Herr Esser, auf Ihre wunderbaren Zwischenrufe warte ich immer. Nach Ihrer These passiert auch gar nichts, weil Vattenfall gar keinen Antrag gestellt hat. Sie können beruhigt sein; dort brennt nichts an. Es ist ein gutes Zeichen, dass nicht mit einer Hauruck-Entscheidung von Vattenfall gearbeitet wird, sondern sie selbst nachdenken. Sie haben bestätigt, dass zunächst die Analyse vorgenommen wird. Lieber soll das gründlich vorbereitet werden, als spontan dem Gefühl freien Lauf zu lassen und das Risiko einzugehen, dass die Lichter in Berlin ausgehen.
Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Czaja von der Fraktion der FDP. Er hat das Wort zum Thema
1. Welche Gründe haben dazu geführt, unabhängig vom Ausgang des zweiten PwC-Gutachtens den Kooperationsvertrag zwischen der Charité und HELIOS zum Ende des Jahres aufzulösen?
2. Was lässt sich die Charité diese Trennung insbesondere in Anbetracht der Abgabe der Namensrechte für die renommierten Robert-Rössle- und Franz-Volhard-Kliniken an HELIOS und der ausstehenden Rückforderungen der Charité gegenüber HELIOS kosten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der neue Vorstand der Charité hat sich unmittelbar nach seinem Amtsantritt am 1. September 2008 des Themas der Kooperation zwischen Charité und der HELIOS-Kliniken GmbH angenommen und ein Konzept für die Weiterentwicklung der Kooperationen am Standort Buch vorgelegt. Er hat damit insbesondere eine Forderung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses aufgegriffen, die anlässlich der Beratung in der Kooperationsbeziehung erhoben wurde. Bereits in den vorausgegangenen Beratungen im Haupt- und Wissenschaftsausschuss hat der vorherige Vorstand der Charité erläutert, dass der wissenschaftliche Hintergrund der Kooperation mit der Etablierung des Experimental and Clinical Research Centers und dem stärkeren Gewicht der transnationalen Forschung zu einer geänderten Schwerpunktsetzung der Forschungsaktivitäten in Berlin geführt hat.
Die erfolgten parlamentarischen Diskussionen über die notwendige Trennungsrechnung zur Leistungsabgrenzung und Kostenerstattung zwischen Charité und HELIOS haben zudem zu einer Einschätzung beigetragen, dass eine Weiterentwicklung der Kooperation notwendig ist. Die Charité beabsichtigt daher, die bisherige institutionelle Kooperation am Standort Buch durch eine projektorientierte Zusammenarbeit mit HELIOS zu ersetzen, was keinerlei Aussagen über die Intensität, die Quantitäten und die Qualitäten weder in der einen, noch in der anderen Richtung beinhaltet. Dabei wird die klinische Anbindung des Max-Delbrück-Zentrums erhalten bleiben, in dem Forschungsprojekte mit Instituten der Charité sowie dem Klinikum des HELIOS-Krankenhauses vereinbart werden können. Dem Hauptausschuss sowie dem Wissenschaftsausschuss wird hierzu in Kürze im Zusammenhang mit dem zweiten Gutachten zur Kooperation Charité und HELIOS berichtet werden.
Ich komme zur zweiten Frage. Die Ablösung der institutionellen Kooperation zwischen Charité und HELIOS wird von der Charité gegenwärtig hinsichtlich einer sachgerechten Abwicklung vorbereitet, sodass bis zum Jahresende alle Einzelfragen zu dem Übergang auf die pro
jektgesteuerte künftige Kooperation zu klären sind. Soweit berechtigte Forderungen der Charité gegenüber HELIOS aus der Vergangenheit bestehen, sind diese selbstverständlich geltend zu machen. Hinsichtlich der Namensverwendung der Robert-Rössle-Klinik und der Franz-Volhard-Klinik weise ich darauf hin, dass die Überlassung dieser Kliniken an HELIOS Gegenstand des Trägerwechselvertrages zwischen dem Land Berlin, HELIOS und den betroffenen Einrichtungen zum 1. Juli 2001 war.
Danke schön! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Czaja. – Bitte schön, Herr Czaja, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator Zöllner! Stimmen Sie mit mir überein, dass die Forderungen des Hauptausschusses erfüllt wurden, den Kooperationsvertrag aufzukündigen, wenn eine vermeintliche Quersubventionierung zwischen Charité und HELIOS vorgelegen hat? So ist der Gesprächs- und Beratungsstand im Hauptausschuss zu diesem Thema. Habe ich Sie richtig verstanden?
Sie haben mich nicht richtig verstanden. Die möglichen Quersubventionierungen in diesem Zusammenhang sind völlig aus meiner Sicht völlig unabhängig von einer Optimierung einer vom Senat und mir gewollten intensiven wissenschaftlichen Zusammenarbeit in Buch zu untersuchen und zu bewerten, weil ich diese Zusammenarbeit – unabhängig davon, ob sie institutionell oder projektbezogen erfolgt – für einen ganz wichtigen Baustein für die Entwicklung dieses regionalen Bereiches halte. Das wird ein Punkt sein, auf den ich bestehen werde und an dem man letzten Endes messen muss, ob es zu einer Veränderung kommt. Nur wenn diese Kooperation dort gleichstark aufrecht erhalten oder möglichst sogar verbessert wird – daher mein Schlenker, dass die Reform nichts darüber aussagt, ob es weniger oder mehr wird –, ist die Verstärkung dort aus regional- und strukturpolitischen Gründen unabdingbar. Sie muss eine nötige Voraussetzung dafür sein, dass eine Veränderung orgenommen wird. v
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Prof. Zöllner! Können Sie mir näher erläutern, welche wissenschaftlichen und forschungspolitischen Gründe dafür sprechen, den Forschungsneubau trotz Kündigung des Kooperationsvertrages zum ECRC in Buch zu bauen, der immerhin über 15 Millionen Euro kosten und weitere Personal- und Sachkosten nach sich ziehen wird, obwohl der Bundeswissenschaftsrat dieses Projekt aus wissenschafts- und forschungspolitischen Gründen nicht mehr für weiter verfolgbar hält?
Ich hoffte, die Bewertung der Situation in meinem Versuch einer engagierten Darlegung der Notwendigkeit einer wissenschaftspolitischen Schwerpunktsetzung im Bereich der Lebenswissenschaften insbesondere unter Zugrundelegung von klinischer Versorgung dargelegt zu haben. Dazu gehört der Ausbau von Räumlichkeiten für Labor und wissenschaftliche Tätigkeiten in diesem Bereich. Die Tatsache, dass dieses – wie Sie richtig zitiert haben – nicht über das Bundesprogramm finanziert wird, ist kein Beleg für eine mangelnde Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit, weil in einem solchen Zusammenhang sehr viele Gründe in eine solche Entscheidung einfließen. Die Wissenschaftspolitik zumindest dieses Wissenschaftssenators wird sich nicht nach Prioritätsentscheidungen des Bundes richten, sondern nach dem, was für Berlin aus seiner Sicht am wichtigsten ist.
1. Welche Folgen hat ein Einwohner Berlins zu befürchten, wenn er sich aufgrund des Streiks in den Bürgerämtern nach einem Umzug nicht rechtzeitig ummelden kann?
2. Wie wird mit einer verspäteten Umschreibung von Dieselfahrzeugen mit der bisherigen Umweltplakette 3
nach dem Einbau eines Rußpartikelfilters und einer daraus folgenden Absenkung der Kfz-Steuer umgegangen, wenn die Ursache die fehlenden Umschreibemöglichkeiten bei den Bürgerämtern sind?
Herr Präsident! Herr Kollege Statzkowski! Folgen hat ein Einwohner Berlins nicht zu befürchten. Zwar muss ein Berliner, der eine Wohnung bezieht, sich nach § 11 Abs. 1 Satz des Gesetzes über das Meldewesen innerhalb von zwei Wochen anmelden. Aber wie grundsätzlich bei der Verletzung von Meldepflichten üblich, ist bei der Beurteilung möglicher ordnungsrechtlicher Konsequenzen der jeweilige Einzelfall zu bewerten. Das bedeutet, dass bei einer Nichtanmeldemöglichkeit wegen Nichtbesetzung des Bürgeramtes selbstverständlich eine Ahndung der Nichtanmeldung nicht erfolgt, wenn geltend gemacht wird, dass man sich aus den Gründen nicht anmelden konnte.
Hinsichtlich der Absenkung der Kfz-Steuer weise ich darauf hin, dass die Vergünstigung bei der Kfz-Steuer für Diesel-Pkws nicht an die Abteilung für Umweltplaketten, sondern an die Erfüllung bestimmter Partikelminderungsstufen nach § 47 Abs. 3a der Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Partikelminderklassen nach § 48 Abs. 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung geknüpft ist. Eine verspätete Eintragung wirkt sich in steuerlicher Hinsicht nicht nachteilig für den Fahrzeughalter aus, da für die Besteuerung nicht das Datum der Eintragung in die Fahrzeugpapiere, sondern der bescheinigte Zeitpunkt des Einbaus der Rußpartikelfilter maßgeblich ist.
Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Statzkowski? – Bitte schön! Sie haben das Wort!
Herr Senator! Mir ist zu Ohren gekommen, dass Anwohner, die gerade in ein Gebiet mit Parkraumbewirtschaftung umgezogen sind, einen ganzen Stapel von sogenannten Knöllchen zu Hause liegen haben, weil es ihnen bislang nicht möglich war, auf einem Bürgeramt eine Anwohnerplakette zu erstehen. Können Sie uns sagen, was man den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Fall raten kann?
Herr Präsident! Herr Kollege Statzkowski! Ich glaube, da gilt das Gleiche, was ich eben gesagt habe. Wer einen Strafzettel bekommt, weil er irgendwelche Dinge nicht erfüllt hat und sie nicht erfüllen konnte, weil er sich zum Beispiel nicht ummelden konnte, weil die Behörde nicht besetzt war, der muss das im Rahmen des Verfahrens geltend machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Ergebnis dazu führt, das er einen Bußgeldbescheid bekommt.
Danke schön, Herr Senator! – Der Kollege Birk von den Grünen hat eine Nachfrage. – Bitte schön, Herr Birk!
Herr Senator! Die Bürgerämter haben sich gemeinsam ein Leitbild gegeben, das zur Kundenfreundlichkeit beitragen sollte. Wie wollen Sie den Imageschaden, den die Bürgerämter durch diesen Streik erlitten haben, der vor allem durch die langwierigen Verhandlungen oder eben nicht geführten Verhandlungen seitens des Senats herbeigeführt wurde, wieder über dieses Leitbild beheben?
Ich glaube, dass das Leitbild der Bürgerämter keinen Schaden dadurch nimmt, dass in einer Demokratie rechtmäßig von der Möglichkeit des Streiks Gebrauch gemacht wird.
Ich schätze die Bürgerinnen und Bürger eigentlich als sachkundig genug ein, dass sie wissen, dass es nicht die Schuld der Bürgerämter ist, wenn es bestimmte Belästigungen gegeben hat, sondern dass es die Konsequenz daraus ist, dass die Menschen, die gestreikt haben, ihr verfassungsmäßiges Recht in Gebrauch genommen haben. Das ist hinreichend deutlich geworden.
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass die Arbeit der Bürgerämter auch in der Zukunft so hervorragend sein wird, dass jeder noch so kleine Schatten innerhalb kürzester Zeit wieder weg ist.
Damit hat die lfd. Nr. 1 wegen Zeitablauf ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden wieder mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet werden.