Schadenersatzansprüche produziert werden. Es geht um das Vertrauen in gegebene Zusagen. Es gilt das gesprochene Wort. Deshalb, Frau Eichstädt-Bohlig, habe ich kein Verständnis für Ihre Bemühungen, mit sprachlicher Semantik ein Stückchen zu verwässern, was auch geschehen könnte. Es geht darum, dass alles das, was verhandelt und zugesagt worden ist, in den Gesprächen, bei der Aufstellung von BPlänen, in den Gesprächen, die am Tisch im Bezirksamt und bei uns geführt worden sind, und in den Gesprächen, die zugesichert haben, dass es Baurecht nach dem Planungsrecht geben wird, dass da nicht gewackelt wird und dass da nichts verändert wird, was garantiert worden ist.

[Beifall bei der SPD und der FDP]

Der Senat vertritt die Interessen Berlins auch hier. Wir sichern den Anspruch von Unternehmern und Investoren.

Zusagen und Verpflichtungen sind einzuhalten ohne Wenn und Aber. Wir werden genau darauf achten, ob auch der Bezirk das Interesse Berlins wahrt. Der Senat ist selbstverständlich – ich persönlich – Ansprechpartner für Unternehmen und Investoren. Wir nehmen diese gesamtstädtische Verantwortung bereits jetzt wahr. Wir beobachten sehr genau, welche Schlussfolgerungen der Bezirk aus einem Bürgerbegehren zieht. Ich habe deshalb veranlasst, dass grundstücksscharf betrachtet wird, welches Planungsrecht, welches Baurecht, welche Verträge vorhanden sind. Und ich habe diejenigen, die die Eigentümer und möglichen Investoren vertreten, gebeten, mich – auch mich persönlich – darauf aufmerksam zu machen, wenn die Gefahr droht, dass sich der Bezirk aus bisherigen Verpflichtungen verabschieden sollte. Wir haben den Bezirk aufgefordert, seinerseits zu jedem einzelnen Grundstück eine Stellungnahme abzugeben, auch hinsichtlich der künftigen Pläne, die er ggf. dort entwickelt. Stadt und Verwaltung haben Verantwortung als verlässliche Partner, damit Investitionen in Berlin sicher sind. Das Vertrauen einer solchen bisher sehr erfolgreichen Partnerschaft am Ufer der Spree werden wir nicht gefährden.

[Zuruf von Dirk Behrendt (Grüne)]

Wo dies der Fall ist oder wo eine solche Gefahr droht, wird der Senat selbstverständlich eingreifen. Die Entwicklung des Spreeraums, die Entwicklung der Stadt am Wasser, ein urbaner und lebendiger Spreeraum, ein zugängliches Ufer und die Entwicklung und Sicherung attraktiver Räume für wirtschaftlichen Erfolg – das ist kein Gegensatz, das ist eine der Voraussetzungen für die künftige Entwicklung der Stadt, für attraktive Arbeitsplätze, für die dieser Senat steht. Sie können sich darauf verlassen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank, Frau Senatorin Junge-Reyer! – Wir treten in die zweite Rederunde ein. Die FDP und die SPD verzichten, dann hat Herr Dr. Juhnke für die CDU-Fraktion das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Spreeufer für alle“ – das war ein Slogan derjenigen, die sich in dieser Initiative zusammengeschlossen haben, um gegen das Projekt Mediaspree Stimmung zu machen. „Spreeufer für alle“: Das klingt egalitär, das klingt irgendwie demokratisch, und doch ist es eigentlich eine Umdrehung der Wahrheit. Denn wie sieht das Spreeufer aktuell aus? – Das Spreeufer ist durch Lagerhallen, durch Speditionen verbaut, und niemand, der dort wohnte, konnte bisher tatsächlich an das Spreeufer heran und die Spree als Lebensraum wahrnehmen.

Aus diesem Grund müsste man der gesamten Initiative und dem Umbauvorhaben Mediaspree dankbar sein, dass dieser Lebensraum den Berlinerinnen und Berlinern und

ihren Gästen wieder zur Verfügung gestellt wird. Deswegen darf sich die Stadt in so einer wichtigen gesamtstädtischen Frage nicht von einer Minderheit etwas aufzwängen lassen, nicht von einer Minderheit von 1 000 Militanten, die gestern vor der O2-Arena demonstriert hat, die sich tatsächlich am Kottbusser Tor sammelt, um dort einen „Zwischen-1. Mai“ zu feiern, in der Begeisterung gegen alles zu demonstrieren, was ihrem Weltbild widerspricht, und die sich gegen jede Initiative wehren würden, die in irgendeiner Form mit einer gewissen Prosperität dieser Stadt verbunden ist.

Aber man darf sich auch nicht etwas von denjenigen aufzwängen lassen, die dort vor Ort die Initiative bilden. Sie sind im Vergleich zu der Gesamtzahl der Bürger dieser Stadt eine kleine Minderheit. Ich möchte sie allerdings nicht mit den Militanten, die ich angesprochen habe, verwechseln oder sie wie der Kollege Jahnke als Subkulturen im toten Winkel der Stadt bezeichnen. Das wäre sicher auch falsch. Aber man muss schlicht feststellen, dass es sich hierbei um ein Projekt handelt – Herr Kollege Lindner hat das ausreichend ausgeführt –, dass über den Kiezcharakter hinaus geht.

Deshalb sind alle diese Argumente richtig, und ich verwahre mich ausdrücklich gegen die Polemik von Herrn Dr. Lederer, dass die CDU ihre Probleme mit den plebiszitären Elementen hätte. Wir haben nach der Entscheidung über Tempelhof ganz eindeutig klargestellt, dass dieses Ergebnis – auch wenn 530 000 Berliner ein stolzes Ergebnis sind – nicht gereicht hat. Das haben wir respektiert. Das hat Dr. Pflüger gesagt. Das hat mein Kollege Rainer Ueckert hier gesagt.

[Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Ein doller Sieg, hat er gesagt!]

Es ist selbstverständlich vor dieser Lage der permanenten Demagogie und des Verdrehens von Argumenten, das der Senat in dem juristischen Gezerre abgeliefert hat, ein großer Sieg, dass man noch bei so vielen Leuten durchgedrungen ist und ihnen das nicht vermiesen konnte und sie sich nicht als Ewiggestrige haben hinstellen lassen und ihr Bekenntnis hierzu abgegeben haben. Das ist in der Tat ein großer Sieg.

[Beifall bei der CDU]

Deshalb ist es meiner Auffassung nach wieder einmal einer Ihrer Versuche, in populistischer Art und Weise Opposition und Regierung gleichzeitig darzustellen. Leider gibt es in dieser Stadt ausreichend Naive, die immer wieder darauf hineinfallen.

Populismus ist es auch, wenn man fordert, dass dort ein 50 Meter breiter Uferweg hinkommen soll. Das ist Unfug. Es ist vorgesehen, dass dort durchgehend Uferwege realisiert werden. Ich denke, dass ist auch richtig so. Das ist auch einer der großen Vorzüge der bisherigen Projektierung. Alles andere, was dort in dieser Breite gefordert wird, ist schlichtweg unrealistisch. Das muss man bitte zur Kenntnis nehmen.

Ich habe nichts dagegen, dass man berechtigte Interessen, die dort einzeln formuliert werden, prüft, genauso wie ich es auch richtig finde, dass diese herrliche Ergänzung unserer Freizeitlandschaft in Berlin mit den Strandbars und den Cafés möglichst eine Zukunft haben soll, wobei ich bei den Strandbars eine gewisse seriöse Erscheinung wünsche und keine autonome Wagenburg mit angeschlossenem Abenteuerspielplatz und Köterwiese. Das kann es nicht sein, sondern es muss in der Tat ein wenig dem urbanen Charakter Rechnung tragen.

[Beifall bei der CDU]

Der Bezirk ist meiner Auffassung nach in seinen Interessen, in seiner Kiezsicht gefangen. Das werfe ich ihm gar nicht vor, denn dazu sind die Bezirke da, nämlich regionale Interessen zu vertreten. Aber hier handelt es sich um ein Gebiet von gesamtstädtischer Bedeutung. Das haben wir bereits gesagt. Frau Junge-Reyer hat dies auch mit jedem ihrer Worte gesagt. Nur zieht sie daraus keine Konsequenzen. Das ist mir unerklärlich. Es ist meiner Auffassung nach eine Senatssache, nicht unbedingt eine Sache von Frau Lüscher, weil wir wissen, dass es dann wieder schiefgeht.

Ich appelliere daran, dass wir uns an diesem Slogan „Spreeufer für alle“ durchaus ein Beispiel nehmen, indem wir die Realisierung von Mediaspree heranziehen. Dieses Gelände hat mehr als blumige Worte verdient – im Interesse Berlins, im Interesse der Arbeitsplätze und im Interesse einer Erscheinung unserer Stadt für das 21. Jahrhundert. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Juhnke! – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden.

Der Antrag Drucksache 16/1704 wird auf Empfehlung des Ältestenrates an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr überwiesen. Über die zusätzliche mitberatende Überweisung an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten auf Antrag der Fraktion der CDU lasse ich abstimmen. Wer also den Kulturausschuss beteiligen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die FDPFraktion, die SPD, die Grünen und die Linksfraktion. Damit ist der Antrag auf Überweisung an den Kulturausschuss abgelehnt.

Ich rufe als gemeinsame Priorität der Fraktion der SPD und der Linksfraktion unter dem Tagesordnungspunkt 15 auf

lfd. Nr. 4 a:

I. Lesung

Erstes Gesetz zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes

(Erstes Sonderzahlungsänderungsgesetz – 1. SZÄndG)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1711

Ich eröffne die I. Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD. Frau Abgeordnete Hertel hat das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vermutlich für den einen oder anderen zu seinem großen Erstaunen möchte ich gleich zu Beginn feststellen: Berlin war – und ist es immer gewesen – eigentlich eine sehr reiche Stadt. Allerdings nicht im pekuniären Sinn. Wer wüsste das besser als wir? Denn schließlich gab es so manche hitzige Debatte in den letzten Monaten und Jahren, gerade wegen dieses Umstandes.

Reich ist diese Stadt allerdings an Merkwürdigkeiten, an Besonderheiten und an Dingen, die so wirklich nur in Berlin zu finden waren und bis heute sind. Einige Besonderheiten und gewisse Einmaligkeiten sind Anlass und Grund für den großen und immer noch wachsenden Tourismus in dieser Stadt. Die anderen sind eher Grund und Anlass für so manche hitzige Debatte und Auseinandersetzung in diesem Haus. Ich möchte ein Beispiel kurz anbringen: Nur Berlin musste vor 20 Jahren innerhalb der eigenen Stadt das erneute Zusammenwachsen realisieren und umsetzen. Wo sonst noch gab es noch vor wenigen Jahren aus diesem Grund wie bei uns unterschiedliche Bezahlungen bei gleicher Leistung der Tarifbeschäftigten des Landes – in Ost oder West? Und wo gibt es einen Solidarpakt?

Das hier vorliegende Erste Gesetz zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes fügt der Reihe der Besonderheiten eine weitere hinzu oder richtiger: Die Entwicklung und Vorgeschichte, die zu diesem Gesetz geführt hat, stellt eben für mich eine Berliner Besonderheit dar. Dazu müsste ich kurz einen Ausflug in die vergangenen Monate machen: Trotz eines geltenden Tarifvertrages setzen sich nach wochenlangem – verständlichem, wenn man die Tarifabschlüsse, die Entwicklungen in den anderen Bundesländern sieht – Drängen die Gewerkschaften mit dem Senat zusammen, um trotz der geltenden vertraglichen Regelungen über mögliche Tariferhöhungen und über Sonderzahlungen zu diskutieren. Schließlich hat die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, die Tarifentwicklungen in den anderen Bundesländern und im Bund durchaus Anlass dafür gegeben.

Wie in Tarifverhandlungen üblich, wird es ein sehr zähes Ringen, und irgendwann – nach Monaten – entscheiden Gewerkschaftsvertreter zum einen, dass sie sich mit den Beamten weniger beschäftigen wollten, da dies jetzt nicht so sehr ihr Thema sei, und zum anderen lehnen sie ein komplett neues Angebot, dass ihnen an diesem Tag vorgelegt wird, als nicht akzeptabel, viel zu gering und damit nicht diskussionswürdig für sie ab, verlassen – glaubt man

Eingeweihten – nach nicht einmal zehn Minuten den Verhandlungstisch und erklären die Verhandlungen für gescheitert. Gescheiterte Verhandlungen, das bedeutet das Ende von Verhandlungen.

Die Besonderheit ist, dass trotz des geltenden Tarifvertrags und der am Ende gescheiterten Verhandlungen der Senat entschieden und beschlossen hat, eine übertarifliche Bezahlung für die Tarifbeschäftigten in Höhe von 300 Euro für zwei Jahre, 2008/2009, zu bezahlen. Das ist mitnichten ein Eingriff in die Tarifautonomie, sondern schlicht Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Beschäftigten und dem Berliner Haushalt. Das ist Verantwortungsbewusstsein gegenüber allen Beschäftigten, auch gegenüber den Beamtinnen und Beamten. Denn auch ein geltender Anwendungstarifvertrag kann nicht die aktuelle Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse ausblenden. Darum hat sich der Senat nicht zurückgelehnt, hat sich nicht darauf berufen, sondern er hat in seiner Verantwortung für die Stadt und all ihre Mitarbeiter – auch für die Beamtinnen und Beamten – eine maßvolle Erhöhung festgestellt, die immerhin im Berliner Haushalt noch mit einer Summe in Höhe von 28,4 Millionen Euro zu Buche schlagen wird.

Noch eine persönliche Bemerkung zum Schluss. – Ich freue mich natürlich für jeden in Berlin, der diese Sonderzahlung erhalten wird, denn alle Beschäftigten, Tarifbeschäftigte wie Beamte, haben mit dem Solidarpakt, mit Arbeitszeitverlängerungen – bezogen auf die Beamtinnen und Beamten – und Kürzungen der ursprünglichen Sonderzahlungen dazu beigetragen, dass ein sehr großer Teil der Berlin belastenden Schulden abgetragen werden konnte. Aber es wundert mich, dass Gewerkschaften, die mehrheitlich vor allem die Tarifbeschäftigten der unteren Lohngruppen, also BAT VIII, VII und VI organisieren, den angebotenen Sockelbetrag in Höhe von 50 Euro, der gerade für diese Kolleginnen und Kollegen immerhin eine Erhöhung von 2 bis 3 Prozent bedeutet hätte, rundweg ablehnen, ihn nicht einmal diskutieren.

Abschließend noch einmal: Die Erhöhung der Sonderanwendung für die Beamtinnen und Beamten bedeutet eine Gleichbehandlung gegenüber den Tarifbeschäftigten und soll auch hier ein Ausgleich insbesondere für die unteren Gehaltsstufen sein.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hertel! – Für die Fraktion der CDU hat jetzt Herr Abgeordneter Trapp das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Hertel! Der Anwendungstarifvertrag hat in § 11 eine Klausel, dass Verhandlungen aufgenommen werden müssen, wenn sich innerhalb der Bundesländer oder beim

Bund Tariferhöhungen ergeben. Das nur noch einmal zu Ihrer Kenntnis.